Berater-Homepage von Dr.-Ing. Karsten Müller

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2MCR-4MIA9-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2MCR-4MIA9-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2MCR-4MIA9-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2MCR-4MIA9-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2MCR-4MIA9-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-2MCR-4MIA9-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Jogger im Wald

Sportunfall­versicherung

Private Unfall­versicherung für Sportler

Zwei Jogger im Wald

Sportunfall­versicherung

Private Unfall­versicherung für Sportler

Brauchen Sportler eine Unfall­versicherung?

Warum benötigt man eigentlich zusätzlich eine private Unfallversicherung, wenn man doch gesetzlich abgesichert ist?

Der Grund lautet: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die im Zusammenhang mit dem Berufsleben passieren.

Sobald die Freiluft-Saison startet, sollte man sich über den Versicherungsschutz am See, beim Radeln oder Skaten Gedanken machen. Klar, dass gerade Outdoor-Aktivitäten und Sport ein gewisses Gefahrenpotential bergen.

Inhaltsverzeichnis

Unfälle Zuhause, im Urlaub, beim Sport und in der Freizeit

Über 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit, z. B. beim Sport und sind damit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Diese Deckungslücke zeigt den vorhandenen Versicherungsbedarf auf.

Denn nach einem schweren Sportunfall kann ein zusätzlicher Geldbedarf entstehen, den man allein mit einer monatlichen Rente, beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht abdecken kann.

Wer zahlt bei einem Sportunfall?

Passieren Unfälle und Verletzungen während des Trainings und/oder im Wettkampf, ist man über die Gruppenunfallversicherung des Sportvereins versichert.

Dies gilt auch für die entsprechenden Wegeunfälle. Doch reichen die Leistungen der Vereinsversicherung wirklich aus? Schließlich üben viele Vereinssportler ihren Sport auch noch außerhalb des Vereins aus.

Außerdem sind viele Freizeitsportler gar nicht in Verbänden organisiert. Aber wer zahlt, wenn man sich außerhalb des Vereinssports – z. B. beim Freizeitkick im Park – verletzt?

Wer in seiner Freizeit Sport treibt, kann sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern. Zusatzbausteine runden den Versicherungsschutz ab.

Unsere Leistungen: Wann Sie sich auf die Unfall­versicherung verlassen können

Bei Sportunfällen kann es zu erheblichen Verletzungen kommen. Die Behandlungskosten übernimmt anschließend die Krankenversicherung.

Doch was ist bei bleibenden Schäden, die aus dem Unfall resultieren? Schutz bietet Ihnen unsere private Unfallversicherung!

Tritt in Folge eines schweren Unfalls eine Invalidität ein, zahlen wir die Invaliditätsleistung: Den Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme, entsprechend des Invaliditätsgrads. Sollte die Invalidität 50 % übersteigen, kann auf Wunsch alternativ oder zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Rente vereinbart werden.

Zudem können auch hohe Ausgaben auf Sie zukommen, z. B. für Pflege, Haushaltshilfen oder behindertengerechte Umbauten.

Gut zu wissen: Pflege und Haushaltshilfe können Sie über den Zusatzbaustein „Unfallschutzbrief“ versichern, den behindertengerechten Umbau über den Zusatzbaustein „Unfall-Plus“.

Invalidität durch Sportunfall

Im Mittelpunkt der privaten Unfallversicherung steht auch für Sportler das Thema Invalidität.

Ziel muss es sein, den Lebensstandard nach einem Sportunfall zu erhalten. Das setzt eine ausreichend hohe Versicherungssummen voraus.

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so hat dies besonders bei höheren Invaliditätsgraden erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.

Was ist die Invaliditätsleistung?

Die Invaliditätsleistung bildet das Kernstück der Privaten Unfallversicherung für Sportler. Sie stellt dem Versicherten bei unfallbedingter Invalidität eine Kapitalleistung zur Verfügung.

Der Betroffene kann dann selbst entscheiden, ob das Geld investiert wird, zum Beispiel in ein behindertengerechtes Haus, oder ob ein laufendes Zusatzeinkommen finanziert werden soll.

Neben dem klassischen Unfall werden auch einige weitere Ereignisse durch den Versicherungsschutz erfasst, beispielsweise bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder auch Gesundheitsschäden, die bei einem Tauchgang passieren können.

Freunde spielen Fußball
Leistungsbeispiel – Fußball

Lisa spielt mit Begeisterung Fußball. Bei einem harten Zweikampf reißt sie sich das Kreuzband und erleidet einen Rippenbruch. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass noch ein kleiner Riss an der Stirn genäht werden muss. Die Rippe heilt folgenlos aus. Am Knie verbleibt eine Dauerschädigung von 7%, an der Stirn eine störende Narbe. Die möchte Lisa durch eine Laser-Behandlung entfernen lassen.

Lisa hat die Unfallversicherung Classic, Invaliditätsleistung 50.000 € und zusätzlich Unfall PLUS und kann folgende Leistungen erwarten:

Invaliditätsleistung (7% von 50.000 €) 3.500 €
+ Sofortzahlung bei Knochenbrüchen: 150 €
+ Kosmetische Operation Laserbehandlung: 750 €
Leistung insgesamt 4.400 €
Kollegen spielen Basketball
Leistungsbeispiel – Basketball

Georg trifft sich mit anderen Teilnehmern einer Weiterbildung nach Feierabend zum Basketball spielen. Bei Georgs Versuch, einen Gegner zu blocken, rauscht dieser mit voller Wucht in ihn hinein. Georg knickt dabei um und erleidet neben einer starke Prellung einen Bänderriss.

Zwar verlief die Behandlung unkompliziert, allerdings leidet Georg seit dem Vorfall unter einer dauerhaften Bewegungseinschränkung. In einem solchen Fall zahlen wir Ihnen die entsprechende Invaliditätsleistung.

Sind Extremsportarten mitversichert?

Entgegen vieler Meinungen sind grundsätzlich auch Unfälle bei Extremsportarten über die private Unfallversicherung abgesichert.

  • Wer sich also bei einem Tandem-Fallschirmsprung oder beim Downhill-Biken verletzt, erhält die im Vertrag vereinbarten Leistungen.
  • Das Gleiche gilt für den, der den Adrenalinkick bei einer Rafting-Tour oder beim Canyoning sucht.

Ausgeschlossen sind jedoch der Motorsport und die damit verbundene Rennen. Eine Standard-Unfallversicherung reicht dann nicht mehr aus. Für diese Sportart wird eine spezielle Unfallversicherung erforderlich.

Das gilt auch für den gesamten Bereich Lizenzsport und Berufssports.

Statistisch sind übrigens Ballsportarten – wie Fußball – die eigentlichen Risikosportarten. Denn da ereignen sich die meisten Sportunfälle.

Aber auch Skifahren ist eine Sportart mit hoher Unfallwahrscheinlichkeit.

Tipps zur Vermeidung von Verletzungen beim Skilaufen finden Sie in unserem Ratgeber Vorbereitung auf das Skifahren.

Zahlt die Kranken­versicherung bei Sportverletzungen?

Ziehen Sie sich eine Sportverletzung zu, übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung die Behandlungskosten. In der Regel werden auch Reha-Kosten übernommen.

Sinnvolle Zusatz­versicherungen für Sportler

Eine Verletzung beim Sport kann unter Umständen zu langen Ausfallzeiten führen. Ein Verdienstausfall, weil Sie Ihrem Job nicht weiter nachgehen können, ist allerdings nicht abgedeckt. Sie können das aber durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung auffangen.

Mehrkosten durch einen notwendigen Krankenhausaufenthalt sind möglich. Für den Fall einer stationären Aufnahme empfiehlt sich der Abschluss unseres Ergänzungsschutzes. Der Tarif leistet u. a. bei stationären Aufenthalten, die durch Unfälle bedingt sind. Er stellt die ideale Ergänzung zur privaten Unfallversicherung dar. Der Beitrag ist relativ niedrig.

Zusätzlich können Sie ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, um sich den Aufenthalt finanziell zu erleichtern.

Sie sind sportlich auch im Urlaub aktiv?

Als Aktivurlauber zieht es Sie in die Alpen: Bergwandern, Klettern, Canyoning, Wildwasserfahren, Rafting – es kann nicht wild genug sein. Und zum Ausgleich schwingen Sie sich dann noch aufs Mountainbike.

Die schönsten Berge, besten Bäche und aufregendsten Trails in relativer Nähe finden sich oft im europäischen Ausland. Sie sollten also unbedingt den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung in Betracht ziehen. Diese übernimmt bei einer möglichen Verletzung auf der Tour die Bergungskosten und bis zu einem bestimmten Limit auch die Kosten für den Transport zum Arzt.

Außerdem sind auch die erforderlichen Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung abgedeckt.

Gut zu wissen: Sollte sogar ein Krankenrücktransport nach Hause an den Wohnort oder in ein deutsches Krankenhaus unumgänglich sein, wird auch dieser organisiert.

Fahren Sie im Urlaub gerne Ski?

Passionierten Skifahrern legen wir unseren Ratgeber Skifahren ans Herz. Denn es gilt zu beachten, dass Sie in bestimmten Skiregionen eine private Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, bevor Sie auf die Piste dürfen.

Die wichtigsten Fragen zur Sportunfall­versicherung

Was gilt im Rahmen der privaten Unfall­versicherung als Sportunfall?

Die private Unfallversicherung zahlt bei einem bleibenden Gesundheitsschaden ab einem Invaliditätsgrad von 1 % und ausschließlich bei Unfallfolgen.

Als Unfall gilt ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und die Gesundheit des Sportlers unfreiwillig schädigt.

So gelten die folgenden Fußball-Verletzungen z. B. als Unfall:

  • Umknicken im Rasen mit der Folge einer bleibenden Sprunggelenksschädigung.
  • Ein Kreuzbandriss in Folge eines harten Einsteigens des Gegenspielers sowie die daraus resultierende Dauerschädigung des Knies.

Kein Unfall und damit auch kein Versicherungsfall liegt vor, wenn im Laufe der Jahre durch Dauerbelastung der Meniskus verschleißt.

Wieso reicht die Kranken­versicherung nicht aus?

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die ambulante und stationäre Behandlung nach einem Unfall beim Fußball.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach einem Unfall für eine Standardversorgung im Krankenhaus.

Eine Behandlung durch den Chefarzt bzw. Spezialisten wird meistens nicht übernommen. Hier leistet eine private Krankenzusatzversicherung. Auch für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer leistet eine Zusatzversicherung ergänzend.

Auch notwendige Reha-Maßnahmen werden übernommen.

Resultiert daraus eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung, die bestimmte Hilfsmittel erfordert oder muss gar das Haus/die Wohnung umgebaut werden, unterstützt Sie nur die private Unfallversicherung.

Ich spiele im Verein, ist die Vereins­versicherung nicht ausreichend?

Vereinsversicherungen bieten in der Regel nur einen Grundschutz (Unfallschutz und Haftpflicht), mit denen sich der Verein absichert.

Dafür sind die Versicherungssummen üblicherweise eher gering gewählt. Es ist daher nicht sicher, ob die Vereinsversicherung für die benötigten Hilfsmittel in ausreichender Höhe aufkommt.

Zudem können bestimmte Verletzungen oder Körperteile sogar vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, ohne dass Sie davon wissen.

Der Versicherungsschutz greift außerdem nur im Training und bei Wettkämpfen sowie auf den entsprechenden Hin- und Rückwegen. Treffen Sie sich auch privat im Park oder auf dem Bolzplatz zum Kicken, sind Sie bei einer Verletzung oder einem Unfall nicht versichert.

Hier hilft nur die private Unfallversicherung – das gilt übrigens auch für jede andere Sportart mit Ausnahme von Rennsport mit Kraftfahrzeugen.

Noch Fragen zur privaten Unfall­versicherung für Sportler?

Unsere private Unfallversicherung bietet einen zeitlich und örtlich unbegrenzten Versicherungsschutz mit niedrigen Beiträgen.

Sie entscheiden zwischen einmaliger Leistung und gegebenenfalls lebenslanger Rente. Lassen Sie sich von uns beraten, telefonisch, online oder direkt in Ihrer Nähe.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Dr.-Ing. Karsten Müller

Uhlenhorst 14 A
14532 Kleinmachnow

Mobil 0152 32769636
Fax 0800 2875324544

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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