Berater-Homepage von Karl-Heinz Reiber

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7ORB-NKX6J-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7ORB-NKX6J-33

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7ORB-NKX6J-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Microcar: Definition, Vorteile & Versicherung

Microcar: Definition, Vorteile & Versicherung

Was Microcars ausmacht und worin ihr Charme liegt

Vielen Autofahrern dürfte ein sogenanntes Leichtfahrzeug schon einmal im Straßenverkehr begegnet sein.

Vor allem in Städten stellen Microcars nämlich eine umweltfreundlichere und praktischere Alternative zu herkömmlichen Kfz dar.

Was Microcars sind, welche Vorteile sie bieten und wie man diese Autos versichern kann, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Microcar?

Microcars, Mopedautos oder Leichtmobile sind allesamt Leichtkraftfahrzeuge, die eine Kombination aus Pkw und Moped darstellen.

Alle diese Fahrzeuge haben gemeinsam, dass sie deutlich kleiner als normale Autos sind.

Wir bieten Ihnen einen Überblick über die vorgeschriebenen Maximalwerte bei Microcars sowie typische Eigenschaften:

  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Maximal 2 Sitzplätze
  • Motorleistung von maximal 6 kW, bzw. maximal 500 ccm Hubraum als Diesel.
  • Maximal zulässiges Gewicht: 425 kg, bei E-Microcars wird die Batterie aber nicht zum Gewicht hinzugerechnet.
  • Die meisten Verbrenner haben ein automatisches Getriebe.

Was sind Vorteile von Microcars?

Leichtmobile bieten für ihre Fahrer und Besitzer einige Vorteile.

  • So müssen sie weder zum TÜV noch zugelassen werden.
  • Eine Kfz-Steuer wird nicht fällig.
  • Aufgrund ihrer Kompaktheit eignen sich Leichtkraftfahrzeuge außerdem perfekt für den Stadtverkehr.
  • Ein Parkplatz ist oft schneller gefunden als mit einem großen Auto.
  • Microcars sind aufgrund ihrer leichten Motorisierung sehr sparsam hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs.
  • Der Stromverbrauch der Elektro-Modelle ist vergleichsweise überschaubar.
  • Entsprechend geringer sind auch die CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge.

Welcher Führerschein ist für Microcars notwendig?

In Deutschland darf man ein Microcar bereits ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren fahren.

Das exakte Alter ist abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands.

Voraussetzung ist ein Führerschein der Klasse AM.

4-rädrige Leichtfahrzeuge und der Begriff „Microcar”

Bei der Verwendung des Begriffs „Microcar“ ist Vorsicht geboten, denn er wird gerne synonym für die Mopedautos genutzt.

Eigentlich ist „Microcar“ aber eine Marke des französischen Automobilherstellers Ligier.

Dieser bietet derzeit folgende Microcar-Modelle:

  • Dué (Stadtauto)
  • M.Go (SUV)
  • M.Cross (Leicht-Pickup/Pritschenwagen)

Eine Alternative zu den Autos von Ligier sind die Leichtfahrzeuge der Marke Aixam. Die Modelle werden sowohl mit herkömmlichem Verbrennungsmotor als auch mit Elektromotor angeboten.

Welche Mopedauto und Microcar Marken bzw. Hersteller gibt es?

  • Ligier
  • Aixam
  • Opel (rocks-e)
  • Renault (Twizy)
Ligier Dué 6 Plus

Technische Daten

  • 2 Zylinder Progress ACT 500 ccm Diesel-Motor
  • Leistung 6 KW (8 PS)
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Preis ab ca. 13.199 €

Hinweis: Die Höchstgeschwindigkeit kann vom Hersteller TÜV-konform auf 25 km/h gedrosselt werden.

Ligier M.Go 6 Plus, X

Technische Daten

  • 2 Zylinder Progress ACT 500 ccm Diesel-Motor
  • Leistung 6 KW (8 PS)
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Preis ab ca. 14.199 €

Hinweis: Die Höchstgeschwindigkeit kann vom Hersteller TÜV-konform auf 25 km/h gedrosselt werden.

Was kostet ein Microcar?

Die Preise für Neuwagen liegen etwa zwischen 8.000 und 18.000 €.

Ältere Modelle bekommt man oft noch auf den bekannten Internetportalen für Gebrauchtwagen. Gebrauchte Microcars sind ab ca. 5.000 € erhältlich.

Wie wird ein Microcar versichert?

Ein Microcar versichert man wie ein Moped. Man braucht also ein Versicherungskennzeichen, das man direkt bei der Versicherung erhält.

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Lohnt sich ein Microcar?

Leichtfahrzeuge stellen eine umweltfreundliche Variante zum herkömmlichen Pkw dar und sind vor allem für den Stadtverkehr ein vollkommen ausreichendes Fortbewegungsmittel.

Vorteile:

  • Microcars sind günstig im Unterhalt.
  • Sie haben einen niedrigen Verbrauch.
  • Man muss für diese Autos keine Kfz-Steuer zahlen.

Abgesehen von der heruntergestuften Geschwindigkeit und der fehlenden Knautschzone spricht bei einem routinierten Fahrer nicht viel gegen einen Fahrzeugwechsel.

Immerhin hat man im Vergleich zum Roller ein Dach über dem Kopf.

Für Fahranfänger stellt sich allerdings nicht zuletzt aufgrund des hohen Anschaffungspreises für Neufahrzeuge die Frage, ob man nicht besser noch wartet, bis man ein „richtiges“ Auto fahren darf.

Eine beliebte Option wäre dann Begleitetes Fahren, das ab 17 Jahren möglich ist.

Und auch Sicherheitsaspekte sollte man bei seiner Entscheidung nicht außer Acht lassen:

  • Den für das Microcar erforderlichen Führerschein absolviert man auf einem Zweirad.
  • Das Fahren eines 4-rädrigen, PKW-ähnlichen Fahrzeugs ist noch einmal etwas ganz anderes.
  • Für Führerschein-Neulinge ist es also empfehlenswert, über ein ergänzendes Fahrtraining nachzudenken, um das Fahrzeug sicher beherrschen zu lernen.
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Interessieren Sie sich für eine Versicherung Ihres Microcars? Dann sprechen Sie gerne mit einem unserer Kundenberater bei Ihnen vor Ort.

Selbstverständlich können Sie uns auch über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 erreichen.

Wir freuen uns auf Sie!

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Karl-Heinz Reiber

Im Dachsbau 13
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Tel. 02383 2159

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