Berater-Homepage von Juliane Groß

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-YGVW-VV1WX-20 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-YGVW-VV1WX-20

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-YGVW-VV1WX-20


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-YGVW-VV1WX-20 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-YGVW-VV1WX-20

Vermittlerregister:
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau mit Pferd und Hund

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Ihre Tierhalter­haftpflicht­versicherung – Bester Schutz für Ihre Lieblinge

Sie haben Ihren Hund oder Ihr Pferd gut erzogen, kümmern sich und vertrauen Ihrem Liebling? Auch wohlgesonnene Vierbeiner können schnell und unbeabsichtigt einen Schaden verursachen.

Stellen Sie sich vor, Ihr Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Unfall oder Ihr Pferd schlägt bei einem Ausritt aus und verletzt einen Menschen: Obwohl Ihr Tier der Übeltäter ist, haften Sie für den Schaden.

In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie eine Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung haben. Mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung genießen Sie und Ihr Tier optimalen Versicherungsschutz.

Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung
– Eine Tierhalterhaftpflicht ist ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer

Wenn Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, dann haften Sie. Und das kann teuer werden. Besser, wenn Sie mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Folgen abgesichert sind.

Wie schnell geschieht es, dass beispielsweise Ihr Hund einen Jogger anläuft. Wenn dieser dann stürzt und zu Schaden kommt, brauchen Sie eine Absicherung gegen die drohenden Schadenersatzforderungen.

Brauche ich als Tierbesitzer eine Tierhalter­haftpflicht­versicherung?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Tierhalter von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist (THV 2020).

Schadenbeispiele sind:

  • Trotz erhöhter Vorsicht des Versicherungsnehmers beißt dessen Hund einen Passanten.
  • Der nicht angeleinte Hund verursacht einen Verkehrsunfall.
  • Das Pferd des Versicherungsnehmers schlägt aus und beschädigt ein abgestelltes Fahrzeug.

Neben Hunden und Pferden können Sie aber auch Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel bei uns versichern.

Einige Bundesländer schreiben Haftpflichtversicherungen für Hundehalter bereits gesetzlich vor. Auch zunehmend mehr Hundeschulen und Tiersitter erwarten eine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier, um mögliche Schäden finanziell abgesichert zu wissen. Eine Haftpflichtversicherung für Pferdebesitzer ist bislang keine Pflicht, wird aber empfohlen.

Sofern Sie gelegentlich fremde Hunde hüten, besteht Versicherungsschutz über unsere Privathaftpflichtversicherung.

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Tierhalter­haftpflicht – Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Sie u. a. bei folgenden Schäden ab und bietet darüber hinaus noch weitere Leistungen:

  • Schäden an Dingen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben. Das gilt unter anderem für Mietschäden an Wohnräume, Pferdeboxen, Stallungen und Transportanhängern (250 € Selbstbeteiligung an bestimmten beweglichen Sachen).
  • Personenschäden, wenn Ihr Tier jemanden verletzt hat.
  • Schäden, die Ihr Tier beim Hunde- oder Reitunterricht oder auch bei Turnieren und Schauvorführungen verursacht.
  • Schäden, die Ihr Tier bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen verursacht.
  • Schäden durch Deckakte.
  • Wir versichern nicht nur Ihr Tier, sondern auch seine Nachkommen. Ab der Geburt sind Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres beitragsfrei für maximal 1 Jahr mitversichert.
  • Wir prüfen die Haftpflichtfrage und zahlen im Fall der Fälle.
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab, im Notfall auch vor Gericht. Ihre Haftpflichtversicherung ist somit gleichzeitig auch eine Art Rechtsschutzversicherung.
  • Forderungsausfalldeckung wegen eines Sach- oder Personenschadens, den Ihnen ein fremdes Tier zugefügt hat.
  • Und Sie? Genießen die Zeit mit Ihrem Vierbeiner.

Was kostet eine Tierhalter­haftpflicht?

Bei uns erhalten Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund schon ab 61 €* im Jahr. Der Tarif unserer Pferdehaftpflicht für Zug- und Reitpferde liegt bei 110 € im Jahr.

Dafür ist Ihr Tier mit einer hohen Versicherungssumme abgesichert, mit bis zu 15 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Faru mit Hund im Kofferraum

Hunde

für bis zu 5 Hunde Ihres Haushaltes:
61,00 € im Jahr

Frau mit Pferd

Reit- und Zugtiere

je Tier:
110,00 € im Jahr

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Wie verhalte ich mich, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?

Welcher Hundebesitzer kennt das nicht: Wenn der eigene Vierbeiner die Kontrolle verliert, kann ein schöner Waldspaziergang zum kleinen Horrortrip werden – ob es nun die Begegnung mit einem Wildtier ist oder mit einem anderen Artgenossen. Was mit einem ersten Beschnuppern harmlos beginnt, kann schnell in einer bissfesten Auseinandersetzung enden. Ehe man sich versieht, gehen die Tiere aufeinander los und die Fetzen fliegen.

Doch nicht nur die Vierbeiner können bei solch einem Gerangel zu Schaden kommen. Was ist, wenn der Halter des fremden Hundes dazwischen geht und von Ihrem Hund gebissen wird? Das ist ein Fall für die Hundehaftpflicht-Versicherung bzw. der Tierhalterhaftpflichtversicherung.

  • Ermahnen Sie Ihr Haustier und bewahren Sie Ruhe.
  • Bringen Sie Ihr Tier aus der Gefahrensituation und kümmern Sie sich um den Verletzten. Sollten sich Streitigkeiten bezüglich des Herganges ergeben, bemühen Sie sich, Namen und Anschrift von Zeugen festzuhalten.
  • Informieren Sie uns umgehend über den Schaden und bereiten Sie den Schadenbericht so detailliert wie möglich vor. Online oder Telefonisch (09561 96 108). Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Leistungsbeispiele der Tierhalterhaftpflicht

Frau streichelt Pferd im Stall

Schäden beim Reitunterricht

Ihr Pferd schlägt beim Reitunterricht aus und verletzt damit ein anderes Pferd.

Person beim Gassi gehen mit dem Hund

Schäden beim Gassi gehen

Ihr Hund springt einen entgegen kommenden Jogger an und beschädigt dabei dessen Regenjacke.

Hund schaut aus geöffneter Waschmaschine

Mietsachschäden

Ihr Hund zieht den mit dem Abfluss verbundenen Ableitungsschlauch der Waschmaschine heraus – es entsteht ein Wasserschaden an der gemieteten Wohnung. 

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Welche Tiere sind in der Tierhalter­haftpflicht versichert?

Wir versichern Hunde, Pferde, Ponys sowie andere Reit- und Zugtiere. Für bestimmte Hunderassen (sogenannte "Listenhunde"), wie Alano, American Bulldog, Pit-Bull, Rottweiler und Staffordshire Terrier gewähren wir keinen Versicherungsschutz.

Wenn Sie eine Hauskatze, einen Hamster oder einen Wellensittich besitzen und diesen versichern möchten, brauchen Sie als Tierhalter keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier reicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung.

Tierkranken­versicherung

Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze einmal krank werden oder sich ernsthaft verletzen sollte, sind Sie mit der Tierkrankenversicherung unseres Partners, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG bestens abgesichert.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung
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Häufige Fragen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Wer ist neben dem Tierhalter mitversichert?

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Bei der Pferdehaftpflicht ist die Reitbeteiligung für das versicherte Pferd ebenso mitversichert, wie gelegentliche Fremdreiter oder Gastreiter. Eventuelle Schäden werden über die Versicherung des Pferdehalters abgewickelt.

Bei der Hundehaftpflicht sind auch Personen mitversichert, die den versicherten Hund beaufsichtigen. Geht beispielsweise ein Nachbar mit dem Tier spazieren oder beaufsichtigt es während Ihres Urlaubs, ist dieser ebenfalls mitversichert.

Welche Schäden sind durch eine Tierhalter­haftpflicht nicht versichert?

Eigenschäden und Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden sind durch die Tierhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Schadenbeispiele:

  • Beißt Ihr eigener Hund Sie oder ein Familienmitglied, muss die Tierhaftpflicht kein Schmerzensgeld zahlen. Familienmitglieder haben rechtlich gesehen den gleichen Status wie der Tierhalter.
  • Zerkratzt Ihr Hund in der eigenen Wohnung das Parkett, kommt die Tierhaftpflicht nicht dafür auf. 
Mein Hund wurde gebissen, wer zahlt die Tierarztkosten?

Generell gilt: Der Halter haftet. Wenn Ihr Hund gebissen wurde, zahlt der Hundehalter selbst oder seine Hundehaftpflichtversicherung die Tierarztkosten. Umgekehrt übernimmt dies die HUK-COBURG wenn Ihr Hund zugebissen hat und Sie versichert sind. Ob eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, hängt davon ab, ob z. B. gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat.

Was versteht man unter der Abstammung des Hundes?

Ein reinrassiger Hund hat in der Regel eine Abstammungsurkunde, in der seine Rasse benannt wird. Wenn keine Abstammungsurkunde vorliegt, liegt es am Züchter, die Rasse eindeutig zu benennen. Auch wenn ein Hund aus dem Tierheim kommt, kann dort sehr wahrscheinlich seine Rasse bestimmt werden.

Als Mischlinge bezeichnen wir das Ergebnis einer (zufälligen) Kreuzung zweier oder mehrerer bekannter Hunderassen. Ist eine genaue Bestimmung nicht möglich, geben Sie für unsere Hundeversicherung bitte die Rassen an, welchen der Hund am ehesten zugeordnet werden kann.

Ist eine Tierhalter­haftpflicht für Hunde Pflicht?
In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben:
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.
In folgenden Bundesländern ist die Pflicht abhängig von verschiedenen Faktoren:
  • In Nordrhein-Westfalen für Hunde ab 40 cm Höhe bzw. 20 kg Gewicht.
  • In Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein nach Rasse.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.

Keine Versicherungspflicht besteht einzig in Mecklenburg-Vorpommern.

Halter von großen Hunden und insbesondere Kampfhunden sind somit in fast allen Bundesländern zur Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Die HUK-COBURG bietet allerdings für bestimmte Hunderassen keine Haftpflicht an: u. a. Alano, American Bulldog, Pit-Bull, Rottweiler und Staffordshire Terrier.

Sind Katzen und weitere Haustiere in der Tierhalter­haftpflicht mitversichert?

Der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für Katzen, Wellensittiche, Meerschweinchen oder Bienen erübrigt sich, da Schäden durch diese Tiere bereits im Rahmen der Privathaftpflicht erfasst sind.

Gilt meine Tier­haftpflicht­versicherung auch im Ausland?

Die Tierhalterhaftpflicht bietet bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 5 Jahre, so besteht für Schadenfälle im Ausland von vornherein kein Versicherungsschutz.

Bei einem Aufenthalt innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt keine zeitliche Begrenzung.

Für im Ausland durch Hunde verursachte Mietsachschäden – beispielsweise, wenn auf der Urlaubsreise durch den Vierbeiner das Hotelzimmer verwüstet wird –, kommt die Tierhaftpflicht auf.

Ist die Tierhalter­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, Haftpflichtbeiträge für Hund, Pferd oder Pony können komplett als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Gilt die Haftpflicht auch ohne Leine bzw. Zaumzeug?

Ja, die HUK-COBURG Tierhaftpflichtversicherung für Hunde gilt auch ohne Leine und ohne Maulkorb. Bei Pferden ist ein Führen ohne Halfter oder Sattel ebenfalls mitversichert.

Wenn es allerdings in Ihrem Bundesland eine Leinenpflicht gibt, sollten Sie diese auch beachten.

Ist die Tier­haftpflicht­versicherung ohne Selbstbeteiligung?

Ja, in der Tierhalterhaftpflicht gibt es generell keine Selbstbeteiligung. Unsere Jahresbeiträge sind Pauschalbeiträge.

Eine Selbstbeteiligung gibt es nur bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen wie z. B. Pferdeboxen oder Transportanhänger.

Hier muss bei jedem Schadensfall ein Selbstbehalt in Höhe von 250 € getragen werden. Ist der Schaden niedriger, besteht kein Versicherungsschutz.

Entsteht beispielsweise ein Schaden von 1.000 €, müssen Sie mit 250 € einspringen und die HUK-COBURG begleicht die restlichen 750 €. Durch diese Selbstbeteiligung ist ein günstiger Versicherungsbeitrag möglich.

Die Selbstbeteiligung gilt jedoch nicht bei:

  • elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen wurden.
  • Sachen in gemieteten oder geliehenen Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern etc.
Was sind „Schäden durch Deckakte“?

Von einem ungewollten Deckakt spricht man, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Erlaubnis des Halters deckt, bzw. ein Hengst eine Stute.

Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Tierhaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, wie einen Schwangerschaftsabbruch, tierärztliche Behandlungskosten oder ggf. auch die Versorgungskosten der Welpen bzw. Fohlen.

Was ist bei Nachwuchs zu beachten?

Besteht eine Tierversicherung für das Muttertier, sind seine Fohlen bzw. Welpen bis zu ein Jahr lang mitversichert, solange sich die Jungtiere in Ihrem Besitz befinden.

Nach Ablauf des Jahres benötigen Sie dann für jedes Pferd einen eigenen Versicherungsschutz.

Hunde hingegen können Sie in den Bestand mit aufnehmen lassen. Wir versichern im neuen Tarif bis zu 5 Hunde in einem Vertrag für einen Beitrag. Sie müssen uns nur die Anzahl der Hunde mitteilen, damit wir den Bestand entsprechend anpassen können.

Sind „Flurschäden“ im Leistungsumfang enthalten?

Ja, beschädigt ein Pferd Weiden, Wiesen oder Felder, werden diese sogenannten Flurschäden von der Versicherung des Pferdehalters mit abgedeckt und es wird Schadenersatz geleistet.

Beispiel: Das Pferd verlässt die umzäunte Weide und beschädigt den Vorgarten eines in der Nähe liegenden Grundstücks.

*

Beitragsbeispiel: für bis zu 5 Hunde

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