Berater-Homepage von Jürgen Laux

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-JUH6-44FKX-41 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-JUH6-44FKX-41

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-JUH6-44FKX-41


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Frauen schauen sich in einer Zahnarztpraxis Farbmodelle für Zahnersatz an.
Zwei Frauen schauen sich in einer Zahnarztpraxis Farbmodelle für Zahnersatz an.

Veneers: Behandlung, Kosten, Vor- und Nachteile

Veneers für ein gesundes Zahnbild

Jeder wünscht sich gesunde Zähne und ein damit verbundenes schönes Lächeln. Allerdings können Verfärbungen, ein abgesplitterter Zahn oder Fehlstellungen das Zahnbild beeinträchtigen. Abhilfe können hier sogenannte Veneers schaffen.

Dabei handelt es sich um Verblendschalen für die Zähne und eine Möglichkeit, um kleine Makel und schiefe Zähne zu kaschieren.

Inhaltsverzeichnis

Schöne Zähne mit Veneers?

Die Verblendschalen werden aus Keramik oder Komposit gefertigt und auf die Zähne geklebt.

In den meisten Fällen ist das eine Maßnahme aus ästhetischen Gründen, z. B. wenn einem die Form, Stellung oder Farbe der natürlichen Zähne nicht gefällt.

Mit Veneers, die häufig für die Schneidezähne genutzt werden, können also kleinere Makel kaschiert und Zahnlücken korrigiert werden.

Vor- und Nachteile von Veneers

Vorteile

  • Langlebigkeit der Veneers: Keramik-Veneers halten mindestens 10 Jahre.
  • Ästhetik: Veneers sorgen für ein optisch einheitliches Ergebnis und verbessern Mäkel wie Zahnfarbe oder Zahnfehlstellungen dauerhaft.
  • Behandlung ist schnell und unkompliziert: Meist dauert Behandlung vom Beratungsgespräch bis zum fertigen Ergebnis ca. 2 Wochen.
  • Zahnschmelz ersetzen: Bei Problemen mit beschädigtem Zahnschmelz können Veneers diesen ersetzen.

Nachteile

  • Gesunde Zahnsubstanz wird abgetragen: Abschleifen der Zähne ist notwendig, damit Veneers platziert werden können. Das ist ein irreversibler Eingriff, anschließend werden für immer Veneers benötigt.
  • Sehr kostspielig: Hochwertige Veneers sind sehr teuer. Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten häufig nicht, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Zähne werden empfindlicher: Durch das Abschleifen der Zähne werden diese empfindlicher gegenüber Hitze, Kälte oder auch saure oder süße Reize. Kann sehr unangenehm sein.
  • Gesundheitliche Risiken: Bei unsachgemäßer Behandlung können sich Bakterien zwischen Zähnen und den Veneers sammeln.

Non-Prep, To-Go oder Komposit: Welche Veneers-Arten gibt es?

Es gibt einige verschiedene Arten von Veneers, die sich hinsichtlich des Materials, der Anbringung und ihrer Stärke unterscheiden. Wir haben die Eigenschaften und Unterschiede für Sie zusammengestellt.

1. Klassische Veneers

  • Schalen bestehen aus Vollkeramik (1 mm stark).
  • Keramikschalen werden individuell für jeden Zahn gefertigt, anhand eines Zahnabdrucks.
  • Um ein natürliches Zahnbild zu erreichen, passt man die Veneers farblich sowie hinsichtlich ihrer Dicke an die anderen Zähne an.

2. Non-Prep-Veneers

  • Sind mit 0,3 bis 0,6 mm besonders dünn.
  • Qualitativ hochwertig und halten lange.
  • Doch: Mit den dünnen Veneers lassen sich nur leichte Beschädigungen oder Defekte ausgleichen.
  • Wirken künstlicher als klassische Veneers und sind eher von anderen Zähnen zu unterscheiden.
  • Lumineers sind in den USA entwickelte Non-Prep-Veneers und basieren auf einem speziellen Kleber und Verbundmaterial (sind mit 0,2 – 0,3 mm hauchdünn).

3. Veneers to go

  • Zahnarzt nimmt keinen Abdruck, sondern nutzt genormte Verschalungen.
  • Diese werden direkt auf die Zähne aufgebracht.
  • Entweder aus Keramik oder Kunststoff-Keramik.
  • Vor allem für die Frontzähne geeignet.

4. Komposit-Veneers

  • Werden als Provisorium genutzt, während man auf die maßgeschneiderten klassischen oder Non-Prep-Veneers wartet.
  • Bestehen aus Kunststoff.

Wie läuft die Veneers Behandlung ab?

1. Schritt: Diagnostik und Vorbereitung

Im Rahmen einer Voruntersuchung müssen zunächst krankhafte Veränderungen am Zahnfleisch und/oder an den Zähnen ausgeschlossen bzw. beseitigt werden. Dabei werden eventuell alte Füllungen ausgetauscht und Karies behandelt. Außerdem muss vorab eine gründliche Zahnreinigung erfolgen.

2. Schritt: Abschleifen und Reinigung

Ist der Einsatz von klassischen Veneers geplant, werden die Zähne anschließend mit örtlicher Betäubung um den Bruchteil eines Millimeters abgeschliffen.

Sollen dagegen Non-Prep-Veneers oder Lumineers eingesetzt werden, dann ist vorab nur eine Professionelle Zahnreinigung notwendig. Die Zähne müssen aber nicht abgeschliffen werden. Für maßgeschneiderte Veneers wird nach der Vorbereitung ein Zahnabdruck angefertigt.

Anschließend stellt der Zahntechniker passgenaue Keramikschalen her: Diese werden sowohl hinsichtlich der Form als auch ihrer Farbe an die Zahnoberfläche angepasst.

Übrigens: Um Empfindlichkeiten der abgeschliffenen Zähne zu verhindern, bekommt der Patient übergangsweise ein Provisorium aus Kunststoff.

3. Schritt: Anbringen und Anpassen

Vor dem Anbringen der Veneers wird das Provisorium entfernt und die Zähne werden erneut gereinigt. Anschließend werden die Veneers mit Spezialklebstoff oder Zement auf die richtige Stelle geklebt und exakt angepasst, um die Zähne perfekt zu verblenden.

Danach werden alle Oberflächen mit einem Speziallicht ausgehärtet, die entsprechenden Zähne werden poliert und überschüssiges Material wird entfernt.

4. Schritt: Kontrolle

Ein Zahnarzt prüft im Rahmen eines Kontrolltermins zu einem späteren Zeitpunkt den korrekten Sitz der Veneers und nimmt bei Bedarf kleinere Korrekturen vor.

Wie viel kosten Veneers?

Die Kosten für Veneers, die in der Regel die Material- und Behandlungskosten umfassen, können stark variieren. So sind z. B. genormte Verschalungen wie Veneers-to-go deutlich günstiger als klassische oder Non-Prep-Veeners.

Als Richtwert können Sie sich an den folgenden Preisen für Veneers orientieren:

  • Klassische Veneers pro Zahn: 900 bis 2.000 €
  • Non-Prep Veneers pro Schale: 700 bis 1.000 €
  • Veneers-to-go pro Schale: 350 bis 400 €

Übrigens: Viele Patienten entscheiden sich aufgrund geringerer Kosten für eine Veneers-Behandlung im Ausland, z. B. in der Türkei.

Übernehmen Krankenkassen oder Zahnzusatz­versicherungen die Kosten für Veneers?

Veneers gelten in der Regel nicht als Zahnersatz, sondern sind meistens eine kosmetische Maßnahme. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Veneers auch eigentlich nicht; vor allem dann nicht, wenn es sich ausschließlich um eine ästhetische Indikation handelt.

Nur in wenigen Einzelfällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten ganz oder teilweise, wenn es einen medizinischen Grund gibt.

Außerdem argumentieren viele Krankenkassen das Ablehnen der Kostenübernahme für Veneers damit, dass eine Versorgung mit Kronen den gleichen Effekt habe. Auch die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten nicht, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Es ist also empfehlenswert, vor einer möglichen Veneers-Behandlung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung nachzufragen, ob die Kosten erstattet werden.

Wie lange halten Veneers?

Veneers sind zwar äußerst langlebig, halten aber nicht für immer. Ihre Haltbarkeit ist von der Materialart sowie der anschließenden Pflege durch den Patienten abhängig.

Non-Prep-Veneers halten im Durchschnitt 5 bis 10 Jahre. Da die Verschalungen recht dünn sind, können Verfärbungen schneller hindurchscheinen.

Die längste Haltbarkeit haben klassische Veneers mit in der Regel bis zu 10 Jahren und teilweise sogar bis zu 20 Jahren.

Die Haltbarkeit positiv beeinflussen können Sie durch sehr gute Mund- und Zahnhygiene: Hierzu zählen Richtig Zähneputzen und professionelle Zahnreinigungen beim Zahnarzt.

Schonen Sie Ihre Zähne zudem, indem Sie nicht zu harte Lebensmittel kauen, bei Zähneknirschen mit dem Zahnarzt sprechen und eine spezielle Schiene zum Schutz der Veneers und Zähne anfertigen lassen.

Lassen Sie Zähne und Veneers außerdem im Rahmen regelmäßiger Zahnarztbesuche kontrollieren.

Gibt es eine Alternative zu Veneers?

Je nach individuellem Zahnbild hat man verschiedene Möglichkeiten, um eventuelle Makel korrigieren zu lassen. Dazu zählen z. B. Bleaching oder eine kieferorthopädische Behandlung.

Eine echte Alternative zu Veneers können funktionell und optisch außerdem Zahnkronen sein. Die Voraussetzung für eine solche Behandlung ist allerdings eine vorhandene natürliche (oder künstlich eingesetzte) Zahnwurzel.

Die Kosten werden in der Regel teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Und den Differenzbetrag können Sie decken, wenn Sie auch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Fazit

Veneers werden in erster Linie für ästhetische Korrekturen des Zahnbildes benutzt.

Nachteile der Verblendschalen sind allerdings unter anderem die Zahnempfindlichkeit und das irreversible Abschleifen der gesunden Zähne. Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor einer Behandlung genau zu überlegen, ob Veneers tatsächlich eine optimale Lösung darstellen. Bei Ihrer Entscheidungsfindung kann auch eine ausführliche Beratung beim Zahnarzt Ihres Vertrauens helfen.

Gut zu wissen: Unsere Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen eine Vielzahl an Top-Leistungen für Ihre Zahngesundheit.

Noch Fragen?

Sollten Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung oder unsere weiteren Leistungen interessieren, steht Ihnen ein persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung. Sie können uns alternativ auch über unsere Service-Hotline unter 09561 96 101 erreichen.

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