Berater-Homepage von Jürgen Lang

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0OBX-QB1AM-99 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0OBX-QB1AM-99

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0OBX-QB1AM-99


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ihre Leicht­kraftrad-Versicherung: Entspannt fahren – zum günstigen Tarif

Den Wind im Gesicht und den ersten Führerschein in der Tasche – Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen das erste motorisierte Gefährt in die Freiheit. Roller und kleine Motorräder bis 125 ccm können bereits ab 16 Jahren mit dem A1-Führerschein gefahren werden und bieten wie kaum ein anderes Zweirad ein Gefühl von Freiheit und Abenteuer.

Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie enormes Fahrvergnügen und praktische Mobilität: Zum Beispiel für einen schnellen Abstecher in die Stadt oder als Fortbewegungsmittel im Urlaub, die Sie im Wohnmobil oder Hänger mittransportieren.

Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss. Denn damit sind Sie nicht nur im Haftpflichtfall abgesichert – mit dem optionalen Kaskoschutz müssen Sie sich im Schadenfall auch um Beschädigungen am eigenen motorisierten Zweirad keinen Kopf machen.

Erfahren Sie hier, welcher Schutz für Sie infrage kommt, und schließen Sie die Versicherung für Ihr Leichtkraftrad gleich bequem online bei uns ab.

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Inhaltsverzeichnis

Warum muss ich mein Leicht­kraftrad versichern ?

Mit einem Leichtkraftroller oder Motorrad taucht man ganz anders in den Verkehr ein. Sie sind flexibler, wendiger und der Straße viel näher als mit jedem anderen vierrädrigen Fahrzeug.

Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind.

Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus. Das kann zu einem Zusammenstoß mit einem plötzlich ausparkenden Auto führen, das Sie zu spät gesehen hat und bei dem Sie nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Oder Sie sind zu einem ruckartigen Ausweichmanöver gezwungen, bei dem Sie mit Ihrem Leichtkraftrad den Seitenspiegel eines parkenden Autos streifen.

Jugendliche und junge Erwachsene sind sogar am häufigsten in Unfälle involviert: Ihnen fehlt es oft an ausreichender Erfahrung. Das führt dann zu Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit, der Verkehrssituation oder der Straßenverhältnisse beim Fahren.

Bei Unfällen spielen also viele Faktoren eine Rolle, und Sie müssen noch nicht einmal aktiv daran schuld sein. Wenn neben Ihnen dann noch andere Fahrzeuge oder Personen betroffen sind, ist nicht nur der Schrecken groß – sondern oft auch die Folgekosten.

Unbeschwert fahren mit der Leicht­kraftrad-Versicherung

In diesen Fällen ist es wichtig, auf eine starke Versicherung bauen zu können. Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden – doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.

Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen.

Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Leichtkraftrad mit einer Teil- oder Vollkasko zu versichern.

Damit müssen Sie sich auch bei Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug keine Gedanken mehr machen. Und mit dem Kfz-Schutzbrief, dem Ausland-Schadenschutz sowie einer Unfall- und Rechtsschutzversicherung können Sie die Versicherung für Ihr Leichtkraftrad problemlos erweitern.

So bekommen Sie den Kopf frei – und die Leichtigkeit beim Fahren zurück.

Wie muss ich mein Leicht­kraftrad versichern?

In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.

Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Der Abschluss ist freiwillig, dennoch empfehlen wir den optimalen Schutz durch die Kasko, die auch Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt.

Das ist in vielen Fällen sinnvoll: zum Beispiel, wenn Sie Besitzer eines neuen oder sehr hochwertigen Rollers oder Leichtkraftrads sind, oder wenn Ihr Fahrzeug von mehreren und besonders jüngeren Fahrern gefahren wird.

Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen. Damit sind Sie auch gegen Pannen und bei Fahrten im Ausland sowie bei unvorhergesehenen Folgen optimal abgesichert.

Welche Versicherungen und Bausteine für Sie infrage kommen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

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Diese Leichtkrafträder versichern wir

Fällt Ihr Roller oder Motorrad überhaupt in die Kategorie Leichtkrafträder und kann als Leichtkraftrad versichert werden? Ausschlaggebend dafür ist die Größe des Hubraums Ihres Fahrzeugs. Wir versichern:

  • Ihr Leichtkraftrad – über 50 ccm bis 125 ccm
  • Ihren Leichtkraftroller – über 50 ccm bis 125 ccm

Schwächer und stärker motorisierte Zweiräder können Sie wie folgt versichern:

  • Kleinkrafträder bis einschließlich 50 ccm, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, können über unsere Mopedversicherung versichert werden.
  • Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum versichern wir über unsere Motorrad-Versicherung.

Ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Motorrädern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern sowie eine Übersicht der zulässigen Führerscheinklassen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Kraftrad.

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihr Leicht­kraftrad

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung. Wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, sichert sie Sie gegen den finanziellen Schaden ab, der Ihnen aus den Unfallfolgen entstehen kann.

  • Die Kfz-Haftpflicht kommt für die berechtigten Schadenersatzforderungen Ihres Unfallgegners bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.
  • Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten.

Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Kaskoversicherung sowie zusätzliche Leistungen wie einer Pannenhilfe durch einen Kfz-Schutzbrief erweitern. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Ergänzungen

Was leistet die Kfz-Haftpflicht?

Wir möchten, dass Sie sich trotz möglicher Risiken im Straßenverkehr sicher fühlen und Ihren Fahrspaß voll ausleben können. Deshalb schützt Sie die Leichtkraftrad-Versicherung der HUK-COBURG mit einer hohen Deckungssumme und günstigen, auf Sie zugeschnittenen Tarifen.

  • Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. € je geschädigte Person).

Wir berücksichtigen zudem Ihre alten schadenfreien Jahre, wenn Sie nach einer längeren Pause wieder einsteigen. Bei Leichtkrafträdern sinkt der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach 3 unfallfreien Jahren auf 30 %.

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Mehr Sicherheit mit der Kasko­versicherung

Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf. Auch dann nicht, wenn Sie selbst nichts dafür können, zum Beispiel bei Beschädigungen durch einen gefräßigen Marder, einen Sturm oder einen Kurzschluss.

Ein solcher Schaden ist ärgerlich – doch gegen die finanziellen Folgen können Sie sich mit unserer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.

Diese schützen Sie zu vorteilhaften Konditionen und Leistungen, zum Beispiel:

  • Wir kommen im Kaskofall für Reparaturen an Ihrem Zweirad auf.
  • Wir ersetzen Ihnen im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert.
  • In der Vollkaskoversicherung sinkt bei Leichtkrafträdern der Beitragssatz schon nach 3 unfallfreien Jahren auf 45 %.

Wann übernimmt die Teilkasko oder Vollkasko?

Teil- und Vollkasko unterscheiden sich in ihrem Umfang, das heißt, welche Schäden am eigenen Leichtkraftrad sie versichern.

Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Sie sichert zudem den Fall ab, dass Ihr Leichtkraftrad entwendet wird.

Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Der Abschluss einer Vollkasko empfiehlt sich besonders dann, wenn es sich beim Fahrzeug um ein fabrikneues Leichtkraftrad oder einen neuen Leichtkraftroller handelt.

  • Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden. Sturmschäden übernehmen wir schon ab Windstärke 7.
  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.

Was fällt unter Transportschäden?

Die Vollkasko der Leichtkraftrad-Versicherung leistet für Schäden am versicherten Fahrzeug, wenn

  • das Leichtkraftrad hinten am eigenen Campingfahrzeug oder auf einem Anhänger transportiert wird und herunterfällt
  • oder Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller in der Heckgarage des eigenen Campers transportiert werden und umfallen.

Der Abschluss der Vollkaskoversicherung ist online nicht möglich. Möchten Sie Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller Vollkasko versichern, wenden Sie sich dazu telefonisch an uns oder an Ihren Berater vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Jürgen Lang

An der Schafwiese 12
95703 Plößberg

Tel. 09636 1490
Mobil 0163 9811995

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Ist Schutzkleidung mitversichert?

Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert.

Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Schaden an der Schutzkleidung infolge des Unfalls entsteht – eine Beschädigung des Helms zum Beispiel durch Fallenlassen ist nicht versichert.

Welche Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko-Tarifen bestehen, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zu den Unterschieden zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko.

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Kasko-Leistungen in der Übersicht

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Leichtkraftrads durch Fremde/Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Leichtkraftrad
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden am Leichtkraftrad
Transport des Leichtkraftrads auf einem Schiff

Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

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Die optimalen Ergänzungen für Ihre Leicht­kraftrad-Versicherung

Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf. Buchen Sie Zusatzbausteine wie Kfz-Schutzbrief und Ausland-Schadenschutz gleich bei Abschluss der Versicherung dazu oder einfach online in Ihrem persönlichen Kundenportal Meine HUK”.

Oder ergänzen Sie diese mit einem Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung – ganz einfach über den Tarifrechner berechnen und dort bequem abschließen.

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Kfz-Schutzbrief

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Unfallschutz

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Ausland-Schadenschutz

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Rechts­schutz­versicherung

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Kfz-Schutzbrief

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 6,00 € * im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B.:

  • Wir bieten Ihnen schnelle Pannenhilfe schon ab der Haustür.
  • Wir schicken einen Abschleppdienst oder Bergungsdienst.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport.
  • Und Sie? Kommen gut nach Hause.

Sie sind noch nicht bei uns versichert?

Dann können Sie den Schutzbrief schnell und einfach in der Leichtkraftrad-Versicherung miteinschließen.

Sie sind bereits bei uns versichert?

Noch mehr Schutz in der Leichtkraftrad-Versicherung: Unser Kfz-Schutzbrief.

Icon: Pflaster
Unfallschutz

Warum ist Unfallschutz wichtig? Wie ist der Fahrer bei einem Unfall versichert?

Wenn Sie bei einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden, zahlt unsere Unfallversicherung die vorher vereinbarte Summe an Sie aus.

Diese Summe wird unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen erbracht. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad bzw. Leichtkraftrad.

Die Unfallversicherung bietet eine 24-Stunden-Deckung und leistet bei allen Unfällen im beruflichen und privaten Bereich.

Icon: Welt
Ausland-Schadenschutz

Fahren Sie gerne mit dem Wohnmobil in Urlaub? Wenn ja, und wenn in Ihrer Heckgarage ausreichend Raum ist, nehmen Sie sicher auch das Leichtkraftrad oder einen Roller mit. Das garantiert Ihnen Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit auch am Urlaubsort.

Damit Sie beruhigt und gut abgesichert Ihren Urlaub genießen können, bieten wir Ihnen für Ihr Leichtkraftrad unseren Ausland-Schadenschutz zu günstigen Konditionen.

Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.

Falls Sie also Ihr Leichtkraftrad mit im „Gepäck“ haben oder planen, mit dem Leichtkraftrad ins Ausland zu fahren und sich entsprechend absichern möchten, sprechen Sie uns bitte an.
Durch den Ausland-Schadenschutz sparen Sie sich die Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer.

Sie erhalten z. B. folgende Leistungen:

  • Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Leichtkraftrad, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.
  • Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
  • Und Sie? Erholen sich in Ihrem Urlaub.
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Rechts­schutz­versicherung

Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz? Was deckt Verkehrsrechtsschutz ab?

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen unter anderem bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche gegenüber Unfallgegnern.

Zudem können Sie anwaltliche Hilfe ohne Kostenrisiko in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Fahrverbot durch eine Ordnungswidrigkeit, wie zu schnelles Fahren, droht.

Auch bei Streitigkeiten mit Verträgen rund um Ihr Fahrzeug schützt Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung vor einem hohen Kostenrisiko.

Den Verkehrsrechtsschutz gibt es in zwei Varianten, einmal als reine Verkehrsrechtsschutzversicherung und einmal als Bestandteil des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Kfz- und Kasko-Leistungen der Leichtkraftrad-Versicherung:

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Fahren Sie mit Sicherheit günstig: mit der Leichtkraftrad-Versicherung der HUK-COBURG!

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Mit dem Saisonkennzeichen sparen

Mit einer Saisonzulassung fahren Sie besonders günstig. Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2-11 Monate pro Jahr fahren.

Sie zahlen dann nur den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich im Verkehr einsetzen. Für die restliche Zeit muss Ihr Roller oder Leichtkraftrad sicher geparkt sein – dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung. Wer sein Leichtkraftrad also beispielsweise nur in den Sommermonaten bewegt, kann hier einiges sparen!

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber Saisonkennzeichen.

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Versicherungscheck: 45€ als Gutschein, oder in der Versicherung sparen

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Häufige Fragen zur Leicht­kraftrad-Versicherung

Was sind Leichtkrafträder?

Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie.

Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden. Versicherungspflichtige Fahrzeuge mit 50 ccm oder weniger Hubraum werden über die Mopedversicherung abgesichert.

Wer darf Leichtkrafträder fahren?

Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1. April 1980 erworben wurde, darf ein Leichtkraftrad gefahren werden.

Was kostet die Versicherung für ein Leicht­kraftrad?

Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. 125er ist abhängig vom Fahrzeugtyp.
Des Weiteren hängen die Kosten wie in der Motorradversicherung oder Autoversicherung davon ab,

  • ob man zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließt,
  • ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird,
  • welche Leistungen man im Tarif wählt und
  • welchen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt man hat.

Die Beiträge sowohl in Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung sind abhängig von Schadenfreiheitsklassen, die sich verschlechtern können, wenn Ihre Versicherung einen Schaden reguliert.

Umgekehrt werden beide Versicherungen günstiger, wenn man einige schadenfreie Jahre in der Praxis absolviert hat.

Kosten können gespart werden, wenn man eine günstige Schadenfreiheitsklasse übernimmt.

Ist eine Rabattübertragung möglich?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen – z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere.

Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw.

Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Wozu benötige ich die elektronische Versicherungsbestätigung und wie beantrage ich sie?

Wenn Sie ein neues Leichtkraftrad zulassen möchten, benötigen Sie für dieses Versicherungsschutz.

Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Kfz-Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Das ist die frühere Deckungskarte bzw. Doppelkarte.

Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Die eVB beantragen Sie, indem Sie einen Antrag über unseren Tarifrechner stellen.

Die Versicherungsbestätigung wird Ihnen nach Antragseingang zeitnah per E-Mail zugesandt.

Mehr zur eVB-Nummer und Kfz-Zulassung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Benötige ich beim privaten Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Leicht­kraftrad einen Kaufvertrag?

Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden.

Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe.

Bitte lesen Sie auch die dort enthaltenen Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw. für den Erwerber.

Was muss ich bei einem Fahrzeug-Wechsel beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, benötigen Sie natürlich auch für das neue Leichtkraftrad eine Versicherung.

Wo braucht man die Grüne Versicherungskarte?

In den meisten Ländern Europas ist die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte, kurz: IVK) überflüssig.

In welchen Ländern das Mitführen Pflicht ist und wo Sie auf eine Grüne Karte verzichten können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grüne Versicherungskarte.

Eine Grüne Versicherungskarte können Sie telefonisch, per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ anfordern.

Wie kann ich meine Leicht­kraftrad­versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht:

  • Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf beim bisherigen Versicherer vorliegen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln. Sollte die Erhöhung darauf zurückzuführen sein, dass der Versicherer Sie wegen eines Schadenfalls zurückstuft, besitzen Sie kein Sonderkündigungsrecht.
  • Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt die alte Versicherungsbestätigung (Doppelkarte).
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. eines Ablehnungsschreibens) möglich.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen. Dort finden Sie auch einen Vordruck für Ihre Kündigung.

Mehr zum Thema Leichtkraftrad & Kfz-Versicherung erfahren Sie in unserem Kfz-Ratgeber.

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Beitragsbeispiel: Leichtkraftrad, 7 Jahre alt, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

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