Berater-Homepage von Johannes van Look

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HOJI-OZFOX-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HOJI-OZFOX-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

ein Paar kocht in der Küche

Ceranfeld kaputt – was muss ich tun?

ein Paar kocht in der Küche

Ceranfeld kaputt – was muss ich tun?

Kaputtes Ceranfeld: Austausch, Kosten, Versicherungsschutz

Wussten Sie, dass das Wort „Ceran“ ursprünglich ein Markenname ist? Mittlerweile wird der Begriff „Ceranfeld“ allerdings als gängige Bezeichnung für allerlei Kochfelder aus Glaskeramik verwendet.

Cerankochfelder sind vor allem für ihre Langlebigkeit und Robustheit bekannt. Dennoch kann es sein, dass ein Ceranfeld springt. In den häufigsten Fällen ist ein schwerer Topf oder eine große Pfanne schuld, die aus Versehen auf die Glasplatte fällt.

Die Folge: Ein lauter Knall – das Kochfeld hat einen Sprung. Auch ein Spannungsriss, der erst Monate nach dem Einbau entsteht, ist denkbar.

Doch was ist jetzt zu tun? Zahlt die Versicherung für ein defektes Ceranfeld? Und wenn ja, welche Versicherung greift hier? Wir erklären, wer in welchem Fall für den Schaden aufkommt.

Inhaltsverzeichnis

Kann ich mit einem kaputten Ceranfeld kochen?

Wenn Sie einen Sprung oder Riss im Ceranfeld entdecken, sollten Sie darauf nicht mehr kochen. Ein Herd ist an 400-Volt-Starkstrom angeschlossen – riskieren Sie auf keinen Fall, dass Wasser durch einen Riss im Glas in das Kochfeld gelangt.

Ein Kurzschluss oder sogar ein Stromschlag können dann die Folge sein.

Kann ich ein kaputtes Ceranfeld reparieren?

In der Regel kann man ein Kochfeld aus Glaskeramik nicht einfach reparieren, sondern es muss komplett ausgetauscht werden. Nur in seltenen Fällen ist die Versiegelung eines Risses möglich – dann muss aber ein Profi ran!

Kann ich die Glasplatte selbst austauschen?

Sie sollten die Glasplatte Ihres Ceranfeldes auf keinen Fall selbst reparieren oder wechseln – es sei denn, Sie haben einen Hochvoltschein. Bei einem Herd haben Sie es mit Starkstrom zu tun, das kann lebensgefährlich sein!

Beauftragen Sie für die Reparatur oder den Austausch einen professionellen Elektriker, der auf Haushaltsgeräte spezialisiert ist.

Ceranfeld austauschen – welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für ein neues Cerankochfeld können je nach Art und Größe unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel zahlen Sie für ein neues Ceranfeld inklusive Einbau ca. 200 bis 300 €.

Teurer wird es, wenn die Glasplatte nicht separat ausgetauscht werden kann, sondern auch Teile der Elektronik gewechselt werden müssen. Ist das der Fall, können Sie mit ca. 400 bis 500 € rechnen.

Welche Versicherung zahlt ein kaputtes Ceranfeld?

Generell kommen zwei Versicherungen in Frage, die unter Umständen für den Schaden aufkommen könnten: Die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung.

Ob Ihre Versicherung für ein kaputtes Ceranfeld zahlt, hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsvertrag und der Schadensursache ab. Es spielt auch eine Rolle, ob Sie eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder besitzen.

Zahlt die Hausrat­versicherung für ein kaputtes Ceranfeld?

Normalerweise greift der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung nicht, wenn die Glaskeramik Ihres Kochfeldes zerbricht oder reißt.

Gegen Glasbruch sind Sie nämlich nur dann versichert, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist, z. B. durch Sturm, Hagel oder Feuer. Das Fallenlassen eines schweren Topfes zählt in der Regel nicht dazu.

Haben Sie eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen, kann die Glaskeramik-Kochfläche darin durchaus mit aufgenommen werden.

Bei uns können Sie eine solche Glasversicherung ergänzend zur Hausratversicherung abschließen. Damit sind auch

  • Glaskeramik-Kochflächen,
  • Induktions-Kochfelder und
  • Sichtfenster

versichert.

Zahlt die private Haft­pflicht­versicherung für ein kaputtes Ceranfeld?

Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel, wenn Sie das Ceranfeld in einer fremden Wohnung kaputt gemacht haben.

Sind Sie zum Beispiel bei Freunden zu Gast und verursachen den Schaden aus Versehen, wird er durch Ihre private Haftpflichtversicherung reguliert.

Übrigens: Unsere private Haftpflichtversicherung greift auch bei Gefälligkeitsschäden, z. B. wenn Sie bei Freunden das Kochen übernommen haben und dabei das Ceranfeld beschädigen.

Greift der Versicherungsschutz in einer Mietwohnung?

Sie sind Mieter einer Wohnung? Dann sind Sie generell mit einer privaten Haftpflichtversicherung gut gegen Beschädigung der Mietsache abgesichert.

Allerdings besteht auch bei gemieteten Räumen kein automatischer Versicherungsschutz für Glasschäden oder beschädigte Einbauküchen mit Einbaugeräten wie z. B. einem Cerankochfeld.

Schließen Sie aber eine Glasversicherung in Ihre Hausratversicherung mit ein, sind Sie auch bei Glasbruch geschützt. Darin ist auch das in der Küche verbaute Ceranfeld enthalten. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Ihre eigene oder eine vom Vermieter gestellte Küche handelt.

Was zahlt die Glas­versicherung?

Unsere Glasversicherung übernimmt die Kosten für Bruchschäden an der Glasplatte eines Keramik-Kochfeldes, wenn der entsprechende Mobiliarschutz vereinbart wurde und der Schadensfall berechtigt ist.

Auch Glaskeramik-Induktionskochfelder sind darin eingeschlossen. Zudem kommen wir auch für den Wechsel der unterliegenden Elektronik auf, wenn die Glasplatte Ihres Ceran- bzw. Induktionskochfeldes nicht separat ausgetauscht werden kann.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da

Haben Sie noch Fragen zur Hausratversicherung? Möchten Sie sich näher über unsere Glasversicherung informieren? Oder wollen Sie mehr über unsere private Haftpflichtversicherung wissen?

Nutzen Sie unser umfangreiche Beratungsangebot, kontaktieren Sie Ihren Berater vor Ort oder unseren Kundenservice unter der Service-Hotline 0800 2 153 153 650.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Johannes van Look

Versicherungsfachmann

Stößerstr. 29 A
13505 Berlin OT Konradshöhe

Tel. 030 85018347
Fax 0800 2875323426

Beratung:

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