Berater-Homepage von Johannes van Look

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HOJI-OZFOX-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HOJI-OZFOX-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HOJI-OZFOX-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wohnmobil am Meer
Wohnmobil am Meer

Urlaub im Miet-Wohnmobil

Kein eigenes Wohnmobil? Mieten Sie doch einfach!

Sie möchten ein Wohnmobil mieten? Gute Idee! Ein Urlaub in der mobilen Ferienwohnung ist Freiheit pur zum überschaubaren Preis.

Sie können heute in der deutschen Ostseeküste baden und morgen schon an norwegischen Fjorden campen, ohne gleich ein kleines Vermögen für ein eigenes Wohnmobil auszugeben.

Mit dem Wohnmobil kommen Sie genau dorthin, wo Sie schon immer hin wollten. Auch entlegene Weltgegenden sind erreichbar und Sie müssen nirgendwo ein teures Hotelzimmer buchen. Gerade Familien mit kleinen Kindern schwören auf diese stressfreie Flexibilität.

Bevor Sie aber bei Händlern, im Internet oder bei den überregionalen Vermietern auf die Suche nach dem passenden Fahrzeug gehen, lohnt sich etwas Vorbereitung.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Welcher Führerschein fürs Wohnmobil?

Für Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist Führerscheinklasse B erforderlich – das schließt Wohnmobile und Gespanne aus Pkw und Wohnwagen bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen mit ein.

Bei Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird ein spezieller Lkw-Führerschein nötig.

Außer Sie haben noch einen alten Führerschein (Klasse 3, gültig bis 31.12.1998), dann dürfen Sie auch Wohnmobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

Denken Sie daran, Gepäck und Personen in das Gesamtgewicht mit einzurechnen. Die zulässige Gesamtmasse in kg finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.1.

Wer unsicher ist, kann beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen, welche Fahrerlaubnisklasse für das Führen der jeweiligen Fahrzeuge notwendig ist.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Wohnmobil-Führerschein.

Was kostet es ein Wohnmobil zu mieten?

Die Mietkosten hängen von der Fahrzeugklasse ab.

Es gibt einfache Modelle mit wenig Komfort und große mit allen Extras. Je größer und besser ausgestattet das Reisemobil ist, desto teurer wird es. Schauen Sie sich Ihr Wunschmodell vor der Reise in Ruhe an.

Bei den meisten Mietmobilen gehören Klimaanlage, Radio, Fahrradträger und Markise zur Grundausstattung. Auch Campingausrüstung wie Gas, Sanitärzusätze und Wasserschlauch ist in der Regel schon an Bord.

Mit einigen Kniffen können Sie Geld sparen:

  • Je länger Sie das Wohnmobil buchen, desto geringer wird die Tagesmiete. Beispielsweise bieten viele Vermieter bei einer Reisedauer von über zwei Wochen Rabatte auf die Tagesmiete an. Ein Fahrzeug mit zwei Schlafplätzen und guter Ausstattung bekommen Sie in der Regel für rund 70 bis 150 € pro Tag. In der Nebensaison kann die Miete pro Tag auch geringer ausfallen. Darin enthalten ist auch die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
  • Üblich ist außerdem ein Kilometerlimit zwischen 250 und 300 Kilometern pro Tag. Es macht also einen großen Unterschied, ob Sie jeden Tag fahren oder das Wohnmobil eine Woche lang nicht bewegen.
  • Wenn Sie länger als zwei Wochen unterwegs sind, haben Sie bei vielen Vermietern kein Kilometerlimit.

Welche Versicherungen brauche ich im Miet-Wohnmobil?

Eine eigene Wohnmobilversicherung müssen Sie nicht abschließen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkasko-Versicherung sind im Mietpreis bereits enthalten.

Damit sind selbst verschuldete Sach- und Personenschäden abgedeckt – sowohl am eigenen als auch an anderen Fahrzeugen.

Folgendes sollten Sie aber beachten:

Wenn Sie in Deutschland ein Wohnmobil mieten und damit ins Ausland fahren, müssen Sie das dem Vermieter bei der Buchung mitteilen.

Speziell bei Fahrten nach Osteuropa, in die GUS-Staaten oder Türkei müssen Sie den normalen Versicherungsschutz erweitern:

  • Wenn Sie im Ausland mieten, müssen Sie an die oft deutlich niedrigere Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht denken. Denn alle Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen, müssten Sie selbst tragen. So liegt die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme z. B. in den USA abhängig vom Bundesstaat nur bei 5.000 bis 100.000 US-Dollar.
  • Die meisten Anbieter bieten daher Zusatz-Versicherungen an, mit denen Sie gegen Aufpreis die Deckungssumme aufstocken können.
  • Im Schadenfall ist zudem mit Einschränkungen, Ausschlüssen und teilweise erheblichen Selbstbehalten zu rechnen. Sollten Sie mit dem Mietmobil also einen Unfall verursachen, es anderweitig fahrlässig beschädigen oder es gestohlen werden, müssen Sie bis zu einem festgelegten Betrag für alle anfallenden Kosten selbst aufkommen; erst danach greift die Kfz-Versicherung.
  • Wichtig: Auch wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, müssen Sie im Rahmen des Selbstbehalts für die Reparatur aufkommen. Kommt es während der Mietzeit zu mehreren solchen Schadensfällen, wird die Selbstbeteiligung jedes Mal erneut in voller Höhe fällig.
  • Um das Risiko zu minimieren, mehrere tausend Dollar für die Reparatur seines Mietfahrzeugs bezahlen zu müssen, bieten die Vermieter oft Pakete an, die die Höhe der Selbstbeteiligung reduzieren – gegen Zahlung eines deutlich höheren Tagesmietpreises. Aber auch diese Pakete versichern Sie nicht gegen jede Art von Schaden – in den Mietbedingungen findet sich oft eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Es lohnt sich in jedem Fall vor der Buchung eines Reisemobiles die Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Den perfekten Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug wird es womöglich nicht geben.

Sie müssen sich entscheiden zwischen einer (günstigen) Basis-Versicherung mit tendenziell hoher Selbstbeteiligung bei Schäden und einem (teuren) Rundum-Schutz mit diversen Extras, der aber auch nicht alle Eventualitäten abdeckt.

Was bedeuten CDW und LDW?

  • CDW steht für „Collision Damage Waiver“. Dies ist der englische Begriff für eine Teilkasko-Versicherung.
  • LDW steht für „Loss Damage Waiver“ und meint eine Vollkasko-Versicherung mit Haftungsbefreiung, wobei Diebstahl meist eingeschlossen ist.

Weiterführende Informationen zu den im Ausland üblichen Formen der Mietwagen-Versicherung finden Sie in unserem Ratgeber Mietwagen im Urlaub.

Lohnt sich eine Hausrat­versicherung im Miet-Wonmobil?

Eine Hausratversicherung lohnt sich nicht nur zuhause, sondern auch wenn Sie sich auf Reisen befinden.

So leisten wir z. B. auch, wenn Ihnen versicherte Sachen aus dem abgeschlossenen Wohmobil gestohlen werden.

Der Zusatzbaustein HausratPLUS ist für Camper besonders atrraktiv. Er bietet unter anderem:

  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z. B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung
  • Schutz bei Schäden am versicherten Inventar durch Unfall mit dem Wohnmobil
  • Schutz von elektronischen Geräten wie Laptop, Smartphone, Navigationsgerät etc. bei Diebstahl aus dem verschlossenen Wohnmobil

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Hausratversicherung.

Sie haben noch eine Versicherung der HUK-COBURG? Nutzen Sie den Kombi-Bonus und sparen sie weitere 5% bei Ihrer Autoversicherung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung!

Was ist bei der Übergabe zu beachten?

Auch bei der Fahrzeugübergabe gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Prüfen Sie genau, ob alle zugesagten Extras mit an Bord sind und halten Sie das Ergebnis in einem Übergabeprotokoll fest.

Notieren Sie sich auch, was Sie an Gebrauchsspuren, Kratzern oder anderen Mängeln am Wohnmobil entdecken. So erleben Sie bei der Rückgabe keine unangenehmen Überraschungen.

Folgende fünf Punkte helfen, Probleme zu vermeiden:

  1. Achten Sie auf Sauberkeit – Fahrzeug in dem Zustand zurückgeben, in dem man es selbst erhalten hat.
  2. Entsorgen Sie alle Abfälle – Toilette, Abwassertank und Mülleimer sollten geleert sein.
  3. Beachten Sie die Abgabefristen – informieren Sie sich über Öffnungszeiten der Abgabestation sowie Abgabezeiten (vergleichbar mit Check Out in Hotels).
  4. Befüllen Sie vor der Abgabe den Tank – es sei denn, etwas anderes ist vereinbart.
  5. Dokumentieren Sie etwaige Schäden.

Hierzu noch 2 Tipps:

  • Wenn nach der Rückgabe ein Mangel festgestellt wird, der bei Übergabe nicht dokumentiert war, könnte Ihnen der Schaden auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn Sie ihn nicht verursacht haben. Schnell ist dann die Kaution dahin (sie bewegt sich meist in der Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung).
  • Wenn Sie das Wohnmobil vollständig geputzt in Empfang nehmen, müssen Sie es in diesem Zustand auch wieder abgeben. Anderenfalls kann der Vermieter eine saftige Reinigungsgebühr verlangen.
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Seit mehr als 30 Jahren schlägt mein berufliches Herz als Bereichsleiter Kraftfahrt-Betrieb der HUK-COBURG für die Themen Versicherung & Mobilität.

Mehr zu unserem Experten

Georg Ehmann
Kraftfahrt Betrieb, HUK-COBURG
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