Berater-Homepage von Joachim Bender

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-PJ68-M71T2-76 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PJ68-M71T2-76

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-PJ68-M71T2-76


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-PJ68-M71T2-76 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PJ68-M71T2-76

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau und Mann schauen gemeinsam aus dem Fenster

Feuer-Rohbau­versicherung

  • Umfangreiche Absicherung für Ihr Bauvorhaben
  • Beitragsfreier Schutz für 24 Monate Bauzeit
  • Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung
Jetzt berechnen
Focus Money – Fairster Wohngebäudeversicherer – Note Sehr gut – Ausgabe 23/2024
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Feuer-Rohbau­versicherung

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Rohbau absichern ohne Extrakosten – bis zu 24 Monate

Nach langen Sitzungen mit dem Architekten ist es endlich so weit: Sie setzen die Pläne für Ihr Traumhaus um. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, das Haus kann gebaut werden.

Mit der Feuer-Rohbauversicherung als Teil unserer Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus schon während der Bauphase ab.

Was ist eine Feuer-Rohbau­versicherung?

Planen Sie einen Neubau, empfehlen wir Ihnen, zum Zeitpunkt des Baubeginns eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Schließlich kann der Rohbau schon während der Bauphase beschädigt oder zerstört werden.

Schließen Sie eine Wohngebäudeversicherung ab, ist darin auch eine beitragsfreie Rohbauversicherung für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten enthalten. Diese Versicherung schützt – wie der Name schon sagt – den Rohbau Ihres Hauses vor bestimmten Gefahren, insbesondere vor Schäden durch Feuer.

Der Schutz gilt auch für Baumaterialien, die auf dem Baugelände gelagert werden.

Gut zu wissen: Die Rohbauversicherung leistet (wie die Wohngebäudeversicherung) nicht bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Die Leistungsobergrenze ist immer der Neuwert des Gebäudes.

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Was ist in der Feuer-Rohbau­versicherung versichert?

Im Rahmen einer Rohbauversicherung abgedeckt sind

  • Der Rohbau einschließlich der auf Ihrem Grundstück gelagerten Baustoffe und -teile, die zur Errichtung des Gebäudes benötigt werden.
  • Die Garagen und Carports, die zum Gebäude gehören.

Welche Schäden sind durch die Rohbau­versicherung abgedeckt?

In der Rohbauversicherung als Teil der Wohngebäudeversicherung besteht Schutz gegen

  • Feuerschäden.
  • Schäden durch Sturm und Hagel sowie durch weitere Natur- bzw. Elementargefahren.

Weitere Elementargefahren werden automatisch Bestandteil des Versicherungsvertrags; es sei denn Sie belegen, dass Sie Schäden durch diese Gefahren bereits anderweitig abgesichert haben.

Der Versicherungsschutz gegen Feuer gilt sofort, daher sollten Sie die Wohngebäudeversicherung idealerweise spätestens zum Baubeginn abschließen.

Der Schutz gegen Sturm, Hagel und Elementargefahren gilt, sobald der Baukörper geschlossen ist. D. h. das Dach ist gedeckt und Fenster und Türen sind eingesetzt.

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Schaden-Beispiele für die Feuer-Rohbau­versicherung

Brand in der Bauphase

Der Rohbau steht, die Dachdecker sind an der Arbeit. Doch noch vor dem Richtfest schlägt der Blitz ein und der Dachstuhl brennt ab.

Gut, dass Sie die Wohngebäudeversicherung mit Schutz gegen die Gefahr „Feuer” abgeschlossen haben. Denn diese beinhaltet eine Feuer-Rohbauversicherung.

Starkregen flutet den Bau

Fenster und Türen sind eingesetzt, das Dach ist bereits gedeckt. Plötzlich kommt ein Unwetter auf, das von starken Regenfällen begleitet wird. Der Keller wird geflutet.

Bevor die Bauarbeiten fortgesetzt werden können, muss das Wasser abgepumpt und der Schlamm entfernt werden. Gut, dass Sie in der Wohngebäudeversicherung mit Rohbauversicherung auch gegen Elementargefahren versichert sind.

Weitere Risiken beim Hausbau absichern

Sichern Sie sich mit zusätzlichen Versicherungen gegen weitere Risiken ab:

Bauherren­haftpflicht­versicherung

Beim Bau eines Hauses sind Sie auch dafür verantwortlich, dass auf Ihrer Baustelle niemand zu Schaden kommt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich gegen dieses Risiko mit einer Bauherrenhaftpflicht abzusichern.

Bauleistungs­versicherung

Sichern Sie sich auch gegen unvorhergesehene Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl optimal ab mit der Bauleistungsversicherung unseres Partners, der Gothaer.

Häufige Fragen zur Feuer-Rohbau­versicherung

Ab wann sollte ich eine Rohbau­versicherung haben?

Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei der HUK-COBURG ein Teil der Wohngebäudeversicherung, die Sie am besten direkt zum Baubeginn abschließen.

Die Versicherung ist während der gesamten Bauzeit gültig, bis das Haus bezugsfertig ist.

Wie viel kostet eine Feuer-Rohbau­versicherung?

Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zur Fertigstellung des Gebäudes beitragsfrei (höchstens allerdings 24 Monate).

Sie kann bei der HUK-COBURG nicht alleine abgeschlossen werden, sondern ist Teil der Wohngebäudeversicherung.

Wann endet die Rohbau­versicherung?

Die in unserer Wohngebäudeversicherung enthaltene Feuer-Rohbauversicherung gilt während der gesamten Bauzeit (bis zu 24 Monate beitragsfrei).

Bei Fertigstellung des Hauses wird die Wohngebäudeversicherung dann im beantragten Umfang wirksam.

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