Berater-Homepage von Jens Bauch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DU19-MZ0ZT-49 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DU19-MZ0ZT-49

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DU19-MZ0ZT-49


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DU19-MZ0ZT-49 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DU19-MZ0ZT-49

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann und Frau fahren mit ihrem Mountainbike durch den Wald

Unfall mit dem Fahrrad
– das ist jetzt zu tun

Mann und Frau fahren mit ihrem Mountainbike durch den Wald

Unfall mit dem Fahrrad
– das ist jetzt zu tun

Fahrradunfall

Nur mal schnell aufs Fahrrad schwingen und zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren. Ein Fahrrad ist ein beliebtes Verkehrsmittel und vielen macht es neben dem praktischen Nutzen auch noch Spaß, zu fahren.

Doch Fahrradfahren ist nicht ungefährlich und es kann immer sein, dass Sie in einen Radunfall verwickelt werden. Was zu tun ist, wenn es zu einem Fahrradunfall kommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Fahrradunfall – was tun an der Unfallstelle?

Das ist zu tun, falls sie in einen Fahrradunfall haben:

  1. Sichern der Unfallstelle, um weitere Schäden/Unfälle zu verhindern. Falls Sie selbst oder andere Personen verletzt wurden, wählen Sie den Notruf (112) und leisten Sie, wenn nötig, erste Hilfe.
  2. Bei hohem Sachschaden, Personenschaden und Uneinigkeiten oder gar Streit über den Unfallhergang, sollten Sie die Polizei rufen. Das gilt auch, falls Beteiligte des Unfalls alkoholisiert wirken oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen könnten.
  3. Unfallgeschehen festhalten: Schießen Sie Fotos vom Unfallort und machen Zeugen ausfindig. Wenn andere Personen beteiligt sind, machen Sie Fotos der Personalausweise und gegebenenfalls der Fahrzeuge (auch der Kennzeichen). Bei Autofahrern sollten Sie fragen, ob Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere abfotografieren dürfen. Auch Zeugen sollten Sie nach Ihren Personalien fragen. Tauschen Sie im Idealfall mit allen Unfallbeteiligten Adressen und Telefonnummern aus. Falls Personen nicht bereit sind, persönliche Daten rauszugeben, sollten Sie die Polizei rufen, um eine Einigung zu finden. Wenn Sie selbst verletzt sind, suchen Sie einen Arzt auf, um die Verletzungen attestieren zu lassen. Gerade im Falle einer Schmerzensgeldforderung ist das wichtig.
  4. Ein weiterer wichtiger Schritt nach einem Fahrradunfall: Versicherung informieren – sowohl Ihre eigene als auch die des Unfallgegners. Sofern dieser ein Kfz-Fahrer ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer oder mithilfe Ihrer eigenen Versicherung herausfinden, wo das gegnerische Kfz haftpflichtversichert ist. Dazu benötigen Sie das Kennzeichen des Kfzs der anderen Person.

Übrigens: Wenn Ihr Fahrrad nach einem Radunfall (oder einer Panne) nicht mehr fahrbereit ist oder wenn Sie bei dem Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie nicht weiterfahren können, sorgt ein Fahrrad-Schutzbrief für schnelle Unterstützung: Hier werden zum Beispiel der Abtransport des beschädigten Fahrrads in eine Werkstatt und auch Ihre Rückfahrt nach Hause organisiert.

Gut zu wissen: Bei der HUK-COBURG erhalten Sie den Fahrrad-Schutzbrief automatisch und kostenlos, wenn Sie den Fahrrad-Schutz abschließen oder wenn Sie im Rahmen der Hausratversicherung den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen haben.

Unfall mit dem Fahrrad – wer zahlt wann?

Welche Versicherung bei einem Fahrradunfall zahlt, hängt mit den Umständen zusammen, unter denen der Unfall passiert ist. Folgende Fälle sind möglich:

  • Haben Sie bei einem Fahrradunfall einen Anderen geschädigt, dann übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadenersatzes. Auch wenn die Schuldfrage strittig ist, sollten Sie den Unfall vorsorglich der privaten Haftpflichtversicherung melden. Die Haftpflichtversicherung prüft nämlich auch, ob Sie haften und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.
  • Verursacht ein anderer Radfahrer oder Fußgänger den Unfall, tritt in der Regel dessen private Haftpflichtversicherung für Schäden ein, die Ihnen entstanden sind.
  • Ist ein Autofahrer schuld, kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
  • Nach einem Fahrradunfall unterstützt die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzforderungen.
  • Bei Wegeunfällen (zur Arbeit/nach Hause) greift bei Personenschäden die gesetzliche Unfallversicherung.

Übrigens: Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich finanziell ab, falls Sie durch einen Unfall oder Sturz selbst zu Schaden kommen. Eine Unfallversicherung kann besonders für aktive Fahrradfahrer sinnvoll sein, die regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind.

Wann zahlt die Versicherung bei einem Fahrradunfall nicht?

In einigen Fällen ist es möglich, dass Unfall-, Haftpflicht- oder Fahrradversicherung nicht den vollen Schaden bezahlen, Sie müssen also mit einer Kürzung der Einstandspflicht rechnen. Das kann in solchen Fällen sein:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fehlverhalten (wie das Fahren auf der falschen Straßenseite)
  • Die Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr
  • Absichtlich verursachte Schäden (Vorsatz)
  • Fahren mit einem getunten E-Bike (Pedelec)

Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für Radfahrer?

Nein, einen Fahrradhelm zu tragen, ist in Deutschland keine Pflicht. Wenn Sie aber mit dem Fahrrad sicher durch den Straßenverkehr kommen möchten, sollten Sie in jedem Fall einen Helm tragen: Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) weist darauf hin, dass das Tragen eines Helms beim Radfahren 60 bis 70 % der tödlichen Gehirnverletzungen verhindern könnte.

Gibt es Schmerzensgeld beim Fahrradunfall?

Bei schwereren Verletzungen können Sie Schmerzensgeld verlangen, wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat.

Wichtig ist, dass Sie bei Verletzungen den Unfall dokumentieren und sich Ihre Verletzungen in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus attestieren lassen.

Anschließend können Sie allein oder mithilfe eines Anwalts den Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung kontaktieren und die Forderung auf Schmerzensgeld beim Fahrradunfall stellen. Diese ist unter anderem abhängig von der Schwere der Verletzung, der Intensität der Schmerzen, der Behandlungsdauer sowie bleibende psychische oder physische Beeinträchtigungen.

Neben einem Schmerzensgeld können Sie unter Umständen auch andere Forderungen geltend machen, beispielsweise Arztkosten oder Verdienstausfall.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für diesen Fall sinnvoll. Es kann schließlich sein, dass es zu Uneinigkeiten kommt – zum Beispiel über die Höhe des Schmerzensgeldes.

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