Berater-Homepage von Jasmin Leng

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LN4W-NIG0H-87 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LN4W-NIG0H-87

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LN4W-NIG0H-87


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LN4W-NIG0H-87 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LN4W-NIG0H-87

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-LN4W-NIG0H-87


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau verlässt das Büro

Arbeitsrechtsschutz

Ratgeber zum Rechtsschutz im Arbeitsrecht

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Ratgeber zum Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Was tue ich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Aus Ihrer Sicht haben Sie nichts falsch gemacht. Dennoch trudelt unerwartet eine fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers ein, weil Sie trotz vorheriger Abmahnung erneut zu spät gekommen sein sollen.

  • Das Wichtigste ist nun, dass Sie ruhig bleiben, auch wenn Sie sich sehr ärgern.
  • Gibt es einen Betriebsrat, sollten Sie zunächst mit diesem Kontakt aufnehmen. Gegebenenfalls kann dieser Näheres zur Kündigung sagen und sich für Sie einsetzen.
  • Wenn es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, können Sie sofort einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen. Dieser weist Sie auf Klagemöglichkeiten und die dazugehörigen Fristen hin und stimmt mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Bei einer bestehenden Privat-, Berufs- & Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der HUK-COBURG können Sie uns anrufen, auf Wunsch verbinden wir Sie sofort mit einem Anwalt.

Gern vermitteln wir Ihnen auch ausgezeichnete Fachanwälte aus unserem Netzwerk, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsrechtsschutz – ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung gilt nicht in allen Bereichen sofort.

Für den Arbeitsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.

Wenn Sie also bereits eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und nun eine Kündigungsschutzklage anstreben, aber noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, zahlen Sie die notwendigen Kosten selbst.

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden, um die Wartezeit zu umgehen.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Höhe des Streitwerts bestimmt die Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Der Streitwert liegt in der Regel bei mehreren Monatsgehältern.

Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen können auch Jahresgehälter berücksichtigt werden.

Die Anwaltsgebühren sind durch das Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) gesetzlich festgelegt.

Wer trägt die Kosten?

Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit

  • In der ersten Instanz zahlt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.
  • Selbst wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, müssen Sie die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen.
  • Die Gerichtsgebühren und gegebenenfalls weitere Kosten für Gutachten oder Zeugen übernimmt die unterlegene Partei.

In der zweiten und allen weiteren Instanzen muss die unterlegene Partei auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen. Kommt es zu einer Einigung im Rahmen eines Vergleichs können gegebenenfalls andere Vereinbarungen getroffen werden.

Wie sinnvoll ist der Arbeitsrechtsschutz?

Das Kostenrisiko ist bei Prozessen vor Arbeitsgerichten besonders hoch und selbst bei einem gewonnenen Prozess tragen Sie als Arbeitnehmer die Kosten für ihren Anwalt in der ersten Instanz immer selbst.

Die Gebühren für den Anwalt berechnen sich nach dem Streitwert, der gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen schnell mehrere 10.000 € betragen kann.

Zudem kostet auch die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt Geld. Da sich die Vergütung auch dabei am Streitwert orientiert, können zusätzliche Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe entstehen.

Mit dem Arbeitsrechtsschutz als Teil der Privat-, Berufs- & Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben Sie nur ein geringes finanzielles Risiko, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben. Sie zahlen dann nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Die vertraglich vereinbarten Kosten übernimmt Ihr Versicherer für Sie.

Lohnt sich der Arbeitsrechtsschutz?

Im Vergleich zu den möglichen Kosten aus einem Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen.

Schon bei einem Streitwert von 9.000 € vor dem Arbeitsgericht fallen mehr als 1.700 € Kosten für den eigenen Anwalt an. Dazu kommen noch Gerichtsgebühren in Höhe von mehr als 500 €.

Unser Kundenservice erstellt Ihnen gern ein individuelles Angebot für Ihre persönliche Absicherung. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren Beitrag mit nur wenigen Klicks selbst.

Mit dem Arbeitsrechtsschutz Ihrer Privat-, Berufs- & Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verringern Sie das finanzielle Risiko bei Streitigkeiten vor Gerichten deutlich.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern rund um die Absicherung im Rechtsstreit und in allen Fragen zu unseren Leistungen und Tarifen. Sie erreichen uns über unsere Servicehotline. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu einem unserer Ansprechpartner vor Ort her.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Jasmin Leng

Kauffrau für Vers. und Finanzen

Herrnstr. 22
90763 Fürth OT Südstadt

Tel. 0911 745161
Fax 0800 2875324919

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr  
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
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Ob Ärger beim Internetkauf, Streit nach einem Verkehrsunfall oder bei Differenzen mit dem Arbeitgeber – wir sind immer für Sie da mit dem Privat, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.

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