Berater-Homepage von Janina Wunderlich

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-K26O-JJJEO-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-K26O-JJJEO-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-K26O-JJJEO-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-K26O-JJJEO-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-K26O-JJJEO-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-K26O-JJJEO-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann lehnt glücklich an seinem Cabrio am Straßenrand.
Mann lehnt glücklich an seinem Cabrio am Straßenrand.

Auto abmelden:
Welche Unterlagen brauche ich?

Wie melde ich mein Auto ab?

Früher oder später wird vermutlich für einen Großteil der Autobesitzer der Zeitpunkt kommen, an dem man sich von seinem Auto trennen muss oder möchte.

Will man nicht weiterhin Steuern und Beiträge für die Autoversicherung zahlen, muss man sein Auto abmelden.

Doch worauf muss man dabei achten? Was kostet die Abmeldung meines Autos und an wen muss ich mich wenden?

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Abmeldung abläuft, was Sie erledigen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss ich mein Auto abmelden?

In folgenden Fällen ist die Abmeldung Ihres Fahrzeuges notwendig:

  • Verkauf des Fahrzeuges
  • Diebstahl des Autos
  • Versterben des Fahrzeugbesitzers: Hier wird die Abmeldung durch die Erben vorgenommen
  • Verschrottung, z. B. in Folge eines Totalschadens

Seit dem 1. März 2007 wird nicht mehr zwischen einer endgültigen Abmeldung des Autos und der vorübergehenden Außerbetriebnahme unterschieden.

Die Fahrzeuge werden im Zuge der Abmeldung stillgelegt. Die Betriebserlaubnis bleibt allerdings für die nächsten 7 Jahre noch erhalten.

Wer das Auto nach diesem Zeitraum wieder zulassen will, muss eine HU (Hauptuntersuchung) sowie eine AU (Abgasuntersuchung) durchführen lassen und nachweisen.

Bei einem Umzug muss der Pkw nicht abgemeldet werden. Allerdings müssen Sie eine Ummeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle vornehmen – die alleinige Ummeldung des Wohnorts beim Einwohnermeldeamt reicht dafür nicht aus.

Die Kfz-Versicherung muss bei der Abmeldung nicht extra gekündigt werden. Sie ruht im Zuge der Abmeldung für zunächst 18 Monate. In diesem Zeitraum müssen Sie dann auch keine Versicherungsbeiträge zahlen.

Der Versicherungsschutz besteht während dieser Zeit allerdings ausschließlich auf dem Abstellplatz. Lassen Sie das Fahrzeug innerhalb dieser 18 Monate erneut zu, wird der Versicherungsschutz auch ohne Ihr zutun automatisch wieder aktiv.

Wo melde ich mein Auto ab?

Wer sein Auto abmelden möchte, kann das an jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland oder direkt online tun.

  • Bei der Abmeldung vor Ort müssen Sie nicht zu einer bestimmten Stelle in Ihrer Nähe, sondern können sich auch an die Straßenverkehrsämter in jeder beliebigen Stadt hierzulande wenden.
  • In der Regel sind die Kfz-Zulassungsstellen im Rathaus oder im Bürgerbüro einer Stadt angesiedelt.
  • Im Falle eines Diebstahls, kann die Abmeldung auch durch die Polizei erfolgen.

Sie haben bereits ein neues Auto gekauft? Dann können Sie die Abmeldung des alten und die Zulassung des neuen Fahrzeugs direkt an einem Tag durchführen.

Die Zulassungsstelle informiert dann auch automatisch Ihre Kfz-Versicherung über die Abmeldung des alten Pkw.

Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?

Bei der Abmeldung Ihres Autos benötigen Sie immer folgende Unterlagen:

  • Einen Personalausweis bzw. Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Ihr Kennzeichenschild

Folgende Nachweise müssen nur in bestimmten Fällen vorgelegt werden:

  • Ein Verwertungsnachweis, wenn der Pkw verschrottet wurde.
  • Ein gültiger Bericht über die durchgeführte HU, sofern es sich lediglich um eine vorübergehende Abmeldung handelt.

Was brauche ich für die Online-Abmeldung meines Autos?

Wer sein Auto online abmelden will, erspart sich einen Gang zur Zulassungsstelle. Für Autos, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, benötigen Sie dann:

  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplakette (inkl. verdecktem Sicherheitscode)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (inkl. verdecktem Sicherheitscode)
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App (kostenlos)

Die Bezahlung der Abmeldungsgebühr kann ebenfalls online erledigt werden.

Die verdeckten Sicherheitscodes finden Sie hinter der TÜV Plakette des Kennzeichen (3-stellig) bzw. unter dem Aufkleber auf dem Fahrzeugschein (7-stellig) und müssen erst freigelegt werden.

Muss das Auto vor oder nach dem Verkauf abgemeldet werden?

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, müssen Sie es nicht zwangsläufig sofort abmelden.

Sie können es z. B. für eventuelle Probefahrten angemeldet lassen.

Sobald Sie das Auto aber verkauft haben, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle sowie Ihrem Kfz-Versicherungsanbieter in Form einer Veräußerungsanzeige mitteilen.

Nennen Sie dabei unbedingt das Datum des Verkaufs für den Fall, dass der Käufer die Ummeldung nicht sofort durchführt.

Solange der Pkw noch auf den Verkäufer gemeldet ist, haftet dieser im Zweifelsfall nämlich auch für Unfälle, die vom nächsten Besitzer verursacht wurden.

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Kann ich mein Auto ohne Brief bzw. Fahrzeugschein abmelden?

In der Regel ist die Abmeldung des Autos ohne Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nicht möglich.

Die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) ist der Beleg dafür, dass der Eigentümer mit dem Fahrzeug fahren darf.

Die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) gibt Auskunft darüber, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. In letzterem muss die Abmeldung dann auch eingetragen werden.

Nur wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung bei Ihrer Zulassungsbehörde über den Verlust der Fahrzeugpapiere abgegeben haben, ist die Abmeldung auch ohne die Zulassungsbescheinigungen möglich.

Auto abmelden ohne Kennzeichen – geht das?

Normalerweise reichen Sie bei der Abmeldung des Autos beide Nummernschilder ein. Dabei wird die Plakette der Kennzeichen abgekratzt und der entsprechende Code entwertet.

Haben Sie Ihr Nummernschild verloren, müssen Sie dies unbedingt der Zulassungsstelle melden, damit das Amt den Sicherheitscode sperren kann.

Bei Diebstahl des Nummernschildes müssen Sie den Verlust der Polizei melden und erhalten darüber einen schriftlichen Beleg. Mit diesem Beleg können Sie das Fahrzeug dann trotzdem abmelden.

Sie schaffen sich ein neues Auto an und möchten das Nummernschild mitnehmen? Das ist durchaus möglich. Dafür wird allerdings eine Gebühr von 10 bis 15 € fällig.

Sie können Ihr Nummernschild auch für 12 Monate reservieren, falls die Anschaffung des Neuwagens noch ein wenig warten muss. Auch dann können Gebühren anfallen.

Kann jemand anderes mein Auto abmelden?

Sind Sie selbst verhindert, kann auch jemand anders Ihr Auto abmelden. Der Vertreter benötigt in der Regel auch keine Vollmacht dafür.

Jeder, der die Zulassungsbescheinigung II vorlegen kann, ist auch zur Abmeldung des Fahrzeugs befugt.

Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Behörde – in manchen Fällen wird doch eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis verlangt.

Was kostet die Auto-Abmeldung?

Die Kosten für die Abmeldung Ihres Pkw können je nach Bundesland variieren. Im Normalfall belaufen sie sich bei einer Außerbetriebsetzung auf 7 bis 10 €, können aber in bestimmten Fällen auch höher ausfallen.

So erhöht sich die Gebühr z. B. bei eidesstattlicher Erklärung auf ca. 30 €. Zudem ist es immer günstiger, das Auto bei der Zulassungsstelle in der Nähe Ihres Wohnsitzes abzumelden als woanders.

Ist Ihr Auto bei der Abmeldung nicht TÜV-geprüft, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Die Höhe hängt davon ab, wie lange die letzte Prüfung her ist:

  • Bei 2 bis 4 Monaten ohne TÜV: ca. 15 €
  • Bei 4 bis 8 Monaten ohne TÜV: ca. 25 €
  • Bei mehr als 8 Monaten ohne TÜV: ca. 60 € und ein Punkt in Flensburg

Was passiert nach der Abmeldung des Autos?

Sie dürfen Ihr Auto noch bis zum Ablauf des Abmeldetages fahren, sofern Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt noch umfasst.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrer Kfz-Versicherung sowie dem Finanzamt die Abmeldung automatisch mit.

Sie können allerdings auch zusätzlich die Abmeldebescheinigung an die Versicherung schicken. Sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsprämie werden tagesgenau abgerechnet.

Unter Umständen erhalten Sie nach der Abmeldung also noch Geld zurück.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zur korrekten Abmeldung Ihres Autos oder zur Autoversicherung?

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter! Wenden Sie sich gerne an unsere Berater vor Ort oder an unsere Servicehotline unter der Nummer 09561 96 101.

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