Berater-Homepage von Horst Wagenplatz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QH1O-19FXX-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QH1O-19FXX-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-QH1O-19FXX-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QH1O-19FXX-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QH1O-19FXX-28

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wallbox in Mietwohnung, Mehrfamilienhaus & Eigenheim

Wallbox in Mietwohnung, Mehrfamilienhaus & Eigenheim

Einbau und Betrieb von Wallboxen zuhause

Wer ein E-Auto besitzt und nutzen will, muss dieses natürlich auch laden. Besonders einfach wird das Laden des E-Autos mit einer eigenen Ladestation zu Hause.

Für viele Jahre war die eigene Wallbox auf dem privaten Parkplatz oder in der eigenen Tiefgarage nur Hauseigentümern vorbehalten.

Für Mieter war es schwierig, eine Wallbox zu installieren und zu nutzen. Denn der Vermieter konnte die Beantragung für die eigene Ladestation in der Regel ohne weiteres ablehnen.

Selbst bei Eigentumswohnungen kam es oftmals zu Uneinigkeiten zwischen den Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften. Für die Anbringung einer Wallbox musste nämlich die Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt werden.

Doch einiges hat sich mittlerweile geändert. In diesem Ratgeber lesen Sie alles, was Sie über die Wallbox für Mitwohnungen und Eigentum wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Wallbox für Eigentümer

Am 1. Januar 2020 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) erneuert. Im Zuge dessen sind auch das Gesetz zur Modernisierung von Wohneigentum sowie das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten.

Seit diesem Zeitpunkt ist es für Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft bzw. Wohnungsbaugenossenschaft unproblematischer geworden, eine eigene Wallbox zu installieren.

Die Eigentümerversammlung kann den Antrag für die Anbringung einer Wallbox nämlich jetzt nicht mehr ohne Grund ablehnen. Stattdessen darf sie nur noch über die Umsetzung dieser Maßnahme mitentscheiden.

Mit anderen Worten: Eigentümer haben jetzt ein Recht auf die Installation einer privaten Ladestation.

Wie beantrage ich als Eigentümer eine Wallbox?

Zunächst sollten Sie sich umfassend über die Installation einer Wallbox zu Hause informieren und eine für Sie geeignete Ladelösung finden.

  • Danach können Sie weitere Miteigentümer über Ihr Vorhaben informieren, z. B. per E-Mail oder persönlich.
  • Auf diese Weise wissen Sie schon vor der eigentlichen Eigentümerversammlung, wie die Eigentümer Ihrem Vorhaben gegenüberstehen.
  • Bedenken Sie, dass Sie den Antrag für die kommende Eigentümerversammlung bereits mindestens drei Wochen im Voraus einreichen sollten. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr Anliegen auch auf der Tagesordnung steht.
  • Zudem findet eine Eigentümerversammlung normalerweise nur einmal im Jahr statt. Eine gute Planung ist also unabdingbar.

Haben Mieter Anspruch auf eine Wallbox?

Seit dem 1. Dezember 2021 haben auch Mieter ein Recht auf eine eigene Wallbox zum Laden ihres E-Autos.

Diese Anpassung im Mietrecht hat zur Folge, dass auch Mieter die Installation leichter durchsetzen können.

Gemäß des neuen § 554 im BGB kann der Mieter die Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer E-Ladestation verlangen.

Wie beantrage ich als Mieter eine Wallbox?

1. Schritt: Vermieter informieren und Mitstreiter suchen

Was die Kosten angeht, ist es durchaus sinnvoll, sich eine Wallbox mit mehreren E-Auto-Besitzern zu teilen. Auf diese Weise ist man in seinem Vorhaben auch nicht allein und kann den Einbau der Ladestation gemeinsam angehen.

Wichtig: Je mehr Interessenten es gibt, desto wichtiger ist es, schon vorab an die Erweiterung der Ladeinfrastruktur und ein Lastmanagementsystem zu denken.

2. Schritt: Informieren und Lösungen erstellen

Die Umsetzung der Installation Ihrer eigenen Wallbox hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab.

In der Regel muss beispielsweise eine Elektrofachkraft eine Begutachtung des Standorts vornehmen, die Gebäudeanschlussleistung klären und eine sogenannte Lastgangmessung vornehmen.

Wichtig ist jetzt auch die Frage, ob die Wallbox auf dem eigenen Stellplatz auf dem Grundstück oder aber in einer Tiefgarage eingebaut werden soll.

Alle Lösungen haben Vor- und Nachteile. Bereiten Sie eine übersichtliche Liste für Ihrem Vermieter mit möglichen Lösungsansätzen sowie den Vor- und Nachteilen vor.

3. Schritt: Antrag stellen

Den Antrag für Ihre Wallbox stellen Sie bei Ihrem Vermieter.

Der wiederum kann ihn bei der nächsten Eigentümerversammlung einreichen.

Darum sollten Sie unbedingt auf die fristgerechte Einreichung Ihres Antrags achten.

4. Schritt: Einbau der Wallbox beschließen

Laut dem Gesetz für Modernisierung von Wohneigentum ist es der Eigentümerversammlung nicht möglich, den eingereichten Antrag abzulehnen bzw. die Installation der Wallbox zu verbieten.

Stattdessen darf sie bei der Umsetzung des Vorhabens mitentscheiden.

5. Schritt: Installation der Wallbox

Sie sollten die Wallbox auf jeden Fall durch qualifiziertes Fachpersonal installieren lassen.

Normalerweise übernehmen die Experten dann auch die Genehmigung durch den Netzbetreiber.

6. Schritt: Laden und abrechnen

Die Wallbox ist installiert und Sie haben die Möglichkeit, Ihr E-Auto zu Hause zu laden.

Vorab sollten Sie ebenfalls mit dem Vermieter klären, auf welche Weise der Strom für die Ladevorgänge gezählt und abgerechnet wird.

Unser Tipp: Viele Hausstrom-Anbieter haben einen günstigeren Autostrom-Tarif. Informieren Sie sich, ob das auch für Ihren Anbieter gilt.

Wer trägt bei einer Mietwohnung die Kosten für die Wallbox?

Mittlerweile belaufen sich die Kosten für eine Wallbox auf 500 bis 1.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Installation.

Für Mieter stellt sich hier die Frage: Zahlt der Vermieter oder der Mieter die Kosten für die Wallbox?

  • Die Antwort ist eindeutig: Sowohl die Installations- als auch die Betriebskosten muss der Mieter zu 100 % selbst tragen.
  • Im Falle eines Umzugs muss dieser auch die gesamten Kosten für den Abbau der Ladestation übernehmen.
  • Das bedeutet allerdings auch, dass die Wallbox Mietereigentum ist um beim Umzug mitgenommen werden kann.

Was muss ich bei einer Wallbox für Mehrfamilienhäuser beachten?

E-Autos werden immer beliebter und es kann durchaus sein, dass mehrere Bewohner eines Mehrfamilienhauses ein Elektrofahrzeug besitzen und dieses auch zu Hause laden wollen.

  • Je mehr Menschen ihr Auto gleichzeitig laden möchten, desto wichtiger ist es, dass das Mehrfamilienhaus über ein intelligentes Lastmanagement-System verfügt.
  • Damit können Sie sichergehen, dass es nicht zu einer Überlastung des Stromanschlusses kommt.
  • Einige Wallboxen haben dieses Lastmanagement-System bereits integriert.
  • Auf diese Weise kann der verfügbare Strom automatisch auf mehrere Fahrzeuge verteilt werden.

Wie funktioniert die Abrechnung bei mehreren Nutzern einer Wallbox?

Wenn gleich mehrere Bewohner eine Wallbox nutzen, ist die Identifizierung über eine RFID-Karte sinnvoll.

Damit können die Kosten individuell für jeden Nutzer abgerechnet werden.

Dafür muss die Wallbox aber mit einem speziellen Lesegerät ausgestattet sein.

Wie muss man eine Wallbox versichern?

E-Auto laden
  • Mieter & Wohnungseigentümer:
    In unserer Hausratversicherung sind Ladestationen auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung geschützt (z. B. auch Garage, Carport, Außenstellplatz).
    Sie müssen die Ladestation aber selbst angeschafft oder die Kosten übernommen haben.
  • Eigenheimbesitzer:
    In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch bei Schäden an Ihrer Ladestation.

Wie muss man eine Wallbox versichern?

  • Mieter & Wohnungseigentümer:
    In unserer Hausratversicherung sind Ladestationen auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung geschützt (z. B. auch Garage, Carport, Außenstellplatz).
    Sie müssen die Ladestation aber selbst angeschafft oder die Kosten übernommen haben.
  • Eigenheimbesitzer:
    In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch bei Schäden an Ihrer Ladestation.

Noch Fragen?

Für weitere Fragen zur E-Auto-Versicherung oder Ihrer Wallbox wenden Sie sich an unsere kompetenten Berater vor Ort oder an die Servicehotline der HUK-COBURG: 09561 96 101

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Horst Wagenplatz

Kelmesbergweg 16
52080 Aachen OT Verlautenheide

Tel. 02405 429804
Fax 0800 2875323155

Beratung:

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