Berater-Homepage von Horst Krah

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VMTB-3QE9Z-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VMTB-3QE9Z-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-VMTB-3QE9Z-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VMTB-3QE9Z-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VMTB-3QE9Z-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Familie schaut gemeinsam in ein Tablet

Familienrechtsschutz

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Focus Money, Beste Rechtsschutzversicherung Ausgabe 03/2024
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Familienrechtsschutz

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Familienrechtsschutz für Sie und Ihre Lieben schon ab 194,30 € * im Jahr

Rechtsstreitigkeiten will jeder vermeiden, keine Frage. Doch nicht immer ist gelingt es.

Was ist zum Beispiel, wenn der Partnerin unrechtmäßig gekündigt wird? Oder wenn die Tochter mit ihrem Fahrrad auf dem Weg nach Hause in einen Unfall verwickelt ist?

In diesen Situationen kann es für Sie oder Ihre Familienangehörigen zu einem Rechtsstreit kommen – und der ist schnell mit hohen Kosten verbunden.

Sichern Sie darum sich selbst und Ihre Liebsten mit dem Familientarif unseres Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes ab.

Der HUK-Familienrechtsschutz: Genau das Richtige für Sie

  • Mit dem Familientarif sind auch Kinder, Enkelkinder, Partner und sogar Eltern und Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
  • Ihre Absicherung im Sozial- und Opferrechtsschutz sowie Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
  • Bewiesene Qualität: Focus Money verleiht uns das Prädikat „Beste Rechtsschutzversicherung“ (Ausgabe 03/2024).
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Unsere Leistungen: Wann Sie sich auf den Familienrechtsschutz verlassen können

Kommt es zu einem Rechtsstreit, sind Sie in der Regel mit hohen Kosten und viel Aufwand konfrontiert. Das kann auch Ihren Partner oder Ihre Kinder treffen.

Damit Sie in diesen Fällen nicht allein dastehen, bieten wir Ihnen und Ihren Liebsten mit dem Familientarif unserer Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gute Leistungen.

Für Sie und Ihre Familie besonders relevant:

Arbeitsrechtsschutz

Eine ausgewogene Work-Life-Balance trägt zum Wohl Ihrer Familie bei – das gilt für Sie und für Ihren Partner oder Ihre Partnerin.

Was aber, wenn Ihnen unrechtmäßig gekündigt wird? Nur selten reicht ein Einkommen aus, um den gewohnten Lebensstandard der Familie aufrecht zu erhalten.

Wehren Sie sich: Unser Arbeitsrechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie gegen die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber ab.

Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz

Nahezu alle Familienmitglieder sind täglich im Straßenverkehr unterwegs. Fahrten zur Arbeit, der wöchentliche Großeinkauf, das Tennistraining der Kinder.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Familienmitglied irgendwann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist groß. Und nicht immer sind sich alle Beteiligten einig. Oft landen diese Fälle auch vor Gericht.

Entsteht z. B. ein Sachschaden im Wert von 2.000 € an Ihrem versicherten Auto, der Unfallverursacher verweigert aber die Zahlung, können Sie auf uns zählen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche.

Allgemeines Vertragsrecht

Angenommen, Sie haben einen langersehnten Urlaub über den Namen Ihrer Ehefrau gebucht, die Koffer sind gepackt und der Flieger ist pünktlich.

Doch endlich angekommen erweist sich das gebuchte Hotel als laute Baustelle. An Entspannung ist nicht zu denken und die nötige Erholung bleibt aus.

Stellt sich heraus, dass Ihnen laut Vertrag etwas völlig anderes versprochen wurde als das, wovor Sie nun stehen? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

In jeder Familie gibt es Dinge, die sich ändern – nicht immer zum Positiven. Eine Liebe kann vergehen, ein Familienmitglied kann versterben.

Unser Familienrechtsschutz umfasst in diesen Fällen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Fragen rund um das Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrecht.

Entscheiden Sie sich zusätzlich für den Rechtsschutz PLUS, besteht zudem die Möglichkeit, über die Beratung hinaus auch die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bis 1.000 € Kosten in Anspruch zu nehmen.

Opferrechtsschutz

Stellen Sie sich vor, Sie werden bei einer Auseinandersetzung körperlich verletzt.

Unser Opferrechtsschutz beinhaltet eine aktive Strafverfolgung als Nebenkläger bei folgenden Straftaten:

  • Die persönliche Freiheit wird verletzt.
  • Die sexuelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  • Die körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
  • Totschlag oder Mord.

Mit dem Opferrechtsschutz wahren Sie Ihre Rechte.

Sozialrechtsschutz

Anträge an die gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung ziehen oft Unstimmigkeiten nach sich. Vielleicht fällt ein Bescheid ohne rechtmäßigen Grund negativ aus.

Wurde der Bescheid beispielsweise auf Basis falscher Grundlagen erstellt und auch auf Ihren Einspruch hin nicht korrigiert? Dann bleibt Ihnen letztendlich nur der Gang vor ein deutsches Sozialgericht.

Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen. Doch dank des Sozialrechtsschutzes sind die Anwaltskosten vor Gericht gedeckt.

Dies sind nur wenige Beispiele, bei denen Sie von unserer Familienrechtsschutzversicherung profitieren. Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie bei unserem Privat-Berufs-Verkehrsrechtsschutz.

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Das Familien-Angebot der HUK-COBURG

Nicht das, wonach Sie suchen? Dann helfen Ihnen vielleicht unsere anderen Versicherungen weiter.

Das Sorglos-Paket für Ihre Liebsten: Die Familienhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet günstigen Schutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – und zwar auch für Ihre Kinder.

Kinder sind von Natur aus echte Entdecker und neugierig auf die Welt. Dabei gehen sie oft unbemerkt auch Risiken ein. Mit einer Kinderunfallversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor.

Die Fahrradtour mit der ganzen Familie hat mit einer Panne schnell ein Ende. Mit dem Fahrradschutzbrief geht's direkt weiter. Wir helfen Ihnen, dass Ihr Familienausflug ein schönes Erlebnis bleibt.

Unsere Beratung: Persönlich, individuell und vor Ort

Wir legen Wert auf eine faire und kompetente Beratung, damit Sie den optimalen Versicherungsschutz für sich finden. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zu prüfen, Risiken abzuwägen und den passenden Tarif auszuwählen. Persönlich, individuell und vor Ort.

Finden Sie noch heute einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Horst Krah

Baldurstr. 12
44805 Bochum OT Harpen

Tel. 0234 32589913
Fax 0800 2875321550

Beratung:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 18:00 Uhr  
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

Häufige Fragen zum Familienrechtsschutz

Was ist der Familienrechtsschutz?

Der Familienrechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie unter bestimmten Voraussetzungen im privaten, beruflichen und im verkehrsrechtlichen Lebensbereich im Falle eines Rechtsstreits ab.

Streitigkeiten rund ums Wohnen sind über den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten abgedeckt. Dieser ist gegen Mehrbeitrag abschließbar.

Welche Leistungen genau die Familienrechtsschutzversicherung umfasst, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Diese Produkte bieten wir an:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Zusätzlich den Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete* Einheiten in Deutschland.
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Zusätzlich den Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete* Einheiten in Deutschland.
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mit Rechtsschutz PLUS. Zusätzlich den Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete* Einheiten in Deutschland.
  • Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug.
  • Großer Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie.

Aufgepasst: Der Familienrechtsschutz ist nicht zu verwechseln mit dem Rechtsschutz für Familienrecht. Letzterer umfasst vor allem Themen rund um Unterhalt, Sorgerecht oder Scheidung. Die Familienrechtsschutzversicherung der HUK-COBURG ist ein Familientarif des Privat-, Berufs, Verkehrsrechtsschutzes.

*

nicht online abschließbar.

Welche Kosten können anfallen?

Am häufigsten fallen in einem Rechtsschutzfall Anwaltsgebühren für den eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt sowie Gerichtskosten an. Sie machen auch regelmäßig den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen aus.

Weitere Kosten sind beispielsweise:

  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Gebühren für außergerichtliche Konfliktbeilegungsverfahren
  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden inklusive Vollstreckungskosten im Verwaltungswege
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
  • Kosten des Gegners, wenn Sie zur Zahlung verpflichtet werden
  • Kaution im Strafverfahren

Welche Kosten wir übernehmen, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Wann ist eine Familienrechtsschutz-Versicherung sinnvoll?

Der Familienrechtsschutz ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zusätzlich auch Ihre Familienmitglieder absichern wollen.

Allgemeine Fragen zur Familienrechtsschutz­versicherung der HUK-COBURG

Was ist mit dem Familienrechtsschutz versichert?

Was genau mit dem Familienrechtsschutz abgesichert ist, hängt von Ihrem abgeschlossenen Vertrag und dem gewählten Tarif ab.

Wir bieten ihn in Form des Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutzes an.

Grundsätzlich ist jede Interessenwahrnehmung einer mitversicherten Person gegen Sie als Versicherungsnehmer vom Rechtsschutz ausgeschlossen (wie z. B. Familienstreitigkeiten). Dies gilt auch nach Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wer ist im Familienrechtsschutz mitversichert?

Wer genau in der Familienrechtsschutzversicherung mitversichert ist, hängt von Ihrem Tarif ab.

Kinder unter 18 Jahren sind in unserem Familienrechtsschutz immer mitversichert. Für alle anderen Familienmitglieder gibt es bestimmte Voraussetzungen:

Partner
Ihr Partner ist im Familienrechtsschutz dann mitversichert, wenn es sich um einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner handelt. Ist das nicht der Fall, ist der Partner nur unter folgenden Bedingungen mitversichert:

  • Sie und Ihr Partner wohnen in einer häuslichen Lebensgemeinschaft zusammen.
  • Sie und Ihr Partner sind nicht anderweitig verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Eltern und Großeltern
Auch die Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers sind mitversichert, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Eltern und Großeltern leben mit Ihnen in einem Haushalt und haben dieselbe Meldeadresse. (Achtung: Getrennte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gelten nicht als ein Haushalt).
  • Die Eltern und Großeltern sind im Ruhestand.

Kinder
Minderjährige Kinder sind im Familienrechtsschutz immer mitversichert. Für die Mitversicherung volljähriger Kinder müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kinder sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Kinder üben noch keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit aus.

Enkelkinder
Haben Sie den Rechtsschutz PLUS abgeschlossen, sind zusätzlich auch Ihre Enkelkinder mitversichert. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für Enkelkinder gelten die selben Voraussetzungen wie für Kinder. Jedoch müssen sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutz.

Hinweis: Im Single-Tarif sind nur Sie und Ihre Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen mitversichert.

Sind Streitigkeiten rund um Scheidung, Trennung, Sorgerecht und Unterhalt versichert?

Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht erstatten wir die Kosten für die Beratung und Auskunft bei einem Rechtsanwalt.

Streitigkeiten gegen Sie als Versicherungsnehmer oder von Mitversicherten untereinander sind nicht mitversichert – auch wenn beispielsweise Ihre Partnerschaft beendet ist.

Gibt es im Familienrechtsschutz eine Wartezeit?

Für folgende Leistungsarten gibt es eine dreimonatige Wartezeit:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (muss gegen einen Zusatzbeitrag ergänzend zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bzw. Privat- und Berufsrechtsschutz vereinbart sein)

Versicherungsschutz für diese Leistungen besteht erst dann, wenn die Ursache eines Rechtsschutzfalls nach Ablauf der ersten drei Monate des Vertrags eingetreten ist. Gerechnet wird ab Vertragsbeginn.

Beispiel: Der Vertrag beginnt am 25. September. Sie erhalten am 30. Oktober von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung. Gegen diese möchten Sie Vorgehen. Sie haben dafür keinen Versicherungsschutz, weil der Rechtsschutzfall – 30. Oktober – in der Wartezeit eingetreten ist.

Haben Sie zusätzlich den Rechtsschutz PLUS versichert? Dann ergibt sich zudem eine dreimonatige Wartezeit für folgende Bereiche:

  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt.
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt.
  • Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen und Rechtsschutz für das Einspeisen von Strom mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen beträgt die Wartezeit drei Jahre.

Informationen zu unseren Tarifen

Was kostet der Familienrechtsschutz?

Bei der HUK-COBURG können Sie sich und Ihre Familie mit dem Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz schon ab 194,30 €* im Jahr absichern.

Welche Vorteile bringt der Rechtsschutz PLUS?

Mit dem Rechtsschutz PLUS ergänzen Sie Ihren Familienrechtsschutz um weitere Leistungen, wie z. B.

  • Außergerichtliche Konflitktbeilegung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Sie haben Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall.
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Lebenspartnerschafts-, Familien- und Erbrecht: Kostenübernahme für die Tätigkeit des Anwalts von bis zu 1.000 €.
  • Kostenübernahme eines Rechtsanwalts von bis zu 500 € pro Versicherungsjahr, wenn es um die Erstellung oder Änderung folgender Dokumente geht:
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Testament
    • Betreuungsverfügung
    • Sorgerechtsverfügung
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen, wenn es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, der Anschaffung oder dem Betrieb der Anlage kommt – auch wenn die dabei entstehenden Kosten 10.000 € überschreiten. Ohne Rechtsschutz PLUS übernehmen wir maximal 10.000 €.

Zudem profitieren Sie von einer unbegrenzten Versicherungssumme, sofern keine Höchstbeträge für Einzelfälle vereinbart sind.

*

Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.

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