Berater-Homepage von Holger Heinrich

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7PHY-7Q1LL-10

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7PHY-7Q1LL-10

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau sitzt auf einer Mauer, neben ihr steht ein Fahrrad

Fahrradregistrierung

Frau sitzt auf einer Mauer, neben ihr steht ein Fahrrad

Fahrradregistrierung

Fahrrad registrieren oder codieren lassen

Wer oft mit dem Fahrrad fährt und es auch unterwegs abstellt, lebt immer mit dem Risiko, dass Diebe darauf aufmerksam werden und es stehlen.

Das Rad mit einem hochwertigen Schloss an einem fest im Boden verankerten Fahrradständer zu sichern, ist zwar eine gute und richtige Maßnahme, um es zu schützen. Jedoch ist selbst das keine hundertprozentige Sicherheitsmaßnahme. Denn professionelle Fahrraddiebe schrecken oft nicht vor dem Knacken oder sogar Zersägen von Fahrradschlössern zurück.

Erfahren Sie hier, wie eine Fahrradregistrierung Ihr Rad schützen kann und welche Vorteile eine Fahrradcodierung mit sich bringt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Fahrradregistrierung?

Ein entspannter Fahrradausflug ans Meer, an den See oder in die grüne Natur oder die Radtour zum Shoppen in die Stadt sind schön und können doch leicht zum Verhängnis werden: Denn überall kann es passieren, dass Ihr Rad trotz Anschließen mit einem geeigneten und sicheren Schloss von Dieben entdeckt und entwendet wird.

Besonders, wer sein Fahrrad nachts draußen stehen lässt, kann am nächsten Morgen ein böses Erwachen erleben: Das Schloss ist zerstört, das Fahrrad verschwunden. Dann ist nicht nur der Ärger groß, sondern oft sind es auch die Mühe und die Kosten für eine Neuanschaffung.

Eine Fahrradregistrierung kann Ihnen Schutz bieten – und hilft der Polizei bei der Suche, wenn Ihr Rad tatsächlich einmal gestohlen wird. Wenn Sie Ihr Fahrrad registrieren, werden wichtige Daten wie die Rahmennummer, der Hersteller und das Modell festgehalten. Auf diese Weise kann die Polizei Ihr Rad zuordnen und Sie bei einem Fund direkt informieren.

Für wen ist eine Fahrradregistrierung sinnvoll?

Jeder kann von einer Fahrradregistrierung profitieren: Egal, ob sie ein gebrauchtes oder neues Fahrrad besitzen, das Registrieren ist immer eine hilfreiche Maßnahme.

Denn die Eintragung in einem entsprechenden Register erleichtert nicht nur die Suche nach einem Fahrraddiebstahl, sondern auch die Zuordnung, falls Ihr Rad bei einer Fundstelle abgegeben oder von der Polizei aufgespürt wird.

Eine Codierung am Rahmen schreckt zusätzlich ab, denn Kennzeichnungen bergen auch ein größeres Risiko und erschweren den Weiterverkauf der Hehlerware erheblich. Das wiederum bedeutet, dass ein Diebstahl noch unattraktiver und entsprechend unwahrscheinlicher wird.

Bedenken Sie, dass das Registrieren des Fahrrads allein noch keinen Schutz vor dem finanziellen Schaden bietet, der entsteht, wenn es zur Entwendung kommt. Funde sind eher eine Seltenheit, sodass die Chance auf ein Wiedersehen mit Ihrem alten Rad recht gering ist.

Daher empfehlen wir Fahrradbesitzerinnen und -besitzern, eine Fahrradversicherung abzuschließen. Der Fahrrad-Schutz der HUK-COBURG bietet zum Beispiel eine umfassende Absicherung, die bei Entwendung Ihres Fahrrads greift und die Kosten für den entstandenen monetären Schaden abdeckt.* Wie man sein Fahrrad bestmöglich vor Diebstahl schützt, können Sie außerdem in unserer Checkliste Fahrraddiebstahl nachlesen.

Wie Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren können

Ob bei der Polizei oder bei einem privaten Anbieter, um ein Fahrrad registrieren zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Kaufvertrag bzw. die Rechnung für Ihr Fahrrad als Eigentumsnachweis
  • Wenn Sie keinen gültigen Eigentumsnachweis haben (Kassenbon reicht nicht aus), müssen Sie eine schriftliche Eigentumserklärung abgeben.

Außerdem sollten Sie Ihr Fahrrad zur Registrierungsstelle mitnehmen. So kann es für die Akte fotografiert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich einen Fahrradpass ausstellen zu lassen, der alle Daten beinhaltet. Im Falle eines Diebstahls können Sie so bei einer polizeilichen Anzeige alle wichtigen und offiziell verifizierten Informationen angeben.

Da das Registrieren von Fahrrädern jedoch nur hilfreich ist, wenn die Polizei tatsächlich gestohlene Waren findet, wird dieses Modell kaum noch empfohlen oder von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt. Stattdessen ist das Codieren von Fahrrädern eine effektivere Maßnahme.

Kann man sein Fahrrad online registrieren?

Ja, alternativ zur physischen Variante können Sie ihr Fahrrad auch online registrieren. In sogenannten Fahrradregistern geben Sie dazu einige Daten an und hinterlegen diese mit einem Foto des Rades in einem persönlichen Konto. Auch hier besteht die Option zum digitalen Fahrradpass, den Sie dann bequem auf Ihrem Smartphone mit sich führen können.

Kann ich auch ein E-Bike registrieren lassen?

Selbstverständlich ist auch das Registrieren von E-Bikes und Pedelecs möglich. Hierzu benötigen Sie ebenfalls alle oben genannten Nachweise – am besten ist es, wenn Sie auch weitere relevante Daten wie Motortyp, maximale Leistung und ähnliches hinterlegen.

Was ist eine Fahrradcodierung?

Die Fahrradcodierung ist eine eindeutige Markierung am Fahrrad, man spricht dabei auch von einer EIN-Codierung (Eigentümer-Identifizierungs-Nummer). Das geschieht meist am unteren Ende der Sattelstange oder an einer anderen Stelle am Rahmen.

Die Codierung wird in Form eines Chips, einer Gravur oder eines speziellen, sehr schwer zu entfernenden Aufklebers vorgenommen. Der EIN-Code setzt sich aus verschiedenen, individuellen Kennzahlen und Buchstaben zusammen:

  1. Der erste Teil des Codes besteht aus den Buchstaben des Kfz-Kennzeichens Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
  2. Darauf folgen die letzten drei Ziffern Ihres Amtlichen Gemeindeschlüssels. Diesen finden Sie auf der offiziellen Seite zum Austausch von offenen Verwaltungsdaten (DCAT-AP).
  3. An dritter Stelle steht der Code für Ihre Straße. Dieser kann bei der Gemeinde erfragt werden.
  4. Darauf folgt eine dreistellige Zahl, die für Ihre Hausnummer steht. Bei einstelligen Hausnummern sind zwei Nullen vorgestellt, bei zweistelligen entsprechend eine.
  5. Als fünfte Information enthält der EIN-Code Ihre Initialen.
  6. Am Ende des Codes stehen die letzten beiden Zahlen des Jahres, in dem der Code angebracht wurde.
Beispiel Fahrradcodierung EIN-Code

Wie läuft die Fahrradcodierung ab?

Für das Codieren können Sie sich zum Beispiel an den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) wenden. Dieser nimmt Fahrradcodierungen auf folgende Arten vor:

  1. Gravur: Hier wird die Sattelstange und/oder eine versteckte Stelle des Rahmens (z. B. die Unterseite des unteren Rohrs) mit dem EIN-Code graviert. Das passiert mit einem Gerät, mit welchem der Code ca. 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in den Rahmen eingraviert wird. Diese Form eignet sich für Räder, deren Rahmen aus Stahl oder Aluminium gefertigt sind, nicht jedoch für Räder aus Carbon oder Holz oder für Räder mit speziellen Rahmen, z. B. E-Bikes, geeignet.
  2. Prägung: Hier gilt für die Materialien dasselbe wie bei der Gravur. Anders ist jedoch das Verfahren: Der Code wird in ein sogenanntes Nadelprägegerät eingegeben. Die digitale Form des Codes wird dann mithilfe einer Schlagnadel auf das Fahrrad aufgebracht. Die Methode eignet sich auch für Pedelecs und E-Bikes, da das Prägegerät kleiner ist und sich dadurch besser an unterschiedlichen Rahmenformen ansetzen lässt. Sowohl bei der Gravur als auch bei der Prägung wird diese im Nachhinein durch einen Aufkleber vor Abnutzung durch Stöße geschützt.
  3. Aufkleber: Die Klebecodierung ist vor allem zum Codieren von Fahrrädern geeignet, die aufgrund ihres Rahmenmaterials besser nicht graviert oder geprägt werden sollten (z. B Rahmen aus Carbon, Holz oder Bambus). Der Aufkleber ist dabei ebenso sicher wie andere Methoden, da er aus einem nur sehr schwer und nicht rückstandslos zu entfernenden Material besteht.
  4. Chip: Die Chip-Variante funktioniert wie eine mechanische Fahrradcodierung, dabei befindet sich der Code jedoch in einem elektronischen Chip, der entweder schon werksseitig im Rahmeninneren verbaut ist oder mithilfe einer Metallschelle am Rahmen befestigt wird. Bei einem Abbau des Chips würde ein Lackschaden entstehen, sodass das Fahrrad schwer weiterverkauft werden könnte – so wird diese Art der Codierung zu einer zusätzlichen Abschreckung.

Eine Codierung bietet gegenüber der Registrierung den Vorteil, dass sie am Fahrrad sichtbar ist. Die Markierung wirkt als Abschreckung gegen einen möglichen Diebstahl, denn sie macht das Fahrrad eindeutig zuordbar und damit nur sehr schwer verkäuflich. Doch auch hier ist die Wahrscheinlichkeit, das Rad wiederzubekommen, aus den bereits genannten Gründen eher gering.

Unser Tipp: Fahrrad per GPS-Sender schützen

Die beste Chance, Fahrräder nach einem Diebstahl wiederzufinden ist, sie mit einem GPS-Tracker auszustatten. Dieser sollte an einer versteckten Stelle am Rahmen angebracht werden, um nicht aufzufallen.

Zusammen mit einem gut sichtbaren Code, der das Fahrrad als polizeilich registriert kennzeichnet, ergibt sich ein umfassender Schutz: Sollte das Rad trotz Kennzeichnung gestohlen werden, können Sie es per Smartphone-App verfolgen und bei einer Anzeige direkt den Standort mit angeben. Im besten Fall helfen Sie damit sogar noch anderen Opfern eines Fahrraddiebstahls, wenn die Polizei weitere Räder bei den Dieben findet.

Fahrrad registrieren oder versichern: Was schützt besser?

Ein Fahrrad registrieren bzw. codieren zu lassen, ist immer eine gute Entscheidung und trägt zum Diebstahlschutz bei. Daher ist sie in jedem Fall empfehlenswert. Der Schutz beschränkt sich allerdings auf die Schadensprävention. Tritt der Schaden in Form eines Diebstahls ein, ist die Registrierung oft nur bedingt hilfreich.

Das eigene Fahrrad oder alle Fahrräder im eigenen Haushalt zu versichern, schützt für den (leider häufigen) Fall, dass Ihr Fahrrad nicht wiedergefunden wird. Mit dem Abschluss einer Fahrradversicherung legen Sie eine Versicherungssumme fest, bis zu der bei einem Schaden geleistet wird. Sinnvoll ist hierbei, die die Höhe der Versicherungssumme nach dem Neuwert des Fahrrads auszurichten.

Unsere Empfehlung lautet daher, eine Kombination aus Fahrradcodierung und -versicherung zu wählen. Diese sorgt für einen umfassenden Schutz, sodass sich nicht die Frage stellt, ob eine von beiden Optionen besser geeignet ist. Auch bei der HUK-COBURG bieten wir eine Fahrradversicherung mit integriertem Diebstahl-Schutz an.

Der Fahrrad-Schutz der HUK-COBURG

Mit unserem Fahrrad-Schutz sichern Sie Ihr Zweirad individuell und flexibel gegen Schäden unterschiedlicher Art ab. Mit den Bausteinen Diebstahl-Schutz und Reparatur-Schutz haben Sie die Wahl, gegen welche Art von Schäden Sie sich absichern möchten.

Der Diebstahl-Schutz beinhaltet eine Versicherung bei Einbruch- und einfachem Diebstahl sowie Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern oder Fahrradträgern und Raub. Wir bieten sowohl bei diesem als auch bei dem Reparatur-Schutz-Baustein eine weltweite Deckung, sodass Ihr Fahrrad auch bei Mitnahme auf Reisen ins Ausland abgesichert ist. Die Bausteine sind sowohl einzeln als auch in Kombination abschließbar.

Zusätzlich ist eine Kombination von Diebstahl- und/oder Reparatur-Schutz mit der Hausratversicherung möglich – hier gewährt die HUK-COBURG einen Kombinations-Rabatt, was Ihnen einen Kostenvorteil einbringt. Immer kostenlos mit inbegriffen ist der Fahrrad-Schutzbrief, der bei einem Fahrradunfall oder einer -panne europaweit und jederzeit für schnelle Hilfe sorgt.

Entdecken Sie den flexiblen Fahrrad-Schutz der HUK-COBURG: Jetzt individuell zusammenstellen und direkt online abschließen.

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Übrigens: Wer ein S-Pedelec besitzt, sollte ebenfalls eine Codierung oder das Anbringen eines GPS-Senders in Betracht ziehen, da diese motorisierten Fahrräder in der Regel deutlich teurer sind als klassische Fahrräder und Pedelecs. Außerdem gilt für S-Pedelecs aufgrund ihrer verkehrsrechtlichen Einordnung als Kraftfahrzeuge eine Versicherungspflicht in Form einer S-Pedelec-Versicherung.

*

Schäden werden maximal bis zur angegebenen Versicherungssumme übernommen.

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