Autonomes Fahren
Wer haftet im Straßenverkehr und was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Autonomes Fahren
Wer haftet im Straßenverkehr und was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Das Auto der Zukunft kommt ohne Fahrer aus. Und wer zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt?
Motor an, Hände vom Steuer und zurücklehnen – so entspannt sitzt Daniel Herbst im Fahrersitz des autonomen Elektroautos.
Doch in ihm drin sieht es anders aus. „Es war schon schwierig, der Maschine zu vertrauen und die Verantwortung komplett abzugeben.“ Daniel Herbst arbeitet bei der HUK-COBURG in der Abteilung Kraftfahrt Betrieb.
Nachdem er jahrelang die Hände am Lenkrad hatte, fiel es ihm zunächst schwer, die Kontrolle im E-Auto abzugeben.
Und dabei fuhr Herbst nicht in irgendeinem Auto Probe, sondern in einem Tesla. „Das Beste an der Fahrt war, von 0 auf 100 in 3 Sekunden zu kommen.“
Die anfängliche Sorge wurde bald von einem ganz neuen Fahrspaß abgelöst.
Was bedeutet autonomes Fahren eigentlich für den Versicherungsschutz? Herr Michael Müller, Leiter der Abteilung Kraftfahrt Betrieb bei der HUK-COBURG, erklärt, warum Sie mit der HUK-COBURG niemals die Kontrolle verlieren.
Keine Unfälle, keine Versicherung?
Automatisiertes Fahren hat viele Vorteile. Nicht selbst zu fahren, hat viele Vorteile. Schlafen, im Internet surfen, arbeiten – all das soll in Zukunft im Auto möglich sein.
Um Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen müssen sich Autofahrer nicht sorgen. Das besagt zumindest die sogenannte „Vision Zero“-Theorie, denn wenn alle Autos selbstfahrend und vernetzt sind und wissen, wie weit sie voneinander entfernt sind, könnte es auch keine Unfälle mehr geben.
Wofür braucht es dann noch eine Kfz-Versicherung?
Wird die Kfz-Versicherung in Zukunft überflüssig?
Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Klar, die Anfänge des autonomen Fahrens sind schon zu sehen.
Die Einparkhilfe, der Spurhalte- und Auffahrassistent – sie piepsen oder greifen ein, wenn es gefährlich wird. Diverse Unfälle konnten so schon verhindert werden. Damit „Vision Zero“ zur Realität wird, müssen wirklich alle Autos autonom fahren.
Dazu gehört auch eine flächendeckende, vernetzte Infrastruktur: hochauflösende Straßenkarten, Ampelschaltungen, die mit Autos kommunizieren oder eine Sensorik, die Eisglätte und Schnee erkennt.
Schon ein einzelner Fahrer, der nicht autonom unterwegs ist, würde den Verkehr durcheinanderbringen – ebenso wie der Ausfall eines technischen Systems.
Die Kfz-Versicherung wird auch in Zukunft regulieren
Kfz-Versicherungen werden also weiterhin notwendig bleiben. Denn es kommen auch ganz neue Risiken hinzu, etwa durch eine Manipulation von außen durch Hacker.
Die Kfz-Versicherungen passen sich dem technischen Fortschritt an. Dazu bedarf es der Klärung zahlreicher Fragen, wie zum Beispiel:
- Ist der Fahrer noch ein Fahrer, obwohl er gar nicht mehr fährt?
- Ist er nicht vielmehr nur noch Passagier?
- Wird es in Zukunft überhaupt noch private Autobesitzer geben, wenn sich Carsharing-Angebote immer weiterverbreiten und den Kauf eines Fahrzeugs überflüssig machen?
- Und die darüber hinaus dann noch autonom unterwegs sind?
Wer haftet bei einem Unfall?
„Wenn zunehmend mehr Assistenzsysteme die Aufgaben eines Autofahrers übernehmen, wer ist bei einem Unfall dann eigentlich schuld und muss für den Schaden aufkommen?“ fragt Michael Müller, Leiter der Abteilung Kraftfahrt Betrieb bei der HUK-COBURG.
Nach seiner Überzeugung darf diese Frage jedoch nie auf dem Rücken eines Verkehrsopfers oder Unfallverursachers ausgetragen werden.
„Ganz gleich, was passiert“, versichert Müller, „die HUK-COBURG wird die Schadenfälle regulieren – ob nun der Fahrer einen Fehler gemacht oder ein technisches System versagt hat.“
Dies unterstreicht auch Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstand der HUK-COBURG. „Wir wollen das Haftungssystem so lassen wie es ist – als Schutzschild für die Verkehrsopfer“, sagt er. Er setzt sich dafür ein, dass auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos grundsätzlich die Kfz-Versicherung führend reguliert.
„Opfer stehen im Fokus und haben auch künftig das Recht gegenüber einem Versicherer auf Entschädigung. Wie sich die Hersteller beteiligen müssen, ist dann unsere Sache“.
Fazit
Nur die Kfz-Versicherung mit ihren etablierten Prozessen kann auch in Zukunft effizient Schadenfälle regulieren.
Wenn Sie also bald wie Daniel Herbst die Hände vom Steuer nehmen, können Sie sicher sein: Mit der HUK-COBURG verlieren Sie niemals die Kontrolle.
Seit seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann ist er dem Unternehmen stets treu geblieben. Nach einem berufsbegleitenden Studium und einem Auslandsaufenthalt bei einem Joint Venture der HUK-COBURG übernahm er erste Führungsaufgaben. Zu seinen Stationen gehörten die Kraftfahrtversicherung, die Kundenbetreuung sowie die Haftpflicht-, Unfall-, und Sachversicherung, deren Leitung er 2010 übernahm. Seit 2014 ist er Leiter der Abteilung Kraftfahrt Betrieb. Dort ist er verantwortlich für die Produktentwicklung und die meisten Verwaltungsprozesse der über 11 Millionen Kfz-Verträge. Außerdem ist er beteiligt an der Entwicklung neuer Geschäftsfelder, wie zuletzt der Gründung der HUK-COBURG Autowelt.
Geboren 1992 in Kulmbach, nach dem Abitur absolvierte er ein Bachelorstudium in BWL an der Universität Bayreuth. Während des Studiums machte er ein Praktikum bei der HUK-COBURG. Seitdem ist er dem Versicherungsunternehmen treu geblieben und schrieb seine Abschlussarbeit zum Thema „Evaluation eines Prototypen für ein Pkw-Notrufsystem“ bei der HUK-COBURG. 2016 folgte die Anstellung in der Geschäftsfeldentwicklung der Kraftfahrtversicherung. Hier ist er vor allem für Marktbeobachtung und -analyse sowie Produktentwicklung zuständig. Er arbeitet größtenteils projektbezogen an der Einführung neuer Marktsegmente. So war er auch Teil des Kernteams bei der Gründung der HUK-COBURG Autowelt in Düsseldorf.
Die passende Versicherung für Sie
Noch Fragen?
Sie haben Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Nutzen Sie das Beratungsangebot der HUK-COBURG und kontaktieren Sie Ihren Berater vor Ort.
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter unserer Servicehotline 09561 96 101.
So erreichen Sie mich:
Vertrauensmann
Holger Heinrich
Breukelmannhang 18
45359 Essen OT Frintrop
Tel. 0201 6099692
Mobil 0177 3125814
Beratung:
Beratung nach telefonischer Vereinbarung