Berater-Homepage von Herbert Biberger

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V9MI-TLZ8R-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V9MI-TLZ8R-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-V9MI-TLZ8R-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V9MI-TLZ8R-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V9MI-TLZ8R-83

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Liegen gebliebenes Auto

Starthilfe – was ist zu beachten?

Liegen gebliebenes Auto

Starthilfe – was ist zu beachten?

Starthilfe beim Auto

Nicht wenige Fahrzeugbesitzer haben es schon erlebt: Man kommt morgens zum Auto und möchte losfahren – doch es springt nicht an. Was ist jetzt zu tun? Woran liegt es?

Oftmals ist die Autobatterie schuld. Wenn Anschieben nichts mehr bringt, kann im besten Fall der Nachbar aushelfen und Starthilfe geben. Ist weit und breit aber keine Hilfe zu finden, muss der Pannendienst her. Gut wenn man einen Kfz-Schutzbrief hat.

Vor allem an kalten Herbst- und Wintertagen gibt die Batterie gerne mal den Geist auf. Mit einem müden „Klack“ verabschiedet sie sich dann vollends und lässt ihren Besitzer bei seinen kläglichen Startversuchen im Stich.

Doch auch im Sommer brauchen Autos immer wieder Starthilfe, z. B. wenn die Batterie zu alt, schlecht gewartet oder durch zu viele Kurzstreckenfahrten nicht optimal geladen ist.

Der Klassiker für leere Autobatterien, besonders bei Oldtimern und Youngtimern: Man hat vergessen, das Licht auszuschalten.

Einem Auto Starthilfe zu geben ist nicht schwer – vorausgesetzt man weiß, wie es richtig geht.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Starthilfe beim Auto?

Beim Fremdstarten eines Autos muss die Batterie so weit aufgeladen werden, dass der Motor wieder anspringt. Dafür kann ein zweites Fahrzeug verwendet werden, welches dem defekten Auto durch eine Überbrückung beim Starten hilft.

Läuft der Motor und geht nicht sofort wieder aus, ist die Batterie ausreichend geladen. Alles, was man hierfür braucht, ist ein Starthilfekabel (Überbrückungskabel).

Alternativ kann auch ein Ladegerät bzw. Starthilfegerät genutzt werden (auch Powerbank oder Booster genannt).

Starthilfe – In 7 Schritte sicher überbrücken

Starthilfe – In 7 Schritte sicher überbrücken

Starthilfe: Was wird zuerst angeschlossen?

Beim Überbrücken der Autobatterie kommt es auf die Reihenfolge an, in der das Starterkabel angeschlossen werden muss:

  1. Das rote Kabel wird zuerst mit dem Pluspol der Batterie des Spenderfahrzeuges verbunden
  2. Das andere Ende gehört an den Pluspol der Batterie des Autos, das nicht anspringen will.
  3. Nun kommt das schwarze Kabel zum Einsatz, das an den Minuspol der Batterie des Spenders angeschlossen wird.
  4. Die andere Seite des schwarzen Kabels kommt an den vorgegebenen Masseanschluss bzw. Massepunkt des Pannenfahrzeuges. Alternativ kann es auch einfach an ein Metallteil im Motorraum geklemmt werden.

Achtung: Schließen Sie das schwarze Kabel niemals an den Minuspol der Batterie an, sonst droht Funkenbildung und Explosions-Gefahr! Also niemals Minus an Minus!

Starthilfe

Die richtige Reihenfolge: Starthilfe Schritt für Schritt

Ist das Starthilfekabel angeschlossen, kann es losgehen:

  1. Schalten Sie den Motor des Autos ein, das Starthilfe gibt.
  2. Nach wenigen Minuten können Sie versuchen, das liegengebliebene Fahrzeug zu starten.
  3. Springt das Auto noch nicht an, probieren Sie es nach einer Minute erneut.
  4. Schalten Sie beim defekten Fahrzeug größere Verbraucher (z. B. Licht, Heckscheibenheizung, Gebläse) ein, um Spannungsspitzen zu vermeiden.
  5. Entfernen Sie danach zuerst das schwarze Kabel vom Spenderauto und im Anschluss vom anderen Auto.
  6. Danach entfernen Sie auch das rote Kabel wieder.
  7. Schalten Sie zuletzt nicht benötigte Verbraucher wieder aus und lassen Sie den Motor laufen.

Hat die Starthilfe nicht funktioniert oder geht das defekte Fahrzeug wieder aus, bleiben nur noch der Pannen- oder Abschleppdienst: Jetzt ist professionelle Hilfe gefragt. In der Werkstatt können dann andere Fehlerquellen ausgeschlossen oder behoben werden.

Was ist nach der erfolgreichen Starthilfe zu tun?

Icon Baterrie

Hat man das Auto erfolgreich gestartet, sollte man den Motor beider Autos einige Minuten laufen lassen. Am besten fahren Sie vorsichtig los und achten auf Fehlermeldungen der Bordelektronik.

Leuchtet die Batteriewarnleuchte, ist die Batterie nicht ausreichend geladen und Sie fahren am besten umgehend zur nächsten Werkstatt.

Lassen Sie einen Zellschluss ausschließen, denn sonst lässt sie sich unter Umständen nie wieder aufladen und muss ausgetauscht werden.

Eventuell liegt der Fehler aber auch ganz woanders. Die Lichtmaschine könnte beispielsweise defekt sein oder durch den Keilriemen nicht mehr einwandfrei angetrieben werden.

Kommt es zu keiner Warnung und stellen Sie keine anderen Auffälligkeiten fest, sollten Sie nun ausreichend Kilometer fahren, damit sich die Batterie auflädt.

Selbstverständlich kann auch ein professioneller Pannendienst Hilfe vor Ort leisten. Dieser nutzt in der Regel eine Powerbank für die Starthilfe. Ist die Batterie zu alt oder defekt, kann er sie auch an Ort und Stelle austauschen.

Darf man Elektroautos Starhilfe geben?

Achtung! Starthilfe geben beim Elektroauto ist oftmals vom Hersteller aus nicht erlaubt.

Ziehen Sie also unbedingt vorher Ihre Betriebsanleitung zu Rate. In der Regel ist es aber in Ordnung, Starthilfe von einem anderen Auto zu bekommen, da Elektroautos ebenso wie Verbrenner mit einer klassischen 12-Volt-Batterie ausgestattet sind.

Allerdings ist die Starterbatterie eines E-Autos kleiner als bei normalen Autos, weshalb dieser beim Stromspenden Schaden nehmen könnte.

Vom Ablauf her unterscheidet sich die Starthilfe mit Batterien für E-Autos aber nicht von den oben beschriebenen Schritten.

Starthilfe geben oder bekommen ist also gar nicht so schwer, wenn man die richtigen Schritte kennt. Aber was, wenn das Auto auf halber Strecke liegenbleibt? Lesen Sie in unserem Ratgeber Unfall & Pannen, was im Fall der Fälle zu tun ist.

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Herbert Biberger

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