Berater-Homepage von Helmut Steffens

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BD0H-D588M-40 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BD0H-D588M-40

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BD0H-D588M-40


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BD0H-D588M-40 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BD0H-D588M-40

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Zwei Frauen sitzen in einem Café und schauen auf ein Handy.
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Die Höhe Ihrer Prämie richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag:

Private Kranken­versicherung

Monatsbeitrag Prämie
bis 50 € 10 €
über 50 € bis 200 € 50 €
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Lebens- & Renten­versicherung

Monatsbeitrag Prämie
bis 50 € 10 €
über 50 € bis 200 € 50 €
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Alles auf einen Blick

1. Wer kann werben?

  • Am Kunden-werben-Kunden-Programm der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe (im Folgenden „KwK“) können alle volljährigen Versicherungsnehmer und Kunden der folgenden Unternehmen als Werbende teilnehmen: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands auf Gegenseitigkeit in Coburg, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG (Hausanschrift aller vorgenannten Versicherungsunternehmen: Willi-Hussong-Str. 2, 96444 Coburg). Als Werbende können auch von der HUK-COBURG vermittelte Bausparer und Baufinanzierer der Wüstenrot Bausparkasse AG (W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim) teilnehmen.
  • Von der Teilnahme als Werbende ausgeschlossen sind:
    • versicherte Personen
    • alle Vermittler der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe und deren Mitarbeiter in Kundendienstbüros sowie deren jeweilige Familienangehörige
  • Die Teilnahme am KwK ist nur Privatpersonen vorbehalten. Eine gewerbliche Teilnahme am KwK ist ausgeschlossen.

2. Wer kann als Neukunde (im Folgenden auch „Geworbener“) geworben werden?

  • Als Neukunde geworben werden können Freunde und Bekannte des Werbenden, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss keinen aktiven Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe hatten.
  • Kunden eines aufgrund des KwK abgeschlossenen neuen Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrags sowie eines durch die HUK-COBURG vermittelten oder getippten Bauspar- oder Baufinanzierungsvertrags mit einem unter Ziffer 1 genannten Unternehmen gelten im Rahmen des KwK als Neukunde, selbst wenn vor diesem Vertragsabschluss bereits aktive Versicherungsverträge bei der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe bestanden haben.
  • Mitarbeiter der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie alle Vermittler der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe und Mitarbeiter in Kundendienstbüros können als Neukunde nicht geworben werden.
  • Verträge, bei denen der Werbende selbst Versicherungsnehmer wird (Eigenwerbungen), erfüllen nicht die Teilnahmebedingungen.

3. Welche Verträge können nicht geworben werden? Welche sonstigen Ausschlüsse gibt es?

  • Kfz-Versicherungsverträge sind generell von der Teilnahme am KwK ausgeschlossen und können nicht geworben werden.
  • Geworbene Versicherungsverträge mit der HUK24 AG oder einem Unternehmen der VRK-Unternehmensgruppe als Vertragspartner erfüllen nicht die Teilnahmebedingungen.
  • Ausschlüsse in der Krankenversicherung: Nachversicherungen von Kindern/Ehegatten in bereits bestehenden Krankenversicherungsverträgen sowie der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Pflegepflichtversicherung sind von der Teilnahme am KwK ausgeschlossen.
  • Ausschlüsse in Bausparverträgen: Bausparverträge mit einer Bausparsumme unter 10.000 € sind von der Teilnahme am KwK ausgeschlossen.
  • Ausschlüsse in der Lebens- und Rentenversicherung: Verträge mit einer Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer von weniger als 10 Jahren sowie sofort beginnende Renten mit einem Einmalbeitrag unter 50.000 € sind von der Aktion ausgeschlossen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme am KwK-Programm?

Die Teilnahme am KwK ist über den Teilnahmekupon des KwK-Flyers möglich.

Je nach Beratungswunsch und Bedarf des Geworbenen und damit potenziellen Neukunden erfolgt durch die HUK-COBURG eine Kontaktaufnahme zur Beratung bzw. eine Angebotserstellung.

5. Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Werbung?

  • Der Werbende muss zum Zeitpunkt der KwK-Empfehlung einen aktiven Vertrag bei einem der unter Ziffer 1 genannten Unternehmen haben.
  • Der Neukunde schließt einen Versicherungsvertrag oder einen durch die HUK-COBURG vermittelten oder getippten Bauspar- oder Baufinanzierungsvertrag für eine der im KwK genannten Vertragsarten ab (weitere Informationen zu den Bedingungen der einzelnen Vertragsarten unter www.huk.de/empfehlen).
  • Der Vertrag mit dem Neukunden muss gemäß Ziffer 4 im Rahmen des KwK-Prozesses zustande gekommen sein.
  • Die rückwirkende Teilnahme für Verträge, die außerhalb des KwK abgeschlossen worden sind, löst keinen Anspruch auf einen Gutschein nach Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen aus.
  • Im Fall von Mehrfachwerbungen (der potenzielle Neukunde wird zu einer Vertragsart mehrfach empfohlen) wird die zuerst erfasste Empfehlung gewertet. Nachfolgende Empfehlungen werden nicht gewertet.

6. Was bekommt der Werbende für seine erfolgreiche Empfehlung?

  • Für jede erfolgreiche Werbung nach Ziffer 5, die zu einem Vertragsabschluss mit dem Geworbenen bzw. potenziellen Neukunden führt, erhält der Werbende, sofern der Neukunde die Erstprämie fristgemäß gezahlt hat, einmalig einen Gutschein per Post.
  • Erfolgt die Empfehlung durch den Werbenden über den Teilnahmekupon des KwK-Flyers, kann der Werbende zwischen einem Amazon- oder MediaMarkt-Gutschein wählen.
  • Bei Einmalbeiträgen in der Lebens- und der Rentenversicherung (mit Ausnahme der sofort beginnenden Rente) muss zur Berechnung des Gutscheinwertes der Monatsbeitrag ermittelt werden. Dieser errechnet sich wie folgt: Der Einmalbeitrag wird durch die Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer (Anzahl der Jahre) geteilt. Aus dem sich daraus ergebenden Jahresbeitrag wird der monatliche Beitrag ermittelt.
  • Eine sofort beginnende Rente mit einem Einmalbeitrag von mindestens 50.000 € wird mit einem Gutscheinwert i. H. v. 100 € vergütet.
  • Eine Barauszahlung oder die Verrechnung des Gutscheinwertes mit der Versicherungsprämie ist nicht möglich.
  • Das Einlösen des Gutscheins ist nur innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Frist möglich. Im Übrigen gelten die Bedingungen für das Einlösen des Gutscheins des jeweiligen Anbieters.

Weitere Informationen zum Wert des Gutscheins finden Sie unter www.huk.de/empfehlen.

7. Was ist noch zu beachten?

  • Der Werbende fungiert ausschließlich als Tippgeber, welcher potenzielle Neukunden lediglich allgemein informiert. Er ist nicht damit betraut, Geschäfte für eines der teilnehmenden Unternehmen zu vermitteln oder abzuschließen.
  • Im Falle eines Missbrauches von KwK behält sich die HUK-COBURG vor, den Werbenden von der Teilnahme auszuschließen.
  • Die HUK-COBURG behält sich das Recht vor, das KwK jederzeit zu ändern oder zu beenden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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