Berater-Homepage von Helmut Kribs

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-9RBB-0U9TN-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-9RBB-0U9TN-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-9RBB-0U9TN-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-9RBB-0U9TN-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-9RBB-0U9TN-02

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Stark befahrende Straße in der Dämmerung

Geisterfahrer – so verhalten Sie sich richtig

Stark befahrende Straße in der Dämmerung

Geisterfahrer – so verhalten Sie sich richtig

Die Geisterfahrer-Meldung im Radio

In Deutschland sind täglich Falschfahrer auf Autobahnen unterwegs. „Von wegen einer, hunderte“, heißt es in einem Witz zu diesem Thema, in dem ein Autofahrer, der entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt, eine entsprechende Warnmeldung im Verkehrsradio kommentiert.

Tatsächlich werden pro Jahr rund 2.000 Falschfahrten auf Autobahnen registriert. Da heißt es dann, auf eine solche Meldung besonnen und angemessen zu reagieren.

Inhaltsverzeichnis

Wer wird häufig zum Geisterfahrer?

Der TÜV unterscheidet bei Falschfahrern zwei auffällige Gruppen:

  • Zum einen junge Männer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • sowie Ältere, die durch Medikamente beeinträchtigt sind.

Laut Auswertungen des ADAC sind mehr als 70% aller Falschfahrer männlich. Nach den Erhebungen des Verkehrsclubs treten Geisterfahrer besonders häufig an Wochenenden in Erscheinung: 21% aller Falschfahrten wurden an Sonntagen, 17% an Samstagen registriert. Die anderen Wochentage kommen demnach auf Anteile von 12% bis 14%. Das geringste Risiko, einem Falschfahrer zu begegnen, soll zwischen 5 und 9 Uhr morgens bestehen. Abends und nachts ist die Gefahr laut ADAC am größten.

Wie verhalte ich mich bei einem Geisterfahrer richtig?

Die sogenannten Geisterfahrer verursachen immer wieder schwerste Unfälle. Deshalb ist es gut zu wissen, wie man sich verhalten sollte, wenn im Radio mal wieder ein Falschfahrer gemeldet wird. Meist werden die Warnmeldungen schon von Empfehlungen begleitet wie „fahren Sie äußerst rechts und überholen Sie nicht, bis Entwarnung gegeben wird“. Daran sollten sich betroffene Autofahrer auch tunlichst halten.

Außerdem raten Ihnen Experten:

  • die Fahrtgeschwindigkeit zu verringern und
  • die Warnblinkanlage einzuschalten.
  • Empfehlenswert ist demnach ferner, auf ausreichend Abstand zum Vordermann zu achten und
  • den Seitenstreifen im Auge zu behalten, um notfalls dorthin ausweichen zu können.

Informieren Sie Polizei und Rettungskräfte

Wer einem Geisterfahrer begegnet, darf auf keinen Fall versuchen, diesen aufzuhalten. Stattdessen heißt es Tempo reduzieren, Warnblicklicht einschalten und Lichthupe betätigen, wenn ein Falschfahrer in Sichtweite kommt. Dabei sollten Autofahrer immer auf möglichst großen Abstand zu dem entgegenkommenden Fahrzeug, aber auch zu anderen Autos achten.

Ist der Gefahrenherd vorbeigefahren, kann man sich eine sichere Stelle zum Anhalten suchen, um von dort aus die Notruf-Nummer 110 anzuwählen.

Der Polizei und den Rettungskräften ist in solchen Fällen sehr geholfen, wenn sie

  • belastbare Angaben zur Position des Anrufenden
  • zum Fahrzeug des Geisterfahrers und 
  • zu seiner Fahrtrichtung erhalten.

Deshalb auch in der Aufregung einer solchen Situation an diese Informationen denken!

Übrigens: Wenn man eine Notrufsäule für den Hinweis auf einen Falschfahrer nutzt, wird der eigene Standort automatisch übermittelt.

Was muss ich tun wenn ich selbst Geisterfahrer bin?

Wenn Sie selbst zum Geisterfahrer werden, bleiben Sie ruhig und gehen Sie wiefolgt vor:

  1. Geschwindigkeit vermindern.
  2. Licht und die Warnblinkanlage einschalten, um besser wahrgenommen zu werden.
  3. Schnellstmöglich und so dicht wie möglich den nächstgelegenen Fahrbahnrand ansteuern.
  4. Fahrzeug vorsichtig verlassen.
  5. Warnweste anlegen.
  6. Hinter der Schutzplanke in Sicherheit bringen.
  7. Polizei unter 110 informieren.

Vorsicht: Auf gar keinen Fall dürfen Autofahrer, die irrtümlich entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, versuchen zu wenden, rückwärts zu fahren oder die Fahrbahn zu überqueren! Dadurch erhöhen sie nur das Risiko schwerer Unfälle.

Wie wird man zum Geisterfahrer?

Nach den Erkenntnissen von Verkehrssicherheitsexperten gelten als häufigste Ursachen für Falschfahrten Übermüdung, Stress, Zeitdruck sowie schlechte Witterungsbedingungen, bei denen Schilder übersehen werden. Oft leiten auch mangelhafte Beschilderungen oder Markierungen Autofahrer in die Irre.

Orientierungsschwierigkeiten, in Folge derer man auf der falschen Fahrbahn landet, sind demnach aber auch nur allzu häufig Alkohol und Medikamenten geschuldet. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer sollte man daher eine Fahrt eher verschieben oder abbrechen, wenn man sich hinterm Steuer unsicher oder unwohl fühlt.

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