Berater-Homepage von Helmut Johann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GH6S-9P0R9-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GH6S-9P0R9-34

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GH6S-9P0R9-34


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Älteres Pärchen im Freien

Private Kranken­versicherung im Alter

Älteres Pärchen im Freien

Private Kranken­versicherung im Alter

Den richtigen Tarif wählen und auch als Rentner von der PKV profitieren

Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, bleibt ihr in den meisten Fällen auch bis ins hohe Alter treu. Verbreitet hält sich die Meinung, dass die PKV im Alter immer teurer werde und kaum bezahlbar sei.

Mit der richtigen Vorbereitung muss das aber nicht so sein. Wir haben Ihnen hier Informationen rund um die Krankenversicherung im Alter zusammengestellt und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag möglichst geringhalten.

Inhaltsverzeichnis

PKV für Rentner und Pensionäre – wo sind die Unterschiede?

Pensionäre sind ehemalige Beamte, die aus dem aktiven Dienst für den Staat ausgeschieden sind und nun im Ruhestand eine Pension erhalten. Sie sind weiterhin beihilfeberechtigt und bekommen daher den größeren Teil ihrer Krankheitskosten erstattet. Insofern fallen die monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung für Pensionäre geringer aus als bei Rentnern.

Rentner, die zuvor als Angestellte gearbeitet haben, beziehen nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters Altersbezüge in Form von Rente. Im Gegensatz zu Pensionären sind sie nicht beihilfeberechtigt, sondern zahlen weiter ihre Krankenvollversicherung. Als Rentner können Sie allerdings zu ihrem Beitrag noch einen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten, der bis zur Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags betragen kann. Mit der richtigen Planung und den bestmöglichen Tarifen kommt es auch bei Rentnern nicht zu Problemen mit der Finanzierung der PKV im Rentenalter.

PKV-Tarife für Rentner

Es gibt in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich keine Tarife, die sich nur für Rentner eignen. Bei finanziellen Problemen gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, um die monatliche Belastung zu senken.

Viele Krankenversicherer bieten mehrere Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus an. So kann man mit einem Wechsel in leistungsschwächere Tarife den Beitrag minimieren.

Ist dies nicht möglich, gibt es noch die Möglichkeit in den Standard- oder Basistarif zu wechseln. Dann ist zwar eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, es dürfen aber keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen erhoben werden. Mit wenigen Ausnahmen, wie in Fällen arglistiger Täuschung, darf Ihr Versicherer Sie nicht ablehnen. Am einfachsten ist ein Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer.

Wenn Sie auch bei einem Wechsel keine nennenswerte Ersparnis erzielen, können Sie in den Standard- oder Basistarif wechseln.

  • Der Standardtarif steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie Ihren Vertrag schon vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben. Die Leistungen des Standardtarifs orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, in einigen Bereichen sind die Erstattungssätze aber geringer oder entfallen ganz.
  • Der Basistarif steht für alle privatversicherten Personen zur Verfügung. Die Leistungen sind nahezu komplett mit denen der GKV identisch.

Die Kosten für beide Tarife sind gesetzlich beschränkt. Der Standardtarif darf nicht mehr kosten, als der Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser liegt in 2024 bei 755,56 €. Die Höchstsumme für den Basistarif berücksichtigt außerdem den durchschnittlichen Satz für den Zusatzbeitrag und liegt in 2024 bei 843,52 € pro Monat.

Im Standardtarif werden Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen voll berücksichtigt, Ihr tatsächlicher Beitrag liegt also im Regelfall deutlich unter dem Höchstbetrag. Im Basistarif werden die Rückstellungen nur eingeschränkt berücksichtigt. Für die meisten Rentner und Pensionäre ist der Wechsel in den Standardtarif preislich interessanter.

Wie teuer ist die PKV für Rentner?

Leider lässt sich gar nicht genau sagen, wie teuer eine private Krankenversicherung im Alter werden wird. Die genauen Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Vertrags und der Struktur des Tarifs. Zudem spielt das Eintrittsalter und die bisher gesammelten Alterungsrückstellungen eine Rolle.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Beiträge im Alter zwar steigen können, aber nicht übermäßig.

Beim Übergang in die Rente wird die private Krankenversicherung im Regelfall sogar zunächst günstiger. Zum einen fallen die 10% gesetzlicher Zuschlag für die Alterungsrückstellungen weg und zum anderen kann der Tarif für Krankentagegeld beendet werden.

Wenn Sie eine gesetzliche Rente erhalten, fällt dann allerdings der Arbeitgeberzuschuss weg. Sie dürfen aber beim Rentenversicherungsträger einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Er liegt derzeit bei 7,3% Ihres Rentenbezugs, darf aber die Hälfte der Beiträge zu Ihrer PKV nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Sie bei einer Rentenhöhe von 1.400 €, einen Zuschuss von etwas mehr als 100 € zur PKV im Alter bekommen.

Vor- und Nachteile einer PKV für Rentner

Die private Krankenversicherung bietet in vielen Bereichen deutlich Vorteile für Rentner: Die Bildung von Altersrückstellungen haben wir ja bereits angesprochen. Je früher Sie in die PKV einsteigen, desto mehr Beiträge sparen Sie auch für Ihre PKV im Alter an. Je nach Tarif erhalten Sie auch eine Erstattung für Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht mitversichert wären.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind im Alter nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Bei einem geringen Einkommen kann sich das nachteilig auswirken, bei hohen Einkommen ist der Effekt aber deutlich positiv. So zahlen Sie zum Beispiel als privat versicherter Rentner auch keine Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie den vollen Beitragssatz von derzeit 14,6% auf die Betriebsrente alleine tragen und die Höhe der Nettorente sinkt dadurch.

Bezahlbarkeit der PKV im Alter – wie kann ich sicherstellen, dass ich mir die Beiträge leisten kann?

Wir haben Ihnen bereits einige Möglichkeiten zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit vorgestellt. Mit einem Wechsel in einen anderen Tarif sparen Sie zum Teil deutlich Geld und die Umstellung kann jederzeit erfolgen.

Zudem erhalten Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, einen monatlichen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die private Krankenversicherung.

Die HUK-COBURG bietet Ihnen zusätzlich einen Tarif mit der Bezeichnung „Beitragsermäßigung im Alter“ an. Der Teil des Beitrags, der in diesen Tarif fließt, wird ausschließlich zur späteren Reduktion des Beitrags verwendet.

Wenn Sie als Angestellter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, lohnt sich dieser Tarif noch mehr, da er in der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt wird. So beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Kosten für den Aufbau einer sicheren Finanzierung Ihrer privaten Krankenversicherung im Alter.

Pensionäre sind weiterhin beihilfeberechtigt und erhalten einen Großteil der Kosten für Heilbehandlungen durch den ehemaligen Dienstherrn erstattet. Die Höhe des Beihilfesatzes beträgt i.d.R. 70% und nur für die verbleibenden 30% wird eine Absicherung seitens der PKV benötigt.

Die Angst vor der PKV im Alter ist unbegründet

Die private Krankenversicherung bleibt auch im Alter bezahlbar, wenn Sie an den richtigen Stellschrauben drehen. Sie profitieren dafür lebenslang von einem besseren Versicherungsschutz, kurzen Wartezeiten und Erstattungen für Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich sind.

Bei schweren Erkrankungen sind Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung nicht auf die Regelversorgung angewiesen. Je nach Tarif erhalten Sie auch Erstattungen für die Behandlung durch den Chefarzt, das Einzelzimmer und die neue Therapiemethode, die noch nicht im Behandlungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten ist.

Noch Fragen?

Damit Ihre private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt, unterstützen Sie unsere Spezialisten gern bei allen Fragen rund um die Optimierung Ihres Versicherungsschutzes. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch über unsere Service-Hotline 09561 96 101. Besuchen Sie auch gerne einen unserer Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam eine optimale Lösung für Ihre individuelle Absicherung finden.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Helmut Johann

Pommerbachstr. 32
56759 Kaisersesch

Tel. 02653 9153993
Fax 0800 2875321478

Beratung:

geschlossen, öffnet ab 26.11.2024

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