Zahnzusatzversicherung
für z. B. nur 21,50 € * im Monat
- Ohne Wartezeit und ohne Risikoprüfung
- Kostenerstattung für Implantate, Kieferorthopädie und Zahnreinigung
- Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl
Unsere Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Ein volles Lächeln schenkt Selbstvertrauen und ist unbezahlbar. Für viele Menschen sind schöne Zähne mit hohem finanziellem Aufwand verbunden und keineswegs selbstverständlich. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei hohen Kosten für spezielle Zahnbehandlungen wie Kronen, Füllungen oder Implantate nur einen festgelegten Anteil.
Unsere Zahnzusatzversicherung gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Zahngesundheit an erste Stelle zu setzen, ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf. Genießen Sie das gute Gefühl, bestens abgesichert zu sein – für ein Lächeln, das Ihnen keiner nehmen kann!
Inhaltsverzeichnis
Wofür gibt es die Zahnzusatzversicherung?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen, insbesondere bei Zahnersatz, nur den sogenannten Festzuschuss. Dieser berechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz der Kosten für die Regelversorgung – die einfachste und kostengünstigste Behandlungsmethode, die als medizinisch ausreichend angesehen wird.
Sie erfahren nach einer zahnärztlichen Untersuchung beispielsweise, dass eine größere Behandlung notwendig ist – Sie müssen vielleicht ein Implantat oder eine Krone bekommen. Der Zahnarzt empfiehlt Ihnen das hochwertige Material oder Sie wünschen sich eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung – kurzum das Beste für Ihre Zähne.
Doch mit dem Blick auf den Kostenvoranschlag stellen Sie fest: Die Krankenkasse übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten. Den Rest müssen Sie selbst zahlen. Schnell wird klar, dass Sie auf einem Großteil der Rechnung sitzen bleiben könnten, und die Sorge wächst.
Gut, wenn Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung bei der HUK abgeschlossen haben. Sie schützt Sie vor hohen Kosten, wenn es ernst wird – sei es bei Zahnersatz oder komplexen kieferorthopädischen Behandlungen.
Und das Beste daran: Selbst kleinere, aber wichtige Dinge wie die regelmäßige professionelle Zahnreinigung werden abgedeckt. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Zahngesundheit – ohne finanzielle Bedenken.
Darum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll
Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer aber für viele Menschen medizinisch notwendig. Wer sich eine ästhetische oder hochwertigere Lösung wünscht, bleibt schnell auf den Behandlungskosten sitzen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken oder Implantate entstehen.
Besonders bei Implantaten rechnet sich die Zahnzusatzversicherung schon ab der Behandlung von ein oder zwei Zähnen, weil die gesetzliche Krankenkasse im Verhältnis wenig zuzahlt.
In den meisten Fällen lohnt sich deshalb eine Zahnzusatzversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist nur die Regelversorgung bei Zahnersatz, dass bedeutet sie übernimmt auch nur Standardleistungen.
Was darüber hinausgeht müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. So kann sich eine Zahnzusatzversicherung bereits bei nur einer Behandlung rechnen.
Selbst eine professionelle Zahnreinigung kann schon einen großen Teil der jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung abdecken.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Patientin hat den Tarif ZZPro 90 und zahlt einen Beitrag von 258 € im Jahr. Holt sie sich die volle Leistung einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) im Umfang von 200 € pro Jahr von ihrer Zahnzusatzversicherung bei der HUK wieder zurück, hat sie für lediglich 58 € im Jahr einen sehr hohen Versicherungsschutz für einen möglichen Zahnersatz – sollte sie ihn denn einmal benötigen.
Ist die Erstattung an das Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geknüpft?
Die Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung erfolgt unabhängig vom Bonusheft der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie erhalten die zugesicherte Erstattung z. B. in Höhe von 90 % der Gesamtkosten (je nach Tarif), abzüglich des Teils, den die GKV in Form der Festzuschüsse übernimmt.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
- Es werden in der Zahnzusatzversicherung keine Leistungen bei laufender Behandlung erstattet oder wenn die Behandlung schon geplant oder angeraten wurde.
- Auch rein kosmetische Behandlungen (z. B. Bleaching) werden nicht bezahlt.
- Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten und nicht ersetzt sind, sind außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausnahme hierbei sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss. Das ist dann der Fall, wenn eine Zahnlücke z. B. durch eine kieferorthopädische Behandlung geschlossen wurde, oder ein fehlender Zahn durch einen Zahnersatz, wie eine Brücke, erneuert wurde.
Wie funktioniert unsere Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen vertraglich vereinbarten Anteil an der Rechnung des Zahnarztes oder Kieferorthopäden.
Dies kann einen bestimmten Prozentsatz ausmachen oder auch die komplette Differenz zwischen der Kassenleistung und der Endrechnung.
- Bei größeren Behandlungen erhalten Sie für anstehende Behandlungen einen Kostenvoranschlag von Ihrem Kieferorthopäden oder Ihrem Zahnarzt. Das ist der sogenannte Heil- und Kostenplan.
- Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese berechnet aus den Angaben die Höhe der Erstattung, die Sie von der GKV bekommen. Der Heil- und Kostenplan geht Ihnen ergänzt um den Erstattungsbetrag wieder zu.
- Den Heil- und Kostenplan können Sie nun bei der Zahnzusatzversicherung einreichen. Diese bestätigt Ihnen die Erstattung in Höhe der vereinbarten Summe, entweder anteilig oder sogar komplett. So wissen Sie vor dem Start der Behandlung genau, welche Kosten von der HUK übernommen werden.
Sie haben die Wahl: 3 leistungsstarke Zahnzusatz-Tarife
Wir bieten Ihnen 3 Tarife für Ihre Zahnzusatzversicherung. Für alle erstattungsfähigen Aufwendungen garantieren wir Ihnen jederzeit Kostenübernahme für den Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung.
Für Kinder &
Jugendliche
Wir empfehlen Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro, wenn Sie in jungen Jahren Ihren Eigenanteil für Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden verringern möchten.
Für Erwachsene
mit hohen Ansprüchen
Sie möchten rund um Ihre Zähne optimal versorgt werden – besonders in puncto Zahnersatz, Inlays und Implantate.
Dann wählen Sie den Tarif Zahnzusatz Pro90.
Für den perfekten
Rundumschutz
Sie bevorzugen den Privatpatienten-Status. Sie wollen möglichst keinen Eigenanteil aufbringen. Dann empfehlen wir Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro100 – sozusagen das Rundum-Sorglos-Paket.
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Zahnprophylaxe |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) |
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) |
Inlays (Einlagefüllungen) |
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen) |
Monatliche Beiträge | Jetzt berechnen / Angebot anfordern | |
Zahnzusatz Pro Für Kinder & Jugendliche |
100 € pro Kalenderjahr | 200 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr |
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung | 90% | Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 € | ab 9,10 €
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Zahnzusatz Pro90 Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen |
200 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr | 90% |
90% |
Bei Unfall 90%, max. 1.500 € | ab 21,50 €
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Zahnzusatz Pro100 Für den perfekten Rundumschutz |
100% | 100% | 100% | 100% |
100% |
Bei Unfall 100%, max. 3.000 € | ab 39,50 €*
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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
- bis 12 Jahre: 9,10 €
- bis 25 Jahre: 14,00 €
- ab 26 Jahre: 18,50 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
- bis 20 Jahre: 6,00 €
- bis 55 Jahre: 21,50 €
- ab 56 Jahre: 35,00 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
- bis 20 Jahre: 10,00 €
- bis 55 Jahre: 39,50 €
- ab 56 Jahre: 63,50 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
Zahnzusatz Pro Für Kinder & Jugendliche |
Zahnzusatz Pro90 Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen |
Zahnzusatz Pro100 Für den perfekten |
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Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe) |
100 € pro Kalenderjahr | 200 € pro Kalenderjahr | 100% |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) |
200 € pro Kalenderjahr | 200 € pro Kalenderjahr | 100% |
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
200 € pro Kalenderjahr | 200 € pro Kalenderjahr | 100% |
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) |
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung | 90% |
100% |
Inlays (Einlagefüllungen) |
90% | 90% |
100% |
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen) | Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 € | Bei Unfall 90%, max. 1.500 € | Bei Unfall 100%, max. 3.000 € |
Monatliche Beiträge |
ab 9,10 €
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ab 21,50 €
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ab 39,50 €
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Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
In den ersten 5 Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
- bis 12 Jahre: 9,10 €
- bis 25 Jahre: 14,00 €
- ab 26 Jahre: 18,50 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
- bis 20 Jahre: 6,00 €
- bis 55 Jahre: 21,50 €
- ab 56 Jahre: 35,00 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
- bis 20 Jahre: 10,00 €
- bis 55 Jahre: 39,50 €
- ab 56 Jahre: 63,50 €
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
Besondere Konditionen für Versicherte der BARMER
Besondere Konditionen für Versicherte der BARMER
Beispiele für die Kostenerstattung mit Ihrer Zahnzusatzversicherung
Kostenerstattung bei zahnerhaltenden Maßnahmen (Prophylaxe)
Eine professionelle Zahnreinigung ist für Kinder und Erwachsene nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und muss privat bezahlt werden.
- Die GKV übernimmt bei Erwachsenen einmal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung”.
- Manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschus an einer professionellen Zahnreinigung.
- In der Regel berechnen die Zahnärzte zwischen 80 € und 120 € für eine professionelle Zahnreinigung.
- Ihre Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten wie vereinbart.
Um Karies bei Kindern vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissurenversiegelung an den Kauflächen der Zähne aufgetragen werden. Sie kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich vermindern.
Nur bei Kindern zwischen 6 und 17 Jahren zahlt die GKV die Kosten für eine (Fissuren-) Versiegelung, jedoch nur an den hinteren großen Backenzähnen. Mit Ihrer Zahnversicherung bekommen Sie stets die beste Zahnprophylaxe.
Zahnzusatz Pro | Zahnzusatz Pro90 | Zahnzusatz Pro100 | |
Professionelle Zahnreinigung |
180 € | 180 € | 180 € |
Fissurenversiegelung |
60 € | 60 € | 60 € |
Leistung GKV | 0 € | 0 € | 0 € |
Unsere Leistung | 100 € | 200 € | 240 € |
Eigenanteil | 140 € | 40 € | 0 € |
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An 6 vorderen Zähnen für Kinder bis 17 Jahren
Beispiel: 2x professionelle Zahnreinigung im Jahr
Kostenerstattung bei Zahnersatz
Wenn die natürliche Zahnkrone angegriffen ist, kann es sein, dass man sie mit einer künstlichen Zahnkrone ersetzen muss um den Zahn erhalten zu können.
- Eine Krone schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung und stellt die volle Kaufunktion wieder her.
- Auch bei Kindern kann ein Zahnersatz notwendig sein, denn beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann ein Zahn beschädigt werden oder verloren gehen.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Erwachsenen nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.
Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie eine hochwertige Versorgung wählen und dabei Ihren Geldbeutel schonen.
Zahnzusatz Pro90 | Zahnzusatz Pro100 | |
Zahnersatz | Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone 4.600 € |
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone 4.600 € |
Leistung GKV | 730 € | 730 € |
Unsere Leistung | 3.410 € | 3.870€ |
Eigenanteil | 460 € | 0 € |
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Krone Milchzahn
Vollgusskrone mit Verblendung
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
Kostenerstattung bei hochwertigen Füllungen
Mehrschichtige Kunststoff-Füllungen – auch Komposit-Füllung genannt – sind eine sehr gute Alternative zu Amalgam-Füllungen.
Der Füllstoff besteht aus verschiedenen Materialen, wie Keramik, Glas, Quarz und Kunststoff. Das Füllmaterial wird im Mund mit einem „Blaulicht“ ausgehärtet und ist sehr haltbar.
Die GKV übernimmt nur die Kosten in Höhe einer Amalgam-Füllung
Zahnzusatz Pro | Zahnzusatz Pro90 | Zahnzusatz Pro100 | |
Hochwertige Füllung |
Mehrschicht-Kunststofffüllung 200 € |
Mehrschicht-Kunststofffüllung 200 € |
Mehrschicht-Kunststofffüllung 200 € |
Leistungen GKV | 64 € | 64 € | 64 € |
Unsere Leistung | 136 € | 136 € | 136 € |
Eigenanteil | 0 € | 0 € | 0 € |
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Mehrschicht-Kunststofffüllung
Keramik-Inlay
Kostenerstattung bei Zahnspangen (Kieferorthopädie)
Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schwere in Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Regelversorgung und auch nur bei KIG 3 - 5. Sie übernimmt zunächst nur 80 % der Kosten und erstattet nach erfolgreichem Abschluss 20 % nach.
Mehrleistungen, z. B. für zahnfarbene Brackets, werden von der GKV nicht übernommen.
Zahnzusatz Pro | |
Kosten für Regelversorgung Kieferorthopädie in KIG 3 | 2.500 € |
Mehrkosten Kieferorthopädie in KIG 3 | 2.000 € |
Leistungen GKV | 2.500 € |
Unsere Leistung | 1.500 € |
Eigenanteil | 500 € |
|
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist?
Melden Sie sich gerne bei mir. Ich berate Sie unverbindlich und objektiv.
Kundendienstbüro
Heiko Eisold
0351 64824948
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung können Sie sofort abschließen – ganz ohne Wartezeit.
Ja, zu 90 % im Tarif ZZ Pro90 und zu 100 % im Tarif ZZ Pro100.
Im Tarif ZZ Pro erhalten Sie den Betrag des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse in gleicher Höhe auch von uns.
Beispiel: Beträgt der Festzuschuss der GKV 300 €, zahlen wir auch 300 €.
Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge Ihrer Zahnversicherung mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen.
Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.
Es gibt folgende Altersgruppen:
Tarif ZZ Pro | Tarife ZZ Pro90 und ZZ Pro100 |
0 bis 12 Jahre | 0 bis 20 Jahre |
13 bis 15 Jahre | 21 bis 55 Jahre |
ab 26 Jahre | ab 56 Jahre |
Schicken Sie uns die Zahnarztrechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher:
Nutzen Sie dazu den bequemen Service „Rechnung einreichen“ in der kostenlosen App „Meine Gesundheit“. Einfach einscannen und abschicken – schneller gehts nicht.
Im Tarif ZZ Pro gibt es keine Begrenzungen bei der Kostenübernahme.
In den Tarifen ZZ Pro90 und ZZ Pro100 gelten während der ersten 5 Versicherungsjahre für Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge:
- 1.000 € im 1. Versicherungsjahr
- 2.000 € in den ersten 2 Versicherungsjahren
- 3.000 € in den ersten 3 Versicherungsjahren
- 4.000 € in den ersten 4 Versicherungsjahren
- 5.000 € in den ersten 5 Versicherungsjahren.
Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.
Sie erhalten aus Zahnzusatz-Tarifen mit dieser Leistung genau den Betrag noch einmal, den die Gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss übernimmt.
Ja, zu 90 % abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro90 bzw. zu 100 % abzüglich der Leistung der GKV im Tarif ZZ Pro100.
Die medizinische Notwendigkeit bestimmt der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde – er legt den „Schweregrad“ fest. Das sind sogenannte Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 - 5).
Sobald die KIG 2 oder höher vorliegt, gehen wir von der medizinischen Notwendigkeit aus. KIG 1 ist ästhetisch und damit nicht abgedeckt.
Im Zahnzusatz-Tarif ZZ Pro wird KFO bereits erstattet, wenn die KFO medizinisch notwendig ist, ein Unfall muss hierfür nicht vorliegen.
Bei den anderen beiden Zahnzusatz-Tarifen werden ausschließlich Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen bezahlt, die wegen eines Unfalls erforderlich werden und medizinisch notwendig sind.
Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist für unsere Erstattung nicht erforderlich.
Wir empfehlen aber, den Heil- und Kostenplan, der bei der GKV eingereicht wird, auch an uns zu schicken. Wir prüfen die voraussichtliche Höhe der Kostenübernahme und informieren Sie entsprechend.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung:
- Rechnungen einreichen – Belege und Rechnungen einfach per Handy oder Tablet hochladen.
- Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
- Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
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- Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.