Riester Rente
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Bürgergeld- und pfändungssicher
- Beiträge flexibel anpassen und Beitragspausen einlegen
Riester Rente
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Bürgergeld- und pfändungssicher
- Beiträge flexibel anpassen und Beitragspausen einlegen
Ihre Riester Rente: Sichere Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Sie wollen clever fürs Alter vorsorgen? Ihre Riester Rente macht es ganz einfach. Denn wir legen Ihre Sparbeiträge und staatlichen Zuschüsse sicher und unkompliziert für eine lebenslange Rente an.
Schon mit einem kleinen jährlichen Sparbeitrag erhalten Sie staatliche Zuschüsse – und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen.
Sie wollen clever fürs Alter vorsorgen? Ihre Riester Rente macht es ganz einfach. Denn wir legen Ihre Sparbeiträge und staatlichen Zuschüsse sicher und unkompliziert für eine lebenslange Rente an.
Schon mit einem kleinen jährlichen Sparbeitrag erhalten Sie staatliche Zuschüsse – und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen.
Was ist die Riester Rente?
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Steuerzulagen (Sonderausgabenabzug) geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge.
Der Name geht auf Walter Riester zurück, den damaligen Arbeitsminister zur Zeit der Einführung.
Es muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden, dann erhält man Zulagen vom Staat. Außerdem sind – je nach individueller Situation – zusätzliche Steuervorteile möglich.
Wie funktioniert die Riester Rente?
Die Höhe des Mindestbeitrags richtet sich nach dem Einkommen (seit 2008 sind das 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich Zulagenanspruch). Der Höchstbeitrag beträgt seit 2008 2.100 € pro Jahr.
- Grundzulage: 175 € pro Jahr
- Kinderzulage pro Kind
- geboren bis 31.12.2007: 185 €
- geboren ab 01.01.2008: 300 €
- Berufseinsteiger Bonus: 200 €
- Sonderausgabenabzug seit 2008: 2.100 €
Ihre Vorteile der Riester Rente im Überblick
- Staatliche Förderung – Sichern Sie sich mit der Riester Rente Zulagen und Steuervorteile.
- Langlebigkeitsabsicherung – Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung.
- Flexibel – Passen Sie die Höhe der Beiträge zur Riester Rente flexibel an.
- Ausgezeichnet – Die Wirtschaftswoche zählt uns zu den leistungsstärksten Lebensversicherern (Ausgabe 40/2024). Profitieren auch Sie von unseren guten und günstigen Produkten.
Riester Rente: Kleine Beiträge, hohe Rente
Mit der Riester Rente sorgen Sie – unterstützt durch staatliche Förderung – für Ihr Alter vor. Sie erhalten schon mit einem kleinen jährlichen Sparbeitrag staatliche Zuschüsse.
Je mehr Sie bei diesem Vorsorgemodell sparen, desto höher fällt Ihre persönliche Riester Förderung durch den Staat aus.
Für wen ist die Riester Rente sinnvoll?
Für diese Personen-Gruppen ist die Riester Rente besonders sinnvoll, weil sie in besonderem Maß von der Förderung profitieren:
- Familien mit Kindern (Zulagen, Reduzierung des Mindesteigenbeitrags)
- Geringverdiener (geringfügige Beschäftigung, niedriger Mindesteigenbeitrag, Zulage in voller Höhe)
- Gut verdienende Singles (hoher Steuersatz, hoher Steuervorteil)
Für Familien mit Kindern lohnt sich dieses Finanzprodukt vor allem, weil für Kinder Extra-Zulagen gezahlt werden. Aufgrund dieser Zuschüsse reduziert sich der sogenannte Mindesteigenbeitrag.
Auch für Geringverdiener sind die staatlichen Zulagen interessant, da sie unabhängig vom Einkommen in voller Höhe geleistet werden. Außerdem ist wegen des geringen Einkommens der Mindesteigenbeitrag niedrig.
Entscheiden sich Berufseinsteiger bis 25 Jahre für die Riester Rente, können sie sich über einen einmaligen Bonus freuen.
Unterdessen profitieren Gutverdiener von möglichen Steuervorteilen: So macht sich der Abzug von Sonderausgaben vor allem für gut verdienende Singles bemerkbar. Wer hingegen den höchsten Steuersatz zahlt, für den fällt der Steuervorteil durch den Abzug entsprechend hoch aus.
Wer darf „riestern“?
Pflichtversicherte in der
gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte und Angestellte
im öffentlichen Dienst
Pflichtversicherte
Selbstständige
Eltern während der
Kindererziehungszeit
Für wen lohnt sich die Riester Rente nicht?
Selbstständige sind weder förderberechtigt für die Riester Rente noch versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung. Sie sind in der Regel in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert, z. B. als Rechtsanwalt, Architekt, Arzt oder Apotheker.
Für diese Zielgruppe empfehlen wir als mögliche Alternative einen Blick auf die Rürup Rente zu werfen.
Wie flexibel ist die Riester Rente?
Sie erfahren regelmäßig (1x pro Jahr) ganz genau, wo Sie bei Ihrer Riester Rente stehen: Welche Beiträge haben Sie eingezahlt? Welche Förderung haben Sie erhalten? Wie haben sich Ihre Beiträge, das angesammelte Kapital und die erwirtschafteten Erträge entwickelt?
Und so können Sie jederzeit flexibel „riestern“, weil Sie Ihren individuellen Riester Rente Beitrag einfach an diese Entwicklungen und Ihre Lebensumstände anpassen können:
- Passen Sie die Höhe der Beiträge zur Riester Rente an, z. B., wenn sich Ihr Einkommen ändert oder Sie eine Familie gründen.
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeiten für Zuzahlungen, Teilauszahlungen und Beitragspausen.
- Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Riester Rente schon mit 62 Jahren oder erst später erhalten möchten.
- Sie entscheiden, ob Sie sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres Kapitals auszahlen lassen.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
- Ihnen steht eine staatliche Zulage von 175 € pro Jahr zu, wenn Sie 4 % Ihres Brutto-Einkommens in der Riester Rente ansparen.
- Zulage für Kinder: Pro Kind bekommen Sie zusätzlich 185 € oder 300 €, je nach Geburtsjahr vor oder nach 2008.
- Berufseinsteigerbonus: Wer bei Vertragsabschluss zur Riester Rente jünger als 25 Jahre ist, erhält einen Bonus von 200 €.
Riester Rente – Beispielrechnung:
Grundzulage Ehemann: 175 € für 37 Jahre | 6.475 € |
Grundzulage Ehefrau: 175 € für 37 Jahre | 6.475 € |
Kinderzulage: 300 € Kind 1: 23 Jahre lang , Kind 2: 21 Jahre lang |
13.200 € |
Gesamtzulagen vom Staat | 26.150 € |
Wie kann ich mit der Riester Rente Steuern sparen?
Sie dürfen bis zu 2.100 € jährlich (abzüglich Ihrer staatlichen Zulagen) in die Riester Rente investieren.
Diesen steuerlichen Höchstbetrag können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. So sparen Sie Steuern und erhalten zum Rentenbeginn eine hohe monatliche Rente.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Riester Rente.
Häufige Fragen zur Riester Rente
Nein! Sie bestimmen selbst, wie viel Sie für Ihre Altersvorsorge investieren. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulage anteilig gutgeschrieben.
Ja, der Gesetzgeber macht es möglich: Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter oder dem gewählten Produkt (Fondsgebundene Riester Rente, Riester-Fondssparplan oder Riester-Banksparplan) unzufrieden sind, dürfen Sie mit Ihrem Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln. Aufgrund unserer niedrigen Kosten lohnt sich in vielen Fällen ein Wechsel zur HUK-COBURG.
Möchten Sie Ihren Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter auf einen Vertrag bei uns übertragen? Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Bei Tod vor Rentenbeginn geht Ihr Guthaben an eine von Ihnen bestimmte Person. Handelt es sich hierbei um Ihren Ehegatten oder Ihren eingetragenen Lebenspartner, kann das Vermögen auf einen beitragsfreien Riester-Neuvertrag übertragen werden.
Haben Sie eine andere Person als Bezugsberechtigten bestimmt, wird das aus Eigenbeiträgen und Überschussanteilen bestehende Vermögen – also ohne die staatliche Förderung (Zulage und Steuervorteile) – an diese ausbezahlt.
Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir während der vereinbarten Rentengarantiezeit Ihre Rente weiter. Alternativ ist auch die Abfindung der ausstehenden Renten möglich.
Riester Rente und Steuer ist ein spezielles Thema: In der Zeit, in der Sie noch keine Renten beziehen, werden Ihre Beiträge durch Zulagen vom Staat und den Sonderausgabenabzug bei Ihrer Steuererklärung gefördert.
Die späteren Rentenzahlungen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, der zu Rentenbeginn meist deutlich niedriger ist als während des Arbeitslebens.
Mit der Riester Rente profitieren Sie nicht nur von hohen staatlichen Zulagen, sondern auch von einer zusätzlichen steuerlichen Förderung. Wie Sie die Beiträge in wenigen Schritten als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen, zeigen wir Ihnen in den drei folgenden Beispielen:
Die Zulagen müssen nach Ablauf eines Kalenderjahres bei der zentralen Zulagenstelle beantragt werden. Mit Abschluss der Riester Rente bieten wir Ihnen automatisch den Service, diese Beantragung für Sie zu übernehmen (Dauerzulagenantrag). Somit können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir den Behördenkontakt übernehmen.
Die Zulagenstelle überweist die Zulagen anschließend direkt auf Ihren Vertrag. Sie erhalten jährlich von uns eine Mitteilung über die Höhe der Zulagen (Bescheinigung nach § 92 EStG).
Ändern sich in Zukunft Ihre zulagenrelevanten Daten (z. B. durch Geburt eines Kindes oder Änderung Ihres Einkommens), so informieren Sie uns darüber bitte auf einem Zulagenantrag/Kinder-Ergänzungsbogen des entsprechenden Folgejahres. Auch wenn Sie uns bevollmächtigen, erhalten Sie jährlich die Antragsunterlagen, damit Sie uns bei Bedarf Ihre Änderungen mitteilen können.
Bestehen Einwände gegen die Höhe, der in den jährlichen Unterlagen ausgewiesenen Zulagen, kann ein Antrag auf Festsetzung der Zulage gestellt werden. Dieser ist innerhalb eines Jahres nach Erhalt der § 92 EStG beim Anbieter zu stellen, der diesen dann an die ZfA leitet. Ein Exemplar dieses Antrags können Sie sich hier herunterladen.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Bescheinigung nach §92 EStG bei. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Zur Beantragung einer Riester Rente benötigen Sie entweder eine Sozialversicherungsnummer oder eine Zulagennummer.
Die Sozialversicherungsnummer finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis oder in Ihrem Nachweis zur Sozialversicherung.
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Personalstelle kann Ihnen hierüber nähere Auskünfte erteilen. Wenn Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, benötigen Sie keine extra Zulagennummer.
Entscheiden Sie sich als Beamter für die Riester Rente, beantragen Sie Ihre Zulagennummer über Ihren Dienstherrn.
Alle anderen Förderberechtigten ohne Sozialversicherungsnummer können die Zulagennummer direkt über uns beantragen.
Ja, eine Kapitalentnahme bei Rentenbeginn ist möglich: Riester-Sparer können sich bei Rentenbeginn 30 % des für die Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals auf einmal auszahlen lassen.
Diese Auszahlung ist voll steuerpflichtig und verringert die anschließende Rente.
Da sich Ihr Förderstatus bzw. Ihre Förderbeiträge jeweils nach Ihren aktuellen persönlichen Verhältnissen im Kalenderjahr richten, sollten Sie uns Änderungen (wie z. B. Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes, Änderung des Vorjahreseinkommens) zeitnah mitteilen.
Nur so stellen Sie sicher, dass Sie die jeweils optimale Förderung erhalten!
Wir werden Sie auf jeden Fall im Rahmen der jährlichen Information zu Ihrer Riester Rente daran erinnern, uns Änderungen mitzuteilen.
Sie möchten uns Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen melden? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Natürlich haben Sie bei uns die Möglichkeit, Zuzahlungen (mindestens 50 €) in den Vertrag einfließen zu lassen, um somit Ihre spätere Rente zu erhöhen und die für die steuerliche Förderung geltenden Beitragsgrenzen (2.100 €/Jahr) voll auszuschöpfen.
Sie möchten eine Zuzahlung leisten? Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Folgende Personen sind selbst nicht unmittelbar förderberechtigt:
- Freiwillig gesetzlich Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke (z. B. viele Apotheker, Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte)
- Rentner, die eine Altersrente erhalten Sozialhilfeempfänger
- Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte
- Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
- Nicht versicherungspflichtig beschäftigte Studenten
Tipp: Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner förderberechtigt ist, können auch Sie über einen Ehegattenvertrag die staatliche Förderung erhalten. Gerne informieren wir Sie!
Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie riestern können, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nein! Es reicht aus, wenn Sie im jeweiligen Beitragsjahr einen Monat lang berechtigt waren und den entsprechenden Beitrag gezahlt haben.
Ja, auch Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner kann Zulagen beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie beide jeweils eine eigene Riester Rente abschließen.
Die Kinderzulage wird gezahlt, solange Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, er erlischt normalerweise, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Studium oder Ausbildung, wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bei Ehepaaren erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Sie können aber auch zusammen beantragen, dass die Zulage dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben wird.
Bei einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz steht die Kinderzulage dem Lebenspartner zu, dem das Kindergeld ausbezahlt wird. Die Kinderzulage kann auf Anfrage auch dem anderen Lebenspartner gutgeschrieben werden.
Sind Sie nicht verheiratet oder verpartnert, dann wird immer dem Partner die Kinderzulage gutgeschrieben, der auch das Kindergeld erhält.
Die Riester Rente fördert die private Vorsorge durch Zulagen und mögliche Steuervorteile für Sparer – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig. Letzteres ist aber eher ein Nebeneffekt, primär profitiert man von den Zulagen.
Mit der Rürup Rente wurde eine Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige geschaffen. Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Steuervorteil. In 2024 können Beiträge bei Ledigen bis zu 27.565 € und bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern bis zu 55.130 € in voller Höhe steuermindernd als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zu beispielweise berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Zu der Frage Riester oder Rürup kann man zusammenfassend sagen: Die beiden Vorsorgeformen unterscheiden sich vor allem in der Art der Förderung und in der Auszahlungsform.
Auch ist die jeweilige Zielgruppe unterschiedlich: Die Rürup Rente richtet sich primär an Gutverdiener, während die Riester-Rente Familien und Geringverdiener anspricht.
Ja, mit uns bleiben Sie flexibel! Sie können den Rentenbeginn frühestens auf den ersten Versicherungsjahrestag vorziehen, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres oder auf das Einsetzen des Bezugs von Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem folgt.
Sie können den vereinbarten Rentenbeginn hinausschieben, höchstens jedoch bis zu dem Versicherungsjahrestag, der der Vollendung Ihres 85. Lebensjahres vorausgeht
Wenn Sie von der Option des flexiblen Rentenbeginns Gebrauch machen möchten, dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.
Eine Kündigung des Vertrags und vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist möglich, aber grundsätzlich nicht empfehlenswert.
Denn eine vorzeitig ausgezahlte Riester-Rente wird per Gesetz als „förderschädlich“ eingestuft. Alle staatlichen Zuschüsse sowie die gesparten Steuern müssen zurückgezahlt werden.
Der sogenannte „Rückkaufswert“ wird also deutlich niedriger ausfallen als das auf Ihrem Rentenkonto angesparte Kapital.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn man den angesparten Betrag zur Finanzierung einer Immobilie einsetzt, kommt man ohne Verluste aus dem Vertrag. Eine Immobilie, die man selbst im Alter nutzen möchte, wird vom Staat nicht als „förderschädlich“ eingestuft.
Die Riester Rente wurde eingeführt, um das rückläufige Niveau der gesetzlichen Rente abzufedern. Prinzipiell wird die Riester Rente demnach zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Eine Ausnahme bildet der Fall Riester Rente und Grundsicherung: Hier gibt es einen Freibetrag.
Alles, was darüber hinausgeht, wird bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen angerechnet, allerdings nicht in voller Höhe: In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es einen Freibetrag von 100 € monatlich.
Bezieht man also Grundsicherung und die Riester-Rente liegt über 100 € gilt Folgendes: Der übersteigende Betrag ist zu 30 Prozent anrechnungsfrei.
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