Berater-Homepage von Harald Scheubel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5N7J-NECJ9-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5N7J-NECJ9-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5N7J-NECJ9-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5N7J-NECJ9-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5N7J-NECJ9-78

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein junges Paar hält ein Baby in den Händen.
Ein junges Paar hält ein Baby in den Händen.

Elterngeld

Elterngeld – Unterstützung beim Start ins Leben

Eltern zu werden kann viele Glücksgefühle bescheren. Doch es schleichen sich auch Bedenken ein, wie es nach der Geburt mit der Arbeitsstelle und der finanziellen Situation weitergeht. Möglicherweise fragen Sie sich: Wie kann ich Familie und Beruf zukünftig unter einen Hut bekommen?

Damit Sie sich in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes ganz auf Ihre neue Aufgabe als Mama oder Papa konzentrieren können, gibt es das Elterngeld. Diese Unterstützung ermöglicht es Paaren, sich ihrem kleinen Erdenbürger ganz zu widmen und eine Zeitlang weniger oder gar nicht zu arbeiten. Das Elterngeld gleicht den Wegfall des Einkommens in dieser Zeit zu einem Teil aus. Da es beim Elterngeld einiges zu beachten gibt – je nach persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen – gibt es hier eine Übersicht:

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist das Elterngeld?

Diese Frage steht für viele an erster Stelle: Wieviel Geld bekomme ich eigentlich, wenn ich mit Baby erstmal nicht mehr arbeite? Beim sogenannten Basiselterngeld (das ist das landläufige Elterngeld, das aber neuerdings korrekt Basiselterngeld heißt) sind es bis zu 67% des bisherigen Netto-Einkommens. Wer über einem Netto-Einkommen von 1.240 € vor der Geburt liegt, erhält 65% – allerdings liegt hier die Höchstgrenze der monatlichen Auszahlung bei 1.800 €. Wer unter einem Netto-Einkommen von 1.240 € liegt, erhält einen leicht höheren Prozentsatz, der sich schrittweise je nach Verdienst auf 67% erhöht.

Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, diesen bekommt man

  • wenn man vor der Geburt gar kein Einkommen hatte,
  • ein sehr geringes Einkommen,
  • oder das Einkommen nach der Geburt nicht wegfällt, da die Mutter beispielsweise weiter in Teilzeit arbeitet.

Bei Selbstständigen wird das Einkommen berücksichtigt, das im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt erwirtschaftet wurde.

Wahl zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Wie hoch die monatliche Ausschüttung ist, hängt auch davon ab, ob Sie das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus wählen. Das Basiselterngeld wird höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt – das Elterngeld Plus ist bis zum 24. Lebensmonat möglich. Ein Monat Basiselterngeld entspricht also 2 Monaten Elterngeld Plus.

Gut zu wissen

Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen, der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder die Bezüge für Beamtinnen während des Mutterschutzes werden auf das Elterngeld angerechnet, denn wie das Elterngeld sind sie ein Ausgleich für das nach der Geburt wegbrechende Gehalt.

Wie lange bekomme ich das Elterngeld?

Die Dauer des Bezugs ist ebenfalls abhängig von der Wahl des Elterngeldes. Entscheiden Sie sich als Mutter für das Basiselterngeld, so können Sie ab dem Tag der Geburt 12 Monate bis zu 67% Ihres Nettoeinkommens, das Sie vor der Geburt hatten, erhalten. Stellt auch der Vater einen Antrag auf Elternzeit, so ist der Bezug des Basiselterngeldes sogar bis zu 14 Monaten möglich.

Wählen Sie das Elterngeld Plus, so können Sie dies bis zu 24 Monate erhalten, allerdings ist dies dann nur halb so hoch wie der Betrag des Basiselterngeldes.

Zu beachten:

Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten bezahlt. Beispiel: Ihr Kind hat am 15. Juni Geburtstag – dann zählt der erste Lebensmonat vom 15. Juni bis zum 14. Juli.

Elterngeld gemeinsam beantragen

Viele Väter beanspruchen für sich nach der Geburt Ihres Kindes einige Zeit von der Arbeit zu pausieren und sich gemeinsam mit der Mutter um das Baby zu kümmern. Auch ihnen steht es zu, Elterngeld zu beziehen – gemeinsam dann insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Die 2 zusätzlichen Monate zum „üblichen“ zwölfmonatigen Basiselterngeld nennen sich „Partnermonate“ oder Partnerschaftsbonus.

  • Die 14 Monate können nach eigenen Wünschen untereinander aufgeteilt werden – man kann es gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. Dabei muss beachtet werden, dass einer mindestens 2 Monate, der andere maximal 12 Monate für sich beansprucht.
  • Voraussetzung für die Partnermonate ist außerdem, dass einer der beiden nach der Geburt weniger verdient als vorher, zum Beispiel aufgrund des Mutterschutzes, weil die Mutter in Elternzeit ist oder jetzt Teilzeit arbeitet.
  • Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie das Angebot des Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie man das Basiselterngeld und/oder das Elterngeld Plus für sich in Anspruch nimmt – alleine als Mutter oder gemeinsam als Eltern.

Mehr Elterngeld bei Mehrlingen

Wer Zwillinge oder Mehrlinge auf die Welt bringt, bekommt das Elterngeld nicht doppelt oder mehrfach, dafür aber mehr Geld als mit einem Kind. Sie bekommen bei Zwillingen einen Zuschlag von 300 € Basiselterngeld und dementsprechend beim Elterngeld Plus die Hälfte, 150 € im Monat.

Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen.

Wichtig: Es gibt auch einen Geschwisterbonus für Kinder, die im gleichen Haushalt leben. Das Elterngeld steigt dann um 10%, mindestens aber um 75 € im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 € bei Elterngeld Plus.

Arbeiten während des Elterngeld-Bezuges

Sie dürfen Teilzeit arbeiten, und zwar bis zu 30 Stunden pro Woche. Aber Achtung – das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen danach.

Beispiel:

Ihr Netto-Einkommen betrug vor der Geburt 2.000 € und nach der Geburt noch 500 € – ergibt einen Unterschied von 1.500 €. Das Basiselterngeld beträgt 65% von 1.500 €, also 975 € monatlich. Zusammen mit dem Netto-Einkommen von 500 € nach der Geburt macht das 1.475 € im Monat. Wenn die Mutter nach der Geburt gar nichts verdient, dann ist der Einkommensunterschied zu vorher 2.000 € (weil das Netto-Einkommen nach der Geburt gleich Null ist) und das monatliche Basiselterngeld beträgt 1.300 €.

Tipp:

Wenn Sie Teilzeit arbeiten wollen, dann kann das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus von größerem Interesse sein. Denn hierbei können beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate des Kindes (die Monate müssen aufeinanderfolgen) Elterngeld Plus erhalten, wenn Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Wer seine Kinder alleine erzieht, kann die 4 Monate auch alleine beanspruchen.

Service 115

Woher bekomme ich einen Antrag für das Elterngeld, wann genau muss ich das Elterngeld beantragen – und welche Elterngeldstelle ist für mich zuständig? Diese Informationen erhalten Sie beim Service-Telefon des Bundes-Familienministeriums unter der einheitlichen Behörden-Kurzwahl 115. Oder schauen Sie unter www.familienportal.de nach. Nehmen Sie sich Zeit, individuell für Ihre Belange nachzuschauen oder nehmen Sie eine persönliche Beratung in Anspruch.

Und vergessen Sie vor lauter Regularien nicht, was das Wertvollste in Ihrem Leben ist: Ihr kleiner großer Schatz!

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