Berater-Homepage von Hans-Peter Stege

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-YQ0R-U6525-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-YQ0R-U6525-34

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-YQ0R-U6525-34


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Frau mit Motorrad

Motorradführerschein AM, A1, A2 & A

Was darf man mit welcher Klasse fahren?

Frau mit Motorrad

Motorradführerschein AM, A1, A2 & A

Was darf man mit welcher Klasse fahren?

Ab aufs Bike und die Freiheit genießen…

Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Aber welches Motorrad darf ich mit welcher Führerscheinklasse fahren? Wie alt muss ich mindestens sein, um einen Führerschein für Motorräder zu erwerben? Wie teuer sind Fahrschule und Fahrprüfung? Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fakten rund um die Themen Motorradführerschein und Motorradfahren zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Die Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick

Insgesamt gibt es 4 verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder in Deutschland:

  • AM
  • A1
  • A2
  • A

Dazu kommt noch die Mofa-Fahrerlaubnis, die ebenfalls das Fahren von motorisierten Zweirädern erlaubt, aber kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist. Grundsätzlich ist das Erlernen des Motorradfahrens in jungen Jahren einfacher, da sich der Gleichgewichtssinn und die Feinmotorik noch besser trainieren lassen.

Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann. Bei einer Hochstufung eines bestehenden Führerscheins ist das frühestens einen Monat vor Erreichen der zweijährigen Frist möglich.

Mofa-Fahrerlaubnis

In Deutschland ist für das Führen eines Mofas kein Führerschein notwendig, eine bestandene Mofa-Prüfung reicht aus.

Sie benötigen für die Erlangung der Fahrerlaubnis 6 Unterrichtseinheiten in der Theorie und meistens 1 bis 2 Einheiten für die Praxis. Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Fahrschule, liegen aber im Durchschnitt zwischen 100 € und 150 € insgesamt. Nach dem Bestehen des Tests erhalten Sie eine Prüfbescheinigung der Fahrschule, die als Nachweis und Erlaubnis gilt. Diese muss immer mitgeführt werden.

Eine Ausnahme gibt es für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden: Diese dürfen Mofas auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

Ab wann kann ich Mofa fahren?

Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen.

Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren. Alle Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig und benötigen ein Mofakennzeichen.

Führerscheinklasse AM: Der Rollerführerschein

Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso. Leichtkraftfahrzeuge dürfen zudem maximal 350 kg Leergewicht haben. 

Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Beim praktischen Unterricht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Übungsstunden, der tatsächliche Bedarf orientiert sich am Leistungsvermögen des Fahrschülers. 

Ab wann kann ich Roller fahren?

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt in bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Anders als die Prüfbescheinigung fürs Mofa gilt er als Führerschein und wird auch auf die Probezeit von späteren Führerscheinklassen angerechnet.

Die Kosten für den Rollerführerschein sind von der Region und dem Fahrvermögen des Fahrschülers abhängig, in den meisten Fällen liegen sie zwischen 500 € und 800 €.

Führerscheinklasse A1: Kleiner Motorradführerschein

Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Der A1-Führerschein heißt daher umgangssprachlich auch „125 ccm-Führerschein“.

Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist.

Ab wann kann ich 125er fahren?

Das Mindestalter für den A1-Führerschein liegt bei 16 Jahren.

Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen. Über den Zwischenschritt A2 kann man auf den A-Führerschein hinarbeiten.

Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können. Maschinen mit bis zu 125 ccm Hubraum benötigen eine Motorradversicherung, ein Versicherungskennzeichen reicht nicht mehr aus.

Führerscheinklasse A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.

Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht.

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen. Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.

Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.000 € und 1.700 €. Die reine Praxisprüfung für die Hochstufung von A1 auf A2 kostet zwischen 300 € und 400 €.

Führerscheinklasse A: Großer Motorradführerschein

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Im A-Führerschein sind die Klassen A1, A2 und AM enthalten, Sie dürfen also auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen fahren.

Die Voraussetzungen für den „offenen“ Motorradführerschein sind dieselben wie beim A1- und A2-Führerschein:

  • 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff sind in der Theorie notwendig,
  • dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen.
  • Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.

Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.000 € und 1.700 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen. Der Sprung von A1 auf A ist nicht möglich, hier müssen Sie den Zwischenschritt über den A2-Führerschein gehen.

Video: Motorradführerschein mit Jens Kuck

Was kostet mich der Motorradführerschein?

Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule.

Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark. Für genaue Informationen fragen Sie bitte bei Ihrer Fahrschule nach – generell können Sie grob mit folgenden Kosten rechnen:

Kostenpunkte Kosten
Passbild unterschiedlich
Sehtest ca. 10 €
Erste-Hilfe-Kurs ca. 20 - 40 €
Anmeldegebühr (Fahrschule) unterschiedlich
Übungsmaterial unterschiedlich
Normale Übungsfahrten unterschiedlich
Sonderfahrten unterschiedlich
Prüfungsgebühr (Theorie) unterschiedlich
TÜV-Gebühr (Theorieprüfung) 22,49 €
TÜV-Gebühr (Praxisprüfung) AM: 116,93 €
Direkteinstieg A1, A2, A: 146,56 €
Stufenregelung A und A2: 127,13 €
Erstausstellung des Führerscheins ca. 35 €

Welches Alter für welchen Motorradführerschein?

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Wir haben Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Mindestalter zusammengestellt:

Klasse Fahrzeugart Beschränkung Alter
AM

Moped | Roller | Leichtkraftfahrzeuge

Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung

15*
A1

Krafträder | dreirädrige Kraftfahrzeuge

Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW

16

A2

Krafträder

Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich

18

A

Krafträder | dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung

bei Hochstufung von A2 auf A: 20

bei Direkteinstieg: 24

*

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich

Die Motorrad-Führerschein Erweiterung

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten. Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht. Ihr Fahrlehrer trifft die Entscheidung.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A. Wenn Sie mindestens 24 Jahre alt sind, können Sie alternativ auch den normalen Weg gehen und den Führerschein der Klasse A neu beantragen und die normale Ausbildung durchlaufen.

Kann man Motorrad mit dem Autoführerschein fahren?

In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen. Für die Erweiterung B196 ist keine Prüfung notwendig.

Die Schlüsselzahl ist eine nationale Regelung, die Fahrerlaubnis ist in den meisten anderen europäischen Ländern nicht gültig.

Gut zu wissen – Gute Motorrad-Ausstattung

Mann auf Motorrad

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen. Wir zeigen, worauf es ankommt und was man beachten muss.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen – was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann. Der Helm darf sich bei geschlossenem Kinnriemen auf keinen Fall vom Kopf ziehen lassen.
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können. Das kann zum „Einschlafen” von Gliedmaßen führen.
  • Handschuhe: Auch Motorradhandschuhe müssen mehr können, als nur schützen: Sie müssen zudem warm und trocken halten und außerdem möglichst viel Gefühl für das Motorrad wiedergeben, um eine präzise Bedienung zu ermöglichen.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster – der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht. Hat man jedoch schon mal einen eingeklemmten Fuß unter der umgekippten Maschine erlebt, weiß man genau diese Sicherheitsausstattungen zu schätzen.

Beim Kauf von Schutzkleidung und dem Helm gilt vor allem eins: Anprobieren und im besten Fall im Fachgeschäft beraten lassen.

Mehr zum Thema Motorradschutzkleidung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Noch Fragen?

Generelle Infos zum Autoführerschein sowie Weiterführendes zum Sehtest, zu Erste-Hilfe-Kursen, zu den Fahrtrainings und zur Probezeit finden Sie neben vielem anderen in unserem Führerschein-Ratgeber.

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