Unbeschwert auf die Jagd gehen: Mit der Jagdhaftpflichtversicherung
Rund um die Jagd lauern zahlreiche Risiken. Mit dem erstklassigen Jagd-Haftpflichtschutz unseres Partners, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, sind Sie immer gut abgesichert. Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben.
Zum Beispiel, wenn ein Jagdgast sich an einem baufälligen Hochsitz verletzt, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden anrichten oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Ihre Vorteile
- Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens – bei Verletzungen von Personen (und jetzt auch von Jagdhunden) bei Schusswaffengebrauch.
- Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter (Eigenschaden bis zur Deckungssumme).
- Halten und Gebrauch von jagdlich brauchbaren/verwendbaren Hunden, Beizvögeln und Frettchen in unbegrenzter Anzahl rund um die Uhr – inkl. Mietsachschäden durch Hunde.
- Jungjäger, Prüflinge, Jäger – alles in einem Vertrag (von Beginn an lückenloser Schutz ohne zusätzliche Abschlüsse).
Pflichtversicherung für Jäger
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Lösung seines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen muss.
Die Jagdhaftpflichtversicherung unseres Partners Gothaer Allgemeine Versicherung AG übernimmt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet oder Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen.
Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Er prüft, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ab, sie führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Sie und trägt die Kosten.