Berater-Homepage von Hans-Jörg Becker

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-D7LB-C6751-04 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-D7LB-C6751-04

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-D7LB-C6751-04


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Kinder im Pool

Badeunfälle

Wie sichere ich mich ab?

Zwei Kinder im Pool

Badeunfälle

Wie sichere ich mich ab?

Badeunfälle: Ursachen, Vorbeugung, erste Hilfe

Viele freuen sich in den Sommermonaten vor allem auf eines: Einen erholsamen Badeurlaub. Einfach mal abschalten im weichen Sandstrand, schwimmen im Meer oder reichlich Wassersport-Action auf Surfbrettern oder Wasserskiern.

Auch in der Heimat bieten Freibäder, Badeseen und kühle Flüsse naheliegende Möglichkeiten zur Abkühlung in der heißen Jahreszeit.

Leider wird aus Spiel und Spaß im kühlen Nass allzu oft ein Ernstfall. Denn nicht nur Kinder haben das Problem, dass sie (noch) nicht sicher schwimmen können.

Geht man dann an unbeaufsichtigten Plätzen ins Wasser, drohen Badeunfälle mit schlimmen Folgen, bis hin zum Ertrinken.

In Deutschland ereignen sich jedes Jahr rund 300 bis 500 tödliche Badeunfälle. Rekord der letzten 10 Jahre war 2016 mit 537 Badetoten. Glücklicherweise nehmen diese tragischen Fälle statistisch gesehen über die Jahre nicht zu.

Aber: In besonders heißen Sommern steigt auch die Zahl der Unfälle. Denn bei mehr Hitze nimmt laut DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) auch die Zahl der Besucher in Schwimmbädern und Badestellen zu, was zu einer erhöhten Unfallanzahl führen kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Badeunfall und welche Ursachen hat er?

Verunglückt eine Person beim Baden oder Schwimmen, bezeichnet man das als Badeunfall.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Manchmal passt man als Schwimmer einfach nicht richtig auf und macht aus Unachtsamkeit einen Fehler.

Ist man dagegen gut vorbereitet, können Krämpfe trotzdem dazu führen, dass man sich nicht mehr an der Wasseroberfläche halten kann.

Weitere häufige Ursachen sind:

  • Unterkühlung
  • Mangelnde Kondition
  • Ein voller Magen nach dem Essen
  • Alkohol
  • Missachten von Warnungen
  • Unterschätzen von Strömungen
  • Überschätzen der eigenen Kräfte

Besonders gefährlich ist es auch, in einem Bereich zu schwimmen, in dem Wassersport getrieben wird und/oder Schiffsverkehr herrscht. Vor allem dann, wenn man nicht auf Boote und Schiffe achtet und deren Bugwellen oder die Sogwirkung am Heck unterschätzt.

Auch das Springen in einen Fluss oder See sollte man auf jeden Fall unterlassen, wenn man nicht weiß, ob die Wassertiefe ausreicht oder ob etwa Gesteinsbrocken unter dem Wasserspiegel liegen.

Kinder am Wasser unbeaufsichtigt zu lassen, ist ebenfalls eine häufige Ursache von Badeunfällen.

Unser Tipp:

  • Kämpfen Sie nicht gegen die Strömung an, das kostet zu viel Kraft und Zeit. Versuchen Sie auch bei einem weiteren Weg mit der Strömung leicht schräg zu schwimmen, um so das Ufer zu erreichen – auch wenn Sie so eine etwas weitere Strecke zurücklegen müssen.
  • In Flüssen sollte man sich mit dem Füßen vorantreiben lassen, um Kopfverletzungen durch Felsen zu entgehen. Wer in Flüssen schwimmt, sollte auf festes Schuhwerk nicht verzichten.

Was ist das zweite Ertrinken?

Ertrinken ist auch außerhalb des Wassers noch möglich. Beim sogenannten zweiten Ertrinken handelt es sich um einen Notfall, der verzögert eintritt – und bei Kindern zunächst unter Umständen gar nicht bemerkt wird.

Ursache des zweiten Ertrinkens ist in der Regel ein Badeunfall. Anzeichen für einen Badeunfall sind z. B. intensives Husten, nachdem jemand im Wasser war.

Was genau passiert im Körper?

Wasser dringt in die Lunge und ruft zeitverzögert Entzündungsreaktionen und Ödeme hervor. In der Folge kann die Lunge nicht genügend Sauerstoff aufnehmen. Das Unfallopfer erstickt am Sauerstoffmangel.

Wie bemerke ich ein mögliches zweites Ertrinken frühzeitig?

Unfallopfer, insbesondere Kinder, sollten im Anschluss an den Unfall beobachtet werden: Brustschmerzen, Husten, der nach Stunden oder Tagen wieder einsetzt, Erbrechen und schweres Atmen können Symptome für ein zweites Ertrinken sein. Apathie und Teilnahmslosigkeit sind ebenfalls Warnzeichen.

Wie kann man Badeunfällen vorbeugen?

Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Badeunfällen vorbeugen können:

  • Sicher schwimmen lernen. Das „Seepferdchen“ reicht normalerweise nicht aus. Als schwimmfähig gilt man erst, wenn man das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze absolviert hat.
  • Wer unsicher ist, nutzt am besten so lange eine Schwimmhilfe, bis er sicheres Schwimmen erlernt hat.
  • Bei der Ausübung von Bootssportarten ist es Pflicht, eine Schwimmweste zu tragen. (Übrigens gibt auch ein Neoprenanzug im Wasser Auftrieb, kann aber die Schwimmweste nicht ersetzen.)
  • Kinder sollte man im Wasser und in Ufernähe nie ohne Aufsicht lassen.
  • Baderegeln und Warnhinweise beachten.
  • Nicht vom Ufer in Gewässer springen, wenn unklar ist, wie der Grund beschaffen ist.
  • Nie alkoholisiert oder mit vollem Magen ins Wasser gehen.
  • Vor dem Baden abkühlen. Man sollte bei großer Hitze nicht ins Wasser springen, sonst drohen Krämpfe und Kreislaufprobleme. Besser ist es, Schritt für Schritt ins Wasser zu gehen und den Oberkörper nach und nach mit Wasser zu benetzen.
  • Das Wasser verlassen, wenn man zu frieren beginnt.

Wer bietet Hilfe für Ertrinkende?

Droht jemand zu ertrinken, ist schnelle Hilfe entscheidend. Dafür sind in öffentlichen Schwimmbädern Bademeister im Einsatz, die den Badegästen im Notfall schnell helfen können. An Badestränden im Küsten- und Binnenbereich können Wasserwacht (DRK), Rettungsschwimmer (DLRG) und andere Rettungskräfte vor Ort Ertrinkende retten.

Es ist darüber hinaus immer empfehlenswert, dass andere anwesende Badegäste ein Auge für gefährliche Situationen haben.

Beim Rafting, Wildwasserfahren oder Canyoning sollte an kritischen Stellen ein Teammitglied am Ufer stehen und diese absichern, sodass man im Notfall eingreifen kann, z. B. durch das Zuwerfen eines Rettungssacks o. ä.

Wichtig: Üben Sie diese Sportarten nie allein aus, sondern immer nur im Team.

Wie kann ich im Notfall selbst helfen?

Bleiben Sie am und im Wasser stets aufmerksam: Ertrinkende versinken oft leise und unbemerkt. Meist fehlt ihnen die Kraft sich bemerkbar zu machen.

Sie sehen, dass jemand unterzugehen droht? Dann rufen Sie als erste Maßnahme den Bademeister oder Rettungsschwimmer. Ist keine Aufsicht am Platz, dann setzen Sie einen Notruf ab (Notfallrufnummer 112). Wer keine Ausbildung zum Rettungsschwimmer hat, sollte nicht übereilt ins Wasser springen, um zu helfen.

Versuchen Sie zunächst, dem Unfallopfer vom Ufer aus zu helfen: Werfen Sie dem Opfer einen schwimmfähigen Gegenstand oder ein Seil zu. Oder reichen Sie ihm ein Brett, einen Ast o. ä., sprich einen Gegenstand, an dem sich das Opfer festhalten kann und an dem Sie es im Idealfall herausziehen können.

Vorsicht: Ertrinkende Personen können in Panik geraten, schlagen um sich oder klammern sich am Retter fest.

Erste Hilfe nach der Bergung des Opfers

  • Ist das Unfallopfer bewusstlos, dann kontrollieren Sie seine Atmung und bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage.
  • Atmet sie nicht richtig, führen Sie eine Mund-zu-Mund Beatmung und – falls notwendig – anschließend noch eine Herzdruckmassage durch. Setzen Sie die Atemspende und Massage dann im Wechsel fort.

Versuchen Sie eine Unterkühlung des Unfallopfers zu verhindern: Haben Sie z. B. Ihr Auto in der Nähe, können Sie die Rettungsdecke aus dem Verbandskasten holen.

Erste Hilfe

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber.

Wie hilft mir die private Unfall­versicherung, wenn mir etwas passiert?

Hat ein Unfall eine Invalidität zur Folge, kommen Sie in der Regel selbst für die daraus resultierenden finanziellen Belastungen auf.

Es sei denn, Sie haben eine private Unfallversicherung, die Sie gegen langfristige Folgeschäden von Badeunfällen absichert. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall in einem öffentlichen Bad, am Strand oder im privaten Pool passiert ist.

Die private Unfallversicherung zahlt normalerweise auch unabhängig von der Schuldfrage.

Einer der zentralen Bestandteile der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese bietet dem Versicherten finanzielle Unterstützung, wenn er in Folge eines Badeunfalls invalide geworden ist – dies gilt auch für Unfälle im Ausland.

Als Eltern können Sie eine spezielle Absicherung vereinbaren, die z. B. ein „Rooming-In“ beinhaltet, sodass Sie Ihren Nachwuchs ins Krankenhaus begleiten können. Dies gilt insbesondere bei der Ausübung riskanter Sportarten wie z. B. Skifahren.

Ein weiterer Vorteil: Die private Unfallversicherung zahlt auch etwaige Bergungskosten.

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Wann ist eine Auslandskranken­versicherung empfehlenswert?

Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich für Fans von Badeurlauben in anderen Ländern. Sie übernimmt finanzielle Belastungen, die im Zuge der medizinischen Behandlung vor Ort anfallen – unabhängig davon, wer am Unfall Schuld hatte.

Gerade im Nicht-EU-Ausland kann es passieren, dass Sie einen Arzt aufsuchen und bestimmte Leistungen nicht durch Ihre Krankenversicherung gedeckt sind. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie dann auf der sicheren Seite.

Transportkosten zum Arzt sowie Bergungskosten werden ebenfalls durch die Auslandskrankenversicherung bis zu einer bestimmten Grenze übernommen.

Übrigens: Sollte durch den Unfall eine Rückführung notwendig sein, kümmert sich die Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG auch um den Krankenrücktransport nach Deutschland.

Unsere Empfehlung:

Egal, ob private Unfallversicherung oder Auslandskrankenversicherung:

  1. Suchen Sie nach einem Badeunfall einen Arzt oder ein Krankenhaus auf.
  2. Im Anschluss informieren Sie uns als Ihren Versicherer über den Unfall.
  3. Bezahlen Sie vor Ort die Arztrechnungen und heben Sie die Belege auf.
  4. Reichen Sie die Rechnungen anschließend bei uns ein.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu unseren Versicherungsleistungen oder möchten ein konkretes Angebot haben?

Lassen Sie sich von uns beraten, telefonisch, online oder direkt in Ihrer Nähe.

Gerne beantworten wir Ihre Anliegen auch über unsere Service-Hotline unter 09561 96 101.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Hans-Jörg Becker

Alte Gröberssche Str. 4 A
06258 Schkopau OT Lochau

Tel. 0345 7823861
Mobil 0171 1643257

Beratung:

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