Berater-Homepage von Gunther Schneider

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-Q4QL-QOQJ4-31 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-Q4QL-QOQJ4-31

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-Q4QL-QOQJ4-31


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-Q4QL-QOQJ4-31 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-Q4QL-QOQJ4-31

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-Q4QL-QOQJ4-31


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto auf Straße im Ausland

Verkehrsregeln im Ausland

So ticken andere Länder

Auto auf Straße im Ausland

Verkehrsregeln im Ausland

So ticken andere Länder

Verkehrsregeln im Ausland – oft unterschiedlich

Andere Länder, andere Sitten! Autofahrer begrüßt meist gleich an der Landesgrenze ein Schild, das auf die jeweils geltenden Tempolimits hinweist.

Neben der Höchst-Geschwindigkeit unterscheiden sich jedoch auch andere Verkehrsregeln zum Teil erheblich.

Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Urlaub über die geltenden Vorschriften im Straßenverkehr zu informieren.

Übereinstimmend ist

  • in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, dass sich die Insassen während einer Autofahrt anschnallen müssen.
  • In den meisten EU-Ländern ist dem Fahrer auch mobiles Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt.

Länderspezifische Regeln betreffen hingegen

  • Unter anderem die Höchstgeschwindigkeiten inner- und außerorts.
  • Die zulässige Promillegrenze.
  • Oder andere Vorgaben wie zum Tagfahrlicht oder zu Winterreifen.

Auch die Vorschriften zu den Sicherheitsausrüstungen von Autos und Zweirädern sind vielfach abweichend.

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Promillegrenze unterscheidet sich

Der höchstzulässige Blut-Alkoholwert variiert von Land zu Land – und ebenso die Bußgelder bei Verstößen.

In den meisten europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5.

Aber Achtung: Für junge Fahrer und Fahranfänger können verschärfte Regeln gelten!

Eine Null-Promillegrenze gilt z.B. in folgenden Ländern:

  • Bulgarien
  • Estland
  • Finnland
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn

Auch die Bußgelder unterscheiden sich: So kann in Italien ab 1,5 Promille das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind.

Ähnlich weiter nördlich: In Dänemark drohen ebenfalls erhebliche Geldstrafen, die sich nach dem Einkommen berechnen.

  • So kann die Strafe bei einem Verstoß gegen die geltende 0,5 Promillegrenze bis zu ein Monatsgehalt kosten.

Wie in Italien kann das Fahrzeug ab 2 Promille beschlagnahmt und versteigert werden.

Auch Rauchen ist nicht überall erlaubt.

  • So können in Griechenland Autofahrer zur Kasse gebeten werden, die im Auto rauchen, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.
  • Dann drohen Strafen von bis zu 1.500 €, in Bussen und Taxis sind Bußgelder von 3.000 € möglich.

Tagfahrlicht in manchen Ländern Pflicht

Anders als in Deutschland wo es für Pkws keine Verpflichtung gibt, tagsüber das Licht einzuschalten, gibt es in manchen EU-Ländern abweichende Regeln zum Tagfahrlicht.

Jedoch unterscheiden sich in manchen Ländern die Vorschriften für Autos und Motorräder.

In folgenden EU-Ländern müssen Autofahrer auch bei Tag das Licht am Auto einschalten:

  • Estland
  • Finnland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien (November bis März)
  • Litauen
  • Lettland
  • Norwegen
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn

Vorab über Verkehrsregeln informieren

Das sind nur einige Beispiele von Verkehrsregeln innerhalb der EU.

Da die Europäische Union im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit auch ein entschiedeneres Vorgehen gegen Verkehrsdelikte fördert, die in einem anderen EU-Land begangen wurden, finden Bußgeldbescheide inzwischen viel öfter als früher ihren Weg bis in die heimischen Briefkästen der Verkehrssünder.

Zur schnellen Information über spezielle Verkehrsregeln in EU-Staaten stellt die EU-Kommission die App Im EU-Ausland bereit.

Hier erfährt man alle wichtigen Verkehrsvorschriften für das jeweilige Reiseland.

Abweichungen außerhalb der EU

Übrigens: In Ländern außerhalb der EU weichen die Verkehrsregeln teilweise erheblich ab.

So ist es etwa in Kanada und den USA grundsätzlich untersagt, an Schulbussen mit eingeschaltetem Blinker vorbeizufahren oder sie zu überholen. Auch der Gegenverkehr muss in dem Fall anhalten.

In den Vereinigten Staaten können sich Verkehrsregeln im Übrigen selbst von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden.

Nicht nur in diesen Fällen ist es also ratsam, sich genau über die jeweiligen Vorgaben in dem Reiseland zu informieren, bevor man sich dort ans Steuer setzt.

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