Berater-Homepage von Günter Bohnenkamp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7UM9-I03S8-18 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7UM9-I03S8-18

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7UM9-I03S8-18


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7UM9-I03S8-18 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7UM9-I03S8-18

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-7UM9-I03S8-18


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Blick von oben auf ein fahrendes Auto auf einer Landstraße durch den Wald.
Blick von oben auf ein fahrendes Auto auf einer Landstraße durch den Wald.

Umweltplakette & Umweltzonen

Die Umweltplakette – freie Fahrt in Umweltzonen

Die Luftqualität ist in vielen deutschen Städten nicht optimal. Straßenverkehr, Heizungen und Industrie sorgen für eine hohe Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub.

Stickoxide entstehen vor allem bei der Verbrennung von Dieselkraftstoffen, Feinstaub z. B. durch den Gummiabrieb von Reifen und die Abgase von Holzöfen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Umweltplakette?

Um die Belastung für die Einwohner besonders stark betroffener Städte zu reduzieren, haben die jeweiligen Verwaltungen sogenannte Umweltzonen eingerichtet.

  • Diese beschränken die Art der Fahrzeuge, die in diesen Bereich einfahren dürfen.
  • Alle Fahrzeuge, die in eine Umweltzone einfahren wollen, müssen durch eine Umweltplakette gekennzeichnet sein.
  • Diese wird entsprechend der Abgasnorm des Fahrzeugs ausgestellt.
  • Je nach Schadstoffausstoß wird das Kfz in eine Schadstoffklasse eingeteilt, das Fahrzeug erhält eine grüne, gelbe oder rote Plakette.
  • Aktuell gibt es die Schadstoffklassen Euro 1 – Euro 6.

Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) von 2007 und der aktuellen Straßenverkehrsordnung.

Dieselfahrzeuge, die die Euro 4-Norm erfüllen, erhalten derzeit eine grüne Umweltplakette.

Gibt es eine blaue Umweltplakette?

Derzeit gibt es in besonders belasteten Städten Überlegungen, Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro-5 oder schlechter, generell mit einem Fahrverbot in Umweltzonen zu belegen.

Dafür wurde seitens des Umweltbundesamts eine sogenannte blaue Plakette ins Spiel gebracht, die ausschließlich besonders saubere Fahrzeuge erhalten sollen.

Diesel müssen dann mindestens die Schadstoffnorm Euro-6 erfüllen, Fahrzeuge mit Benzinmotoren mindestens Euro-3.

Elektroautos würden grundsätzlich eine blaue Plakette bekommen.

Mit einer kurzfristigen Einführung einer blauen Feinstaubplakette ist aber nicht zu rechnen.

Ist eine Umweltplakette Pflicht?

Grüne Feinstaubplakette der Klasse 4

Sie sind nicht dazu verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug eine Umweltplakette anzubringen.

Bringen Sie keine an, dürfen Sie aber generell nicht in Umweltzonen einfahren, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Anforderungen für die Einfahrt erfüllt.

Ohnehin ist die Einfahrt in Umweltzonen derzeit fast überall nur noch Fahrzeugen mit einer grünen Plakette erlaubt.

Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Fahrzeug keine grüne Plakette erhält, können Sie sich das Anbringen einer gelben oder roten Plakette sparen.

Mit einer gelben Plakette dürfen Sie nach aktuellem Stand nur noch in eine einzige Umweltzone in Neu-Ulm einfahren, bei allen anderen deutschen Umweltzonen ist eine grüne Feinstaubplakette notwendig.

Eine immer aktuelle Übersicht der Zonen in deutschen Städten finden Sie direkt beim Umwelt-Bundesamt.

Motorräder und Oldtimer mit H-Kennzeichen oder 07er Zulassung benötigen keine Umweltplakette. Sie dürfen unabhängig von den Abgaswerten immer in Umweltzonen einfahren.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Für die Erteilung einer Umweltplakette gibt es vier Kategorien.

  1. Kategorie – keine Plakette:
    Dieselfahrzeuge mit Euro-1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotoren ohne Katalysator beziehungsweise mit einem Katalysator der ersten Generation.
  2. Kategorie – rote Plakette:
    Ausschließlich Dieselfahrzeuge, deren Motoren bestimmte Emissionsschlüsselnummern haben.
  3. Kategorie – gelbe Plakette:
    Diesel mit den entsprechenden Emissionsschlüsselnummern.
  4. Kategorie – grüne Plakette:
    Alle Benziner und Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren, die die Schadstoffklasse Euro-4 und besser erfüllen – ebenso gasbetriebene Fahrzeuge.

Braucht ein E-Auto eine Umweltplakette?

Auf den ersten Blick mag es verwundern: Aber auch das E-Auto braucht eine Umweltplakette, wenn es in einer Umweltzone bewegt wird.

Übrigens: Bei einem Hybridfahrzeug wird die Farbe der Umweltplakette wie beim reinen Verbrenner vom Abgasverhalten bestimmt: Sie richtet sich nach der Schadstoffgruppe, in die das Fahrzeug eingestuft ist.

Entspricht die Nummer auf der Plakette der Schadstoffklasse meines Autos?

Nein, die Nummer auf der Plakette entspricht nicht der Schadstoffklasse. Allerdings entscheidet die erfüllte Abgasnorm darüber, welche Plakette Sie erhalten.

Die Schadstoffgruppe, in die Ihr Fahrzeug eingestuft ist, lässt sich über einen Zahlencode in den Fahrzeugpapieren ermitteln.

Welche Umweltplakette bekomme ich für mein Auto?

Entscheidend für die Art der Umweltplakette ist die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein) Ihres Fahrzeugs.

Bei allen neuen Zulassungsbescheinigungen (seit 2005) ergeben die beiden letzten Ziffern des Punktes 14.1 die passende Nummer, bei den älteren Fahrzeugscheinen sind die beiden letzten Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1“ entscheidend.

Schadstoffgruppen Emissionsschlüssel
Benziner Diesel
Schadstoffgruppe 1 – keine Umweltplakette 00, 03-13, 15, 17, 88, 98 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Schadstoffgruppe 2 – rote Umweltplakette 25-29, 35, 41, 71
Schadstoffgruppe 3 – gelbe Umweltplakette 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72
Schadstoffgruppe 4 – grüne Umweltplakette 01, 02, 14, 16, 18-75, 77 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Quelle: Umweltplakette.org

Wo kann ich die Umweltplakette kaufen?

Umwelt- oder Feinstaubplaketten erhalten Sie bei allen Zulassungsstellen, den technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, zu denen z. B. der TÜV und die Dekra gehören.

Werkstätten, die eine Abgasprüfung durchführen dürfen, sind ebenfalls zur Ausgabe von Umweltplaketten berechtigt.

Einige Zulassungsstellen bieten zudem einen Onlineversand der Plaketten an.

Was kostet die Umweltplakette?

Abhängig vom Verkäufer kostet die Plakette zwischen 5 € und 20 €. Es gibt keine einheitlichen Preise, die überall gültig sind.

  • Der TÜV Nord verlangt z. B. einmalig 9,90 €, wenn die Plakette online bestellt wird.
  • Der TÜV Süd verlangt 15 € für die Plakette und den Versand.

Wer sie in einem der Servicecenter des TÜVs abholt, zahlt durchschnittlich 6 €.

Wo muss man die Umweltplakette anbringen?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt keinen genauen Ort für die Anbringung der Umweltplakette vor.

Sie sollte in jedem Fall gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt werden, nicht im Sichtfeld des Fahrers. Ist sie einmal aufgeklebt, kann sie nicht mehr ohne Beschädigung entfernt werden.

Die Feinstaubplakette ist immer kennzeichengebunden, bei einem Wechsel des Kennzeichens muss die Plakette ebenfalls getauscht werden. Das gilt auch, wenn Sie durch Verwitterung oder Verblassen nicht mehr lesbar ist.

Wie kann man die Umweltplakette entfernen?

Die rückstandsfreie Entfernung ist gar nicht so einfach. Es gibt verschiende Möglichkeiten die Plakette ohne Kleberückstände und Kratzer in der Scheibe zu entfernen.

Sie benötigen dafür z. B. einen Ceranfeldschaber, Glasreiniger und ein Microfasertuch oder Küchenpapier.

  1. Sprühen Sie die Plakette zunächst großzügig mit Glasreiniger ein und lassen Sie diesen eine Zeit lang einwirken.
  2. Versuchen Sie anschließend die Umweltplakette langsam und vorsichtig mit dem Schaber zu entfernen.
  3. Übrig gebliebene Klebereste können im Nachgang erneut mit Glasreiniger eingeweicht und dann mit dem Schaber und/oder dem Microfasertuch entfernt werden.

Was passiert bei einem Austausch der Windschutzscheibe mit der Umweltplakette?

Muss die Frontscheibe des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einem Steinschlag ausgetauscht werden, kann die alte Umweltplakette nicht übernommen werden.

Erfolgt der Austausch in einer zugelassenen Werkstatt, darf diese auch eine neue Umweltplakette anbringen.

Glasspezialisten wie Carglass sind in der Regel nicht zu Abgasprüfungen berechtigt und dürfen daher auch keine Plaketten selbst ausgeben.

Diese Unternehmen kaufen die Plaketten unter Vorlage der üblichen Unterlagen bei zugelassenen Stellen ein und leiten die Kosten dann an die Endkunden weiter.

Viele Versicherer übernehmen die Kosten für eine neue Umweltplakette im Rahmen der Teilkaskoversicherung.

Was gilt für Fahrzeuge mit einer ausländischen Zulassung?

Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Ausnahmen für Kraftfahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind.

Für ausländische Fahrzeuge gelten dieselben Regelungen wie für deutsche.

Für die Einfahrt in eine Umweltzone ist eine gültige Plakette notwendig.

Die Einstufung in die Fahrzeugkategorie ergibt sich aus den Informationen, die in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind.

Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU zugelassen worden sind, ergeben sich in der Regel keine Probleme, weil die Zulassungsbescheinigung harmonisierten Regelungen unterliegt und überall dieselben Informationen enthält.

Alternativ können auch Herstellernachweise geprüft werden. Liegen diese ebenfalls nicht vor, erfolgt eine Einstufung nach dem Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Nicht alle Fahrzeuge brauchen eine Umweltplakette. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie grundsätzlich für Lkw, Pkw und Wohnmobile.

Diese Regelung gilt nicht für

  • Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß § 35 StVO – dazu gehören Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder Fahrzeuge des Zolls
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung
  • Motorräder, Trikes und Quads, die nicht als Pkw zugelassen sind
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere mobile Maschinen und Geräte
  • Oldtimer, die ein H-Kennzeichen oder eine rote 07er-Nummer tragen
  • Militärfahrzeuge

Was kosten Verstöße gegen die Umweltplakette?

Auch bei der Umweltplakette gibt es Regeln. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen und/oder mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Zu den Vergehen zählen:

  • Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung: Bußgeld von 80 €
  • Innerorts unnötig Hin- und Herfahren und dabei andere belästigen: Bußgeld von 100 €
  • Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette befahren: Bußgeld von 100 €

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