Berater-Homepage von Gregor Kutscha

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-20JH-S7KAL-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Paar fährt mit seinen E-Bikes durch eine Allee.
Ein Paar fährt mit seinen E-Bikes durch eine Allee.

E-Bike und Pedelec: Die Unterschiede

Sogenannte E-Bikes oder Pedelecs, also Fahrräder mit Elektroantrieb, werden in Deutschland immer beliebter. Mit nur einem Knopfdruck oder bei Betätigen eines Hebels sorgen sie für mehr Geschwindigkeit und unterstützen damit beim Fahrradfahren.

Die Beschleunigung ist durch den Extraschub bei E-Bikes und Pedelecs oft deutlich höher, als beim Radeln ohne Unterstützung. Darin bestehen sowohl der Reiz als auch die Gefahr. Schnelles und müheloses Radfahren ist besonders für Menschen mit wenig Muskelkraft oder eingeschränkter Beweglichkeit angenehm.

Wer die Beschleunigung und Geschwindigkeit der E-Räder allerdings unterschätzt, kann leichter in einen Unfall geraten. Auch, aber nicht nur aufgrund von unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten ist es gut zu wissen, worin die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs liegen. Denn es gibt einige, die bei der Entscheidung, welches Gefährt angeschafft wird, helfen können.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein E-Bike?

Als „E-Bike” werden heutzutage alle Fahrräder bezeichnet, die mit einem elektrischen Motor ausgestattet sind. Hinter dieser allgemeinen Bezeichnung verbergen sich jedoch drei unterschiedliche Fahrzeuge – das E-Bike, das Pedelec und das S-Pedelec.

Daher ist die Verallgemeinerung nicht ganz korrekt: Ein E-Bike zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es auch ohne Trittunterstützung fahren kann, ähnlich wie ein E-Scooter. Ein E-Bike ist also ein selbstfahrendes Rad.

E-Bikes müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungspflichtig, denn sie werden – je nach Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung – zu den (Leicht-)Mofas bzw. Kleinkrafträdern gezählt. Allein dies bringt schon den ersten Unterschied zum Pedelec mit sich, denn diese zählen rechtlich zu den Fahrrädern.

Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein E-Bike mit Trittunterstützung fährt, variiert je nach Modell – es gibt E-Bikes mit Unterstützung bis 20, 25 und 45 km/h. Welche Vorschriften für die unterschiedlichen Varianten im Straßenverkehr gelten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Pedelec?

Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Fahrrad, das mit elektrischer Unterstützung fährt. Der Motor eines Pedelecs kann sowohl eine Anfahrhilfe bis 6 km/h bieten, als auch, im Unterschied zum E-Bike, nur beim Treten der Pedale aktiv werden.

Auch hier unterstützt der E-Motor die eigene Leistung, und das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Jedoch können Sie mit eigener Kraft auch höhere Geschwindigkeiten erreichen oder, bei der Pedelec-Variante mit Anfahrhilfe, die Starthilfe bis 6 km/h beanspruchen.

Unterschiede E-Bike und Pedelec auf einen Blick

E-Bike Pedelec
  • Fährt, auch ohne dass Sie die Pedale treten, schneller als 6 km/h selbstständig.
  • Unterstützung je nach Modell (beim Treten der Pedale oder ohne Pedaltritte bis 6 km/h).
  • Gehört verkehrsrechtlich zu den Kleinkrafträdern bzw. (Leicht-)Mofas.
  • Gehört verkehrsrechtlich zu den Fahrrädern.
  • Mofa-Führerschein (bis 20 und 25 km/h) bzw. AM Führerschein (bis 45 km/h) notwendig
  • Kein Führerschein notwendig.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend.
  • Keine Kfz-Versicherungspflicht, Privathaftpflicht empfohlen.
  • Versicherungskennzeichen benötigt.
  • Kein Kennzeichen notwendig.
  • Kann mit Teilkasko gegen Schäden und Diebstahl versichert werden.
  • Über die Hausratversicherung gegen bestimmte Schäden versichert, Versicherung kann mit Fahrrad-Diebstahl-Schutz erweitert werden.
  • Motorunterstützung bis 20, 25 oder 45 km/h.
  • Motorunterstützung bis 25 km/h.
  • Helmpflicht bei Unterstützung bis 25 oder bis 45 km/h, bis 20 km/h Empfehlung.
  • Keine Helmpflicht, nur Empfehlung.

Unterschiede Pedelec und S-Pedelec

Neben E-Bikes und Pedelecs gibt es noch die S-Pedelecs, wobei das S für „Speed” steht. Der wesentliche Unterschied zu E-Bike und Pedelec besteht darin, dass Sie mit einem S-Pedelec bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Anfahrhilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h erlaubt ist. Dadurch ergeben sich noch weitere verkehrs- und versicherungsrechtliche Unterschiede zu Pedelecs und E-Bikes.

Verkehrsrechtliche und versicherungstechnische Unterschiede: E-Bike vs. Pedelec

Welche Regeln und Gesetze für das Bewegen im Straßenverkehr gelten und welche Versicherung Sie benötigen, ist abhängig vom jeweiligen Gefährt.

Wer darf auf dem Radweg fahren?

Mit einem Pedelec dürfen Sie den Radweg benutzen, da es sich rechtlich gesehen um ein Fahrrad handelt. Damit sind wir schon beim ersten verkehrsrechtlichen Unterschied: E-Bikes und S-Pedelecs ist das Befahren von Radwegen verboten, denn sie gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern.

Einzige Ausnahme: Auf Radwegen, die für E-Bikes freigegeben sind, dürfen Modelle mit Motorunterstützung bis 20 bzw. 25 km/h fahren. Ob das der Fall ist, erkennen Sie entweder an dem Zeichen für E-Bike auf einem Schild oder dem Radweg selbst oder durch die Beschilderung „Mofa frei”.

Gibt es Unterschiede bei der Haft­pflicht­versicherung?

Ja, die gibt es. Für ein Pedelec benötigen Sie weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Mit einer Privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Diese deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Pedelec an Personen oder Fremdeigentum verursachen.

Im Unterschied dazu benötigen E-Bikes und S-Pedelecs durch ihre Klassifizierung eine S-Pedelec-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für motorisierte Klein- und Kleinstfahrzeuge. Sie müssen das Versicherungskennzeichen, welches Sie mit dem Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung für maximal ein Jahr ausgestellt bekommen, gut sichtbar am Fahrzeug anbringen.

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Helmpflicht – ja oder nein? Unterschiede bei Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Für Pedelecs gilt – genau wie für Fahrräder – keine Helmpflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Denn gerade bei Rädern mit elektrischer Antriebsunterstützung kann es leicht passieren, dass die Geschwindigkeit unterschätzt wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt. Dann ist Ihr Kopf mit einem Helm gut geschützt. E-Bike-Fahrende müssen ab einer Trittunterstützung bis 25 km/h einen Helm tragen, ebenso wie Fahrerinnen und Fahrer von S-Pedelecs.

Tipps für mehr Sicherheit auf dem E-Bike und S-Pedelec

Mountain-Bike Profi Andi Schuster gibt wichtige Tipps zur Wahl des richtigen E-Bikes, welche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden sollten und wie man mit einem Pedelec bzw. E-Bike sicher unterwegs ist.

Unsere Empfehlung für Sie

Vorsorglich bietet es sich an, eine Unfallversicherung abzuschließen. Denn nach einem Aufprall sind Verletzungen und der Schock manchmal nicht die einzigen Probleme. Auch finanziell gesehen kann ein Unfall mit dem Pedelec oder E-Bike wehtun.

Beispiel: Sie sind mit Freunden auf einer Pedelec-Tour in der Natur unterwegs. Durch einen Sturz nach dem Zusammenstoß mit einem Tier erleiden Sie eine Knieverletzung. Diese hinterlässt eine unschöne Narbe und zieht eine dauerhafte Schädigung des Kniegelenks nach sich, wodurch Kosten für Reha-Maßnahmen* und ggf. für das Entfernen der Narbe anfallen. An diesen Kosten beteiligt sich die private Unfallversicherung der HUK-COBURG und leistet zusätzlich bei Dauerschäden ab 1 % Invalidität.

Auch die Sofort-Leistung bei Knochenbrüchen kann finanziell entlasten – beispielsweise, wenn ein privat zu zahlender Transport notwendig wird. Für S-Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer lohnt sich die private Unfallversicherung natürlich ebenfalls. Hier ist die Unfallgefahr aufgrund der teils höheren Geschwindigkeiten und stärkeren Beschleunigung sogar noch einmal höher.

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Unterschiede bei der Altersgrenze

Leichtmofas, zu denen auch E-Bikes bis 20 und bis 25 km/h gehören, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich bereits um Kleinkrafträder, hier ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das Fahren von S-Pedelecs liegt die Grenze ebenfalls bei mindestens 15 Jahren.

Brauche ich fürs E-Bike einen Führerschein?

Auch bei der Frage nach dem Führerschein kommt es wieder darauf an, um welches elektrisch motorisierte Gefährt es geht. Pedelec fahren dürfen Sie ohne Führerschein, dahingehend gibt es wieder keinen Unterschied zum Fahrrad. Wer sich ein Pedelec anschafft, darf also sofort mit ein bisschen Extra-Schwung losradeln.

Einen speziellen E-Bike Führerschein gibt es so gesehen nicht. Jedoch ist für das Fahren mit einem E-Bike oder (S-)Pedelec, das auch ohne Trittunterstützung fahren kann, eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung. Doch selbst hier gibt es noch Unterschiede: E-Bikes bis 20 km/h dürfen mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden.

Für alle höheren Geschwindigkeiten brauchen Sie einen AM Führerschein (für Kleinkrafträder). Auch ein S-Pedelec-Führerschein (AM Führerschein) ist Pflicht, wenn Sie mit dieser besonders rasanten Version des E-Bikes fahren möchten.

Was ist schneller: E-Bike oder Pedelec?

Pauschal kann nicht gesagt werden, ob ein E-Bike oder ein Pedelec schneller ist. Wenn man z. B. Modelle mit einem E-Motor bis 25 km/h vergleicht, sind sie in der Theorie gleich schnell.

Als Unterschiede kommen zum einen, dass E-Bikes gewissermaßen von alleine fahren können und Sie mit einem E-Bike oder S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt, deutlich rascher und leichter hohe Geschwindigkeiten erreichen können.

Somit könnte man sagen, dass es mit einem E-Bike (bei entsprechender Leistung) einfacher ist, schneller zu fahren als mit einem Pedelec. Bei Motorunterstützung bis 25 km/h – egal ob E-Bike oder Pedelec – kommt es letztlich nicht auf die Art des Gefährts, sondern auf die persönliche Kraft und Ausdauer an, wie schnell man fahren kann.

E-Bike oder Pedelec kaufen – Unterschiede bei den Kosten

E-Bikes und Pedelecs haben ihren Preis. Anders als bei herkömmlichen Fahrrädern müssen Komponenten wie Motor und Akku mitberechnet werden. Je hochwertiger die verbauten Teile, umso teurer ist auch das E-Bike. In der Regel sollte man mit Anschaffungskosten von 2.000 bis 3.000 € rechnen.

Auch, wenn das erstmal nach viel Geld klingt: Auf Qualität zu achten, zahlt sich aus. Denn wer sich ein E-Bike unter 2.000 € kauft, läuft Gefahr, dass die kostenintensiven Teile (Motor, Rahmen und Akku) minderwertige Qualität haben und schnell Schäden aufweisen. Zudem sollten auch sicherheitsrelevante Komponenten, also vor allem die Bremsen, hochwertig sein. Hydraulische und/oder Scheibenbremsen sind hier die richtige (aber auch teurere) Wahl.

Nun zu den Unterschieden:

  • Schutz für Ihr Fahrrad oder Pedelec: Pedelecs mit einer Maximalunterstützung bis 25 km/h gehören zum Hausrat. Dadurch sind sie über die Hausratversicherung geschützt, sofern sie aus einem verschlossenen Raum (z. B. Garage oder Kellerabteil) entwendet oder durch äußere Einflüsse (wie einen Brand) beschädigt werden. Außerhalb geschlossener Räume können Sie Ihr Pedelec mit dem hinzubuchbaren Fahrraddiebstahl-Baustein absichern. Anders beim E-Bike: Da es sich rechtlich um ein Kfz handelt, ist zur Absicherung eine Teilkaskoversicherung notwendig.
  • Haftpflicht: Hier haben Pedelecs ebenfalls einen Kostenvorteil. Ist man mit einem Pedelec unterwegs und fügt einer anderen Person einen Schaden zu, dann lohnt sich eine Private Haftpflichtversicherung. Für ein E-Bike hingegen ist zusätzlich zur generell empfohlenen Privathaftpflicht eine S-Pedelec-Versicherung inkl. Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, gleiches gilt für S-Pedelecs. Bei der S-Pedelec-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h. Diese können Sie bei der HUK-COBURG günstig abschließen.
  • Akkuladung: Bei E-Bikes und Pedelecs werden in der Regel langlebige Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistung von 500 Wattstunden verbaut. Die Reichweite pro Ladung liegt im Schnitt zwischen 50 und 100 Kilometern, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab (z. B. von der Fahrweise, dem Zustand der Reifen, den Witterungsbedingungen, …). Wer bei seinem E-Bike oft die Anfahrhilfe verwendet, wird wohl etwas häufiger laden müssen als jemand mit einem Pedelec oder jemand, der die Anfahrhilfe eher selten benutzt. Bei einem Verbrauch von 0,5 kWh (Kilowattstunden) pro Ladung und einem durchschnittlichen Strompreis von ca. 45,73 Cent pro kWh (Stand 11/2023, BDEW) beträgt der Preis pro Ladung etwa 22,5 Cent. Der Unterschied von E-Bike und Pedelec ist in dieser Hinsicht also selbst bei häufiger Nutzung der Anfahrhilfe derart gering, dass er nicht ins Gewicht fällt.

Fazit

Nun haben wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede von E-Bike und Pedelec aufgezeigt und erläutert. Für welches Gefährt Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer Vorliebe und Ihren Bedürfnissen ab.

Mit einem Pedelec haben Sie zwar versicherungs- und verkehrstechnisch einige Vorteile, beim E-Bike und S-Pedelec können Sie dafür – mit einem entsprechenden Modell – höhere Geschwindigkeiten völlig ohne eigene Anstrengung erreichen. So oder so wünschen wir Ihnen viel Vergnügen beim E-Radeln und eine gute und sichere Fahrt!

*

Reha-Kosten werden als Einmalleistung bis 2.500 € oder durch eine extra Erhöhung bis 5.000 € gezahlt.

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