Berater-Homepage von Gregor Kutscha

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-20JH-S7KAL-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-20JH-S7KAL-55

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto mit Anhänger

Anhängelast

Sicheres Fahren mit dem Anhänger

Auto mit Anhänger

Anhängelast

Sicheres Fahren mit dem Anhänger

Was ist die Anhängelast?

  • Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Zugfahrzeug (Pkw, Lkw, Wohnmobil) im Gespann als Anhänger hinter sich herziehen darf.
  • Ist die Summe aus dem Leergewicht des Hängers und der Zuladung größer als die zulässige Anhängelast, dürfen Sie mit dieser Kombination nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Zusätzlich gilt es die Stützlast zu berücksichtigen, also das Gewicht, mit dem der Anhänger auf das Zugfahrzeug drückt. Dieses Gewicht wird immer dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet.

Bei den meisten Kombinationen mit einem Pkw liegt die Stützlast bei maximal 75 kg, einige SUVs können auch eine höhere Stützlast von 100 kg haben.

Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich vor allem aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 42 StVZO – Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen) oder einem fahrzeugspezifischen Gutachten.

Inhaltsverzeichnis

Welche Anhängelast darf ich ziehen?

Für den Anhänger ist immer das zulässige Gesamtgewicht des Zuges abzüglich des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs entscheidend.

Gerade bei neueren Fahrzeugen gibt es immer häufiger einen Vermerk im Fahrzeugschein, der das Zug-Gesamtgewicht eines Gespanns begrenzt.

Zudem dürfen Sie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.

Welche Anhängelast gilt für Pkw?

Bei Pkw variieren die technisch zulässigen Anhängelasten nach Modell, verbauter Anhängerkupplung und Fahrzeugart.

  • Die zulässige Anhängelast beschränkt sich bei ungebremsten Anhängern in der Regel auf einen Wert zwischen 400 kg und 750 kg.
  • Anhänger mit Auflaufbremse dürfen mehr wiegen, möglich sind zwischen 500 kg und 3.500 kg. Die meisten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind gebremste Anhänger.
  • Auch Wohnwagen sind fast immer mit einer Auflaufbremse ausgestattet.
  • Bei Pkw darf die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (maximal im Verhältnis 1:1), in keinem Fall jedoch 3.500 kg.

Geländewagen/SUV: Kleinere Geländewagen dürfen meist bis zu 2.600 kg Anhängelast ziehen, größere Geländewagen auch bis zu 3.500 kg.

Anders als normale Pkw dürfen SUVs bis zum 1,5-fachen des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen, aber auch in keinem Fall mehr als 3.500 kg.

Welche Anhängelast gilt für Transporter und Lkw?

Verfügen Sie über einen Kleintransporter, können Sie abhängig vom genauen Modell bis zu 2.000 kg ziehen.

Großtransporter, die bereits wie leichte Lkw aufgebaut sind, verfügen sogar über Anhängelasten bis zu 3.500 kg.

Wenn der Transporter zusätzlich mit einer Druckluftbremsanlage ausgestattet ist und es sich bei der Anhängerkupplung um eine Maulkupplung handelt, sind sogar bis zu 4.500 kg Anhängelast möglich.

Lkw sind in der Regel mit einer Druckluftbremse ausgestattet und dürfen auch große Anhänger mit mehr als 20 Tonnen Gewicht ziehen. Die möglichen Anhängelasten sind von der Größe der Zugmaschine und der Gesetzgebung in dem jeweiligen Land abhängig.

In Deutschland gilt in Zügen mit durchgehender Bremsanlage eine Begrenzung des Anhängergewichts auf das 1,5-fache des eigenen zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschine.

Wie viel Anhängelast darf ich mit meinem Führerschein ziehen?

Wage unter einem Autoreifen

Welches Fahrzeug und welches Gespann Sie bis zu welchem Gewicht beziehungsweise bis zu welcher Anhängelast führen dürfen, ist abhängig von Ihrer Führerscheinklasse.

  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie z. B. alle Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg fahren. An diese dürfen Sie auch noch einen Anhänger mit einem maximalen Gewicht von 750 kg anhängen.
  • Das maximale Gewicht Ihres Gespanns darf also 4.250 kg betragen, wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg hat.
  • Ist der Anhänger schwerer, darf der gesamte Zug nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
  • Zudem muss das Verhältnis des Gewichtes zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden, das bei Pkw maximal 1 zu 1 sein darf.

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber Führerscheine für Wohnmobil und Gespann.

Wo steht die Anhängelast im Fahrzeugschein?

Die Anhängelast, die Ihr Fahrzeug maximal ziehen darf, finden Sie in den Fahrzeugpapieren oder alternativ in den CoC-Dokumenten des Herstellers:

  Zulassungsbescheinigung (ab 2005) Fahrzeugschein (bis 2005)
gebremste Anhängerlast 0.1 Nr. 28
ungebremste Anhängerlast 0.2 Nr. 29

Unter den Ziffern 22 und 33 kann noch eine Lasterhöhung eingetragen sein.

Wann droht ein Bußgeld?

Wenn Sie die Anhängelast mit Ihrem Pkw überschreiten oder der gesamte Zug zu schwer ist, drohen laut Bußgeldkatalog Strafen von 10 € bis 235 € und bei starken Überladungen sogar ein Punkt in Flensburg.

Ein Fahrverbot droht nicht.

Strafen bei Überladung des Pkws (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t) oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 t) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter

Bußgeld Punkte Fahrverbot
um über 5% 10 €
um über 10% 30 €
um über 15% 35 €
um über 20% 95 € 1
um über 25% 140 € 1
um über 30% 235 € 1

Wie kann ich die Anhängelast meines Fahrzeugs erhöhen?

Eine Anhängelasterhöhung ist bei Fahrzeugen nicht so einfach durchzuführen.

Für die sogenannte Auflastung müssen einige Teile am Fahrzeug getauscht werden. Einfachere Auflastungen können durch den Austausch der Anhängerkupplung realisiert werden, zum Teil sind aber auch Anpassungen am Fahrwerk notwendig.

Die Auflastung muss vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Zulässige Gesamtmassen dürfen aber auch dabei nicht überschritten werden.

Wie muss ich meinen Anhänger versichern?

Wer seinen versicherungspflichtigen Anhänger im Straßenverkehr einsetzen möchte, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir bieten Ihnen passende Lösungen im Rahmen unserer Anhänger-Versicherung und unserer Wohnwagen-Versicherung an.

Bei wertvolleren Anhängern lohnt sich die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eine Teil- oder Vollkaskodeckung.

Mit einer Teilkaskoversicherung schützen Sie Ihren Anhänger zum Beispiel vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls.

Mit einer Vollkaskoversicherung erhalten Sie auch eine Entschädigung, wenn Ihr Anhänger durch einen selbst verschuldeten Unfall beschädigt wird oder Sie einen Reifenplatzer haben.

Wenn Sie mit dem Gespann unterwegs sind…

Grundlegende Infos rund um Reisen mit einem Gespann finden Sie in unseren Ratgebern Mit dem Auto in den Urlaub und Urlaub mit dem Wohnwagen. Tipps rund um die optimale Beladung finden Sie in unserem Ratgeber Wohnmobil und Wohnwagen beladen.

Noch Fragen?

Bei allen Fragen rund um die Versicherung von Zugfahrzeug, Anhänger und Wohnwagen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Gerne wenden Sie sich diesbezüglich auch an unsere Servicehotline (09561 96 101). Zusammen finden wir die passende Absicherung.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Gregor Kutscha

Versicherungsfachmann

Sundernstr. 86
33332 Gütersloh OT Innenstadt

Tel. 05241 2210313
Fax 05241 2210314

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

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