Berater-Homepage von Gregor Kutscha

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-20JH-S7KAL-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-20JH-S7KAL-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-20JH-S7KAL-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Fahrzeugbrief und Autoschlüssel

Der Fahrzeugbrief: Zulassungsbescheinigung Teil II

Fahrzeugbrief und Autoschlüssel

Der Fahrzeugbrief: Zulassungsbescheinigung Teil II

Was ist der Fahrzeugbrief?

Beim Fahrzeugbrief handelt es sich um eine amtliche Urkunde, die die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt.

Zwar haben viele ältere Fahrzeuge auch heutzutage noch einen Fahrzeugbrief, allerdings wurde das Dokument 2005 EU-weit in Zulassungsbescheinigung Teil II umbenannt. Gedruckt wird dieser neuere Fahrzeugbrief auf Spezialpapier, das gegen Fälschungen abgesichert ist.

Darüber hinaus ist der Fahrzeugbrief auch Indiz dafür, wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist. Denn der Eigentümer eines Autos muss nicht zwangsläufig auch dessen Halter sein.

Sollten Sie Ihr Kfz z. B. durch eine Finanzierung erworben haben, bleibt die Bank so lange der Eigentümer des Fahrzeugs, bis Sie Ihren Kredit abbezahlt haben. Auch ein Autoverkauf ist nur zusammen mit der Übergabe des Fahrzeugbriefs rechtmäßig gültig.

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs gilt der Kaufvertrag eines Fahrzeugs als Nachweis über die Eigentümerschaft.

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Inhaltsverzeichnis

Was steht im Fahrzeugbrief?

Die Zulassungsbestätigung Teil II enthält zentrale Angaben zur eindeutigen Identifizierung von Fahrzeug und Eigentümer.

Diese Informationen umfassen:

  • Amtliches Kennzeichen und an wen es zugeteilt wurde
  • Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
  • Angaben zum Eigentümer, zum aktuellen Halter und ggf. zum Vorhalter. Namentlich erwähnt sind nur noch die letzten zwei Fahrzeughalter. In der rechten Spalte steht der aktuelle Halter, links der Vorhalter.
  • Anzahl der bisherigen Halter
  • Datum der Zulassung auf den eigenen Namen
  • Schlüsselnummern HSN und TSN, die eine eindeutige Zuordnung von Fahrzeugtyp, Hersteller und Fahrzeugklasse ermöglichen.
  • Fahrgestellnummer (heute Fahrzeug-Identifizierungsnummer, FIN)
  • Informationen zur Leistung (PS Angabe etc.)

Wann brauche ich den Fahrzeugbrief?

Den Fahrzeugbrief benötigen Sie bei der Kfz-Zulassung, bei der Ab- oder Ummeldung eines Autos oder, wenn sich der Fahrzeughalter ändert.

Sollten Sie Ihr Auto verkaufen oder ein neues Fahrzeug erwerben wollen, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II ebenfalls.

Alte Kraftfahrzeugbriefe bleiben gültig und Sie sind nicht verpflichtet, ihn auszutauschen.

Üblicherweise ersetzen die Behörden den alten Brief aber durch das neue Dokument, wenn Sie Ihr Auto um- oder neu anmelden.

Wo sollte ich den Fahrzeugbrief aufbewahren?

Während Sie einen Fahrzeugschein immer in Ihrem Auto mitführen sollten, ist es empfehlenswert, die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher zuhause aufzubewahren.

Sollte Ihr Auto nämlich gestohlen werden, wird es als grob fahrlässig eingestuft, sollte sich der Fahrzeugbrief im Auto befunden haben. In solch einem Fall droht Ärger mit der Versicherung.

Einfach zu merken - die Scheine müssen mit ins Auto: Führerschein und Fahrzeugschein.

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Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Nein, der Fahrzeugbrief, ist kein Eigentumsnachweis, dort ist der Halter eingetragen.

Eigentümer ist die Person, die im Kaufvertrag steht, das Kfz also auch rechtmäßig erworben hat.

Der Eigentümer muss nicht notwendigerweise auch im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

Was tun, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat?

  • Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls Ihres Fahrzeugbriefs, müssen Sie dies bei der Zulassungsstelle Ihres Fahrzeugs melden und ein neues Dokument beantragen.
  • Zwar dürfen Sie Ihr Auto auch ohne Fahrzeugbrief fahren, aber eine An-, Um- oder Abmeldung sowie der Verkauf ist ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich.
  • Zusätzlich muss ein Fahrzeugbriefdiebstahl auch bei der Polizei angezeigt werden.
  • Bei der Zulassungsstelle können Sie z. B. durch einen Kaufvertrag nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer Ihres Fahrzeugs sind.
  • Die Information über den Verlust wird dann an das Kraftfahrtbundesamt weitergeleitet und für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.

Mögliche Eigentümer wie z. B. eine Leasinggesellschaft können so je nach Fall Einspruch erheben.

Nach Ablauf dieser Frist stellt man Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II sowie einen neuen Fahrzeugschein aus.

Es kann gut 6 Wochen dauern, bis Sie den neuen Fahrzeugbrief bekommen.

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Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs?

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), falls noch vorhanden
  • Gültige HU und AU- Prüfbescheinigung
  • Eventuell Eigentumsnachweis (z. B. Kfz-Kaufvertrag)
  • Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei.
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Erklärung über den Verlust. Diese Erklärung können Sie direkt bei der Zulassungsbehörde abgeben oder von einem Notar beglaubigen lassen.
  • Bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Einen Fahrzeugbrief neu zu beantragen, kostet etwa 70 €. Fahrzeugschein und -brief bilden zusammen die Zulassungsbescheinigung und werden deshalb auch immer beide ausgetauscht:

  • Kosten neuer Fahrzeugbrief: ca. 60 €
  • Kosten neuer Fahrzeugschein ca. 10 €

Je nach individuellem Fall kommen ggf. noch Kosten für die eidesstattlich Erklärung hinzu.

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Autoverkauf und Oldtimer

Bei einem Autoverkauf ist entscheidend, dass im Fahrzeugbrief der aktuelle Halter und der vorherige Halter des Fahrzeugs eingetragen sind.

Während im alten Fahrzeugbrief noch bis zu 6 Eigentümer aufgeführt werden konnten, wurde dies in der Zulassungsbescheinigung Teil II aus Datenschutzgründen geändert.

Allerdings finden sich im Fahrzeugbrief Angaben zum Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs sowie die Anzahl der Halter. Diese Informationen spielen bei der Wertermittlung eines Fahrzeugs eine Rolle, z. B. bei Oldtimern.

Wer behält bei Finanzierung und Leasing den Fahrzeugbrief?

Sollten Sie ein Fahrzeug per Finanzierung erwerben, dann bleibt der Fahrzeugbrief so lange im Besitz des Kreditinstituts, bis Sie den Autokredit abbezahlt haben.

Entscheiden Sie sich für Fahrzeugleasing dann bleibt die Leasinggesellschaft der Eigentümer des Wagens und deshalb auch im Besitz des Fahrzeugbriefs. Schließlich geben Sie das Auto am Ende der Leasing-Laufzeit ja zurück.

Einen Ausnahmefall stellt ein Restwertleasing mit Kaufoption dar.

Benötigen Sie den Fahrzeugbrief für eine Ummeldung, beispielsweise weil Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen sind, dann leitet die Bank oder der Leasinggeber das Dokument an die Zulassungsstelle weiter.

Für eine reine Adressänderung innerhalb eines Zulassungsbezirks ist dies nicht nötig. Hier reicht es, wenn Bank oder Leasinggeber der Behörde schriftlich die Änderung bestätigen.

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Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch unter der Servicehotline 09561 96 101 zur Verfügung.

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So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Gregor Kutscha

Versicherungsfachmann

Sundernstr. 86
33332 Gütersloh OT Innenstadt

Tel. 05241 2210313
Fax 05241 2210314

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
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