Berater-Homepage von Georg Wiedemann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HGLJ-K2RVC-82 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HGLJ-K2RVC-82

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HGLJ-K2RVC-82


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto nachts auf Parkplatz

Autodiebstahl

Auto nachts auf Parkplatz

Autodiebstahl

Auto gestohlen – was zahlt die Versicherung?

Jährlich werden in Deutschland zwischen 15.000 und 20.000 Autos gestohlen. Rein rechnerisch wird damit jede halbe Stunde ein Autodiebstahl begangen.

Bei Diebstahl und Raub eines Fahrzeugs kommt die Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Darüber muss sich der Bestohlene also keine Gedanken machen. Vielmehr beschäftigt das Opfer eines solchen Delikts im ersten Moment, wie man sich in so einem Fall richtig verhält.

Wir geben hier in der Folge Tipps zur Bewältigung der Formalitäten bei Polizei und Versicherung. Außerdem gehen wir auf die Leistungen der Teilkasko im Schadenfall ein.

Ihr Auto wurde gestohlen?

Melden Sie den Diebstahl über unser Online-Formular oder kontaktieren Sie uns über unsere Schadenhotline.

Jetzt Schaden online melden 09561 96 108

Inhaltsverzeichnis

Die aktuelle Situation in Deutschland

Die in Deutschland tätigen Autodiebe sind zunehmend an teureren Fahrzeugen interessiert.

Deshalb ist der wirtschaftliche Schaden für die Kfz-Versicherer durch diese Straftaten gestiegen, obwohl sich die Zahl der Autodiebstähle selbst leicht vermindert hat.

Diese Marken wurden 2021 am häufigsten gestohlen

Hersteller absolut 2021 absolut 2020 Veränderung zum Vorjahr
Volkswagen-VW 1.525 1.780 -14,3%
Audi AG 1.286 1.360 -5,40%
Mercedes-Benz 997 1.127 -11,50%
BMW (inkl. Mini) 938 1.325 -29,20%
Mazda Motor Corporation 533 515 3,50%
Ford/Europa 524 541 -3,10%
Toyota (inkl. Lexus) 441 592 -25,50%
Renault 406 340 19,40%
Hyundai 371 275 34,90%
Opel 294 302 -2,60%

Quelle: GDV

Die Folgen für die Versicherungen – Millionenschäden durch Autodiebstahl

Tatsächlich ging die Zahl der Autodiebstähle nach den Erhebungen des Gesamtverbands der Versicherer in den letzten Jahren etwa um 4 bis 5% zurück, doch die Versicherungen zahlen an ihre Kunden zuletzt rund 330 Millionen € Entschädigungssumme.

Denn der durchschnittliche Wert der geklauten Pkw stieg auf eine neue Rekordhöhe.

Und da es sich bei den Autodieben in der Regel um Mitglieder organisierter Banden handelt, sind die Chancen, dass das entwendete Fahrzeug wieder aufgefunden wird, eher gering.

Wie kann ich mich vor Autodiebstahl schützen?

Um sein Auto vor Dieben zu schützen, gibt es sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen:

  • Lassen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs keine Wertgegenstände offen im Wagen zurück. Das gilt nicht nur für Handys, Kameras oder ähnliche Geräte, sondern sogar für kleine Taschen, wegen denen durchaus Scheiben eingeschlagen werden können.
  • Achten Sie darauf, dass Fenster, Türen, Kofferraum und Schiebedach geschlossen sind, selbst wenn man sich nur kurzzeitig vom Auto entfernt, und dass die Autotüren auch tatsächlich verriegelt sind. Denn Autodiebe können inzwischen ohne großen Aufwand mit einem Störgerät die Funktion der Funkfernbedienung blockieren.

Hightech setzt sich bei Autodieben durch

Beim Diebstahl kommt – wie in den Autos selbst – auch bei den Autodieben inzwischen immer mehr Elektronik zum Einsatz.

Demnach sind die Zeiten, da ein „Automarder“ mit mechanischem Werkzeug ein Fahrzeug knackte, längst vorbei. Stattdessen hat sich Hightech auch bei den Kriminellen durchgesetzt.

Autodiebe verschaffen sich heute Zugang zum Diagnosestecker im Auto, um über diesen mit einem Laptop die Fahrzeugdaten auszulesen. Damit können sie dann eine Kopie des elektronischen Autoschlüssels anfertigen und mit dem Fahrzeug ohne weitere Beschädigung davonfahren.

Die Kopien lassen sich ebenfalls ganz einfach vom Schlüssel selbst anfertigen. Deshalb raten Experten, den Autoschlüssel nie in fremde Hände zu geben oder etwa im Restaurant in der Manteltasche zu lassen.

Und da manche Schlüssel ganz besonders einfach ausgelesen werden können, sollten Funkschlüssel auch daheim nicht in der Nähe der Haustür aufbewahrt werden, ohne sie mit Alufolie oder in einem Blechkasten zu schützen.

„Keyless“-Systeme leicht zu überwinden

Noch leichter als Fahrzeuge mit einem normalen Funkschlüssel sind laut einer Untersuchung des ADAC Autos und Motorräder mit dem Komfort-Schließsystem „Keyless“ zu stehlen.

Bei dieser Technik muss der Schlüssel gar nicht händisch benutzt werden – sobald der Fahrer vom Wagen erkannt wird, öffnet dieser die Türen und der Motor lässt sich per Knopfdruck starten.

Diese „Keyless“-Systeme sind nach den Erfahrungen des ADAC mit einer sogenannten Funkverlängerung ganz einfach zu überwinden.

Nach Aussage von ADAC-Experten lassen sich die dafür notwendigen Geräte mit geringem Aufwand selbst bauen. Die Bauteile dafür sind in jedem Elektronikgeschäft erhältlich.

Wie man es Autodieben dennoch schwer macht

Für noch mehr Sicherheit sorgen elektronische Alarmanlagen, die bei Bedarf auch nachgerüstet werden können.

Auch mechanische Sicherungsmaßnahmen wie eine Gangschaltungs- und/oder eine Lenkradsperre sowie die Parkkralle wirken abschreckend, weil sie den Diebstahl erschweren und Zeit kosten.

Wer Autodieben zum Opfer gefallen ist, sollte schnellstmöglich Polizei und Versicherung darüber informieren. Bei einem geleasten Fahrzeug ist auch der Leasinggeber über den Verlust zu unterrichten.

Den Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Als erste Reaktion sollte man die Polizei informieren.

Die kann dann sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht wegen falschen Parkens abgeschleppt und sichergestellt wurde.

  • Handelt es sich tatsächlich um einen Diebstahl, ist sofort schriftlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Dazu sind der Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs und der Personalausweis erforderlich.
  • Von der Anzeige sollte man sich eine schriftliche Kopie aushändigen lassen, um diese bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt vorlegen zu können.
  • Bei einem Diebstahl im Ausland sollte man zusätzlich die für den Zulassungsort zuständige Polizeibehörde in Deutschland informieren.

Die Versicherung informieren

Gleich nach der Polizei muss schnellstmöglich die Versicherung informiert werden. Dazu ist man nach den Vertragsbedingungen verpflichtet.

  • Am einfachsten teilt man den Schaden seinem Versicherer über dessen Schadentelefon mit.
  • Danach sendet jener dem Geschädigten ein Formular zur schriftlichen Schadensanzeige zu.
  • Sowohl bei dieser Auskunft wie auch bei der polizeilichen Diebstahlsanzeige sollte der Betroffene auf möglichst präzise und korrekte Angaben zum Tathergang, dem Fahrzeug und auch möglicherweise mit entwendeten Gegenständen achten.

Befanden sich in dem gestohlenen Auto EC- und/oder Kreditkarten, sind diese schnellstens über die einheitliche Sperr-Notrufnummer der Banken zu sperren:

  • aus Deutschland 116 116
  • aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 4050 4050
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Wann leistet die Kasko­versicherung bei Autodiebstahl?

Den Diebstahl des betreffenden Fahrzeugs deckt eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung ab.

  • Sie schließt ebenfalls Zubehörteile mit ein, wenn diese fest eingebaut waren.
  • Die Teilkasko leistet bis zum Wiederbeschaffungswert.
  • Die Versicherung übernimmt auch die Reparatur der durch den Aufbruch, respektive den Aufbruchsversuch entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug, beispielsweise Glasbruch.
  • Ein Glasschaden ist ja oft die Begleiterscheinung des „klassischen“ Wagenaufbruchsversuchs.
  • Dagegen sind lose im Fahrzeug liegende Gegenstände, wie etwa Mobiltelefone, Fotoapparate, Taschen etc. nicht versichert. Hier hilft Ihnen der Zusatzbaustein Hausrat PLUS unserer Hausratversicherung.
  • Eine Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkasko mit ein.

Ausführliche Informationen zur Teil- und Vollkaskoversicherung finden Sie online auf der Produktseite unserer Autoversicherung.

Kosten bei Steuer und Kfz-Haft­pflicht­versicherung sparen – Auto abmelden

Wenn das gestohlene Fahrzeug nach zwei Wochen nicht wieder aufgetaucht ist und die Aussichten schlecht sind, dass es kurzfristig gefunden wird, sollte man das Auto abmelden.

Denn so lassen sich weitere Ausgaben für Kfz-Steuer und Versicherungsprämien in der Kfz-Haftpflicht vermeiden.

Für die Abmeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt wird dann die

  • Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige benötigt,
  • ebenso der Kfz-Brief und der Kfz-Schein.

Ab wann sollte ich mir ein neues Auto kaufen?

Das entwendete Fahrzeug bleibt nach der Diebstahlsanzeige noch einen Monat lang Eigentum des Versicherten.

Das bedeutet, dass er sein Fahrzeug in diesem Zeitraum wieder zurücknehmen muss, wenn es denn aufgefunden wird.

Deshalb sollte man sich während dieser Zeit noch kein Ersatzfahrzeug zulegen – es sei denn, man wollte ohnehin zwei haben.

Die Wartefrist beginnt ab Anzeige des Diebstahls beim Versicherer durch den Versicherungsnehmer.

Noch Fragen?

Alle Fragen rund um die Thematik Autodiebstahl und wie Sie sich perfekt mit unserer Kaskoversicherung in der Autoversicherung absichern, können Sie mit Ihrem Berater persönlich vor Ort besprechen.

Auch unsere freundliche Servicehotline 09561 96 101 hilft Ihnen gerne weiter.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Georg Wiedemann

Versicherungsfachwirt

Manggasse 2
86720 Nördlingen

Tel. 09081 24211
Fax 0800 2875326054

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr  
Dienstag 18:00 - 20:30 Uhr  
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 18:00 - 20:30 Uhr  
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
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