Berater-Homepage von Frank Rottländer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BPW9-FEX5B-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BPW9-FEX5B-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BPW9-FEX5B-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BPW9-FEX5B-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BPW9-FEX5B-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BPW9-FEX5B-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Drohne am Himmel

Drohnen versichern

Drohne am Himmel

Drohnen versichern

Drohnen­versicherung – notwendig oder überflüssig?

Noch vor einigen Jahren wurden Drohnen ausschließlich im militärischen Kontext eingesetzt. Unbemannte Flugobjekte waren extrem teuer und Spezialisten vorbehalten. Das ist nun nicht mehr so.

Preisgünstige Quadrokopter, Hexakopter oder andere Multikopter – benannt nach der Anzahl ihrer Propeller – sind weitverbreitet und kosten in den einfachsten Varianten weniger als 50 €.

Diese ferngesteuerten Fluggeräte sind meist leicht zu steuern und bieten durch die Möglichkeit Fotos oder Videoaufnahmen aus der Luft zu machen einen besonderen Reiz.

Gleichzeitig verbessert sich die Technik immer weiter und auch kleine Modelle erreichen Flughöhen von mehr als 100 Metern und Reichweiten von 2 bis 3 Kilometern.

Ob und wie sie Ihre Drohne versichern müssen, erfahren Sie hier in unseren Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Muss ich meine Drohne versichern?

Der deutsche Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden, unabhängig von Größe und Gewicht.

Noch vor dem ersten Probeflug muss die neue Drohne also bereits haftpflichtversichert sein.

Die gute Nachricht vorneweg: In Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind die meisten Modelle mitversichert.

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Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?

Die neu geschaffene Drohnenverordnung der EU hat einheitliche Regelungen für den Betrieb von unbemannten Flugobjekten geschaffen. Dabei werden Drohnen vom Hersteller mittels definierter Kriterien in Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt. Durch die Risikoklasse bestimmt sich, in welcher Betriebskategorie der Multikopter geflogen werden darf. In der neuen Drohnenverordnung werden 3 Betriebskategorien unterschieden.

„Offen“:

  • Gewicht bis 25 Kilogramm
  • Direkte und ständige Sichtverbindung. Sichtweite bis max. 120 m Flughöhe (bislang 100 m)
  • Kein Transport gefährlicher Güter oder Abwurf von Gegenständen
  • Mindestalter des Piloten: 16 Jahre

„Speziell“:

  • Sobald ein Punkt aus der Kategorie „offen“ nicht erfüllt wird, z. B. Startgewicht über 25 Kilogramm oder Betrieb außerhalb der Sichtweite.

„Zulassungspflichtig“:

  • Für das Transport- und Spezialwesen gedacht, z. B. Betrieb von großen und schweren Drohnen, die zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.

Darüber hinaus gibt es Verhaltensregeln (Unterkategorien A1 – A3) für die Drohnenklasse „Offen“, z. B.:

Kategorie A1 A2 A3
Verhaltensregeln Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt, ein Überfliegen sollte vermieden werden.

Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbetiligten Personen.

Im Low-Speed Modus mindestens 5 m Abstand zu unbeteilgten Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe.

Mindestens 150 m Abstand zu Personen. Keine Gefährung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen.

Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten.

Kategorie Verhaltensregeln
A1 Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt, ein Überfliegen sollte vermieden werden.
A2

Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbetiligten Personen.

Im Low-Speed Modus mindestens 5 m Abstand zu unbeteilgten Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe.

A3

Mindestens 150 m Abstand zu Personen. Keine Gefährung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen.

Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten.

 

Quelle: ADAC e. V. , Stand Dezember 2020

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Wo dürfen Drohnen nicht fliegen?

Es gibt es gesetzliche Einschränkungen des Fluggebietes:

  • Drohnen dürfen z. B. nicht in und über sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten oder Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr eingesetzt werden.
  • Zudem dürfen sie nicht in der Nähe von Flughäfen und
  • grundsätzlich auch nicht in Flughöhen von mehr als 100 Metern fliegen.
  • Der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken ist ebenfalls verboten, wenn das Gerät mehr als 250 Gramm wiegt.
  • Dort ist der Einsatz außerdem verboten, wenn das unbemannte Flugobjekt optische oder akustische Signale aufnehmen oder übermitteln kann.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Grundsätzlich besteht eine spezielle Registrierungspflicht für Halter und Drohne vor dem ersten Flug.

In der Kategorie „offen“ gilt dies aber nur für den Halter,

  • wenn er eine Drohne mit 250 g oder höherem Gewicht betreibt oder
  • wenn er eine Drohne unter 250 g mit Sensor zur Erfassung personengebundener Daten (z. B. Kamera) betreibt.

In den beiden anderen Kategorien „speziell“ und „zulassungspflichtig“ muss sich der Halter ebenfalls selbst registrieren.

In der Kategorie „zulassungspflichtig“ ist zusätzlich die Registrierung der Drohne erforderlich.

Registrieren muss man sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Man erhält eine Registriernummer, die für alle betriebenen Drohnen gültig ist.

Die Registriernummer muss auf der Drohne an geeigneter Stelle angebracht werden oder, wenn möglich, elektronisch gespeichert werden. Es muss aber keine feuerfeste Plakette mehr sein.

Die Registrierung ist gebührenpflichtig.

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Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Es gibt zwei neue Drohnenführerscheine:

  • Den EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) und
  • das EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein).

Beide können Sie aber außer Acht lassen, wenn Sie nur eine Drohne bis 250g betreiben möchten.

Weiterhin kein Drohnenführerschein erforderlich für Drohnen unter 250g
Bei Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 Gramm gibt es weiterhin nur wenige Auflagen. So ist kein Drohnenführerschein erforderlich, allerdings sind die Regeln der „offenen“ Kategorie einzuhalten.

  • EU-Kompetenznachweis:
    In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht der „kleine EU-Drohnenführerschein“ aus einem Online-Training sowie theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
    Damit wird sichergestellt, dass der Kompetenznachweis in der Breite verpflichtend wird, aber für einfachere Betriebsarten unkompliziert zu erwerben ist.
  • EU-Fernpilotenzeugnis:
    Der Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 setzt das EU-Fernpiloten-Zeugnis voraus. Dafür muss man zunächst den EU-Kompetenznachweis erworben haben. Als neue Prüfung wird vom Fernpiloten ein Führerscheintest verlangt: Dieser umfasst ein praktisches Training unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 sowie einen weiteren Theorietest bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle (30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten).
    Die neuen EU-Führerscheine sind dann jeweils fünf Jahre gültig.

Nationale Kenntnisnachweise, die man bei einer anerkannten Stelle erworben hat, sowie durch Luftfahrtbehörden erteilte Erlaubnisse gelten längstens bis zum 1. Januar 2022 weiter.

Welche Drohnen brauchen eine Erlaubnis?

  • Der Betrieb von Drohnen in der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei.
  • Voraussetzung ist, dass die Drohnen in unmittelbarem Sichtkontakt und entsprechend der Vorgaben in den Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden.
  • Für den Drohnenbetrieb, der von diesen Anforderungen abweicht und dann in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgenehmigung benötigt. Das gilt auch für die „zulassungspflichtige“ Kategorie.
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Was bedeutet Gefährdungshaftung?

Wenn Sie Ihr unbemanntes Flugobjekt im öffentlichen Luftraum einsetzen, haften Sie für sämtliche durch die Drohne verursachten Schäden. Die Schuldfrage ist dabei irrelevant.

Selbst wenn Sie als Pilot nichts für den Schaden können, kann der Geschädigte Sie haftbar machen. Das Gleiche gilt, wenn z. B. ein Freund die Drohne fliegt und damit einen Schaden verursacht.

Beispiel: Wenn Ihre Drohne beim Flug von einer Windböe erfasst wird, deswegen abstürzt und ein parkendes Fahrzeug beschädigt, kann der Fahrzeugbesitzer Schadensersatz von Ihnen fordern, obwohl Sie an der Windböe keine Schuld haben.

Die Gefährdungshaftung ist in einer neueren privaten Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Meistens ist u. a. erforderlich, dass sie die Drohne ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen.

Brauche ich eine spezielle Drohnen­versicherung oder genügt die Private Haft­pflicht­versicherung?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine Drohne zu versichern:

  • Sie können Ihre Drohne, respektive Ihren Multikopter entweder in einer speziellen Drohnenversicherung absichern.
  • Oder Sie ist in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.
  • Die aktuellen Bedingungswerke der meisten Versicherer enthalten bereits Klauseln für die Mitversicherung von unbemannten Flugobjekten. Bei einer rein privaten Nutzung kann diese Absicherung ausreichend sein.
  • Für den gewerblichen Einsatz ist zwingend eine separate Drohnenversicherung notwendig.
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Bietet jede Privat­haftpflicht­versicherung Schutz für Drohnen?

Drohnen sind ein recht neues Phänomen. Während es schon lange Modellflugzeuge gibt, sind Drohnen für Privatpersonen erst seit wenigen Jahren erhältlich.

Insbesondere Privathaftpflichtversicherungen mit älteren Bedingungswerken enthalten deshalb häufig keinen Versicherungsschutz für Drohnen.

Es lohnt sich also möglicherweise, eine neue Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein guter Grund auch mal Ihre Versicherung prüfen zu lassen und von Vergünstigen wie dem Kombi-Bonus zu profitieren.

Was kostet eine Drohnen­versicherung?

Am Markt orientieren sich die Preise für eine spezielle Drohnenversicherung am Einsatzzweck und an der gewünschten Versicherungssumme.

Rein privat genutzte Drohnen können ab ca. 65 € jährlich versichert werden, für gewerblich genutzte Drohnen können Sie mit mindestens 80 € pro Jahr rechnen. Bei speziellen Einsatzzwecken kann die Versicherung der Drohne auch noch teurer ausfallen.

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Wer zahlt, wenn mein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht?

Wenn Sie einen Freund fliegen lassen, haften Sie als Halter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Freund mit der Drohne verursacht. Dafür haben Sie in neueren Privathaftpflichtversicherungen Schutz.

Ansprüche direkt gegen Ihren Freund sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Dafür benötigt er eine eigene Versicherung.

Wer zahlt den Schaden an der Drohne?

Wenn Ihre Drohne durch einen Unfall beschädigt wird, haben Sie keinen Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an der Drohne selbst.

Sie können aber eine Kaskoversicherung für die Drohne abschließen. Wir als HUK-COBURG bieten ein solches Produkt nicht an. Wir empfehlen, sich zu informieren. Es gibt Angebote von Wettbewerbern, die den Schaden durch einen Unfall absichern.

Wie kann ich meine Drohne bei der HUK-COBURG versichern?

Halter und Führer der Drohne haben seit April 2019 die Möglichkeit, die Nutzung von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen im Rahmen unserer Privaten Haftpflichtversicherung abzusichern. Inbegriffen ist die Gefährdungs- und Verschuldenshaftung.

  • Drohnen bis 250g sind bereits im Grundschutz unseres Classic-Tarifs versichert.
  • Versicherungsschutz für Drohnen mit einem Gewicht von max. 5 kg bietet unsere Privathaftpflichtversicherung PLUS gegen Zusatzbeitrag.

Unser Versicherungsschutz ist nach wie vor auf dem aktuellen Stand und gilt für Drohnen bis zum oben genannten Gewicht. Die Betriebskategorie spielt keine Rolle.

Hinweis: Der Halter und auch jeder Steuerer des Luftfahrzeugs müssen die gesetzlichen Regeln beim Flug beachten.

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Sie haben Fragen zur Drohnen­versicherung oder Ihrer Privat­haftpflicht?

Sie erreichen uns über unsere Servicehotline (0800 2 153 153 650) oder persönlich vor Ort. Zusammen mit Ihnen finden wir die passende Absicherung für Ihr versicherungspflichtiges Flugobjekt.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Frank Rottländer

Wiedenhof 23
51491 Overath OT Heiligenhaus

Tel. 02206 9199955
Fax 0800 2875323947

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Die passende Versicherung für Sie

Private Haft­pflicht­versicherung

Die beschädigte Stereoanlage eines Freundes oder ein mit dem Fahrrad angefahrener Fußgänger: Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn wieder gut machen. Wir sichern Sie in solchen Fällen besonders günstig gegen finanzielle Folgen ab.

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