Berater-Homepage von Frank Gomoluch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NZ1P-620LL-57 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NZ1P-620LL-57

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NZ1P-620LL-57


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NZ1P-620LL-57 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NZ1P-620LL-57

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NZ1P-620LL-57


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann wird von zwei Kindern umarmt.
Mann wird von zwei Kindern umarmt.

Wie sinnvoll ist die Brillenzusatz­versicherung?

Wer zahlt meine Brille?

Immer mehr Menschen in Deutschland haben eine Sehschwäche. Laut einer Umfrage des IfD Allensbach gab es 2014 23,86 Millionen Brillenträger. 2018 sind schon 24,9 Millionen Menschen auf eine Brille zur Korrektur der Sehschwäche angewiesen. Dazu kommen noch mehr als 19 Millionen Menschen, die gelegentlich eine Brille tragen und gut 3,3 Millionen Kontaktlinsenträger.


Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich seit 2004 nur noch sehr begrenzt an den Kosten für Sehhilfen. Erwachsene erhalten nur eine Erstattung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Rezept von einem Augenarzt, und
  • Starke Sehschwäche, bei der auch mit Sehhilfe weniger als 30% Sehkraft erreicht werden, oder
  • Weit- oder Kurzsichtigkeit mit einer Schwäche von mehr als 6 Dioptrien, oder
  • Hornhautverkrümmung bei einer Schwäche von mehr als 4 Dioptrien.

Liegen diese Voraussetzungen vor, beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festbetrag von maximal 112 € pro Glas oder Kontaktlinse. Die Kosten für das Gestell werden nicht übernommen. Die Krankenkasse unterscheidet dabei nicht zwischen Einstärken- und Mehrstärkengläsern. Getönte Gläser werden bezuschusst, wenn eine Augenerkrankung zugrunde liegt, bei der sich der Gesundheitszustand ohne getönte Gläser verschlechtert. Wer als Erwachsener an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet, kann für spezielle Brillen zum Schutz der Augen gegebenenfalls einen Zuschuss bei seinem Arbeitgeber beantragen.

Bei Kindern unter 18 erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Brillengläser, wenn eine Sehhilfe benötigt wird. Die einzige Voraussetzung ist die Ausstellung eines Rezeptes durch einen Augenarzt. Die maximale Beteiligung liegt auch hier bei 112 € pro Glas.

Welche Zusatz­versicherungen gibt es für Brillenträger?

Zusatzversicherungen mit Kostenübernahme für Sehhilfen gibt es in verschiedenen Varianten. Zum einen gibt es die Brillenzusatzversicherung, in der ausschließlich die Kosten für Kontaktlinsen und Brillen abgesichert sind und zum anderen gibt es ambulante Zusatzversicherungen, die neben Kontaktlinsen und Brillen auch andere Leistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen oder Naturheilverfahren oder ähnliches absichern. Beide Versicherungsarten gibt es in unterschiedlichen Leistungsstufen.

Ist eine reine Brillen­versicherung sinnvoll?

Ob eine reine Brillenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und Ihrem eigenen Absicherungswunsch ab. Prüfen Sie einfach vor Abschluss eines Vertrags, welche Leistungen Sie erwarten können und wie hoch der Beitragsaufwand dafür ist. Dann entscheiden Sie, ob sich die Absicherung für Sie lohnt.

Welche Kosten übernimmt unsere ambulante Zusatz­versicherung?

Im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung erhalten Sie auch Leistungen für Sehhilfen. Die Höchstgrenze für Brillen und Kontaktlinsen liegt bei 100 € pro Kalenderjahr. Wir leisten unabhängig von einer Veränderung der Sehstärke für medizinisch notwendige Sehhilfen. Sie können die Leistungen aber auch ansparen, bis zu 1.000 € sind möglich:

  • Nehmen Sie zum Beispiel 3 Jahre keine Leistungen in Anspruch, können Sie im 4. Jahr 400 € Leistungen erhalten.
  • Nutzen Sie die Erstattung 9 Jahre lang nicht, erhalten Sie im 10. Versicherungsjahr maximal 1.000 € Entschädigung für Sehhilfen.

Alternativ leisten wir auch für Laseroperationen. Hier beträgt die maximale Erstattung 200 € pro Kalenderjahr, Sie dürfen die Leistungen aber ebenfalls ansparen, sodass im 10. Versicherungsjahr bis zu 2.000 € für die operative Korrektur der Sehschärfe zur Verfügung stehen.

Ist eine ambulante Zusatz­versicherung sinnvoll?

Die ambulante Krankenzusatzversicherung leistet nicht nur für Sehhilfen, sondern auch in vielen anderen Bereichen, sodass das Gesamtpaket eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

So übernehmen wir im Ambulant-Premium-Tarif 80% des Rechnungsbetrags bei Heilpraktikern und Naturheilverfahren bis zu einer Summe von 800 € pro Kalenderjahr. Individuelle Vorbeugung wird möglich durch die Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen in einer Höhe von bis zu 200 € pro Kalenderjahr. Sie können die gesetzliche Altersvorsorge anders als in der GKV unabhängig von Ihrem Alter und ohne Begrenzung in der Anzahl der Untersuchungen in Anspruch nehmen. Bei Schutzimpfungen übernehmen wir bis zu 100 € pro Kalenderjahr. Eine vollwertige Auslandsreisekrankenversicherung ist ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Noch Fragen?

Gern beraten wir bei allen Fragen rund um das Thema Brillenversicherung und die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten in den Tarifen der HUK-COBURG. Sie erreichen uns jederzeit über das Kontaktformular, telefonisch, per E-Mail oder über Ihren Ansprechpartner vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Die passende Versicherung für Sie

Ambulante Zusatz­versicherung

Vorsorge ist Ihnen wichtig? Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Mit der ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie eine Vielzahl von Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten kann – und das zu günstigen Konditionen.

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