Berater-Homepage von Frank Bohm

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-ECBO-70WEM-29 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-ECBO-70WEM-29

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-ECBO-70WEM-29


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann mit Tasche

Augen lasern lassen

Mann mit Tasche

Augen lasern lassen

Augenlasern durch Lasik und Co: Operationen, Kosten und Versicherung

Zahlreiche Menschen in Deutschland über 16 Jahre sind auf eine Sehhilfe angewiesen. Und auch unter Jüngeren gibt es immer mehr Brillenträger. Veränderte Lebensbedingungen und die tägliche stundenlange Arbeit am PC-Bildschirm sind unter anderem Gründe dafür, dass so viele von Fehlsichtigkeit betroffen sind.

Abhilfe können Brillen und Kontaktlinsen schaffen. Allerdings empfinden nicht wenige diese in vielen Situationen als unpraktisch oder sogar lästig, z. B. beim Sport oder bei anderen Freizeitaktivitäten.

Außerdem kann sich die individuelle Sehstärke eines jeden Brillen- oder Kontaktlinsenträgers im Laufe der Zeit weiter verändern: So müssen Sehhilfen regelmäßig angepasst werden und die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich seit 2004 nur noch in geringem Maße an den Kosten.

Eine mögliche Alternative lautet: Die Augen lasern lassen. Denn eine Laseroperation kann z. B. im Rahmen einer LASIK-Behandlung von +6 bis -12 Dioptrien, inkl. einer Hornhautverkrümmung von 6 Dioptrien, eine Fehlsichtigkeit korrigieren.

Ab 18 Jahren ist eine (Femto-) Lasik im Bedarfsfall empfehlenswert – eine frühe Behandlung der Kurzsichtigkeit kann ihr Fortschreiten stoppen.

Inhaltsverzeichnis

Warum sehe ich unscharf?

Einfallende Lichtstrahlen werden im Auge auf der Makula (auch gelber Fleck genannt) gebündelt, die sich im hinteren Bereich der Netzhaut (Retina) befindet.

Hier findet eine Umwandlung von Licht in Nervenreize statt. Der gelbe Fleck ist auch als „Stelle des schärfsten Sehens” bekannt.

  • Wenn das einfallende Licht vor diesem Punkt zusammenläuft, entsteht Kurzsichtigkeit.
  • Läuft es hinter diesem Punkt zusammen, kommt es zu Weitsichtigkeit.
  • Bei beiden Phänomenen sieht man nur noch unscharf.

Wann ist eine Laseroperation notwendig?

Sowohl die Korrektur einer Fehlsichtigkeit als auch medizinische Notwendigkeiten können Gründe für eine Laser-OP sein.

  • Die Alterssichtigkeit (Presbyopie) setzt ungefähr ab einem Alter von 40 Jahren ein.
  • Ab einem höheren Alter können dann vermehrt Augenkrankheiten wie der Graue Star auftreten, die mit verschiedenen alternativen Behandlungsmethoden, u. a. auch durch Augenlasern behandelt werden können.
  • Auch kann beispielsweise eine Fehlsichtigkeit wie z. B. die Altersweitsichtigkeit auf unterschiedliche Weise behandelt werden.
  • Und bei der Kataraktchirurgie (Behandlung des Grauen Stars) können gleichzeitig Fehlsichtigkeiten korrigiert werden.

Reicht eine Laser-Behandlung nicht aus, werden in manchen Fällen auch Linsen implantiert:

  • Multifokallinsen: Der Einsatz dieser Linsen ermöglicht eine Korrektur der Fehlsichtigkeit im Nah- und Weitbereich. Dadurch kann also auch Alterssichtigkeit behandelt werden. Trifokale Multifokallinsen fokussieren auf 3 unterschiedliche Distanzen: Den Nah-, Zwischen- und Weitbereich. Übrigens: Eine implantierte Kunstlinse behält ihre Dioptrienstärke bei.
  • Torische Multifokallinsen: Diese Linsenform kann eine bestehende Hornhautverkrümmung ausgleichen und zusätzlich Fehlsichtigkeiten im Nah- und Weitbereich korrigieren (siehe auch: Multifokallinsen).

Wann muss das Auge operiert werden?

Bei den folgenden Beschwerden können Augenoperationen notwendig sein. In jedem Fall sollten Sie Ihre individuelle Situation aber mit Ihrem Augenarzt besprechen.

Alterskurzsichtigkeit / Altersweitsichtigkeit:

  • Bei diesen Augenleiden handelt es sich um einen natürlichen und altersbedingten Rückgang der Nahanpassungsfähigkeit des Auges.
  • Denn die Form der Augenlinse verändert sich im Zuge des Alterungsprozesses und verliert ihre Adaption. So kann sich das Auge nicht mehr so leicht auf verschiedene Entfernungen einstellen und wird unflexibler.
  • Wird die natürlichen Linse durch eine klare Kunstlinse ausgetauscht, kann auch der Alterungsprozess aufgehalten werden.

Grauer Star:

  • Bei der sogenannten Katarakt handelt es sich um eine Trübung der natürlichen Augenlinse, die das Sehen negativ beeinflusst.
  • Bei der Operation des Grauen Stars wird die natürliche Linse entfernt und durch eine klare Kunstlinse ersetzt.
  • Dieser Eingriff ermöglicht die Wiederherstellung des natürlichen Sehvermögens.

Geeigneten Patienten werden bei dieser Behandlungsform optimalerweise Premiumlinsen eingesetzt:

  • Blaufilterlinsen filtern schädliche UV-Strahlung.
  • Das Nachtsehen verbessern asphärische Linsen.
  • Die Hornhautverkrümmung wird durch torische Linsen korrigiert.
  • Multifokallinsen korrigieren Kurz- und Weitsichtigkeit.

Diese unterschiedlichen Linseneigenschaften können in einer Linse kombiniert werden.

Was passiert beim Augenlasern?

Mit einer Augen-Laser-OP wird die Hornhaut des Auges so bearbeitet, dass sich ihre Brechkraft verändert.

Auf diese Weise werden die Lichtstrahlen korrekt fokussiert und Patienten können wieder scharf sehen.

Darüber hinaus kann bei dieser Behandlung eine Kunstlinse eingesetzt werden.

Welche Methoden gibt es beim Augenlasern?

Fehlsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Augenerkrankungen wie der Graue Star (Katarakt) können mit unterschiedlichen Lasermethoden behandelt und korrigiert werden.

LASIK (Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung wie bei einer Brille):

  • Bei diesem Verfahren schneidet man die obere Hornhautschicht mit einem Skalpell-ähnlichen Instrument ein und klappt sie zur Seite.
  • In der Folge trägt man die Hornhaut unterhalb dieser Lamelle (Flap) anhand eines Excimer-Lasers ab und formt sie neu. Auf diese Weise können Sehfehler behoben werden.
  • Der Flap wird im Anschluss wieder zurückgeklappt, sodass er innerhalb weniger Tage wieder anwachsen kann.

Femto-LASIK (Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung, zusätzlich Verbesserung in der Qualität des Sehens bei Kontrastsehen, Nachtsehen, 3 D-Sehen).

  • Diese Behandlungsmethode ist dem LASIK-Verfahren sehr ähnlich.
  • Der Unterschied ist, dass die Ablösung der oberen Hornhautschicht mit einem Femtosekundenlaser durchgeführt wird. Dieser Eingriff kann in relativ kurzer Zeit durchgeführt werden.
  • Beide Augen sind in ca. 6 bis 7 Minuten behandelt.
  • Nach dem Eingriff folgt eine Heilungsphase von 3 bis 4 Stunden.

ReLEx Smile (Korrektur von Kurzsichtigkeit bis zu -10 Dioptrien, Hornhautverkrümmung):

  • Diese Methode unterscheidet sich von LASIK und Femto-LASIK dadurch, dass sie ohne Flap auskommt.
  • Denn bei dieser OP muss die Hornhaut nicht mehr großflächig geöffnet werden.
  • Der Eingriff erfolgt minimal-invasiv über einen etwa 2 bis 3 Millimeter langen Schnitt in der Hornhaut.
  • Durch das „Schlüsselloch“ präpariert ein Femtosekundenlaser im Inneren der Hornhaut dann ein dreidimensionales Scheibchen und behebt so den Sehfehler.
  • Das kleine Stück überschüssige Hornhaut wird durch die Schnittöffnung entfernt.
  • Diese Behandlung dauert pro Auge nur knapp über 30 Sekunden.

LASEK (Dünne Hornhaut, geringe Fehlsichtigkeit):

  • Bei dieser Methode handelt es sich um ein alternatives Behandlungsverfahren. Es wird bei Patienten angewendet, bei denen ReLEx Smile oder Femto-LASIK nicht möglich ist.
  • Mittels Alkohol löst der Operateur zunächst die obere Hornhautschicht und entfernt sie anschließend.
  • Danach modelliert der Eximer-Laser die gewünschte Krümmung in das Hornhautgewebe. Auf diese Weise wird die Fehlsichtigkeit korrigiert.
  • Abschließend wird dem Patienten vorübergehend eine Schutzlinse eingesetzt, bis sich die oberste Hornhautschicht neu gebildet hat.
  • Die Regeneration der Hornhaut dauert wenige Stunden.

Was kostet Augenlasern?

  • Für eine Operation zur Korrektur der Fehlsichtigkeit liegen die Kosten in Deutschland derzeit etwa zwischen 800 und 2.600 € je Auge.
  • Die Standardbehandlung bei Grauem Star mit Ultraschall und Monofokallinse kostet pro Auge rund 1.800 €.
  • Wird eine Multifokallinse zur zusätzlichen Korrektur von Fehlsichtigkeit eingesetzt, fallen Extra-Kosten pro Linse von 400 € bis 800 € an.
  • Und wenn bei Operationen z. B. ein Femto-Laser statt Ultraschall eingesetzt wird, kostet das zwischen 1.000 € und 1.500 € zusätzlich.

Zahlt die Krankenkasse Augenlasern?

  • Bei einer Laser-OP zur Korrektur der Fehlsichtigkeit übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
  • Kann der Patient allerdings eine medizinische Notwendigkeit des Eingriffs nachweisen (z. B. bei Unverträglichkeiten gegenüber Sehhilfen) können die Behandlungskosten teilweise übernommen werden.

Generell wird Fehlsichtigkeit aber nicht als Krankheit eingestuft. Deshalb zahlen Krankenkassen z. B. auch nur unter bestimmten Voraussetzungen für Brille oder Kontaktlinse.

Bei einer Grauer Star-OP trägt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten, wenn eine Standardlinse (Monofokallinse) eingesetzt wird und der Eingriff mit dem Ultraschall (Phakoemulsifikation) durchgeführt wird.

Entscheiden Patienten sich für eine andere Linse (z. B. Multifokallinse, torische Linse, Blaufilter-Linse), müssen sie selbst für die Mehrkosten aufkommen.

Und wenn bei der Operation ein Femto-Laser statt eines Ultraschalls zum Einsatz kommen soll, wird die Rechnung noch höher.

Welche Laser-OPs zahlt die HUK-COBURG?

Unsere ambulante Zusatzversicherung umfasst auch Leistungen für Laseroperationen.

Die maximale Erstattung beträgt 200 € pro Kalenderjahr, wenn Sie ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit die Leistungen anzusparen, sodass Ihnen im 10. Versicherungsjahr bis zu 2.000 € für die operative Korrektur der Sehschärfe zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Ihre Augen bei einem unserer Gesundheitspartner lasern lassen, erhöht sich Ihr Anspruch auf Erstattung um 50 %.

Laseroperation am Auge – ein Erfahrungsbericht von Stefan Eichhorn

Stefan Eichhorn

Ich war kurzsichtig. Nichts dramatisches, aber mit -1,75 Dioptrien sah ich zumindest in die Ferne so schlecht, dass viele Dinge, wie Autofahren oder Sport nur mit Brille oder Kontaktlinsen möglich waren.

Das ist vorbei. Meine Augen wurden einer Laseroperation unterzogen.

Wenn man eine Brille nicht als modisches Accessoire betrachtet, ist sie doch eher ein notwendiges Übel. So empfand ich das zumindest immer.

Bei bestimmten Aktivitäten, wie zum Beispiel Schwimmen oder Motorradfahren waren Brille aber auch Kontaktlinsen immer besonders unpraktisch.

Daher befasste ich mich immer wieder mit der Alternative Laseroperation. Zögern ließen mich 2 Dinge: das Risiko und die Kosten.

Ohne extremen Leidensdruck an den Augen herumschneiden zu lassen – keine leichte Entscheidung. Obwohl solche Eingriffe heute Routine sind, Risiken gibt’s immer. Meine Sehfähigkeit im schlechtesten Fall durch Komplikationen zu gefährden, das machte mir Sorgen.

Auch wenn das Internet zu jedem Thema viel an Informationen und Bewertungen hergibt, bei dieser Entscheidung brauchte ich Hilfe aus der realen Welt. Ich erkundigte mich bei meiner Krankenversicherung und fragte nach Erfahrungen bei Freunden und Familie.

Mein Fazit: Ich mache es.

Beim ersten Besuch in der Klinik wurden von Optiker und Arzt umfangreiche Augenuntersuchungen gemacht. Empfohlen wurde mir die Lasik-Methode, welche derzeit auch am häufigsten durchgeführt wird.

Man erklärte mir den kompletten Ablauf der OP und das Verhalten danach und schon hatte ich einen Termin.

Ich lag auf dem OP-Tisch und der Arzt erklärte mir jeden seiner Schritte. Der Bereich um die Augen wurde desinfiziert und ein Betäubungsmittel in die Augen getropft.

Ziemlich unangenehm war nur der Ring, der in die Augenhöhle gedrückt wurde, damit der Arzt in Ruhe loslegen konnte.

  • Während ein Lappen der Hornhaut, genannt Flap, aufgeschnitten und abgehoben wurde, sah ich kurz gar nichts.
  • Das Lasern selbst dauerte nur wenige Sekunden und ein Geruch von verbranntem Haar fuhr mir in die Nase.
  • Dann wurde der Flap wieder auf das Auge gestrichen und geglättet.
  • Die Prozedur wiederholte sich am anderen Auge – das war’s.

Nach kurzer Ruhezeit bekam ich meine Verhaltensregeln für die kommenden Tag und Wochen. Vor allem in der ersten Nacht sollte ich keinesfalls im Auge reiben, damit der Flap nicht verrutscht.

Außerdem muss man diszipliniert verschiedenste Tropfen zu festen Zeiten ins Auge geben, insbesondere um die Augen feucht zu halten. Der normale Tränenfluss wird durch den Schnitt vorübergehend gestört.

Zur Nachsorge muss ich ebenfalls, bis jetzt ist aber alles super – ich würde es wieder tun.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu den Leistungen der HUK-COBURG bei Laseroperationen, zur ambulaten Zusatzversicherung oder unserer Privaten Krankenversicherung?

Dann sind wir gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater vor Ort.

Alternativ erreichen Sie uns über unsere Servicehotline 09561 96 101.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Frank Bohm

Versicherungsfachmann

Werler Str. 17
58706 Menden OT Mitte

Tel. 02373 390919
Fax 0800 2875326221

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
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