Berater-Homepage von Doreen Hansen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-ZJ4S-F2CBU-43 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-ZJ4S-F2CBU-43

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-ZJ4S-F2CBU-43


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-ZJ4S-F2CBU-43 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-ZJ4S-F2CBU-43

Vermittlerregister:
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau steht mit Regenschirm auf der Straße

Unwetterschäden – richtig vorbeugen

Frau steht mit Regenschirm auf der Straße

Unwetterschäden – richtig vorbeugen

Haus & Wohnung gegen Unwetter sichern

Das Risiko für Naturgefahren und extreme Wetterereignisse ist durch den Klimawandel auch bei uns stark angestiegen. Von starken Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen bis hin zu großflächigen Sturm- und Hagelereignissen.

Inhaltsverzeichnis

Kompaktwissen Naturgefahren

Ihr Zuhause ist ein besonders schützenswerter Raum. Oftmals ist mit einem Zuhause nicht nur ein großer finanzieller Aufwand, sondern auch ein großer persönlicher Wert verbunden. Dieser Ort sollte gut geschützt sein. Oft treten Schäden ein, auf die Sie kaum Einfluss haben. Lesen Sie hier welche Naturereignisse Ihr Zuhause treffen können:

Icon: Sturm- und Hagelschäden

Sturm- und Hagelschäden

Icon: Überschwemmung und Rückstau

Überschwemmung und Rückstau

Icon: Erdrutsch

Erdrutsch

Icon: Blitz

Blitz

Icon: Frost

Frost

Icon: Sturm- und Hagelschäden
Sturm- und Hagelschäden

In Deutschland beginnt die Sturmsaison gewöhnlich im Oktober und endet meist erst im Frühjahr. In dieser Zeit treten vermehrt Sturmschäden auf. Die starken Winde, mindestens Windstärke 7, können Bäume umstürzen lassen oder wirbeln Gegenstände durch die Luft. Dadurch kann es zu Schäden an Ihrem Wohngebäude oder Fahrzeug kommen.

Icon: Überschwemmung und Rückstau
Überschwemmung und Rückstau

Heute kommen Hochwasser durch sehr starke Niederschläge etwa doppelt so häufig vor, wie noch vor 100 Jahren. Welche Zerstörungskraft extreme Wassermengen haben können, zeigte uns das Jahrhundertereignis im Ahrtal. Doch auch kleinere Überschwemmungen können große Schäden verursachen. Zum Beispiel können hohe Wasserstände im Keller gelagerte Gegenstände fortspülen und Feuchtigkeitsschäden verursachen. Zusätzlich können stehende Fahrzeuge unter Wasser gesetzt werden oder von der Fahrbahn weggespült werden.

Icon: Erdrutsch
Erdrutsch

Starke Niederschläge können vor allem an Hanglagen einen Erdrutsch auslösen. Der aufgeweichte Boden wird gelöst und stürzt den Hang hinab. Die Schlammlawinen können Fahrzeuge unter sich begraben und Gebäude unbewohnbar machen.

Icon: Blitz
Blitz

Die Gefahr für Blitzeinschläge steigt vor allem in den Sommer-Monaten. Wenn kalte und warme Luftmassen aufeinandertreffen, kommt es zu einer elektrostatischen Aufladung, die sich in einem Blitz entlädt.

Nicht nur direkte Blitzeinschläge, sondern auch Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag können hohe Schäden verursachen. Zum Beispiel wenn der Blitz in ein Elektrofahrzeug einschlägt, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist. Neben Schäden am Fahrzeug können so auch Schäden am Gebäude entstehen.

Icon: Frost
Frost

Im Winter sinken die Temperaturen oft in die Minusgrade. Schäden durch Frost können sehr schnell teuer werden. Aufgeplatzte Wasserleitungen, feuchte Wände und gesprungene Dachziegeln sind oft die Folge.

Elementarschaden – was ist das genau?

Es sind die großen Katastrophen, die in den Medien Einzug gewinnen. Zum Beispiel die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021.

Solche und weitere Ereignisse fallen unter den Begriff „Elementarschaden”. In unserem Ratgeber geben wir Ihnen nützliche Informationen und Tipps * rund um das Thema Elementarschäden.

Elementarschäden – Was steckt hinter den Gefahren und wie können Sie sich richtig absichern?
  • Was sind Naturgefahren?
  • Was enthält eine Elementarversicherung?
  • Nutzen und Kosten einer Elementarversicherung

Wissen Sie, wie hoch das Risiko durch Naturgefahren für Ihre Immobilie ist?

Mit wenigen Angaben finden Sie es heraus. Die Angaben beziehen sich auf die angegebene Adresse und Hausnummer.

Über den folgenden Link gelangen Sie auf den Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Dort können Sie sich kostenlos und unverbindlich ermitteln lassen, wie stark Ihre Immobilie durch Hochwasser und Starkregen gefährdet ist. Zusammen mit einer individuellen Risikoeinschätzung für den angegebenen Wohnort, gibt der GDV wichtige Hinweise und Tipps, was Sie als Hausbesitzer alles selbst tun können, um sich bei Hochwasser zu schützen.

Hochwasser-Check fürs Haus

Wie können Sie Ihr Zuhause richtig schützen?

Die HUK-COBURG ist Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit Ihres Zuhauses geht. Mit Abschluss unserer Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung und den darin enthaltenen Grundgefahren, zum Beispiel Feuer, Sturm/Hagel, ist Ihre Immobilie bereits sehr gut abgesichert. Mit der zusätzlichen Elementarschaden-Deckung können Sie Ihren Grundschutz optimal ergänzen.

Doch was kann man gerade im Hinblick auf Naturgefahren noch tun, um sein Zuhause vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalls zu schützen?

Mit der heutigen Technik ist es bereits möglich, große meteorologische Ereignisse vorherzusagen. Achten Sie z. B. bei Nachrichtendurchsagen oder in frei verfügbaren Wetterapps stets auf Unwetterwarnungen in Ihrem Umkreis.

Weitere Tipps und wichtige Hinweise *, die Sie unterstützen sollen, um sich gegen die Folgen des Klimawandels wappnen zu können, finden Sie hier!

Was tun bei Hochwasser?
  • Wann kommt es zu einem Hochwasser?
  • Was tun wenn das Hochwasser kommt?
  • Welche Versicherung zahlt Schäden durch Hochwasser?
Sturmschäden
  • Wie entstehen Stürme?
  • Welche Versicherungen sind von Sturmschäden betroffen?
  • Was kann ich tun um Sturmschäden zu vermeiden?
Frostschäden vermeiden
  • Woran erkenne ich Frostschäden?
  • Welche Versicherungen helfen bei Frostschäden?
  • Was muss ich bei Frostschäden tun?

Auch Blitzschläge und Tornados können zu Schäden an und in den eigenen vier Wänden führen. Was hinter den Naturgefahren steckt und wie Sie sich am besten davor schützen, erfahren Sie in unseren Ratgebern:

Welche „Pflichten” habe ich als Versicherungsnehmer?

Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages gehen Sie auch Pflichten ein. Das bedeutet, Sie haben bestimmte Obliegenheiten. Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften und werden durch das Bedingungswerk zu Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Sie das Risiko klimabedingter Gefahren für Ihre Immobilie mindern können, wenn Sie diese einhalten. Dies hat den Vorteil, dass die Leistungen im Schadenfall nicht gekürzt werden. Werden die Obliegenheiten nicht eingehalten, müssen Sie mit Leistungskürzungen im Schadenfall rechnen.

Achten Sie deshalb auf folgende Obliegenheiten:

Rückstausicherung

In Ihren Hausrat- und Wohngebäudeversicherungsbedingungen ist geregelt, dass Sie verpflichtet sind die Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück und die Rückstausicherungen (Rückstauklappen) zum Schutz vor Überschwemmung stets funktionsbereit zu halten.

Hinweis: Für den Rückstauschutz ist jeder Hausbesitzer grundsätzlich selbst verantwortlich, die Kommunen übernehmen im Regelfall keine Haftung.

Frostschäden vorbeugen

In den kalten Jahreszeiten müssen Sie darauf achten, dass alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt sind, um Frostschäden vorzubeugen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie alternativ alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.

Dächer und weitere Gegenstände prüfen

In der Wohngebäudeversicherung gibt es die Pflicht, dass Dächer und außen an das Wohngebäude angebrachte Gegenstände zum Schutz vor Sturm und Hagel in ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden müssen.

Hinweis: Wenn es für Sie gefahrlos möglich ist, nehmen Sie eine regelmäßige Sichtkontrolle vor und beseitigen Sie unverzüglich erkennbare Mängel.

Pärchen in Küche an Laptop

Sorgen Sie rechtzeitig vor

Informieren Sie sich über das Risiko Ihrer Immobilie und sorgen Sie in allen Fällen rechtzeitig vor. Hier finden Sie alle Informationen rund um unsere Versicherungsprodukte:

Wohngebäude­versicherung Elementar­versicherung Hausrat­versicherung

Besonderheit unserer Wohn­gebäude­versicherung

Die Ereignisse im Ahrtal aus 2021 haben uns alle tief erschüttert. Das Erlebte aus dieser Jahrhundertflut hat uns dazu veranlasst, zukünftig eine Wohngebäudeversicherung anzubieten, bei der kein Kunde mehr ohne Elementarschutz ist.

Wir bieten deshalb unsere Wohngebäudeversicherung immer mit einem Elementarschutz an. Dafür gibt es zwei Varianten: Wir empfehlen dabei immer den Elementarschutz Classic, mit einer marktüblich geringen Selbstbeteiligung. Entscheiden Sie sich gegen unsere Empfehlung, dann stehen Sie trotzdem nicht schutzlos da. Sie erhalten automatisch mit Abschluss unserer Wohngebäudeversicherung einen Mindestschutz gegen die üblichen Elementargefahren, unseren Elementarschutz Basis, aber mit einer deutlich höheren Selbstbeteiligung von 100.000 €.

Damit bleiben Sie also nicht völlig schutzlos, ein Mindestschutz ist immer garantiert.

Ein Beispiel: Viele Gebäude, die nicht versichert waren, wurden durch die Flutkatastrophe im Kreis Ahrweiler vollständig zerstört. Unser Elementarschutz Basis hätte zumindest die schlimmsten finanziellen Folgen abgemildert.

Wie kann ich mein Zuhause sicher aufbauen?

Vor allem Hochwasser kann große Schäden an der Substanz und den Sachen in Ihrem Zuhause verursachen. Dabei lauert die größte Gefahr oft dort, wo Wasser in das Haus eindringen kann. Das sind Keller, Türen, Fenster, Außenwände und das Dach.

Durch angepasstes Bauen lassen sich in gefährdeten Bereichen Hochwasserschäden vermeiden. Eine Empfehlung ist dabei, schon beim Bau auf wasserbeständige Materialien zu achten.

Was genau Sie zur Vorbeugung, z.B. gegen Hochwasser tun sollten, hängt von der individuellen Lage und der Hochwassergefährdung des Grundstücks ab.

Wesentliche Informationen bieten Ihnen unsere Ratgeber.

Präventionsmaßnahme „Hochwasser-Pass”

Der Hochwasser-Pass, ein Angebot des Hochwasser-Kompetenz-Zentrum Köln e.V., liefert eine objektive Risikoanalyse zur individuellen Gefährdung bestehender oder neu geplanter Gebäude durch Hochwasser und Starkregen.

  • In einer ersten Online-Abfrage erhalten Immobilienbesitzer eine automatisierte Auskunft und eine erste Einschätzung ihres Risikos.
  • Danach kann der Hausbesitzer kostenpflichtig einen vom Hochwasser-Kompetenz-Zentrum ausgewiesenen Sachverständigen beauftragen. Dieser prüft sorgfältig die aktuelle Gefährdung des Gebäudes und gibt Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwasser-/Starkregengefährdung reduziert werden kann.
  • Die umgesetzten und empfohlenen Maßnahmen werden dann im Hochwasser-Pass festgehalten. Dieser dient als Nachweis, in welchem Maß das Gebäude letztendlich durch Hochwasser, Starkregen, Kanalrückstau und Grundhochwasser gefährdet, gesichert oder angepasst ist.

Erfahren Sie mehr über die individuellen Hochwasser-Schutzmaßnahmen.

Icon: Neu!

10 % Nachlass auf die jährliche Versicherungsprämie für den Elementarschutz Classic

Sichern Sie sich 10 % Nachlass durch die Umsetzung der im Hochwasser-Pass empfohlenen Präventionsmaßnahmen.

(Gültig für alle vier ZÜRS-Gefährdungszonen)

Mein Zuhause hat Schaden genommen, durch ein Naturereignis – was kann ich tun?

Wenn Ihr Zuhause von einem schweren Naturereignis getroffen wurde, dann unterstützt Sie die HUK-COBURG bestmöglich. Im Schadenfall können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen der beste Service geboten wird, damit Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus wieder sorgenfrei genießen können. Im Schadenfall unterstützt Sie unsere Checkliste:

  1. Dokumentieren Sie alle Schäden, die Sie entdeckt haben. (Nutzen Sie dafür ein Smartphone oder eine Kamera)
  2. Melden Sie Ihren Schaden bei der HUK-COBURG. Tipp: Der schnellste Weg ist unsere online Schadenmeldung. Sie können selbst alle Angaben vornehmen und bekommen eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstatus einfach per E-Mail
  3. Sie erhalten die Auszahlung aus Ihrer Versicherung – jetzt kann der Wiederaufbau beginnen!

Sie sind bei uns versichert und möchten einen Schaden melden?

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Focus Money, Fairste Schadenregulierung Ausgabe 11/2024

Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten

Schaden telefonisch melden
In Deutschland
Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden und Panne
09561 96 108 *
Rechtsschutz 0800 2 485 732 *
Im Ausland
Autounfall oder Panne +49 69 66 555 66 **
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice +49 69 66 555 44 **

Serviceleistungen

Unsere Auslandskrankenversicherung hilft Ihnen in vielen Fällen, z. B.:

... wenn Sie im Ausland erkranken.

In vielen Ländern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt oder entfallen ganz. Oft werden Sie nicht auf Krankenschein behandelt und müssen viele Kosten selbst tragen. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie dagegen im Gastland Privatpatient bei dort zugelassenen anerkannten Ärzten. Der 24-Stunden-Notrufservice hilft Ihnen, einen Arzt in Ihrer Nähe zu finden.

.... wenn ein Krankenrücktransport nötig ist.

Ist ein Rücktransport erforderlich, dann organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale den Krankenrücktransport.

... wenn Sie vor Ort ins Krankenhaus müssen.

Wir zahlen Ihnen den Transport und die Behandlung als Privatpatient. Zudem übernimmt der 24-Stunden-Notrufservice für Sie die Abwicklung von Krankenhausrechnungen.

* Rund um die Uhr
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Pannenhilfe anfordern / Schutzbriefleistung melden

Sie möchten eine Pannenhilfe anfordern? Dann nutzen Sie dafür gerne unseren digitalen Pannenservice:

Mehr zum digitalen Pannenservice

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Wenden Sie sich nach einem Schadenfall an unsere Mitarbeiter in den Schadenaußenstellen.

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Erst durch Klick auf diese Schaltfläche erfolgt ein Datenaustausch mit dem Kartenanbieter GoogleMaps.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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* Bitte beachten Sie, dass unsere Tipps unverbindlich sind und nur einen Vorschlag für potenzielle Regelungen darstellen. Die Tipps sollen Ihnen als Anregung und Hilfe dienen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die HUK-COBURG übernimmt hierbei keinerlei Haftung.

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  2. Schadenprävention