Berater-Homepage von Dirk Zimmermann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2LI8-V024J-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2LI8-V024J-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2LI8-V024J-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2LI8-V024J-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2LI8-V024J-36

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Au-pair Mädchen mit Kind im Arm

Au-pair: Tipps & Versicherungen

Au-pair Mädchen mit Kind im Arm

Au-pair: Tipps & Versicherungen

Wie funktioniert Au-pair?

Au-pair heißt übersetzt „zum gleichen Wert“ oder „auf Gegenleistung“.

  • Au-pairs sind junge Erwachsene, die ins Ausland gehen und dort bei einer Gastfamilie unterkommen.
  • Ein Au-pair hilft im Haushalt der Gastfamilie und bei der Kinderbetreuung.
  • Im Gegenzug kann das Au-pair bei der Familie wohnen und wird verpflegt.
  • Darüber hinaus räumt die Gastfamilie dem Au-pair die Möglichkeit ein, einen Sprachkurs zu besuchen und zahlt meist ein kleines Taschengeld.

Für das Au-pair sind verschiedene Zertifikate, Gesundheitstests etc. obligatorisch. Die Voraussetzungen variieren von Land zu Land. Auch die Höhe des Taschengeldes ist abhängig vom jeweiligen Gastland.

Art und Umfang der Aufgaben in der Gastfamilie sind von Land zu Land unterschiedlich und sorgen oft für Streit.

Daher kann es sinnvoll sein, sich an eine Au-pair-Agentur zu wenden. Im Falle eines Au-pair-Aufenthalts in der USA ist dies sogar Pflicht.

Diese vermittelt Gastfamilien und ist Ansprechpartner, wenn während des Aufenthaltes Probleme auftauchen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Aufgaben eines Au-pairs?

Die zentrale Aufgabe des Au-pairs ist die Kinderbetreuung.

Sie spielen mit den Kindern der Familie, fahren sie zur Schule oder betreuen die Freizeitaktivitäten.

Sie bereiten das Essen zu, halten die Kinderzimmer sauber und unterstützen die Eltern bei den allgemeinen Haushaltsaufgaben.

Je nach Stellenbeschreibung bringen sie die Kinder auch ins Bett oder unterstützen sie bei den Hausaufgaben.

Was verdient man als Au-pair?

Au-pairs erhalten für die Betreuung der Kinder ein Taschengeld, dessen Höhe abhängig vom Gastland ist.

So erhalten Au-pairs, die in den USA arbeiten, mindestens 195,75 $ pro Woche, während der Mindestlohn in Spanien nur bei 70 € pro Woche liegt.

Zudem zahlt die Gastfamilie die Kosten für die notwendigen Versicherungen in dem Gastland und sie kommen für Kost und Logis auf.

Je nach Hekunfts- und Gastland variieren die Kosten, die auf ein Au-pair zukommen. Wir haben hier eine Übersicht der Kosten zusammengestellt:

Kosten
Visum bis ca. 170 €
Versicherung bis ca. 380 €
Reisekosten bis ca. 1.700 €
Organisation durch eine Agentur bis ca. 850 €

Wie finde ich die richtige Gastfamilie?

Besonders einfach ist die Suche über Onlineportale wie aupairworld.com oder aupair.com.

Dort finden sich Gastfamilien aus verschiedenen Ländern und man kann sich direkt über die Plattform bei den Familien vorstellen.

Hierfür muss ein Bewerbungsbogen ausgefüllt werden und es können Briefe, Fotos oder Videos an Gastfamielen geschickt werden. Für eine Bewerbung können auch Referenzen aus anderen Jobs hilfreich sein.

Alternativ legen sie auf einer Plattform ein Profil an und hoffen auf Anfragen von Gastfamilien. Beispielsweise hier auf au-pair.com.

Wenn Sie sich bei einer Gastfamilie vorstellen, sollte die Vorstellung im Idealfall in der jeweiligen Landessprache erfolgen.

Wenn ich als Au-pair in die USA gehe – brauche ich ein Visum?

Au-pairs, die in den USA arbeiten wollen, benötigen das Visum J1.

Dieses ist nur über eine zugelassene Agentur für Au-pair erhältlich.

Wie beantrage ich ein Visum?

Zunächst registrieren Sie bei einem Anbieter und wählen eine passende Agentur aus.

Diese übernimmt die Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt.

Sie führen als Erstes ein Gespräch mit der Agentur.

Diese prüft dann Ihre persönlichen Referenzen, von denen Sie mindestens drei einreichen müssen.

Sie benötigen:

  • ein medizinisches Attest, das Ihre Arbeitsfähigkeit bestätigt,
  • einen psychologischen Test und
  • einen Nachweis über Vorstrafen.

Bei einer positiven Vorprüfung beantragt die Agentur das Visum in Ihrem Heimatland bei der Botschaft oder dem Konsulat.

Bevor Sie das Visum erhalten, folgt ein weiteres Gespräch. Zum Abschluss führen Sie noch einen Orientierungskurs in der Agentur durch.

Beliebteste Länder und Voraussetzungen

Grundsätzlich sollten Au-pairs ledig und kinderlos sein.

Sie benötigen ausreichend Geld für die Reise und das Visum.

Wichtig sind ausreichende Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache. In Spanien und Frankreich sind Grundkenntnisse ausreichend, wenn die englische Sprache gut beherrscht wird.

Zudem sollten Au-pairs körperlich fit sein. In einigen Ländern ist ein entsprechendes Attest notwendig.

Besondere Voraussetzungen für einzelne Länder haben wir hier zusammengefasst:

USA

  • zwischen 18 und 26 Jahren
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Nichtraucher
  • Führerschein und Fahrpraxis
  • Nachweis über Erfahrung in der Kinderbetreuung

Australien

  • zwischen 18 und 30 Jahren
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Working Holiday Visum wird zum ersten Mal bezogen
  • Führerschein und Fahrpraxis
  • Mindestens 5.000 AUD auf dem Bankkonto

England

  • zwischen 17 und 30 Jahren
  • EU-Staatsbürgerschaft

Irland

  • zwischen 18 und 28 Jahren
  • EU-Staatsbürgerschaft

Frankreich

  • zwischen 17 und 30 Jahren
  • EU-Staatsbürgerschaft
  • Mittlerer Schulabschluss und/oder Fachhochschulreife

Spanien

  • zwischen 18 und 30 Jahren (bei Ausreise)
  • keine psychische Erkrankung in den letzten 3 Jahren
  • Nichtraucher bevorzugt
  • Führerschein (von Vorteil)
  • Schulabschluss (mind. Mittlere Reife)
  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Erfahrung in der Kinderbetreuung und/oder Jugendarbeit

Welche Versicherungen braucht ein Au-pair?

Zwar gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht, jedoch können Erkrankungen oder Unfälle überall und jederzeit passieren. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Abreise über die Regelungen im Zielland selbst oder bei der Au-pair Agentur zu informieren:

  • Krankheit
    Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt im Krankheitsfall im Ausland nur eingeschränkte oder im schlimmsten Fall gar keine Leistungen. So wird auch mit Europäischer Krankenversicherungskarte kein Krankenrücktransport gewährleistet. Auf der sicheren Seite ist man daher, wenn man als Au-pair eine Auslandskrankenversicherung abschließt.
  • Haftpflicht
    Eine (Berufs-)Haftpflicht kann sich ebenso als sehr sinnvoll erweisen, wobei Studenten oft schon durch die Haftpflichtversicherung der Eltern genügend versichert sind. Das sollte vor Reiseantritt unter den Versicherungsbedingungen geprüft werden. Damit Sie keine Nachteile haben, wenn Sie den Schlüssel Ihrer Gasteltern verlieren oder versehentlich einen Schaden verursachen.
  • Unfall
    Falls Ihnen im Ausland etwas zustoßen sollte, bietet eine Unfallversicherung zusätzlich eine 24-Stunden Hotline für Notfälle, sie leitet Krankenrücktransporte sowie Krankenhausaufenthalte in die Wege und hilft bei rechtlichen Fragen weiter.

Am besten spricht man vorher mit der Gastfamilie, ob sie bereit ist, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus sind folgende Dinge wichtig:

  • Impfungen
    Prüfen Sie ob der Impfschutz aktuell ist und welche Reiseschutzimpfungen für das Gastland empfohlen werden.
  • Ausweispapiere
    Sind Ihre Papiere aktuell? Prüfen Sie die Gültigkeitvon Personalausweis ud Reisepass und Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Aufenthaltsgenehmigung oder Ihr Visum.
  • Internationaler Führerschein
    Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Gastland ein internationaler Führerschein notwendig ist und beantragen Sie ihn gegebenenfalls bei einem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich zudem über abweichende Verkehrsregeln und Vorschriften an Ihrem Zielort.
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Versicherungsschutz in der EU, EWR und der Schweiz, sowie internationale Regelungen

Der Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland sollte individuell angepasst werden.

  • Für die Krankenversicherung gibt es ein Sozialversicherungsabkommen mit vielen Ländern.
  • Dieses besagt aber nur, dass Leistungen, die im Heimatland versichert sind, auch im Ausland versichert sind und mit demselben Leistungssatz bezahlt werden.
  • Kostet die einfache Ausstellung eines Rezepts in Deutschland laut GOÄ 3,15 €, werden auch nur diese Kosten im Ausland übernommen.
  • Eine etwaige Differenz zahlt die versicherte Person selbst.

Achten Sie also auf ausreichenden Versicherungsschutz.

Zudem gibt es nicht mit allen Ländern entsprechende Abkommen oder sie betreffen nur einen Teil der Sozialversicherungszweige. So gibt es zum Beispiel nur eine Absicherung in der Krankenversicherung, nicht aber in der Rentenversicherung.

Wie sieht es umgekehrt aus, wenn man ein Au-pair aufnehmen möchte?

Gastfamilien in Deutschland sind zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für das Au-pair verpflichtet.

Das Versicherungspaket enthält mindestens eine Krankenversicherung, optional, aber sehr sinnvoll, sind weiterhin eine Private Unfallversicherung und eine Private Haftpflichtversicherung.

Was kostet ein Au-pair?

In Deutschland liegt das Taschengeld für das Au-pair mindestens bei 280 € monatlich. Dazu kommen die Kosten für das Versicherungspaket, die zwischen 25 und 70 € liegen.

Gastfamilien zahlen zudem die Fahrtkosten des Au-pairs, die Kosten für die notwendigen Behördengänge und einen Zuschuss in Höhe von 50 € pro Monat für den Deutschkurs.

Außerdem erhält das Au-pair freie Kost und Logis. Die Kosten sind im Rahmen der Kinderbetreuungskosten teilweise steuerlich absetzbar.

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Noch Fragen?

Sie planen einen Auslandsaufenthalt als Au-pair und haben Fragen bezüglich einer Auslandskrankenversicherung?

Oder Sie möchten ein Au-pair aufnehmen und bestmöglich absichern? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Berater vor Ort.

Auch erreichen Sie unseren Kundenservice jederzeit über unsere Servicehotline.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Dirk Zimmermann

Versicherungsfachmann

Bangertstr. 8
63450 Hanau

Tel. 06181 24161
Mobil 0160 90917536

Beratung:

Montag 08:00 - 12:30 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr  
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
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