Berater-Homepage von Dirk Vettermann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NMHC-GJA1Q-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NMHC-GJA1Q-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NMHC-GJA1Q-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NMHC-GJA1Q-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NMHC-GJA1Q-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NMHC-GJA1Q-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Spardose in Form eines kleinen gelben Fiat 500 mit Geldschein und einer Münze im Schlitz.
Eine Spardose in Form eines kleinen gelben Fiat 500 mit Geldschein und einer Münze im Schlitz.

Kfz-Versicherung kündigen

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung in 2024 kündigen?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist heute in Deutschland für nahezu alle Kraftfahrzeuge Pflicht.

Entsprechend viele unterschiedliche Versicherer lassen sich auf dem Markt finden und auch bei der Höhe des Versicherungsbeitrags gibt es teilweise sehr große Unterschiede.

Wer seine Versicherung clever wechselt, kann von einer großen Beitragsersparnis profitieren.

Zuvor allerdings muss die alte Autoversicherung gekündigt werden. Dies kann in der Regel formlos schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Was für Ihren Vertrag genau zutrifft, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Ein Blick hinein lohnt sich also, dass die Kündigung auch akzeptiert wird.

Achtung: Sie sollten Ihre Kündigung rechtzeitig und mit genug Vorlauf zum Stichtag – in der Regel zum 30.11. eines Jahres – übermitteln. Ein entsprechendes Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie hier in diesem Ratgeber.

Kfz-Beiträge gestiegen? Jetzt Sonderkündigungsrecht nutzen

  • Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert?
  • Dann können Sie Ihre Autoversicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.
  • Achtung: Das muss nicht unbedingt die Rechnung sein!
  • Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung.

Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Es gibt 3 Möglichkeiten die Versicherung zu kündigen:

  • ordentlich zum Ablauf des Vertrags
  • außerordentlich nach einem Schadenfall
  • außerordentlich bei einer Erhöhung des Beitrags 

Inhaltsverzeichnis

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.

  • Die sogenannte Hauptfälligkeit eines Kfz-Versicherungsvertrags ist in vielen Fällen der 01. Januar eines Jahres, der Stichtag für die Kündigung ist also meistens der 30. November.
  • Zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen, damit diese zum 01. Januar angenommen wird.
  • Liegt die Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Bei Saisonkennzeichen gibt es eine Ausnahme. Hier liegt die Hauptfälligkeit auf dem Tag des Saisonbeginns. Bei einem Saisonkennzeichen mit Gültigkeit von April bis Oktober gilt also der 01. April als Hauptfälligkeit.

Zudem gibt es einige Versicherer, die eine unterjährige Hauptfälligkeit anbieten. Diese kann an einem beliebigen Tag liegen.

Auch für den Fall, dass Ihr Vertrag mitten im Kalenderjahr abläuft, gilt die einmonatige Kündigungsfrist. Das heißt, wenn z. B. die Police Ihrer Autoversicherung zum 30. Juni endet, muss Ihre Kündigung spätestens am 29. Mai bei der Versicherung vorliegen.

Exemplarisch haben wir Ihnen einige Hauptfälligkeiten mit dem entsprechenden Kündigungstermin zusammengestellt.

Die Kündigung muss dem Versicherer zu diesem Termin vorliegen.

Hauptfälligkeit Spätester Kündigungstermin
01.01. 30.11.
01.04. 28.02. bzw. 29.02.
15.06. 14.05.

Kann man seine Kfz-Versicherung auch nach dem 30.11. noch kündigen?

Auch nach dem 30.11. ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen noch möglich. Alle Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie in unserem Ratgeber.

Jetzt schnell und einfach Kfz-Versicherung kündigen

Wir haben für Sie eine Vorlage für die Kündigung Ihres bisherigen Kfz-Vertrages bei einer anderen Versicherung vorbereitet.

Zum Kündigungsformular

Darf mir der Kfz-Versicherer kündigen?

Ihr Kfz-Versicherer darf den Vertrag unter Einhaltung von Fristen ebenfalls kündigen.

  • Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise zum Ablauf des Vertrags.
  • Die Kündigung muss Ihnen mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags zugehen.
  • Zudem darf der Versicherer den Vertrag außerordentlich nach einem Schadenfall kündigen.
  • Wenn der Versicherer dieses Recht wahrnimmt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang des Kündigungsschreibens bei Ihnen wirksam.

Ablauf der Kündigung – In 5 Schritten Kfz-Versicherung wechseln und sparen

Schritt 1: Prüfen des Kündigungsgrunds

Prüfen Sie, ob ein Kündigungsgrund für Ihren Vertrag vorliegt. Mögliche Gründe sind:

  • Beitragserhöhung durch Kfz-Versicherung
  • Regulierung eines Schadens
  • Fahrzeugwechsel bzw. endgültige Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs

Weitere Infos zum Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung.

Außerdem können Sie Ihren Vertrag zum Ablauf kündigen, wenn keiner der oben genannten Gründe vorliegt.

Schritt 2: Prüfen, welche Fristen einzuhalten sind

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigung dem Versicherer mindestens einen Monat vor Ablauf vorliegen.

Bei einer Sonderkündigung nach Beitragserhöhung seitens der Kfz-Versicherung oder aufgrund eines Schadenfalls müssen Sie eine Frist von einem Monat ab der Kenntnis des Kündigungsgrunds einhalten.

Innerhalb dieser Frist muss die Kündigung der Kfz-Versicherung vorliegen.

Schritt 3: Neue Kfz-Versicherung suchen und abschließen
  • Finden Sie eine Kfz-Versicherung, die Ihren individuellen Bedarf deckt.
  • Neben dem Preis und der versicherten Leistung lassen sich die Unternehmen nach Kriterien wie Schadenservice, Rabattmöglichkeiten (z. B. Kombi-Bonus) oder zusätzliche Angebote vergleichen (Kfz-Schutzbrief, Rabattschutz etc.).
  • Vorteilhaft ist die Auswahl eines Versicherers, der möglichst viele Kriterien erfüllt, die Ihnen wichtig sind.

Dabei sind nicht alle günstigen Kfz-Versicherungen, wie z. B. die HUK-COBURG, auf Vergleichsportalen zu finden – umschauen lohnt sich!

Für die Suche nach der richtigen Kfz-Versicherung haben wir 2 Tipps für Sie:

  • Wenn Sie lange Jahre unfallfrei fahren, suchen Sie nach einer Versicherung mit Rabattschutz, damit Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall sichern können.
  • Die meisten für einen Versicherungsvergleich nötigen Angaben finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und auf der letzten Rechnung Ihres aktuellen Kfz-Versicherers. Halten Sie diese beiden Dokumente nach Möglichkeit bereit.

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, schließen Sie gleich den neuen Vertrag zum gewünschten Stichtag ab.

Ihr neuer Versicherer meldet den Wechsel der Kfz-Versicherung dann automatisch der Zulassungsbehörde.

Tipp: Der neue Versicherungsschutz greift nur dann, wenn Sie die Zahlungsfrist Ihres Versicherungsscheins einhalten. Achten Sie daher auf eine fristgerechte Zahlung, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Schritt 4: Bestätigung des neuen Versicherers abwarten
  • Beantragen Sie Ihren neuen Versicherungsschutz beim ausgewählten Versicherer.
  • Bitten Sie um eine zügige Bearbeitung, damit Sie die Kündigungsfrist noch einhalten können.

Hintergrund ist folgender:

  • Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, kündigen Sie die alte Police möglichst erst, wenn Sie die Bestätigung des neuen Versicherers vorliegen haben.
  • Diese kann entweder durch ein separates Schreiben oder durch die Zusendung des Versicherungsscheins erfolgen.
  • Die Versicherer sind zwar verpflichtet, jedem Kunden eine Haftpflichtversicherung anzubieten, Ihr Antrag für Teil- oder Vollkaskotarife darf jedoch abgelehnt werden.
  • In diesem Fall müssen Sie noch einmal nach einem neuen Angebot suchen, um einen für Sie passenden Vertrag abschließen zu können.
Schritt 5: Bestehende Versicherung kündigen

Wenn Sie die Bestätigung des neuen Versicherers erhalten haben, können Sie den alten Vertrag kündigen.

  • Für die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres reicht eine formlose Mitteilung, welche Versicherung (Nummer des Versicherungsscheines) Sie zu welchem Stichtag kündigen.
  • Bei außerordentlichen Kündigungen müssen Sie im Kündigungsschreiben zudem den Grund für die Kündigung (Schadenfall oder Beitragserhöhung durch den Versicherer) angeben.
  • Die meisten Autoversicherer nehmen die Kündigung mittlerweile auch telefonisch oder per E-Mail an.
  • Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie auf dem Postweg per Einschreiben kündigen. Es ist ebenfalls möglich die Kündigung per Fax zu schicken.

Tipp: Bitten Sie um eine zeitnahe Kündigungsbestätigung.

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Noch Fragen?

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Wenn Sie sich für unsere Kfz-Versicherung interessieren, steht Ihnen unsere Kundenbetreuung bei allen Fragen zu den Leistungen unserer Autoversicherung gern telefonisch und vor Ort zur Verfügung.

Wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Berater vor Ort oder alternativ an unsere Servicehotline. Gemeinsam finden wir die perfekte Absicherung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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