Berater-Homepage von Dieter Borresch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-B8HU-VIMLP-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-B8HU-VIMLP-84

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-B8HU-VIMLP-84


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-B8HU-VIMLP-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-B8HU-VIMLP-84

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-B8HU-VIMLP-84


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie mit 3 Kindern auf einer Wiese
Familie mit 3 Kindern auf einer Wiese

Für wen lohnt sich eine private Kranken­versicherung?

Wir erklären Ihnen Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden. Die Leistungen sind im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel deutlich besser und der Privatpatientenstatus hat beim Arzt durchaus Vorteile. Allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen von der privaten Krankenversicherung. Durch die vorhergehende Gesundheitsprüfung ist die PKV vor allem für junge und gesunde Personen mit einem guten und sicheren Einkommen interessant. Für Beamte ist die private Krankenversicherung zur Ergänzung ihrer Beihilfe empfehlenswert.

Unter welchen Voraussetzungen Sie sich frei für eine private Krankenversicherung entscheiden können erfahren Sie in unserem Ratgeber Wer kann sich privat versichern?.

Inhaltsverzeichnis

Wie unterscheiden sich Beitragsberechnung und Leistungen zur GKV?

Die Beitragsberechnung in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend.

Über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet Ihr monatliches Einkommen. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Beitrag. Der maximale Beitrag ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Sie liegt im Jahr 2024 bei 5.175,00 € pro Monat. Ein höheres Einkommen wird zur Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Bei einem geringen Verdienst zahlen Sie auch entsprechend geringere Beiträge.

Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung erfolgt ausschließlich nach Ihren individuellen Risikoverhältnissen und Ihrem Absicherungswunsch. Es erfolgt keine automatische Anpassung bei einem höheren oder geringeren Einkommen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind auch immer eng mit den Leistungen verbunden, die Sie in der PKV selbst wählen – einmal vereinbarte Leistungen sind in einem Tarif garantiert.

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden hingegen durch die Politik bestimmt und sind zu ungefähr 95% gesetzlich festgeschrieben. Nur über etwa 5% des Leistungsumfangs können die Krankenkassen frei bestimmen. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie nicht vor Leistungskürzungen geschützt. Wenn eine entsprechende Regelung Eingang in das Sozialgesetzbuch findet, sind vorher mitversicherte Leistungen zukünftig ausgeschlossen.

Die Leistungen der PKV dürfen Sie frei wählen. Es gibt Tarife, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und Tarife, die einen deutlich besseren Versicherungsschutz bieten. Einmal gewählte Leistungen sind festgeschrieben und können nicht im Nachhinein durch den Versicherer ausgeschlossen werden. Ihnen steht es allerdings frei, in einen anderen Tarif zu anderen Beiträgen und mit anderen Leistungen zu wechseln. Je nach Vertragskonstellation kann dann eine neue Gesundheitsprüfung notwendig sein.

Was sind konkrete Vorteile und Leistungen der privaten Kranken­versicherung?

In der PKV bestimmen Sie den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst. Sie wählen zwischen einfachen Tarifen, die sich an den Leistungen der GKV orientieren und leistungsstarken Tarifen mit einer umfangreichen Erstattung in fast allen Bereichen. Im Gegensatz zur GKV versichern Sie zum Beispiel auch umfassende Leistungen bei Zahnersatz und Naturheilmitteln. Je nach Art des Tarifs können Sie bei voller Kostenerstattung direkt einen Spezialisten aufsuchen und müssen nicht vorher eine Überweisung bei Ihrem Hausarzt einholen. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus können Sie sich die Kosten für ein Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt erstatten lassen.

Bei vielen Ärzten werden Privatpatienten bevorzugt behandelt und erhalten schneller Termine als Kassenpatienten. Ärzte dürfen bei Privatpatienten nach Aufwand abrechnen und sind nicht auf die Pauschalen beschränkt, die sie für Kassenpatienten erhalten. Insbesondere Fachärzte bieten deshalb inzwischen zusätzliche Sprechstunden ausschließlich für Privatpatienten an.

Wenn Sie also als Angestellter viel verdienen, kann die PKV für Sie die richtige Wahl sein, so dass Sie von den Leistungen und der hochwertigen Versorgung profitieren und vergleichsweise weniger zahlen. Genau wie gesetzlich Versicherte erhalten privat versicherte Angestellte auch einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt 50% des Beitrags, maximal aber 421,76 € (2024). Dadurch reduziert sich der Eigenanteil des Beitrags für den Angestellten deutlich.

Geballte Informationen rund um den Versicherungswechsel finden Sie in unserem Ratgeber Private Krankenversicherung kündigen & wechseln. Hier erfahren Sie alles Wesentliche über den Wechsel von der GKV zur PKV, in einen anderen Tarif oder von einem Versicherer zum anderen.

Welche Krankenzusatztarife sind sinnvoll?

Zusätzlich können Sie den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung durch Krankenzusatztarife erweitern. Während die Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden Sie, ob Sie zusätzlich auch eine Krankentagegeldversicherung oder ein Krankenhaustagegeld absichern möchten.

Und auch, wenn Sie nicht privat krankenvollversichert sind, haben Sie Zugang zum Leistungsangebot der PKV. Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie mit einer Krankenzusatzversicherung einen besseren Versicherungsschutz erhalten. Die Zusatzversicherung erstattet Leistungen, die die GKV nicht erstatten darf.

Zahnzusatz­versicherungen

Verbreitet sind Zahnzusatzversicherungen, mit denen Sie sich eine höhere Erstattung bei Zahnersatz sichern können. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen Festzuschuss in Höhe von 50% der Regelversorgung übernimmt, können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung bis zu 100% des tatsächlichen Rechnungsbetrags absichern.

Krankenhauszusatz­versicherung

Mit einem stationären Zusatztarif, einer Krankenhauszusatzversicherung, können Sie beispielsweise die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt absichern. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nur die Kosten für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt.

Ambulante Zusatz­versicherungen

Es gibt auch ambulante Zusatzversicherungen, die Sie bei den Kosten für ambulante Behandlungen, Hilfsmittel und Brillen entlasten. So zum Beispiel erhalten Sie alle zwei bis drei Jahre die Kosten für eine neue Brille bis zu einer Höchstgrenze ersetzt. Auch Behandlungen bei Heilpraktikern und Naturheilverfahren können Sie mit einer Zusatzversicherung absichern.

Krankenhaustagegeld­versicherung

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung sichern Sie sich einen zusätzlichen Geldbetrag für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus verbringen. Sie dürfen die Höhe frei wählen und die Leistung ist nicht zweckgebunden. Sie können die Leistungen zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einsetzen, um zu Hause einen geregelten Ablauf während Ihrer Abwesenheit sicher zu stellen.

Krankentagegeld­versicherung

Generell empfehlenswert, auch für Angestellte und Selbstständige, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Sie sichern so ihr Einkommen bei längerer Krankheit ab. Selbstständige versichern wir ab der zweiten Krankheitswoche. Angestellte können Krankentagegeldleistungen ab dem 43. Tag der Krankschreibung erhalten. In den sechs Wochen davor übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sodass eine zusätzliche Absicherung nicht notwendig ist.

Was kostet eine private Kranken­versicherung?

Bei der der privaten Krankenvollversicherung sind die Kosten allein von Ihren individuellen Risikoverhältnissen abhängig. Wenn Sie einen Antrag auf Krankenversicherung stellen, wird Ihr Gesundheitszustand geprüft. Bei bestehenden Vorerkrankungen wird unter Umständen ein Zuschlag auf den Beitrag erhoben. Zudem ist Ihr Alter entscheidend für die Ermittlung der Prämie. Je jünger Sie sind, desto günstiger wird der monatliche Beitrag.

Weitere wichtige Faktoren für die Höhe der Beiträge sind der gewünschte Tarif und die gewünschte Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger wird der Beitrag, den Sie monatlich zahlen müssen. Leistungsstarke Tarife mit umfassenden Erstattungsleistungen sind teurer als Einstiegstarife, die auf das Primärarztprinzip setzen und nicht alle Behandlungen zu 100% erstatten.

Die HUK-COBURG bietet Ihnen drei verschiedene Krankenversicherungstarife an.

  • Bei unserem Einsteigertarif E entscheiden Sie sich zwischen zwei möglichen Selbstbeteiligungen: 300 € oder 1.500 €. Der Tarif folgt dem Haus- oder Primärarztprinzip. Sie erhalten eine volle Kostenerstattung für Heilbehandlungen, wenn Sie zunächst einen Allgemein-, Frauen, Kinder- oder Augenarzt aufsuchen, bevor Sie zu einem Spezialisten gehen.
  • In unserem Tarif SelectPro wählen Sie zwischen vier Selbstbehaltsstufen: 0 €, 300 €, 600 € und 1.500 €. Die Erstattungsleistungen sind umfangreicher als beim Tarif E.
  • Unser Tarif Komfort sorgt für eine vollständige Erstattung in den meisten Bereichen und punktet mit zusätzlich hohen Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktiker. Auch hier gibt es vier Selbstbehaltstufen: 0 €, 300 €, 600 € und 1.500 €. In der studentischen Krankenversicherung können Sie eine Selbstbehalt-Stufe bis 600 € wählen.

Was ist, wenn ich die Beiträge zur PKV nicht mehr bezahlen kann?

Wenn Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsreduktion. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kann gegebenenfalls auch eine Stundung der Beiträge in Frage kommen. Wenn Sie aber langfristig Schwierigkeiten bei der Beitragszahlung haben, können Sie in den Basis- oder Standardtarif wechseln.

Standardtarif für Verträge vor dem 01.01.2009

Der Standardtarif steht Ihnen offen, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Der Standardtarif wurde eingeführt, um insbesondere ältere Personen eine möglichst günstige Versicherungslösung zu bieten, wenn nicht mehr genügend Einkommen vorhanden ist. Der Standardtarif orientiert sich zwar an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, schließt aber in einigen Bereichen die Kostenerstattung aus. So erhalten Sie im Standardtarif keine Leistungen für Kuren, Haushaltshilfen und Krankengeld.

Dafür bietet der Standardtarif Vorteile bei der Berücksichtigung von Altersrückstellungen. Diese werden im Standardtarif voll berücksichtigt, während im Basistarif nur eine anteilige Berücksichtigung erfolgt. So liegt im Standardtarif der tatsächliche Beitrag, den langjährig versicherte Personen zahlen müssen, häufig unter dem eigentlichen Höchstsatz. Zudem profitieren Ehepaare, bei denen beide Partner privat versichert sind, von einem reduzierten Gesamtbetrag. Wenn das gemeinsame Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, wird nur der 1,5-fache Beitrag fällig. Im Basistarif gibt es eine solche Einschränkung nicht, beide Ehepartner zahlen den vollen Beitrag.

Basistarif für Verträge nach dem 01.01.2009

Der Basistarif enthält nahezu alle Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenkassen erbringen. Er steht allen Versicherten offen, die ihren Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen haben. Wenn Sie in den Basistarif wechseln möchten und ihr Vertrag vor dem Stichtag abgeschlossen wurde, müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Entweder sind Sie mindestens 55 Jahre alt oder Sie beziehen eine Rente oder eine Pension. Zusätzlich können Sie wechseln, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.

Die Beiträge für den Standard- und Basistarif sind gesetzlich begrenzt. Im Basistarif zahlen Sie maximal den GKV-Höchstbetrag inklusive des durchschnittlichen Zusatzbetrags. In 2024 liegt dieser Wert bei 843,52 € pro Monat. Im Standardtarif fallen maximal Kosten in Höhe des GKV-Höchstbetrags an, der in 2024 bei 755,56 € monatlich liegt. Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, zahlt für den Basistarif maximal den hälftigen Höchstbetrag. Wenn Sie auch den reduzierten Satz nicht zahlen können, übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger weitere Teile oder sogar den kompletten Beitrag.

Noch Fragen? – Nutzen Sie unsere Serviceangebote

Gern beraten wir Sie rund um unsere Lösungen zur privaten Krankenversicherung. Egal ob Sie sich für eine Krankenzusatz- oder eine Krankenvollversicherung interessieren, unser Kundenservice unterstützt Sie bei der Auswahl des besten Tarifs für Ihre Bedürfnisse. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner persönlich vor Ort und über unsere Servicehotline.

Die passende Versicherung für Sie

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Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

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