Berater-Homepage von Dieter Beck

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-620O-0BGSE-60 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-620O-0BGSE-60

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-620O-0BGSE-60


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-620O-0BGSE-60 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-620O-0BGSE-60

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Studentin in London vor Big Ben
Studentin in London vor Big Ben

Auslandssemester

Der richtige Versicherungsschutz

Was bringt mir ein Auslandssemester?

Internationale Kontakte knüpfen, die eigenen Fremdsprachenkenntnisse verbessern oder ein neues Land kennenlernen: Die Gründe für ein Auslandssemester sind vielfältig. Vielleicht wollen Sie auch nur dem kalten Winter in Deutschland entfliehen und das Wintersemester am Mittelmeer verbringen.

Inhaltsverzeichnis

Wann kann ich ein Auslandssemester machen?

Ein Auslandssemester ist bei den meisten Studiengängen ab dem 2. Semester möglich. In einigen Studiengängen ist es verpflichtend zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgesehen, ohne Vorgabe entscheiden Sie selbst, wann Sie es durchführen möchten.

Wie läuft das ab?

Grundsätzlich können Sie sich an jeder Universität für ein Auslandssemester bewerben.

Üblich ist aber eine Bewerbung an einer Partneruniversität. Das ist mit Vorteilen verbunden:

  • Sie zahlen entweder keine Studiengebühren, wenn die Uni innerhalb der Europäischen Union liegt oder nur geringere Gebühren bei Standorten in Nicht-EU-Ländern.
  • Zudem werden die erbrachten Leistungen für das Studium anerkannt.
  • Die Vergabe eines Stipendiums ist bei Partneruniversitäten ebenfalls einfacher.

Erste Informationen erhalten Sie beim International Office der eigenen Uni. Je früher Sie sich informieren, desto besser, so verpassen Sie keine Bewerbungsfristen.

Welche Möglichkeiten der Förderung stehen mir zur Verfügung?

Ein Auslandsstudium ist nicht ganz günstig. Um ein Studium im Ausland zu finanzieren, gibt es für Studierende diverse Förderungsmöglichkeiten und Stipendien.

Auch die Beantragung von Auslands-BAFöG ist eine Option. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber BAFöG im Studium.

Die weltweit größte Organisatin für Auslandsaufenthalte, der „Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)“, unterstützt Studierende mit Jahresstipendien. Hier finden Sie Informationen wie Sie der DAAD unterstützen kann, wenn Sie für eine Zeit im Ausland studieren möchten.

Eine der bekanntesten Förderungsmöglichkeiten ist wahrscheinlich das Erasmus-Programm. Es war ursprünglich für Aufenthalte im Europäischen Ausland gedacht, mittlerweile ist aber ein Austausch mit Partnerländern in aller Welt möglich. Die Stipendien werden durch Gelder des DAAD mitfinanziert. Studierende können sich für ein Stipendium direkt bei den Erasmus-Koordinatoren ihrer Hochschule bewerben.

Hier finden Sie eine umfangreiche Liste von Förderprogrammen für das Auslandsstudium.

Welche Versicherungen benötigt man für ein Auslandssemester?

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen auch Versicherungen und bieten dem entsprechend in der Hausratversicherung ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz.

Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Hausratversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Liegt der Studienort in anderen Staaten, sollte man auch hier das Gespräch mit seinem Versicherer suchen.

Wann braucht man eine Auslandskranken­versicherung?

Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen.

Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Zuzahlungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

Viele private Krankenversicherungen bieten für vorübergehende Auslandsaufenthalte – wie einem Auslandssemester – Schutz im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.

Versicherungsschutz in der EU, EWR und der Schweiz

Innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz hat die deutsche Bundesregierung Sozialversicherungsabkommen mit den jeweiligen Staaten geschlossen. So soll sichergestellt werden, dass eine Behandlung auch im Ausland erfolgen kann.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten, die sie auch bei einer Behandlung im Inland tragen würde. Gesetzlich versicherte Studenten sind daher auch im Ausland krankenversichert.

Die Leistungen in den einzelnen Ländern variieren aber stark und nicht überall gibt es ausreichende Angebote für gesetzlich krankenversicherte Personen. Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert.

Was leisten inländische Versicherungen während meines Auslandssemesters?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich auch Behandlungskosten im europäischen Ausland.

Allerdings ist der Schutz auf Aufenthalte von maximal 6 Monaten begrenzt. Deswegen ist eine Auslandskrankenversicherung eine wichtige Ergänzung. Sie übernimmt alle Kosten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Haftpflichtverträge gelten in der Regel weltweit, sodass eine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung nicht notwendig ist. Die Notfallversicherung übernimmt Rückreisekosten, wenn zuhause ein Notfall gemäß den Bedingungen auftritt. Diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn verhältnismäßig hohe Rückreisekosten anfallen.

Welche Auslandskranken­versicherung brauche ich für das Auslandssemester?

Eine normale Auslandsreisekrankenversicherung ist für das Studium im Ausland nicht ausreichend. Sinnvoll ist daher eine Auslandskrankenversicherung. Diese kann bei der HUK-COBURG für Reisen von bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden.

Eine Verlängerung des Vertrags ist unter bestimmten Umständen möglich, eine Verkürzung mit Beitragsrückzahlung kann ebenfalls erfolgen, wenn uns entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Als Nachweis genügt zum Beispiel ein Rückflugticket.

Welche Versicherungen brauche ich bei einem Auslandssemester außerhalb der EU oder in den USA/Kanada?

Grundsätzlich brauchen Sie bei einem Aufenthalt außerhalb der EU eine eigene Krankenversicherung. Empfehlenswert sind zudem eine Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung, insbesondere, wenn Sie in ein Land gehen, in dem es nur ein fragwürdiges Rechtssystem gibt.

In Nordamerika ist es inzwischen üblich, dass Krankenversicherungen obligatorisch bei der Immatrikulation von Austauschstudenten abgeschlossen werden. Einige Universitäten bieten dabei verpflichtende Gruppenversicherungen an, andere stellen die Wahl der Krankenkasse frei.

Die Prämien für eine Auslandsreisekrankenversicherung, die auch in den USA oder Kanada gilt, fallen höher aus, weil die Kosten für Behandlungen in diesen Ländern ebenfalls deutlich höher liegen. Die meisten Krankenversicherungsverträge enden automatisch nach 12 Monaten, eine Verlängerung ist in der Regel möglich. Achten Sie gegebenenfalls darauf, rechtzeitig eine Verlängerung des Vertrags zu beantragen, oder wählen Sie sofort eine passende Laufzeit des Vertrags aus.

Versicherungen für ein Auslandssemester in Deutschland

Ausländische Studenten, die nach Deutschland kommen, benötigen in jedem Fall eine Krankenversicherung.

Das gilt nicht für Studenten, die aus der EU, dem EWR und der Schweiz kommen. Die heimischen Krankenversicherungen gelten als ausreichend für den Deutschlandaufenthalt. Dennoch ist ein zusätzlicher Schutz meist empfehlenswert.

Wer als ausländischer Student einen Nebenjob in Deutschland annimmt, ist gesetzlich krankenpflichtversichert und muss sich eine entsprechende deutsche Krankenkasse suchen. Diese ist verpflichtet, den ausländischen Studenten zumindest für die Zeit seiner Nebentätigkeit aufzunehmen.

Noch Fragen?

Sie planen einen Auslandsaufenthalt als Au-pair und haben Fragen bezüglich einer Auslandskrankenversicherung? Oder Sie möchten ein Au-pair aufnehmen und bestmöglich absichern?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Berater vor Ort. Auch erreichen Sie unseren Kundenservice jederzeit über unsere Servicehotline. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Dieter Beck

Schloßstr. 34
77972 Mahlberg OT Orschweier

Tel. 07822 2417
Fax 0800 2875322274

Beratung:

Montag 09:30 - 13:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:30 - 13:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:30 - 13:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
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Egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert – mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung verreisen Sie sorgenfrei. Je nachdem, ob Sie lieber Strandurlaub machen, wandern gehen oder Ski fahren.

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