Berater-Homepage von Christoph Kanther

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-93Z4-R7VKN-44 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-93Z4-R7VKN-44

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-93Z4-R7VKN-44


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-93Z4-R7VKN-44 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-93Z4-R7VKN-44

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-93Z4-R7VKN-44


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie mit Auto und Wohnwagen rastet am Strand.
Familie mit Auto und Wohnwagen rastet am Strand.

Urlaub mit dem Wohnwagen

Reisen mit Auto und Wohnwagen

Die Wohnwagen-Branche boomt: In 2022 sind in Deutschland insgesamt 24.478 Caravans zugelassen worden.

Vor allem junge Familien mit Kindern entdecken das flexible Reisen für sich. Auch Sie träumen davon, mit ihrem Wohnwagen unbekannte Ferienziele auf eigene Faust zu erkunden?

Wir haben uns bei den Campern am Brombachsee umgehört und die Tipps und Tricks der Profis erfragt:

Zudem haben wir weitere Tipps für Sie zusammengetragen, wie Sie typische Anfängerfehler vermeiden – und den größten Bußgeldfallen entkommen.

Inhaltsverzeichnis

Was gehört bei Reisen unbedingt ins Auto?

Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste gehören auch im Ausland ins Auto. Die Strafen sind höher als in Deutschland, und zum Teil gelten auch andere Vorschriften.

  • Eine Warnwestenpflicht gibt es in nahezu allen europäischen Ländern. In Frankreich und Bulgarien muss sogar für jeden Mitfahrer eine eigene Warnweste vorhanden sein. „Ohne“ erwischt zu werden, kostet z. B. in Frankreich 135 €.
  • In Slowenien und Ungarn hingegen müssen Sie keine Warnweste mitführen. Wer allerdings auf der Autobahn oder Schnellstraße aussteigen will, muss eine Warnweste überziehen. Besser also, Sie haben eine dabei.
  • Verbandskasten und Warndreieck gehören überall zur Pflichtausrüstung, denken Sie auch an die Schutz-Masken.
  • In drei Ländern – Bulgarien, Griechenland und Rumänien – ist sogar der Feuerlöscher Pflicht.
  • In Serbien und Spanien müssen Sie zudem immer einen Reservereifen dabei haben.
  • Kroatien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Tschechien und Ungarn haben sogar eine Mitführpflicht für Ersatzglühlampen. Wenn auch nur für die, die ihre Leuchtmittel eigenständig austauschen können. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten sind davon also ausgeschlossen. Allerdings müssen Ersatzleuchten für Blinker und Bremse in jedem Fall mitgeführt werden.

Mehr Tipps für eine entspannte Anreise für die ganze Familie und wie Sie Ihre Kinder auf der Fahrt am besten beschäftigen, finden Sie in unserem Ratgeber Mit dem Auto in den Urlaub.

Gut vorbereitet in den Urlaub starten

Ganz wichtig: Reservieren Sie Ihren Stellplatz rechtzeitig. Zentral oder in Strandnähe gelegene Campingplätze sind oft bereits Monate vorher ausgebucht. Sie können die Stellplätze vorab online buchen oder sich an einen Spezialanbieter wenden.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnwagen nicht überladen ist – ansonsten kann die Polizei Ihren Urlaub vorschnell beenden.

Ist die Überladung des Wohnwagens nicht allzu hoch, haben Sie meistens die Möglichkeit, vor Ort überschüssiges Gewicht zu entledigen – z. B. durch Leeren der Wassertanks. Ein Bußgeld wird dennoch fällig; es kann unter Umständen über 200 € liegen.

Eine weitere Bußgeldfalle ist die mangelnde Sicherung der Ladung. Stellt die Polizei eine auffällige Fahrweise fest, können Sie angehalten und aufgefordert werden, Ihre Ladung vorschriftsmäßig zu sichern.

Stellen Sie also sicher, dass das Gepäck nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen oder herabfallen kann.

Video: Checkliste – Camping mit Hund

Wann muss ich Wohnwagenreifen ersetzen?

Wohnwagenreifen sollten Sie spätestens alle 10 Jahre ersetzen.

Caravan-Reifen sind ganz anderen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt als herkömmliche Pkw-Reifen.

Wohnwagenreifen werden meist nur wenige tausend Kilometer pro Jahr gefahren und behalten auf Grund dessen lange die nötige Profiltiefe.

Dennoch ist ihre Lebensdauer beschränkt, weil die Weichmacher im Gummi nur im Fahrbetrieb wirken.

Daher sollten Sie Ihre Wohnwagenreifen spätestens alle acht bis zehn Jahre ersetzen.

Ausnahme: Sie haben für den Wohnwagenanhänger eine Tempo-100-Zulassung bekommen (grundsätzlich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h). Dann dürfen die Wohnwagenreifen nicht älter als sechs Jahre sein.

Das Alter der Reifen können Sie an der sogenannten „DOT“ auf der Reifenflanke ablesen. „DOT 3214“ bedeutet beispielsweise, dass dieser Reifen in der 32. Kalenderwoche des Jahres 2014 produziert wurde.

Rasten ja, campen nein

Nicht jeder Ort ist als Stellplatz erlaubt. Ob Sie Ihren Wohnwagen oder auch Ihr Wohnmobil irgendwo abstellen dürfen, hängt davon ab, ob Sie lediglich rasten oder bereits campen.

In Deutschland dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Ihrem Wohnwagen-Anhänger bis zu 10 Stunden auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben – allerdings nur, um sich auszuruhen.

Camping-Aktivitäten dürfen Sie keine ausführen – also z. B. Vorzelte aufbauen, Liegestühle herausholen oder Grills aufbauen. Ein Wohnwagen muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.

Für Österreich und die Schweiz gilt ebenfalls die Regelung, dass man mit dem Wohnmobil für eine Nacht stehen bleiben darf.

In Frankreich ist dies nur auf entsprechend ausgewiesenen Plätzen und in Rücksprache mit der zuständigen „Mairie“ möglich.

Wo darf ich meinen Wohnwagen abstellen?

In Deutschland dürfen Sie Ihren Wohnwagen grundsätzlich am Straßenrand abstellen, allerdings nicht überall und nur für begrenzte Zeit.

  • Solange Ihr Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Sie das Gespann ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand parken.
  • Soweit das Parken auf Gehwegen durch Verkehrszeichen erlaubt ist, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen.
  • Ohne Zugfahrzeug dürfen Sie den Anhänger nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand parken. Steht er länger an einem Platz, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 €.
  • Der Wohnwagen darf nicht über eine Parkflächenmarkierung hinausragen. Passt der Anhänger nicht in die Markierung, dürfen Sie ihn dort nicht abstellen.

Was gilt für Wohnwagen-Camping im Ausland?

Im Ausland sollten Sie den Wohnwagen keinesfalls in einem unbewohnten Gebiet abstellen. Das sogenannte „wilde Campen“ ist in vielen Ländern verboten. Am besten, Sie halten sich an die ausgewiesenen Stell- und Campingplätze – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.

  • Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz ist nur in Österreich, Italien und Spanien erlaubt – allerdings mit regionalen Einschränkungen.
  • In Skandinavien mit Ausnahme Dänemarks – also in Schweden, Norwegen und Finnland –, in Schottland und mit starken Einschränkungen auch in der Schweiz gibt es ein „Jedermannsrecht“. (Der Begriff entspricht dem schwedischen „allemansrätten“.) Die freie Natur ist hier prinzipiell für jeden zugänglich.

Das Jedermannsrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aktivitäten wie Zelten und Feuermachen, d. h. Camping ist für Wanderer möglich.

Auf privatem Gelände ist allerdings der häusliche Frieden des Landbesitzers zu achten. Dass bedeutet, man sollte einen angemessenen Abstand – etwa 150m – zu Wohnhäusern einhalten und natürlich auch nicht auf einem Feld campen.

Stark eingeschränkt ist das Jedermannsrecht in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten.

Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt dieses Recht in dieser Form nicht!

Diese dürfen aber auf unkultiviertem Land am Straßenrand so abgestellt werden, dass dadurch keine Schäden an der Natur und keine Verkehrsbehinderungen entstehen.

Grundsätzlich verboten ist das Übernachten außerhalb von Campingplätzen in Griechenland, Kroatien, Portugal, Tschechien und Ungarn.

Wie muss ich meinen Wohnwagen versichern?

Jeder Wohnwagen benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung, damit der Eigentümer vor Haftpflichtansprüchen Dritter geschützt ist.

Eine Wohnwagenversicherung mit Kasko-Schutz ist freiwillig – aber die einzige Möglichkeit, Schäden am Wohnwagen selbst zu versichern.

Wenn Sie vorhaben, an abgelegenen Orten zu campieren, empfiehlt sich unbedingt eine Teilkasko. Diese sichert Sie gegen naturbedingte Schäden wie

  • Sturm
  • Hagel,
  • Blitzschlag oder
  • Überschwemmung

ab, aber auch gegen Brand oder Diebstahl.

Noch umfassendere Leistungen bietet die Vollkasko-Versicherung. Diese enthält alle Leistungen der Teilkasko und schützt außerdem gegen selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Wohnwagen, sowie gegen mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch dritte Personen.

Die Vollkasko ist gerade bei einem neuen Wohnwagen empfehlenswert, damit Sie im Ernstfall hohe Reparaturkosten nicht selbst tragen müssen.

Brauche ich eine Hausrat­versicherung für meinen Wohnwagen?

Eine Hausratversicherung lohnt sich nicht nur zuhause, sondern auch wenn Sie sich auf Reisen befinden.

So leisten wir z. B. auch, wenn Ihnen versicherte Sachen aus dem abgeschlossenen Wohnwagen gestohlen werden.

Der Zusatzbaustein Hausrat PLUS ist für Camper besonders attraktiv. Er bietet unter anderem:

  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z. B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung
  • Schutz bei Schäden am Inventar durch Unfall mit dem Wohnwagen
  • Schutz von elektronischen Geräten wie Laptop, Smartphone, Navigationsgerät etc. bei Diebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagen
  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in einem Wohnwagen aufbewahren

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Hausratversicherung

Sie haben noch eine Versicherung der HUK-COBURG? Nutzen Sie den Kombi-Bonus und sparen Sie weitere 5% bei Ihrer Autoversicherung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung!

Die richtige Versicherung fürs Camping

Beim Campingurlaub möchte man abschalten und sich keine Sorgen machen. Deshalb ist es ratsam, sich um eine geeignete Campingversicherung zu kümmern. Wir geben Tipps, welche Versicherungen Ihnen das Camping erleichtern!

Braucht mein Wohnwagen eine Gasprüfung?

Wichtig zu wissen: Bisher war ein regelmäßiger Check der Gasanlage nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur dringend empfohlen. Neu wird die Gasprüfung zur Pflicht.

Wessen Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet ist, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang noch kein Nachweis über die Gasprüfung nach G 607 vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab dann ist diese verpflichtend nachzuweisen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen.

Das Arbeitsblatt G 607 vom „Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW)“ ist das Regelwerk zu Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen.

Seit 2020 ist die Gasprüfung nicht mehr Bestandteil der regelmäßig anstehenden Hauptuntersucherung (HU). Das Fehlen der Gasprüfung hat demnach keinen Einfluss auf das Bestehen der HU.

Hier finden Sie anerkannte Sachkundige für die Gasprüfung an Ihrem Wohnwagen und Wohnmobil. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette am Fahrzeug angebracht. Sie zeigt, wie die HU-Plakette auch, wann die nächste Wartung fällig ist. Auch wird die Prüfung in einem gelben Prüfbescheinigungsheft dokumentiert.

Neu wird bei Überschreitung der Prüffrist ein Bußgeld zwischen 15 € und 60 € fällig.

Wo hilft der Prüfbericht der Gasprüfung auch?

Mögliche Nachweispflicht auf Campingplätzen

Wie der CIVD berichtet, fordern auch viele Campingplätze für die Benutzung einen gültigen Prüfbericht.

Nachdem das nicht anhand der HU-Plakette unterstellt werden kann, ist davon auszugehen, dass Campingplatz-Betreiber einen Nachweis über die Gasprüfung verlangen.

Kann diese nicht vorgelegt werden, besteht das Risiko, dass Sie trotz gebuchtem Platz mit Ihrem Wohnwagen den Campingplatz nicht benutzen dürfen.

Häufige Fragen zum Thema Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobil

Wie hoch sind die Kosten der Gasprüfung?

Die Gasprüfung kostet zwischen 40 € und 80 €. Am besten Sie erkundigen sich im Vorfeld und vergleichen die Preise verschiedener Anbieter.

Wo kann man die Gasprüfung durchführen lassen?

Die Gasprüfung können Sie z. B. beim TÜV, bei der DEKRA oder anerkannten Sachverständigen, die die Prüfung anbieten, machen.

Was wird bei der Gasprüfung geprüft?

Bei der Gasprüfung werden unter anderem Halterungen, Dichtungen, Lüftungsöffnungen und Abgasrohre geprüft. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob die Anlage auch funktionstüchtig ist.

Wann sollte man die Gasprüfung machen?

Die Gasprüfung muss gemäß § 60 StVZO alle zwei Jahre wiederholt werden.

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