Berater-Homepage von Christoph Beinrucker

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-B29P-CDAG2-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-B29P-CDAG2-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-B29P-CDAG2-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-B29P-CDAG2-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-B29P-CDAG2-01

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Elektro-Kleinstfahrzeuge

E-Scooter-Versicherung

Versicherungskennzeichen ab 8,80 € * im Jahr

  • Günstiger Beitrag
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E-Scooter-Versicherung: Unbeschwerter Fahrspaß auf zwei Rädern

Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort.

Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei.

Inhaltsverzeichnis

Warum brauche ich eine E-Scooter-Versicherung?

Muss man E-Scooter versichern? Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. Mit einer maximal erlaubten Geschwindigkeit von 20 km/h ist man damit im Straßenverkehr auch nicht ohne Sicherheitsrisiko unterwegs.

So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß. Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben.

Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben. Dieser entsteht zum Beispiel, wenn eine durch Ihr Fahrzeug verletzte Person vorerst nicht arbeiten kann und Sie dadurch Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld oder Verdienstausfall leisten müssen.

Folgeschäden sind auch bei einem Sachschaden möglich, wenn Sie beispielsweise das Auto einer anderen Person durch Ihren E-Scooter beschädigt haben. Muss dieses zur Reparatur, müssen Sie möglicherweise während des Ausfalls für die Kosten eines Mietwagens aufkommen.

Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht. Die HUK-COBURG E-Scooter-Versicherung entlastet nicht nur Sie und andere Verkehrsteilnehmer – mit der Erweiterung durch die optionale E-Scooter-Teilkasko-Versicherung kommt sie auch für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unwetter oder Diebstahl auf.

Welche Schadensfälle sind bei der E-Scooter-Versicherung abgedeckt?

Mit dem Haftpflichtschutz der HUK-COBURG E-Scooter-Versicherung sind Sie bei Schäden Dritter in folgenden Fällen rundum abgesichert:

  • Bei Sachschäden: Wenn Sie zum Beispiel an einem parkenden Auto vorbeifahren und Kratzer im Lack verursachen.
  • Bei Personenschäden: Wenn Sie beispielsweise auf Ihrer Fahrt mit einer dritten Person zusammenstoßen und diese verletzen.

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. 15 Millionen € je geschädigter Person übernommen.

Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden. Sind diese unbegründet oder zu hoch, wehren wir diese auf unsere Kosten ab.

Auch bei größeren Zwischenfällen können Sie daher beruhigt durchatmen – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

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Leistungen der Teilkasko bei der E-Scooter-Versicherung

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht.

Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon?

Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Zusätzlich sind die Gefahren Brand, Diebstahl und Raub mitversichert.

Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Die Details dazu können Sie auch in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen:

E-Scooter-Versicherung für das Verkehrsjahr 2024/2025

Kennzeichen E-Scooter

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung.

Das aktuelle Verkehrsjahr bringt auch eine praktische Neuerung mit sich: Seit dem 01.03.2024 haben Sie die Wahl. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss. Denn der digitale Nachweis ist mehrfach herunterladbar, den Versicherungsschein in Papier gibt es im Original eben nur ein mal.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Im Versicherungsjahr 2024/2025 ist das Versicherungskennzeichen für E-Scooter blau und wird an die Rückseite Ihres Elektro-Tretrollers angebracht.

Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Für das Versicherungsjahr 2024/2025 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 8,80 €*. Die genaue Höhe des Betrags richtet sich nach dem Alter der Fahrer (unter oder ab 23 Jahre), dem Versicherungsumfang und dem Monat des Versicherungsbeginns.

Berechnen Sie den Beitrag für Ihre Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung gleich online.

Jetzt bestellen

Alles zur Kfz-Versicherung für E-Scooter bzw. E-Roller im Video

Alle relevanten Informationen rund um die Elektro-Tretroller sowie zur Kfz-Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung für E-Scooter haben wir für Sie auch in unserem Versicherungsvideo zusammengefasst.

Wie beantrage ich das E-Scooter-Kennzeichen?

So schließen Sie Ihre E-Scooter-Versicherung in drei Schritten ab:

Icon: Versicherung abschließen

Versicherung abschließen

Icon: Plakette per Post erhalten

Plakette per Post erhalten

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Aufkleben und losfahren

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Schließen Sie Ihre Versicherung für Ihren E-Scooter ganz einfach online ab und bestellen Sie so Ihre Plakette.

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Plakette per Post erhalten
Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca. 1 Woche nach Zahlungseingang per Post.
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Aufkleben und losfahren

Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf. Den Versicherungsschein erhalten Sie für das Verkehrsjahr 2024/2025 nicht nur in Papierform, sondern erstmals auch digital – einfach bequem abspeichern und schon können Sie losfahren.

Sie möchten die Plakette gleich erhalten, aufkleben und losfahren?

Dann besuchen Sie mich:

Vertrauensmann

Christoph Beinrucker

Weihersbergstr. 3
56581 Melsbach

Tel. 02634 3029633
Mobil 0179 2666059

Öffnungszeiten:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Welche Fahrzeuge können mit der E-Scooter-Versicherung versichert werden?

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge – das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

Davon ausgenommen sind Elektrokleinstfahrzeuge, die lediglich eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen oder keine Straßenzulassung haben und daher nicht versichert werden.

Was wir versichern

E-Scooter

Icon: E-Scooter

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Um den E-Scooter zu versichern, braucht man die Datenbestätigung (ähnlich einem Fahrzeugschein).

Selbstbalance-Roller

Icon: Selbstbalance-Roller

Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Selbstbalance-Roller können Sie ebenfalls über die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung bei uns versichern – notwendig für die Versicherung sind die CoC-Papiere (Certificate of Conformity – Konformitätsbescheinigung).

Was wir nicht versichern

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Demnach dürfen diese Fahrzeuge auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

E-Skateboard

Icon: E-Skateboard

Das elektrisch betriebene Skateboard kann eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h erreichen. Es wird durch Fernbedienung und Gewichtsverlagerung gesteuert. Diese sind nicht versicherbar.

Monowheel

Icon: Monowheel

Das Fahren mit dem selbstbalancierenden Einrad erfordert Übung und eine gute Balancefähigkeit. Man kann eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Es ist mit und ohne Haltestange sowie mit und ohne Sitz erhältlich. Diese sind nicht versicherbar.

Hoverboard

Icon: Hoverboard

Das selbstbalancierende E-Board wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h fahren. Diese sind nicht versicherbar.

Sie haben noch keinen E-Scooter? Wir haben ein paar Tipps zum E-Scooter kaufen

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Viele dieser E-Scooter besitzen jedoch keine Straßenerlaubnis und dürfen trotz der neuen Verordnung nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E-Scooters, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können.

Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es ist zwingend notwendig, dass der E-Scooter diese Voraussetzungen erfüllt, um versichert zu sein und damit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs.

Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen. Fehlt ein solches Typenschild, sollten Sie lieber nach einem anderen Modell suchen, wenn Sie den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten.

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Häufige Fragen zum Thema Elektro-Kleinstfahrzeuge

Was ist ein E-Scooter?

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt.

E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.

Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 oder mehr Kilometer Reichweite möglich.

Welche E-Scooter müssen versichert werden?

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kann eine Teilkasko abgeschlossen werden.

Für die Straßenzulassung muss ein E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und
  • Eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
  • Maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang.
  • Maximal ein Gewicht von 55 kg.
  • Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein – Bremsen, Steuer und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie eine Klingel müssen vorhanden sein.

E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht benutzt werden und können nicht versichert werden.

Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haft­pflicht­versicherung integrieren?

Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Kraftfahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kann ich einen E-Scooter versichern, der über keine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt?

Es gibt Fahrzeuge, die den Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht entsprechen und keine Allgemeine Betriebserlaubnis haben.

Die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist deshalb verboten.

Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten. Erkundigen Sie sich beim Hersteller, ob es für Ihr Modell ein Nachrüstset gibt.

Warum ist die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für E-Scooter Pflicht?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen.

Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz).

Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde. Diese Versicherungsplakette erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung von uns.

Besteht eine Helmpflicht für Fahrer von E-Scootern?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines E-Scooters einen Helm tragen.

Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten.

Wie bin ich bei einem Unfall mit dem E-Kleinstfahrzeug abgesichert?

Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert.

Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw. einer zusätzlich abschließbaren privaten Unfallversicherung im vereinbarten Umfang abgesichert.

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Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025.

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