Berater-Homepage von Dr. Christine Zanke

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-1GST-N0EU6-54 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-1GST-N0EU6-54

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-1GST-N0EU6-54


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-1GST-N0EU6-54 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-1GST-N0EU6-54

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junges Paar bei der Planung der eigenen vier Wände

Lohnt sich Bau­sparen noch?

Junges Paar bei der Planung der eigenen vier Wände

Lohnt sich Bau­sparen noch?

Staatliche Förderungen für das Bau­sparen

Auch wenn die eigenen vier Wände für Schulabsolventen und Berufsanfänger noch weit weg sind: Ein Bausparvertrag ist für junge Leute durchaus interessant und das aus verschiedenen Gründen.

Für die meisten ist es der Einstieg ins regelmäßige Sparen und damit der erste Schritt zum gezielten Vermögensaufbau.

Außerdem gibt es viele staatliche Zulagen und Förderungen, die das Bausparen belohnen. Das Fernziel bleibt die eigene Immobilie – und die erscheint vielen attraktiv, da man Wohneigentum bildet, anstatt Miete zu zahlen.

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Inhaltsverzeichnis

Vater Staat zeigt sich gegenüber Bausparern spendierfreudig

Das Sparen macht mit staatlicher Unterstützung besonders viel Sinn. Dazu gibt es verschiedene Varianten, die alle eines gemeinsam haben: Der Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge stehen im Vordergrund.

Dabei ist es am Anfang nicht so wichtig, wieviel man spart oder wieviel Zinsen es gibt, sondern dass man sich daran gewöhnt, einen kleinen Teil seines eigenen Geldes oder seines Gehalts auf die Seite zu legen.

Außerdem ist ein Bausparvertrag sehr flexibel. Ändern sich Wünsche, Ziele oder Lebenssituation kann man den Vertrag einfach anpassen.

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Wie funktioniert Bau­sparen?

Bausparverträge unterteilen sich in zwei Phasen:

  1. Mit Abschluss des Vertrags beginnt die Ansparphase. Der Bausparer zahlt monatlich einen festen Betrag in den Vertrag ein.
  2. Nach einer bestimmten Zeit, und wenn ein bestimmtes Guthaben erreicht ist, wird der Kredit ausgezahlt und die Tilgungsphase beginnt. Der Bausparer erhält seine angesparten Beiträge und zusätzlich den vorher vereinbarten Bausparkredit – zur wohnwirtschaftlichen Verwendung – und zahlt diesen danach an die Bausparkasse zurück.

Während der Ansparphase können Sie von staatlichen Zulagen profitieren.

Sie erhalten abhängig von Ihrem Einkommen die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen (VL) in den Vertrag einzahlen, und die Wohnungsbauprämie (WoP).

Die Konditionen des Bauspardarlehens werden schon bei Abschluss des Vertrags festgeschrieben. Sie sichern sich damit schon heute die sehr niedrigen Konditionen für einen späteren Zeitpunkt.

Bei Abschluss eines Bausparvertrages legen Sie eine Bausparsumme fest.

Diese bestimmt sich unter anderem nach der Höhe der Sparzahlungen und der gewünschten Laufzeit bis zur Zuteilung. Also wann die Summe (Guthaben und Darlehen) zur Verfügung stehen soll.

Die maximal mögliche Zeit bis zur Zuteilung beträgt 15 Jahre. Je nach gewählter Variante sind während der Laufzeit Anpassungen der Bausparsumme möglich (mit Zustimmung der Bausparkasse).

Die Guthabenzinsen in der Ansparphase sind ebenfalls abhängig vom gewählten Tarif. Zuteilungsreif sind Bausparverträge, wenn ein bestimmter Teil der Gesamtsumme angespart wurde.

Bei Wüstenrot beträgt die Mindestsparsumme je nach Variante zwischen 30% und 50% der Bausparsumme.

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Wann wird der Bausparvertrag zugeteilt?

Der Zeitpunkt für die Zuteilung lässt sich mithilfe eines Bausparrechners errechnen. Dort fließen viele Faktoren in die Berechnung ein.

Die Bausparkasse kann den Zeitpunkt der Zuteilung aber nicht verbindlich zusagen.

Mit Erreichung der Zuteilung können Sie sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen und den Kredit in Anspruch nehmen.

Der Kredit muss aber nicht in Anspruch genommen werden, Sie dürfen sich auch nur das Guthaben auszahlen lassen.

Wie müssen zukünftige Eigenheimbesitzer jetzt reagieren?

Mit einem Bausparvertrag sichern sich jetzt noch diejenigen günstige Darlehenszinsen, die erst in 5 bis 10 Jahren in die eigenen vier Wände ziehen wollen.

Denn der Weg ins Eigenheim führt meistens über ausreichend Eigenkapital (ca. 20-30% der Finanzierungssumme) und ein Darlehen.

Jetzt günstiges Bauspardarlehen sichern

Um genug Eigenkapital aufzubauen, eignet sich besonders ein Bausparvertrag. Mit ihm können Sie sich noch schnell die günstigen Zinsen für ein Bauspardarlehen sichern, das Sie erst in einigen Jahren brauchen.

Als Bausparer haben Sie den großen Vorteil, keinem Zinsänderungsrisiko und keinen Schwankungen an den Kapitalmärkten ausgesetzt zu sein.

Diese Planungssicherheit lässt jeden Bausparer von Anfang an ruhig schlafen.

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Zu welchem Zweck wird ein Bausparvertrag abgeschlossen?

Bausparverträge dienen vor allem der späteren Baufinanzierung.

Gerade für junge Leute können sie aber in Kombination mit Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksamen Leistungen, sowie dem Jugendbonus bei Wüstenrot, als Sparalternative dienen.

Zusätzlich lassen sich mit Bausparverträgen günstige Konditionen für spätere Darlehen sichern. Sie eignen sich zudem als Instandhaltungsrücklage für kleinere Investitionen in die Modernisierung der eigenen Immobilie.

Ein Immobilienkauf allein mit einem Bausparvertrag ist meist nicht möglich und sinnvoll, er kann aber verwendet werden, um einen Teil der Finanzierung abzudecken, um die Zinsen über einen sehr langen Zeitraum festzuschreiben oder um später teure Darlehen abzulösen (Anschlussfinanzierung).

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Wohneigentum mieten oder kaufen.

Lohnt sich Bau­sparen noch?

Bausparen lohnt sich vor allem in Zeiten steigender Bauzinsen, denn die Höhe der Darlehenszinsen werden bei Abschluss des Bausparvertrags festgeschrieben und bereits heute für die Zukunft gesichert.

Die Guthabenzinsen sind mittlerweile auf sehr geringem Niveau und für den Abschluss eines Bausparvertrags nicht mehr entscheidend.

In Kombination mit Vermögenswirksamen Leistungen, der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage entsteht für den Bausparer aber dennoch eine ansehnliche Rendite.

Die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren ist kaum abzusehen, sodass gerade bei länger laufenden Verträgen schon jetzt die niedrigen Darlehenszinsen für die Zukunft gesichert werden.

Auch in der Tilgungsphase bieten Bausparverträge einige Vorteile.

Anders als bei normalen Baufinanzierungen fällt für eine vorzeitige Tilgung keine Vorfälligkeitsentschädigung an und die Tilgung erfolgt bei den meisten Bausparverträgen über einen kürzeren Zeitraum als bei einem vergleichbaren normalen Kredit.

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Wie wird Bau­sparen gefördert?

Wer schon in jungen Jahren bei seiner privaten Altersvorsorge auf Bausparen, z. B. für die erste eigene Wohnung setzt, den fördert der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen gleich zweifach.

  • Jährlich 9% Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 € gibt es für Arbeitnehmer, die ab 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet) haben und ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag anlegen. Gefördert wird eine VL von maximal 470 € pro Jahr mit 9%. Das sind pro Jahr 43 € je Arbeitnehmer.
  • Auf zusätzlich eigene Einzahlungen bis zu 700 € jährlich pro Person (ca. 58 € im Monat) können Sie jährlich bis zu 10% Wohnungsbauprämie bekommen. Pro Jahr erhalten Sie dann zusätzlich max. 70 € staatliche Förderung pro Person. Auch bei der Wohnungsprämie gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf pro Person maximal 35.000 € betragen.

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden. Sie wird nur ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag auch tatsächlich wohnwirtschaftlich eingesetzt wird. Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist gegenüber der Bausparkasse nachzuweisen. Eine Ausnahme gibt es nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Diese dürfen das ausgezahlte Guthaben einmalig frei verwenden.

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Die Riester-Förderung

Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat die private Altersvorsorge in verschiedenen Varianten.

Bei der sogenannten Riester-Rente fließen die Zuschüsse z. B. in Versicherungen, bei Wohn-Riester in Bausparverträge.

Statt in die Rente einzuzahlen, finanzieren Sie also Ihr Eigenheim.

  • Dazu zahlen Sie als Arbeitnehmer bis zu 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Brutto-Einkommens abzüglich des Förderbetrags in den Riester-Vertrag ein.
  • Sie erhalten pro Jahr eine Zulage von 175 € vom Staat. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, gibt es 300 € pro Jahr oben drauf.
  • Für ältere Kinder sind es 185 € pro Jahr. Besonderes Plus für junge Leute: Der Berufs-Einsteigerbonus: 200 € einmalig für Kunden unter 25 Jahren.

Wohn-Riester-Bausparen ist besonders für junge Familien interessant. Beispielsweise kann eine Familie (jeder Partner besitzt einen eigenen Vertrag) mit zwei Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, jährlich bis zu rund 950 € Wohn-Riester Förderungen erhalten.

Diese Förderungen fließen direkt auf den Bausparvertrag.

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie später einmal bauen oder eine eigene Immobilie kaufen, eine Immobilienfinanzierung ablösen oder altersgerecht umbauen wollen?

Sie können mit einem Wohn-Riester Vertrag auch später in eine Riester Rente wechseln. Wird der Wohn-Riester bis zum Rentenbeginn nicht verwendet, wird das Guthaben ohnehin als monatliche Rente ausgezahlt.

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Fazit

Bausparen lohnt sich auf jeden Fall, egal ob man sich heute schon die günstigen Zinsen für die Zukunft sichern möchte oder mit staatlichen Förderungen erst mal nur sparen möchte.

Die Rendite in der Sparphase des Bausparvertrags entsteht dabei vor allem durch die staatliche Förderung.

Wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage in einem Bausparvertrag kombinieren, erreichen Sie eine sehr gute Rendite.

Wer sich sicher ist, dass er ein Eigenheim als Altersruhesitz erwerben möchte, kann auch einen Wohn-Riester-Bausparvertrag nutzen.

Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich schon heute die niedrigen Zinsen für ein Darlehen und können in Zukunft dennoch flexibel eine Immobilie kaufen oder bauen, ohne die Konditionen neu zu verhandeln.

Der Aufbau von Eigenkapital und die Zinssicherung mit einem Bausparvertrag gewinnt gerade jetzt – in Zeiten steigender Bauzinsen – immens an Bedeutung.

Für Eigenheimbesitzer lohnt sich ein Bausparvertrag zudem als Instandhaltungsrücklage mit staatlicher Förderung.

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