Katzenversicherung
Ihre günstige Katzenhaftpflicht
- Hohe Versicherungssummen
- Optimale Absicherung im Schadensfall
Katzenversicherung: Was zahlt die Privathaftpflicht?
Katzen sind zahme Haustiere. Trotzdem verursachen die geliebten Stubentiger immer mal wieder kleinere oder größere Schäden, z. B. beim Spielen in der Wohnung oder bei ihren Erkundungstouren im Freien.
Viele Katzenbesitzer fragen sich deshalb:
Wer zahlt im Schadensfall und muss ich eine Katzenversicherung abschließen?
- Die gute Nachricht: Für Katzen besteht keine Versicherungspflicht, wie es beispielsweise bei Hunden oder Pferden in einigen Bundesländern der Fall ist.
- Denn Ihre Hauskatze ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Wir haben die wichtigsten Informationen und typische Beispiele für abgedeckte Schäden von Katzen für Sie zusammengestellt.
Ihre günstige Katzenversicherung: Privathaftpflicht im Vergleich
Beispiel: Jahresbeitrag Private Haftpflichtversicherung mit vergleichbaren Leistungen:
- Singletarif
- nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Alter: 51 Jahre
- jährliche Zahlweise
- ohne Vorschaden
- ohne Selbstbeteiligung
- wohnhaft in 53111 Bonn
Ist eine Katzenhaftpflicht sinnvoll?
Egal ob durch ein Missgeschick oder andere ungünstige Umstände: Verursacht Ihre Katze einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haften Sie als Tierhalter für Ihr Haustier.
Dabei können gegebenenfalls höhere finanzielle Belastungen auf Sie zukommen. Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, für den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Eine separate Katzenversicherung ist für die finanzielle Absicherung allerdings gar nicht notwendig.
Denn bereits eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder Singvögel verursacht wurden, ab.
Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Tiere nicht zu gewerblichen Zwecken halten.
Wer haftet bei Schäden durch Katzen?
In Deutschland gilt das Prinzip der Tierhalterhaftung. So ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt, dass Tierhalter für alle Schäden, die ihr Tier verursacht, aufkommen müssen.
Das gilt auch dann, wenn Sie persönlich keine Schuld trifft. Denn Gefährdungshaftung ist gesetzliche Grundlage: Schließlich ist das Verhalten von Haustieren kaum berechenbar – auch dann nicht, wenn sie gut erzogen sind.
Die möglicherweise entstehenden Kosten können enorm sein:
- Sachschäden,
- Vermögensausfälle, aber auch
- Personenschäden, bei denen Entschädigungen für körperliche, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schmerzensgeld fällig werden.
Haben Sie keine private Haftpflichtversicherung, müssen Sie als Katzenhalter mit Ihrem Privatvermögen für die Schäden haften, und zwar in voller Höhe.
Beschädigt Ihr Stubentiger das Eigentum Dritter, trägt die Privathaftpflicht hingegen die Kosten, z. B. bei Beschädigungen an Autos, Möbeln oder Kleidung.
Auch Personenschäden sind durch die Versicherung abgedeckt.
Beschädigt Ihre Katze hingegen Ihr eigenes Hab und Gut, ist dieser Schaden nicht mitversichert und Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Wer haftet wenn meine Katze ein Auto zerkratzt?
Ihre Katze ist Freigänger und klettert gerne über fremde Autos?
- Wenn es beim Ausgang Ihrer Katze zu Beschädigungen am Auto (z. B. Lackschäden und Kratzer) kommt, kann das für Sie als Tierhalter schnell teuer werden.
- Denn jeder Schaden, den Ihre Katze verursacht, muss von Ihnen beglichen werden.
Unser Tipp: Handeln Sie in einem solchen Fall nicht zu voreilig. Denn der Geschädigte unterliegt der Beweispflicht.
Er muss also zunächst einmal nachweisen, dass Ihre Katze den Schaden verursacht hat, bevor Sie für den Schaden aufkommen müssen.
Und ein einfacher Verdacht reicht dabei nicht aus.
Wohnungsschäden durch Ihre Katze: Was gilt für Mietsachschäden?
Sie wohnen in einer Mietwohnung und Ihre Katze hat das teure Parkett oder die Einbauküche beschädigt?
Bei derartigen Wohnungsschäden durch Ihre Katze kann Ihr Vermieter Schadenersatz einfordern.
Durch die private Haftpflichtversicherung sind Sachschäden an der Mietwohnung sowie dem festverbauten Inventar abgedeckt (bis zur vereinbarten Deckungssumme).
Ausgeschlossen sind
- Schäden an Glas (z. B. Fensterscheibe),
- an Heizkörpern und
- an Küchen einschließlich Einbaugeräten (z. B. Cerankochfeld).
Was kostet die private Haftpflichtversicherung für meine Katze?
Mit dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie sich doppelt ab:
- Sie sind als Katzenhalter bei Schäden abgesichert, die Ihr Haustier verursacht.
- Und sind außerdem auch vor selbst verursachten Haftpflichtschäden geschützt.
Sie sind Single und im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann können Sie sich und Ihre Katze bei uns z. B. ab 28,78 €* im Jahr absichern.
Wie verhalte ich mich, wenn meine Katze einen Schaden verursacht?
Ihre Katze hat fremdes Eigentum beschädigt oder eine andere Person verletzt? Dann gilt zunächst: Ruhe bewahren!
- Entfernen Sie zunächst die Katze vom Ort des Geschehens, um die Gefahr weiterer Schäden zu minimieren.
- Außerdem sollten Sie bei möglichen Verletzungen Erste Hilfe leisten.
- Erfragen Sie dann die Kontaktinformationen der Beteiligten und Geschädigten.
- Denken Sie anschließend daran, die Versicherung so detailliert wie möglich über den Vorfall und Schaden zu informieren.
- Entweder telefonisch unter 09561 96 108 oder schnell und bequem mit der Online-Schadensmeldung.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer privaten Haftpflichtversicherung für Ihre Katze.
Häufige Fragen zur Katzenversicherung
Sollten Sie ohne Absicht eine fremde Katze verletzen, gilt das als Sachschaden und wird in bestimmten Situationen von der Kfz-Versicherung (mit dem Auto angefahren) oder der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Nein, die private Haftpflichtversicherung übernimmt nur den Schaden an Dritten.
- Wird Ihre Katze verletzt, muss die schuldige Person Schadenersatz leisten.
- Da die Hauskatze versicherungstechnisch auch als Sache gilt, kommt unter bestimmten Umständen auch die Hausratversicherung für den Schaden auf.
Ja, denn die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für alle Ihre Hauskatzen.
Es spielt also keine Rolle, ob es sich um reine Wohnungskatzen oder Katzen mit Freigang handelt.
Für Tiere gelten nach § 90a des BGB die gleichen Vorgaben wie für Sachen.
Deswegen müssen Sie als Tierhalter auch für die Schäden aufkommen, wenn Ihre Katze eine andere Katze verletzt.
Beachten Sie aber: Treffen zwei Tiere aufeinander, wird immer auch ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt.
Hier gilt es also zunächst zu prüfen, wen wieviel Schuld trifft.
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