Berater-Homepage von Christiane Wallrab

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-TGQ9-02BQT-57 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-TGQ9-02BQT-57

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-TGQ9-02BQT-57


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-TGQ9-02BQT-57 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-TGQ9-02BQT-57

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-TGQ9-02BQT-57


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Frauen schauen aus dem Schiebedach ihres Oldtimer-Kleinwagens.
Zwei Frauen schauen aus dem Schiebedach ihres Oldtimer-Kleinwagens.

Oldtimer-Zulassung

Ab wann kann ich mein Auto als Oldtimer anmelden?

Welche Zulassung eignet sich für meinen Oldtimer?

Sie sind Liebhaber alter Autos und wollen Ihre Kostbarkeit auf vier Rädern nicht nur bestaunen, sondern auch auf den Asphalt bringen? Dann sind Sie hier genau richtig. Denn wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Oldtimer Zulassung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Oldtimer anzumelden. Wir stellen Ihnen die gängigsten Optionen vor und geben einen Überblick zu Vor- und Nachteilen von:

  • H-Kennzeichen
  • H-Kennzeichen in Kombination mit Saisonzulassung
  • Roten 07er-Kennzeichen
  • Regulären Kennzeichen
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Inhaltsverzeichnis

Welches Oldtimer-Kennzeichen ist das richtige?

Das H-Kennzeichen sollte bei Dauerbetrieb des Fahrzeugs Verwendung finden.

Das rote 07-Kennzeichen bietet sich an, wenn mehrere Fahrzeuge vorhanden sind und diese nur gelegentlich z. B. für Oldtimer-Veranstaltungen bewegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine „reguläre“ Kfz-Zulassung kostengünstig.

Ab wann kann mein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden?

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihr Fahrzeug eine H-Zulassung bekommt und als Oldtimer zugelassen wird.

  • Das Fahrzeug muss zum „Kulturgut“ zählen vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal im Verkehr gewesen sein.
  • Eine weitere Bedingung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer und die Zulassung mit einem H- oder 07er-Kennzeichen ist das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO.

Für das Gutachten prüft der Sachverständige, ob das Fahrzeug möglichst nah am Originalzustand ist und nur zulässige zeitgenössische Änderungen aufweist.

Was kostet eine Oldtimer-Zulassung?

Für die Oldtimer-Zulassung werden einmalig Zulassungsgebühren in Höhe von 35,80 € fällig.

Für das Oldtimer-Gutachten müssen Sie mit Kosten zwischen 120 € und 140 € rechnen.

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Wann bekommt man ein H-Kennzeichen?

Die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen sind seit Juli 1997 gesetzlich geregelt:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer muss erstellt werden.
  • Eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen.

Vor- und Nachteile des H-Kennzeichens

  • Für den regelmäßigen Betrieb geeignet, keine Nutzungseinschränkungen: Wo es erlaubt ist, dürfen Sie nach Belieben fahren und parken.
  • Niedrige Einheits-Steuersätze von jährlich 191 € für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie für Anhänger. Für Motorräder beträgt der Steuersatz jährlich 46 €.
  • Lohnt sich bei Dieselfahrzeugen und Fahrzeugen ohne Katalysator (Pkw > 750 ccm Hubraum, Motorrad > 600 ccm).
  • Umweltzonen dürfen befahren werden.
  • Hauptuntersuchung (HU) alle 2 Jahre: Sollten am Fahrzeug gravierende technische Änderungen vorgenommen worden sein oder befindet es sich in schlechtem Zustand, droht eine Aberkennung des Oldtimer-Status.
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Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

  • Wer seinen Klassiker nur im Sommer bewegt, kann Steuern sparen, da die Kfz-Steuer mit einem Saisonkennzeichen nur anteilig berechnet wird.
  • Innerhalb der Saison können Sie das Fahrzeug nutzen wie es Ihnen beliebt.
  • Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Sie benötigen einen privaten Stellplatz.
  • Auch mit Saisonkennzeichen steht die HU alle 2 Jahre an.

Übrigens: Wir versichern auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen (seit Oktober 2017 bundesweit möglich). Der Zeitraum des Fahrzeugbetriebs muss mindestens 2 Monate betragen und darf maximal 11 Monate umfassen. Der gültige Zeitraum ist auf dem Saisonkennzeichen angegeben.

Reguläres schwarzes Kennzeichen

Autos aus der zweiten Hälfte der 80er Jahre sind oft schon mit geregeltem Katalysator ausgestattet: Dann ist die Kfz-Steuer bei normaler Kfz-Zulassung oft günstiger als bei einem H-Kennzeichen.

Ohne Kat gelten für Pkw mit Schadstoffklasse 1 oder schlechter die folgenden Steuersätze:

  • Benziner: 25,36 € für jede angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum
  • Diesel: 37,58 € für jede angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum

Gut zu wissen: Die Besteuerung von Motorrädern erfolgt mit 1,84 € für jede angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum.

Das bedeutet, dass ein reguläres schwarzes Kennzeichen aus steuerlicher Sicht Sinn macht, wenn der Hubraum Ihres Fahrzeugs unter einer bestimmten Kubikzentimeterzahl bleibt (Benziner):

  • Auto < 750 ccm Hubraum
  • Motorrad < 600 ccm

Vor- und Nachteile des schwarzen Kennzeichens

  • Für Kleinwagen und Mittelklasse-Motorräder ist ein reguläres schwarzes Kennzeichen steuerlich günstiger.
  • Einziges Manko: Wer mit normalem Kennzeichen fährt, aber keine grüne Plakette erhält, kann nicht in der Umweltzone fahren.

Wir versichern Alltagsautos der 60er bis 90er Jahre in unserem Classic Tarif der Oldtimerversicherung - unabhängig davon, ob diese als Oldtimer oder „normal“ zugelassen wurden.

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Rotes 07-Kennzeichen

Für das rote 07er-Kennzeichen müssen mindestens die Voraussetzungen wie für das H-Kennzeichen erfüllt sein.

Einzig die Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsbehörde nicht verlangt.

Vor- und Nachteile roter Kennzeichen

  • Hauptsächlich für Besitzer von Sammlungen interessant. Verschiedene Fahrzeuge können mit einem Nummernschild gefahren werden.
  • Es gelten Einheits-Steuersätze von jährlich knapp 192 € für Pkw, 46 € für Motorräder, und zwar einmalig für alle Fahrzeuge.
  • Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben.
  • Die Fahrzeuge können nur eingeschränkt genutzt werden. Fahrten sind nur im Rahmen von Veranstaltungen (An- und Abreise, die Ausfahrt selbst) möglich sowie sogenannte Werkstattfahrten. Im Alltag können sie nicht gefahren werden.
  • Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
  • Gelegentlich ist von Problemen mit der Anerkennung des Kennzeichens durch ausländische Behörden die Rede.

Wir versichern keine Rote Nummern (07er- bzw. 06er-Nummern).

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Oldtimer-Versicherung der HUK-COBURG

In der Oldtimer-Versicherung verzichten wir auf die Vorlage des Wertgutachtens, das viele andere Versicherer fordern, um einen Oldtimer in einem individuellen Oldtimertarif zu versichern. Wir versichern Alltagsautos der 60er bis 90er Jahre in unserem Classic Tarif.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an einen unserer Berater bei Ihnen vor Ort. Oder kontaktieren Sie uns über unsere Servicehotline unter 09561 96 101.

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Wenn es brummt und rollt, bin ich euer Mann. Freut euch auf Geschichten und Tipps aus erster Hand – und das eine oder andere Schmankerl aus meinem Fahrtenbuch.

Mehr zu unserem Experten

Karl Kräußlich
Marketing, HUK-COBURG
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Marketing, HUK-COBURG

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