Berater-Homepage von Christiane Schröder

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RJJ2-GJFN4-19 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RJJ2-GJFN4-19

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RJJ2-GJFN4-19


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RJJ2-GJFN4-19 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RJJ2-GJFN4-19

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RJJ2-GJFN4-19


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto auf Straße mit Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kosten – Versicherung – eVB

Auto auf Straße mit Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kosten – Versicherung – eVB

Kurzzeitkennzeichen: Überführungskennzeichen & Probefahrten

  • Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die in Deutschland für einen Zeitraum von maximal 6 Tagen verwendet werden dürfen. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage.
  • Sie ähneln den normalen Kennzeichen, haben aber auf der rechten Seite ein gelbes Feld mit dem Enddatum der Verwendung („Gültig-bis-Datum“).
  • Zudem verwendet die Zulassungsstelle bei der Zulassung von Kurzzeitkennzeichen nur das Kürzel vom Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und danach bis zu 6 Ziffern (immer beginnend mit 03 oder 04), keinen zweiten Buchstabenblock.
  • Kurzzeitkennzeichen sind für private Überführungen und Probefahrten gedacht, und werden deshalb auch oft Überführungskennzeichen genannt.
  • Ein einmal erteiltes Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden, eine Verwendung an anderen Fahrzeugen ist verboten.
  • Versicherungsschutz besteht bei Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich immer nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung, es gibt also keine Kasko.
  • Bei der Zulassung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Diese bekommen Sie bei Ihrer Versicherung.

Seit dem 01.04.2015 dürfen in Deutschland nur noch Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, die eine gültige TÜV-Plakette besitzen.

Ohne eine bestandene Hauptuntersuchung sind ausschließlich Fahrten im selben Zulassungsbezirk auf direktem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt. Vor der Gesetzesänderung konnten auch Fahrzeuge ohne gültigen TÜV mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.

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Inhaltsverzeichnis

Wie sehen Kurzzeitkennzeichen aus?

  • Bei einem Kurzzeitkennzeichen gibt es kein EU-Logo auf der linken Seite.
  • Der Hauptteil des Kennzeichens besteht aus den Buchstaben für den Zulassungsbezirk und einer bis zu sechsstelligen Ziffernfolge, die immer mit 03 oder 04 beginnt. Einen zweiten Buchstabenblock wie bei normalen Kennzeichen gibt es nicht.
  • Auf der rechten Seite ist ein gelber Block mit eingeprägten schwarzen Ziffern abgebildet, die von oben nach unten gelesen die maximale Gültigkeitsdauer des Kennzeichens ergeben.
Kurzzeitkennzeichen

1. Zulassungsbezirk

2. Die amtliche Stempelplakette

3. Erkennungsnummer

4. Kennzeichennummer

5. Ablaufdatum: Tag, Monat und Jahr

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Wo werden Kurzzeitkennzeichen ausgestellt?

Sie erhalten Ihr Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl.

Bis zum Jahr 2015 durfte nur die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen für Sie ausstellen.

Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen. So können Fahrzeuge auch bei größeren Entfernungen vor dem Kauf noch überprüft werden und das Kennzeichen kann vor Ort erworben werden.

Kann ich Kurzzeitkennzeichen online bestellen?

Kurzzeitkennzeichen können über entsprechende Dienstleister auch online bestellt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Zulassung im entsprechenden Landkreis und übersendet die Kennzeichen mit der Post. Sie selbst müssen dann nicht bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Im Vergleich zum Selbstabholen der Kennzeichen ist der Service des Dienstleisters bequem. Dafür erhalten Sie die Kennzeichen aber nicht sofort und bei den meisten Anbietern können Sie so die wenigen Tage nicht voll nutzen, weil 1-2 Tage für den Versand benötigt werden.

Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie zudem die Unterlagen für die Zulassung zunächst im Original an den Anbieter schicken, sodass noch mehr Zeit verloren geht. Im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug, das Sie erwerben möchten, dann schon an einen anderen Käufer vergeben.

Der eigene Weg zur Zulassungsstelle ist immer deutlich schneller.

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Was ist der Unterschied zu roten Kennzeichen?

Rote Kennzeichen sind – mit Ausnahme der roten Oldtimer-Nummer, die immer mit 07 beginnt – ausschließlich für die gewerbliche Nutzung durch Kfz-Händler, Sachverständige oder Prüfer vorgesehen.

Umgangssprachlich werden sie auch als Händlerkennzeichen oder Rote Nummer bezeichnet. Privatpersonen können diese Kennzeichen gar nicht beantragen.

Sie sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und immer ein Jahr lang gültig. Die Gültigkeit kann immer um jeweils ein Jahr verlängert werden, solange die weiteren Voraussetzungen für die Nutzung des Kennzeichens gegeben sind.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für eine normale Anmeldung:

Das Fahrzeug, das das Kurzzeitkennzeichen erhalten soll, muss zudem mindestens einen Tag vor der Anmeldung abgemeldet worden sein. Möchten Sie das Fahrzeug auf ein Unternehmen zulassen, benötigen Sie zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug.

Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Kfz-Zulassung: So bleiben Sie entspannt.

Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Zulassungsbehörde nach, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen.

eVB-Nummer bei der Versicherung beantragen

Während der Überführungs- oder Probefahrt ist das Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel nicht möglich.

  • Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie bei Ihrem Versicherer erhalten.
  • Die eVB-Nummer enthält spezielle Einschränkungen, mit denen nur die Zulassung für maximal 6 Tage möglich ist. Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage.
  • Wollen Sie Ihr Fahrzeug danach normal zulassen, brauchen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung für die endgültige Zulassung.

In unserem Ratgeber finden Sie alle Infos rund um die eVB-Nummer.

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Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Dazu kommen noch ungefähr 30,00 € für das Ausstellen und Prägen der Schilder.

Abhängig vom gewählten Anbieter für Schilder können die Kosten etwas höher oder niedriger ausfallen. Dazu kommt dann noch die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wird nur das Kurzzeitkennzeichen benötigt, liegen die einmaligen Kosten für die Versicherung beispielsweise zwischen 30,00 € und 120 € für 5 Tage.

Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag.

Dies gilt auch für die HUK-COBURG. Ihr Vertrag beginnt bei uns dann technisch 5 Tage vor der eigentlichen Zulassung und Sie zahlen für das Kurzzeitkennzeichen nur den anteiligen Betrag unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Tarifmerkmale der Autoversicherung.

Ausfuhrkennzeichen: Das Überführungskennzeichen fürs Ausland

Auch für das Kurzzeitkennzeichen gelten die normalen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Diese bieten im Normalfall Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas.

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist aber an Bedingungen gebunden. So muss sich das Fahrzeug, das das Kennzeichen erhalten soll, bei der Anmeldung in Deutschland befinden.

  • Überführung aus dem Ausland nach Deutschland:
    Ein kurzzeitiges Kennzeichen darf also nicht verwendet werden, um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen.
  • Überführung von Deutschland ins Ausland:
    Soll das Fahrzeug ins Ausland überführt werden, besteht dort grundsätzlich Versicherungsschutz. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass die Behörden des jeweiligen Landes die Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen erlauben.

Im Zweifelsfall sollten Sie direkt mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen und Ausfuhrkennzeichen beantragen:

  • Ausfuhrkennzeichen werden auch Zollkennzeichen genannt und ähneln dem Kurzzeitkennzeichen.
  • Statt dem gelben Balken, haben Ausfuhrkennzeichen einen roten Balken am rechten Rand, auf dem das Ablaufdatum vermerkt ist.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablaufdatum ins Ausland überführt worden sein.
  • Ausfuhr- oder Zollkennzeichen können bis zu 12 Monate lang gültig sein.
  • Sie sind wie ein normales Überführungskennzeichen auch an ein Fahrzeug gebunden.
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Noch Fragen zur Versicherung eines Fahrzeugs während einer Überführungs- oder Probefahrt?

Gern beraten wir Sie bei allen Fragen und Problemen rund um Kurzzeitkennzeichen. Wenn Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns oder Ihrem Vertreter vor Ort in Verbindung.

Wir nennen Ihnen gern die Voraussetzungen und die konkreten Tarifinformationen für Ihr Kennzeichen.

Versicherungsschutz für Ausfuhrkennzeichen für die Überführung ins Ausland bieten wir allerdings nicht an.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Christiane Schröder

Versicherungskauffrau

Hauptstr. 47
26789 Leer OT Loga

Tel. 0491 97968050
Fax 0800 2875326643

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
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