Berater-Homepage von Christiane Meißner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-O7OF-JA607-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-O7OF-JA607-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-O7OF-JA607-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-O7OF-JA607-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-O7OF-JA607-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-O7OF-JA607-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie im Park

Private Pflegezusatz­versicherung

  • 5 € Beitragszuschuss im Monat (Staatliche Förderung)
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Dynamische Anpassung
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Ihre Pflegezusatz­versicherung – günstig & ohne Gesundheitsprüfung

Pflegezusatzversicherung: 60 € im Jahr vom Staat

Jetzt 60 € staatliche Förderung nutzen!

Heute schon günstig absichern, um eine teure Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen – mit der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung.

Sichern Sie sich nicht nur 60 € staatliche Förderung, sondern auch günstigen Beiträge.

Wie sinnvoll ist eine private Pflegezusatz­versicherung?

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet im Regelfall nicht die vollen Kosten, die für einen Pflegeplatz anfallen.
  • Mit der Pflegezusatzversicherung verringern Sie die Versorgungslücke, die durch die zu geringen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsteht.
  • Ohne Zusatzabsicherung kommen Sie im Pflegefall selbst für die zusätzlichen Kosten auf. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Vermögen verbrauchen. Je nach Vermögenssituation kommen sogar Ihre Angehörigen für Ihre Pflegekosten auf.
  • Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung, schließt aber im Regelfall nicht die komplette Versorgungslücke.
  • Eine weitere gute Ergänzung ist die Pflege-Monatsgeldversicherung.
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Video: Braucht man eine private Pflegezusatz­versicherung?

Wie funktioniert die Pflegezusatz­versicherung?

Die Gelegenheit, sich um seine Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie nie. Unsere Beiträge sind besonders günstig, gleichzeitig fördert der Staat den Tarifabschluss mit einer monatlichen Zulage von 5 €.

So funktioniert’s:

  • Sie erhalten monatlich 5 € zum Beitrag dazu, wenn Sie monatlich mindestens 10 € in Ihre Pflegevorsorge investieren. Das sind 60 € im Jahr!
  • Die Zulage erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und die Pflegezusatzversicherung abschließen.
  • Der Abschluss ist für Sie ohne Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse und Beitragszuschläge möglich.
  • Die Versicherungsleistung passt sich dynamisch an, damit Ihre Absicherung ihren Wert behält. Das Pflegegeld wird dabei alle drei Jahre um bis zu 10 % erhöht – ohne weitere Gesundheitsprüfung oder erneute Wartezeit.
Beispiel:
Pflegezusatzversicherung mit 600 € Monatsgeld 24,79 €
– Staatliche Förderung 5,00 €
= Ihr Monatsbeitrag 19,79 €

Unser Beitragsbeispiel bezieht sich dabei auf einen 40-Jährigen.

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Besondere Konditionen

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Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

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Das Pflege­vorsorge-Paket mit staatlicher Förderung

Mit dem Pflegevorsorge-Paket „Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung und Pflege-Assistance“ schaffen Sie die Basis für Ihre Pflegevorsorge.

Absicherungshöhen im staatlich geförderten Pflegezusatztarif

Pflegegrad Absicherung für ambulante und stationäre Pflegeleistung
(in % des Monatsgelds des Pflegegrades 5, wenn z. B. 600 € vereinbart)
1 10 % = 60 €
2 25 % = 150 €
3 50 % = 300 €
4 75 % = 450€
5 100 % = 600 €
Wartezeit 5 Jahre

Nähere Informationen zu Pflegegrade & Pflegestufen lesen Sie in unserem Ratgeber.

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Pflege Assistance 2,40 €

Pflege-Assistance – ergänzen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung

Unterstützung im Pflegefall

  • Wenn der Pflegefall eintritt, stehen Ihnen unsere Experten rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite.
  • Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Dienstleister wie z.B. einen Menüservice.
  • Mit Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden.
  • Übrigens: Die Unterstützung im Pflegefall erhalten Sie auch, wenn Ihre Eltern pflegebedürftig werden.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu ihrer Pflegeversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur staatlich geförderten Pflegezusatz­versicherung Allgemeine Versicherungs­bedingungen Pflege-Assistance Pflege-Assistance Tarif PflegeAss

Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung mit den Pflege-Assistance-Leistungen. Mit diesem Zusatzbaustein stehen wir Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Eltern im Pflegefall mit Rat und Tat zur Seite.

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App "Meine Gesundheit"

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Pflegezusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern?

Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Für iOS

Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegezusatz­versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluss?

Bei Vertragsabschluss dürfen Sie noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder ehemals bezogen haben.

Wie erhalte ich die staatliche Zulage für die Pflegezusatz­versicherung?
  • Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt.
  • Sie bevollmächtigen uns mit Vertragsschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen.
  • Wir übermitteln der zentralen Stelle alle dafür notwendigen Angaben. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an uns aus, die wir unverzüglich Ihrem Vertrag gutschreiben.
  • Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist also immer nur ein Vertrag für den gleichen Zeitraum förderfähig.
  • Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (z. B. Wegfall der Pflegepflichtversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führt.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.

Kann ich die staatlich geförderte Pflegezusatz­versicherung mit einer anderen Pflegezusatz­versicherung kombinieren?

Sie können die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung auch mit unserer Pflegemonatsgeldversicherung kombinieren.

Gibt es bei der Pflegezusatz­versicherung eine Wartezeit?

Die allgemeine Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung beträgt 5 Jahre. Diese entfällt aber, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht.

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Fragen zur Pflegezusatzversicherung

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