Berater-Homepage von Christian Schneider

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AN6X-PIBXP-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AN6X-PIBXP-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AN6X-PIBXP-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AN6X-PIBXP-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AN6X-PIBXP-01

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wildschwein überquert Straße

Wildunfall

Wie verhalte ich mich richtig?

Wildschwein überquert Straße

Wildunfall

Wie verhalte ich mich richtig?

Wildunfall: Was tun?

Die Zahl der Wildunfälle in Deutschland ist so hoch wie noch nie. Gerade im Herbst steigen die Unfallzahlen sprunghaft an. Doch wie verhält man sich bei einem Wildunfall richtig und wie kann man einen Zusammenstoß unter Umständen vermeiden?

Wenn die Tage kürzer werden, steigt die tägliche Anzahl der Kollisionen mit Wildtieren um gut 50% an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße überqueren.

Schaden melden

Inhaltsverzeichnis

Wie kann ich einen Wildunfall vermeiden?

Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge zu behalten, mit Wildwechsel zu rechnen und immer bremsbereit zu sein.

Denn oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.

Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Sollte ein Zusammenstoß mit einem großen Tier unvermeidbar sein, machen Sie eine Vollbremsung und halten dabei Ihr Lenkrad fest.

Schaden melden

Was tun, wenn Wild auf die Straße läuft?

  • Licht abblenden – Wer mit Fernlicht unterwegs ist, sollte dieses sofort ausschalten, weil geblendete Tiere in der Regel stehen bleiben oder auf die Lichtquelle zulaufen. Hupen Sie, um zu versuchen, die Tiere zu verscheuchen.
  • Keine riskanten Ausweichmanöver – Versuchen Sie nicht auszuweichen! Bei einer unvermeidbaren Kollision ist ein kontrollierter Aufprall besser als unkontrolliertes Ausweichen. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten können andernfalls ein Ausbrechen des Fahrzeugs sowie ein Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einem Baum drohen.
  • Bei Unfall: Unfallstelle sichern – Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern: Schalten Sie das Warnblinklicht ein, ziehen Sie eine Warnweste an, stellen das Warndreieck auf und verständigen Sie die Polizei. Bei Personenschäden ist den Verletzten entsprechend Hilfe zu leisten.
  • Wildschaden melden – Rufen Sie die Polizei. Die Beamten informieren ihrerseits den Jagdpächter und nehmen den Unfall auf.
  • Tiere nicht selbst bergen – Ein verletztes oder getötetes Tier sollte man nicht anfassen. Für das Bergen des Tieres ist der jeweilige Förster oder Jagdpächter zuständig.
  • Wildunfall bescheinigen lassen – Von der Polizei sollten Sie sich auch eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung ausstellen lassen.
  • Schaden dokumentieren – Wer zudem noch Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug macht, kann die Schadenbearbeitung durch seinen Versicherer beschleunigen. Bevor ein beschädigtes Fahrzeug repariert wird, sollte der Versicherer informiert werden.
Service im Schadenfall

Ist es zu einem Wildunfall gekommen, finden Sie hier einen Unfallbericht nach europäischem Muster.
HUK-COBURG Kunden haben ihn schon mit dem Versicherungsschein erhalten. Er ist im Unfall- und Pannenhelfer, dem Ratgeber für das Handschuhfach, integriert.

Jetzt Schaden online melden 09561 96 108

Wildunfall: Gefahr für Leib und Leben

Solche Unfälle verursachen nicht nur Schäden am Auto, sie bedeuten häufig auch ein Risiko für die beteiligten Autofahrer.

Denn schon bei einem Zusammenstoß mit Fahrtempo 60 km/h bekommt etwa ein Wildschwein ein Aufprallgewicht von 3,5 Tonnen. So schwer ist im Vergleich ein Nashorn.

Und wenn ein Auto mit Tempo 60 einen Rothirsch anfährt, entspricht dessen Aufprallgewicht dem eines ausgewachsenen Elefanten, nämlich rund 5 Tonnen.

An diesen Zahlen wird deutlich, welch eine Gefahr für Autofahrer von Kollisionen mit Wildtieren ausgeht – gar nicht zu reden von Zweiradfahrern, die noch deutlich weniger geschützt sind.

Aufprallgewicht von Tieren bei Tempo 60:

Aufprallgewicht von Tieren bei Tempo 60

Je schneller ein Fahrzeug ist, desto länger ist auch der Bremsweg.

Bei einem Tempo von 80 km/h kann ein Autofahrer sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen bringen, wenn das Wildtier in 60 Metern Entfernung auf die Straße rennt.

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h gelingt das schon nicht mehr. Mit einer Restgeschwindigkeit von über 60 km/h prallt das Auto auf das Tier.

Aufprallgeschwindigkeit

Wann und wo besteht die größte Gefahr eines Wildunfalls?

  • In der Morgen- und Abenddämmerung, denn dann sind die Tiere besonders aktiv und viel unterwegs.
  • Am Feld- und Waldesrand, im Wald sowie überall dort, wo bereits Warnschilder aufgestellt wurden.
  • Während der Paarungszeit ist mit erhöhtem Wildwechsel zu rechnen.
  • Im Frühjahr und Herbst, wenn die Tiere Futter oder ein Winterquartier suchen.
Schaden melden

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Für Schäden, die durch eine Kollision mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.

Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Oder ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und einen Zeugen benennen können.

Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da. Vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.

Kommt es zum Auffahrunfall, tragen Sie bei kleinen Tieren eine Mitschuld. Doch dafür brauchen Sie im Ernstfall einen kühlen Kopf, um dem Ausweichreflex nicht nachzugeben.

Wildunfälle sind keine Seltenheit: Rund 250.000 Autofahrer mussten ihr Auto deshalb im letzten Jahr in die Werkstatt bringen. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich mancher Unfall vermeiden.

Service im Schadenfall

Ist es zu einem Wildunfall gekommen, finden Sie hier einen Unfallbericht nach europäischem Muster.
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Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um Wildunfälle und den notwendigen Schutz. Sie erreichen uns über unsere Servicehotline 09561 96 101. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu einem unserer Ansprechpartner vor Ort her.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Christian Schneider

Am Reitholz 39
83416 Saaldorf-Surheim OT Surheim

Tel. 08654 773752
Mobil 0179 7358287

Beratung:

Dienstag 15:00 - 19:00 Uhr  
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr  
Donnerstag 15:00 - 19:00 Uhr  
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