Berater-Homepage von Christian Otta

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0BMZ-CUTLY-07 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0BMZ-CUTLY-07

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0BMZ-CUTLY-07


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0BMZ-CUTLY-07 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0BMZ-CUTLY-07

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Älteres Paar steht auf einer Brücke und schaut auf einen Fluss

Sterbegeld­versicherung

  • Keine Gesundheitsprüfung, volle Leistung nach 3 Jahren und sofort bei Unfalltod
  • Auszahlung im Todesfall binnen 5 Tagen
  • Versicherungssummen von 5.000 € - 20.000 € wählbar
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Wirtschaftswoche, Leistungsstärkste Lebensversicherer (Ausgabe 40/2024)
Älteres Paar steht auf einer Brücke und schaut auf einen Fluss
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  • Auszahlung im Todesfall binnen 5 Tagen
  • Versicherungssummen von 5.000 € - 20.000 € wählbar
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Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben: Ihre Sterbegeld­versicherung

Beerdigungen verursachen hohe Kosten. Das gesetzliche Sterbegeld gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Mit einer Sterbegeldversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen und sorgen dafür, dass nach Ihrem Tod schnell und unbürokratisch genügend Geld für eine Bestattung nach Ihren Wünschen vorhanden ist.

Wie sinnvoll ist eine Sterbegeld­versicherung?

Jeder Mensch hat individuelle Vorstellungen von einer angemessenen Bestattung.

  • Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes, müssen Ihre Hinterbliebenen die Kosten für eine Bestattung selbst tragen.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung ist daher die beste Lösung, um frühzeitig für eine würdevolle Beerdigung vorzusorgen, die Ihre Liebsten nicht finanziell belastet.
  • Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 5 Tagen.

Eine Sterbegeldversicherung ist in vielen verschiedenen Lebenslagen sinnvoll:

  • Alleinstehende sorgen vor für eine Beerdigung, die ihren Wünschen entspricht.
  • Paaren wird eine finanzielle Sorge in der schweren Zeit abgenommen.
  • Familien werden ebenfalls finanziell entlastet, da die Erben nicht für die entstehenden Kosten der gewünschten Beerdigungsart aufkommen müssen.

Wie funktioniert die Sterbegeld­versicherung?

Ihre Sterbegeldversicherung leistet im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme, um die Beerdigungskosten zu bezahlen.

Sie können zwischen fünf Versicherungssummen wählen:

Versicherungssummen Sterbegeldversicherung

Wir beteiligen Sie an den erwirtschafteten Überschüssen, wodurch Ihre gewählte Versicherungssumme höher ausfallen kann.

Unser Leistungsversprechen:

  • Bei Tod in den ersten drei Versicherungsjahren erhalten Ihre Angehörigen die eingezahlten Beiträge.
  • Bei Tod danach zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Bei Tod durch einen Unfall zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme sogar ab Versicherungsbeginn.

Im Leistungsfall zahlen wir die vereinbarte Summe innerhalb von 5 Tagen aus.

Ab dem 85. Lebensjahr zahlen Sie für Ihre Sterbegeldversicherung keine Beiträge mehr. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin voll erhalten.

Angebot anfordern

In welchem Alter sollte man eine Sterbegeld­versicherung abschließen?

Sie können unsere Sterbegeldversicherung zwischen dem 40. und 80. Lebensjahr vereinbaren.

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Ab Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie 85 werden, zahlen Sie keine Beiträge mehr.

Wie viel kostet eine Sterbegeld­versicherung?

Beispielrechnung für eine/n 62-Jährige/n:
Monatlicher Beitrag bis zum 85. Lebensjahr 45,05 €
Garantierte Todesfall-Leistung 7.500 € *
*

Überschüsse erhöhen die garantierte Versicherungssumme. Die Höhe der Überschüsse kann nicht garantiert werden.

Kosten einer Beerdigung

Beerdigungen verursachen hohe Kosten. In der Regel muss kurzfristig eine Menge Geld zur Verfügung stehen.

Seit Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes müssen diese allein von den Hinterbliebenen getragen werden.

Je nach Art der Beerdigung, kommen unterschiedlich hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu:

Was kostet eine Erdbestattung?

Sarg ca. 2.100 €
Bestatterleistungen und Urkunden ca. 1.000 €
Todesanzeige und Trauerfeier ca. 900 €
Steinmetz- und Gärtnerleistungen ca. 4.000 €
Friedhofsgebühren ca. 2.100 €
Gesamtkosten ca. 10.100 €

Was kostet eine Baumbestattung?

 

Urne ca. 1.000 €
Bestatterleistungen und Urkunden ca. 1.000 €
Einäscherung im Krematorium ca. 300 €
Beisetzungsgebühr ca. 600 €
Grabplatz oder Baum ca. 1.100 €
Todesanzeige und Trauerfeier ca. 900 €
Gesamtkosten ca. 4.900 €

Je nach Anspruch und Qualität weichen die genannten Kosten entsprechend ab.

Unser Tipp: 7.500 € absichern für eine würdevolle Bestattung, besonders wenn noch keine feste Entscheidung zur Bestattungsart gefallen ist.

Bei uns erhalten Sie volle Leistung zu günstigen Preisen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Sterbegeldversicherung.

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