Berater-Homepage von Christel Bitter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-JMA6-O70YB-62 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-JMA6-O70YB-62

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-JMA6-O70YB-62


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zahnärztin schaut sich Röntgenbild an

Wie teuer ist eine Zahnbrücke – wer übernimmt die Kosten?

Zahnärztin schaut sich Röntgenbild an

Wie teuer ist eine Zahnbrücke – wer übernimmt die Kosten?

Was ist eine Zahnbrücke?

Eine Zahnbrücke ersetzt fehlende Zähne. Der festsitzende Zahnersatz kann kleine bis mittelgroße Zahnlücken „überbrücken“, um die Zahnreihe wieder zu vervollständigen.

In der Regel besteht eine Zahnbrücke aus drei Komponenten:

  • Pfeilerzähnen
  • Brückenanker
  • Zwischenglied (bestehend aus einem oder mehreren Brückengliedern)

Beim Aufbau werden an den Pfeilerzähnen Brückenanker befestigt, die als Halterung für die Brücke dienen.

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Zahnbrücken vor und gehen auf individuelle Behandlungsmöglichkeiten und Kostenfaktoren ein.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf der Behandlung

Eine Zahnbrücke wird in mehreren Behandlungen in die Zahnlücke eingesetzt. In der Regel sind dafür zwei bis drei Zahnarztbesuche notwendig.

  • Um eine Zahnbrücke zu befestigen, werden zwei gesunde Zähne rechts und links neben der Lücke als "Brückenpfeiler" benötigt. Stehen nur auf einer Seite der Zahnlücke Pfeilerzähne zur Verfügung, kann auch eine Freiendbrücke konstruiert werden.
  • Im ersten Schritt werden die Pfeilerzähne vom Zahnarzt beschliffen und für das Aufsetzen einer Zahnkrone präpariert.
  • Danach wird ein Präzisionsabdruck des Gebisses genommen. Der Abdruck dient dem zahntechnischen Labor dazu, eine exakt passende Krone anfertigen zu können.
  • Bis zur Fertigstellung erhält der Patient eine provisorische Zahnkrone. Auch die Brücke wird testweise eingesetzt und anschließend im Labor angepasst.
  • Im vorletzten Schritt werden die fertigen Kronen eingesetzt und fest verklebt. Die Zahnkronen dienen als Brückenanker.

Zum Schluss wird das Zwischenglied an den Verankerungskronen befestigt. Das Zwischenglied besteht aus einem einzelnen Brückenglied oder mehreren Brückengliedern. Die Anzahl hängt von den zu ersetzenden Zähnen ab.

Wann ist eine Zahnbrücke sinnvoll?

Egal ob durch einen Unfall oder durch Karies bedingt – eine Zahnlücke kann verschiedene Ursachen haben und sollte nicht nur aus ästhetischen Gründen professionell geschlossen werden.

Denn im Gebiss erfüllt jeder Zahn eine eigene Funktion. Nur ein komplettes Gebiss ermöglicht beschwerdefreies Kauen und Sprechen. Selbst wenn nur ein einziger Zahn fehlt, kann sich der Biss verschieben, was zu erheblichen Beschwerden führen kann.

Zahnbrücken sind neben Implantaten und Prothesen ein besonders häufig verwendeter Zahnersatz. Eine Zahnbrücke ersetzt bis zu 4 fehlende Zähne.

Auch wenn ein noch bestehender Zahnrest nicht genug Substanz hat, um mit einer Zahnkrone versehen zu werden, kann eine Zahnbrücke eine Alternative sein.

Zahnbrücke oder Implantat?

Der Zahnarzt kann verlorene Zähne auf unterschiedliche Weise ersetzen. Je nach Größe der Zahnlücke kommt ein festsitzender oder ein herausnehmbarer Zahnersatz zum Einsatz.

Für kleine bis mittelgroße Lücken empfiehlt sich ein festsitzender Zahnersatz in Form einer Brücke oder eines Zahnimplantates. Beide Behandlungen haben Vor- und Nachteile für den Patienten.

Vor- und Nachteile von Zahnbrücken

  • Geringer Aufwand: Zahnbrücken haben einen vergleichsweise geringen Behandlungsaufwand im Vergleich zu Implantaten.
  • Niedrige Kosten: Brücken erfordern i. d. R. einen geringeren Behandlungsaufwand und sind somit kostengünstiger als als Implantate.
  • Beeinträchtigung gesunder Zähne: Mindestens zwei gesunde Zähne (Pfeilerzähne) werden geschliffen und überkront; natürliche Zahnsubstanz geht dadurch verloren.
  • Langfristiger Knochenschwund: der Kieferknochen wird nicht mehr auf natürliche Weise belastet und führt langfristig zu einer Verringerung der Knochensubstanz.

Vor- und Nachteile von Zahn-Implantaten

  • Ersatz von Zahnwurzel und Zahn: Zahnimplantate ersetzen auch die verloren gegangene Zahnwurzel.
  • Erhalt gesunder Zähne: Gesunde Nachbarzähne werden nicht beeinträchtigt, sondern gefestigt.
  • Erhalt des Kieferknochens: Der Rückgang des Kieferknochens kann verhindert werden.
  • Aufwändige und langwierige Behandlung: Meist sind mehrere Operationen notwendig und es vergehen mehrere Monate, bis das Implantat voll genutzt werden kann.
  • Höhere Kosten: Zahnimplantate sind wesentlich teurer als Zahnbrücken.

Bei der Beantwortung der Frage „Brücke oder Implantat?“ sollten Sie Ihre individuelle Gebiss-Situation mit Ihrem behandelnden Zahnarzt besprechen, bevor Sie sich für einen Zahnersatz entscheiden.

Damit Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern können und nicht Ihr Geldbeutel entscheidet, empfiehlt sich in jedem Fall eine Zahnzusatzversicherung. So haben Sie eine Sorge weniger und können die für Sie beste Behandlung wählen.

Jetzt berechnen

Welche Zahnbrücken gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten von Zahnbrücken. Die Brücken unterscheiden sich stark in der Konstruktion. Welche Form, Größe und Art der Befestigung für Ihre Zahnlücke passend ist, hängt im Wesentlichen vom Zustand der potenziellen Pfeilerzähne ab.

Schwebebrücke

Die Schwebebrücke lässt etwa 3 Millimeter Abstand zwischen Kiefer und den Brückenzwischengliedern. Durch den freien Raum ist es einfacher, den Zahnersatz gründlich zu reinigen, was natürlich auch bei einer professionellen Zahnreinigung gilt. Die Funktionalität der Brücke ist dadurch nicht beeinträchtigt. Aus optischen Gründen werden Schwebebrücken jedoch nur im hinteren Bereich eingesetzt.

Grafik Schwebebrücke

Freiendbrücke

Sollten einer oder mehrere Zähne am Ende einer Zahnreihe fehlen, ist eine Freiend- oder Anhänger-Zahnbrücke die Lösung. Da die Zahnbrücke nur auf einer Seite befestigt werden kann, werden hier mindestens zwei Pfeilerzähne benötigt. Auf der anderen Seite schwebt die Brücke frei über dem Kiefer. Die Pfeiler sind einer konstant hohen Belastung ausgesetzt.

Grafik Freiendbrücke

Vollkronen-Brücke

Eine Vollkronen-Brücke ist die Lösung, wenn potenzielle Pfeilerzähne stark geschädigt sind. Die kranke Zahnsubstanz wird abgeschliffen und der übriggebliebene Zahn komplett überkront.

Grafik Vollkronenbrücke

Adhäsivbrücke (Klebebrücke)

Bei der Adhäsivbrücke wird das Brückenzwischenglied auf den innenliegenden Flächen der Nachbarzähne aufgeklebt. Eine Überkronung der benachbarten gesunden Zähne findet nicht statt. Die Technik wird überwiegend für das Ersetzen von Frontzähnen genutzt.

Teilkronenbrücke, Inlaybrücke

Die Teilkronenbrücke (Inlaybrücke) wird eingesetzt, wenn einer der Pfeilerzähne nur teilweise geschädigt ist und deshalb nicht komplett überkront werden muss. Hier reicht eine Teilkrone oder ein Inlay als Anker. Ein Nachteil der Teilkronenbrücke ist die geringere Stabilität gegenüber der Vollkronenbrücke.

Verbundbrücke oder Hybridbrücke

Eine Verbund- oder Hybridbrücke kombiniert Zahnbrücke und Implantat. Die Verankerung wird über jeweils einen natürlichen Zahn und ein Implantat vorgenommen. Da hier auch ein Implantat eingesetzt werden muss, sind die Kosten für die Behandlung hoch.

Grafik Verbundbrücke

Implantatbrücke

Die Implantatbrücke wird bei großen Zahnlücken von 3 oder mehr fehlenden Zähnen eingesetzt. Dabei dienen einzelne Implantate im Kiefer als Verankerung für die Brücke.

Grafik Implantatbrücke

Teleskopbrücke

Eine Teleskopbrücke eignet sich vor allem für Patienten, die viele Zähne verloren haben. Die flexiblen Brücken bestehen aus einem festsitzenden und einem herausnehmbaren Element. Als Alternative zur Klammerprothese ist sie zudem ähnlich komfortabel, gleichzeitig aber kostengünstiger als Zahnimplantate.

Welche Zahnbrücke ist die beste?

Pauschal lässt sich kaum beantworten, welche Zahnbrücke die beste ist. Es kommt auf den individuellen Zustand Ihrer Zähne an. Je nachdem, wo sich die Zahnlücke befindet, kommen mitunter auch unterschiedliche Brückentypen in Frage.

Nach einer eingehenden Untersuchung Ihres Gebisses kann Ihr behandelnder Zahnarzt genau sagen, welche Lösung aus medizinischer und ästhetischer Sicht die beste ist.

Welches Material eignet sich am besten?

Zahnbrücken können aus verschiedenen Materialien angefertigt werden: Nicht-Edelmetall, Gold, Keramik oder auch Kombinationen aus verschiedenen Werkstoffen. Das Material beeinflusst insbesondere die Haltbarkeit und die Optik einer Zahnbrücke.

Zahnbrücken aus Metall

Zahnbrücken aus Nicht-Edelmetall sind die günstigste Materialvariante. Der Vorteil von Metallbrücken liegt in der hohen Stabilität und der Langlebigkeit des Materials.

Aus ästhetischen Gründen werden Metallbrücken nur im hinteren, nicht-sichtbaren Bereich des Gebisses unverblendet verwendet. 

Zahnbrücken aus Gold sind ebenfalls ein lang bewährter Zahnersatz. Goldbrücken bestehen nicht aus reinem Gold, sondern aus Legierungen, denen auch andere Edelmetalle wie Platin, Palladium oder Silber zugesetzt werden.

Goldbrücken sind sehr stabil und zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine ähnliche Härte wie der Zahnschmelz haben und sich dadurch beim Beißen besonders angenehm anfühlen.

Aus ästhetischen Gründen werden sie wie andere Metall-Brücken nur im nicht-sichtbaren Teil des Mundes – zum Beispiel bei einem fehlenden Backenzahn – verwendet.

Zahnbrücken aus Metall mit Keramikverblendung

Zahnbrücken aus Metall mit Keramikverblendung verbinden die Ästhetik der Keramik mit der Belastbarkeit des Metalls.

Sollen Zähne im vorderen Bereich ersetzt werden, sieht die Regelversorgung vor, dass die Zahnbrücke teilweise oder ganz in der Zahnfarbe verblendet wird – je nachdem wie sichtbar der Zahn ist.

Zahnbrücken aus Vollkeramik (Zirkonbrücke)

Eine Zahnbrücke aus Vollkeramik ist eine der teuersten Varianten für eine Zahnbrücke. Vollkeramik-Zahnbrücken werden komplett aus Zirkon gefertigt. Zirkondioxid ist metallfrei und weist damit eine hohe Verträglichkeit auf.

Zirkonbrücken zeichnen sich durch eine extreme Belastbarkeit, lange Haltbarkeit und hohe Ästhetik aus. Das Material kann farblich einfach angepasst werden und ist ähnlich strukturiert und lichtdurchlässig wie die eigenen Zähne.

Optisch lassen sich Vollkeramikbrücken kaum von natürlichen Zähnen unterscheiden. Vollkeramik wird zudem als besonders angenehm beim Essen und Trinken empfunden, das isolierende Material verhindert unangenehmes Warm-Kalt-Empfinden.

Was kosten Brücken?

Die Kosten für eine Zahnbrücke variieren je nach Bauart, Material, Länge und Anzahl der zu ersetzenden Zähne.

Die Preisspanne beginnt bei etwa 600 € für eine kleine Nicht-Edelmetallbrücke und reicht bis hin zu mehreren Tausend Euro für große Brücken aus Vollkeramik.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Zahnbrücke aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Art des Zahnersatzes: Das Material spielt eine entscheidende Rolle bei den Kosten. Brücken aus Nicht-Edelmetallen sind die günstigste Variante, Brücken aus Vollkeramik sind häufig am teuersten.
  • Anzahl der Brückenglieder: Je mehr Zähne ersetzt werden müssen, desto teurer wird die Brücke. In der Regel wird jedes Brückenglied einzeln berechnet
  • Laborkosten und Zahnarzthonorar: Ein großer Teil des Preises entsteht durch die Laborkosten und das Zahnarzthonorar.

Gut zu wissen: Die Überkronung der Pfeilerzähne sowie die Brücke werden separat berechnet.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie einen Zuschuss für den Zahnersatz. Egal für welches Material und Modell Sie sich entscheiden, die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich nur einen Festzuschuss in Höhe von 60% der Regelversorgung, der sich nach dem zahnärztlichen Befund richtet.

Der Zuschuss erhöht sich auf 70%, wenn der Versicherte 5 Jahre Vorsorge beim Zahnarzt mit lückenlosem Bonusheft nachweisen kann. Bei 10 Jahren Vorsorge steigt die Kassenleistung auf 75%.

Die Differenz zwischen dem Festzuschuss der Krankenkasse und den tatsächlichen Gesamtkosten für die Behandlung muss der Patient selbst aufbringen.

Ausnahme sind Patienten mit geringem Einkommen. Über eine Härtefallregelung können sie die kompletten Kosten für die Regelversorgung über die gesetzliche Krankenkasse geltend machen.

In einem Heil- und Kostenplan berechnet der Zahnarzt vorab den nötigen Behandlungsumfang. Der Kostenplan muss bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn Sie den Heil- und Kostenplan auch bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung einreichen, kann diese eine Vorabinformation über die Höhe des zu erwartenden Eigenanteils geben. Beginnen Sie mit der Behandlung auf jeden Fall erst, wenn der Heil- und Kostenplan bewilligt wurde.

Wichtig: Der Festzuschuss ist immer gleich hoch, egal welche Versorgung gewählt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel nur eine metallische Zahnbrücke, die den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Brücken aus Vollkeramik und andere Varianten müssen – abzüglich des Festzuschusses – selbst finanziert werden.

Was zahlt die Zahnzusatz­versicherung bei Zahnbrücken?

Die Kassenleistung für eine Zahnbrücke ist festgelegt und nicht variabel. Die Regelversorgung deckt nur das Wesentliche ab, Ästhetik spielt dabei kaum eine Rolle.

Sei es eine zahnfarbene Vollverblendung der Brücke im nicht sichtbaren Bereich oder eine Zahnbrücke aus Vollkeramik – die Kosten für anspruchsvollere Wünsche müssen Patienten selbst übernehmen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil für solche Privatleistungen deutlich senken. Je nach Tarif leistet unsere Zahnzusatzversicherung bis zu 100% des Eigenanteils.

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Fazit

Wenn eine Zahnlücke im Gebiss mit einer Zahnbrücke geschlossen werden soll, ist es für Patienten oft schwierig zu entscheiden, welche Lösung die beste ist. Die Empfehlungen des Zahnarztes gehen häufig über die Regelversorgung hinaus.

Fragen Sie Ihren Zahnarzt, welche Brücke aus zahnmedizinischer Perspektive für Ihren persönlichen Fall am ehesten infrage kommt. Erkundigen Sie sich nach zusätzlichen Behandlungsmöglichkeiten und wie die meist ästhetisch anspruchsvolleren Lösungen ablaufen.

Eine private Zahnzusatzversicherung ist bei Zahnersatz definitiv zu empfehlen und auch meist nicht teuer. Denn der von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Zuschuss ist fest – selbst der günstigste Zahnersatz wird nicht vollständig übernommen.

Noch mehr profitieren Sie von einer Zusatzversicherung, wenn Sie sich beispielweise eine Zahnbrücke aus Metall mit Keramikverblendung wünschen. Auch hier sichert Sie unsere private Zahnzusatzversicherung ab – entweder werden die kompletten oder ein Großteil der Zusatzkosten abgedeckt.

Noch Fragen?

Sichern Sie sich jetzt ab! Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen um die Kosten für Ihre optimale Zahngesundheit machen. Fragen zu unseren Leistungen in der privaten Zahnzusatzversicherung beantworten wir Ihnen gerne.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater der HUK-COBURG vor Ort. Oder rufen Sie uns jederzeit über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 an.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Christel Bitter

Dorfstr. 50
99518 Niedertrebra

Tel. 036461 20680
Fax 0800 2875321159

Beratung:

Montag 17:30 - 19:00 Uhr  
Donnerstag 17:30 - 19:00 Uhr  

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