Berater-Homepage von Christa Grüters

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-P1SZ-J3RR4-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-P1SZ-J3RR4-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-P1SZ-J3RR4-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-P1SZ-J3RR4-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-P1SZ-J3RR4-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Ärzte unterhalten sich mit einem Klemmbrett in der Hand.
Zwei Ärzte unterhalten sich mit einem Klemmbrett in der Hand.

Chefarztbehandlung & Wahlleistungen im Krankenhaus

Chefarztbehandlung im Krankenhaus – das Beste für Ihre Gesundheit

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist in vielen Fällen nicht besonders angenehm. Gerade bei schlimmeren Erkrankungen wünschen Sie die bestmögliche Behandlung, um schnell zu genesen. Statt einer Betreuung durch ständig wechselnde Ärzte kann die Chefarztbehandlung für den optimalen Behandlungserfolg sorgen.

Inhaltsverzeichnis

Wann und warum ist die Chefarztbehandlung sinnvoll?

Ein Chefarzt ist in der Regel besonders erfahren und häufig absoluter Spezialist auf seinem Fachgebiet. Entscheiden sich Patienten für die Chefarztbehandlung, darf auch nur der Chefarzt die Behandlung durchführen.

Beim Begriff Chefarztbehandlung ist übrigens nicht unbedingt nur der Chefarzt einer Klinik beziehungsweise eines Fachbereichs gemeint. Wenn Sie wissen, dass der Oberarzt ein Spezialist für Ihre Erkrankung ist, können Sie auch mit diesem einen gesonderten Vertrag für die Behandlung schließen. Diese Wahlfreiheit haben Sie grundsätzlich für jeden Arzt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aber auch nicht für die Wahlbehandlung durch den Oberarzt, der nach denselben Richtlinien wie der Chefarzt abgerechnet wird.

Was kostet mich die Chefarztbehandlung?

Die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt sind vom Krankenhaus und der individuellen Erkrankung abhängig. Grundsätzlich gilt: Behandlungen werden mit Basiskosten und einem Multiplikator berechnet. Genaueres regelt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Normale Krankenhausleistungen dürfen zum Beispiel mit einem maximalen Faktor von 2,3 abgerechnet werden. Wenn eine Leistung also 100 € Basiskosten aufweist, darf das Krankenhaus maximal das 2,3-fache davon abrechnen. Wenn Sie sich für eine Chefarztbehandlung entscheiden, kann das Krankenhaus bis zum 3,5-fachen Wert abrechnen, also maximal 350 €.

Kommt es zu Komplikationen während eines Eingriffs, sind alle Chefärzte der jeweiligen Abteilungen beteiligt. So können schnell hohe Kosten entstehen, wenn Sie sich für eine Chefarztbehandlung entscheiden.

Wie komme ich in den Genuss der Chefarztbehandlung und wer erstattet sie mir?

Die Chefarztbehandlung gehört nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Auch bei Privatpatienten sind diese Leistungen nicht automatisch im Vertrag enthalten. Sie können sich aber als Privatversicherter für einen Tarif mit Chefarztbehandlung entscheiden.

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter die hohen Kosten für die Chefarztbehandlung nicht selbst tragen möchten, entscheiden Sie sich für eine stationäre Krankenzusatzversicherung. Sie können zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Verbreitet sind Zusatztarife, bei denen sowohl spezielle Unterbringung als auch Chefarztbehandlung erstattet werden. Einige Zusatztarife leisten auch nur für das Zimmer.

Wenn Sie sich für die Chefarztbehandlung entscheiden, schließen Sie einen zusätzlichen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus für sogenannte Wahlleistungen. Zu diesen würde dann zum Beispiel auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehören.

Je früher Sie sich für einen Zusatztarif entscheiden, desto günstiger wird die monatliche Belastung. Bereits ab 8,05 € monatlich kann sich eine 18-jährige Person mit dem SZplus absichern – eine 30-jährige Person ab 32,39 € monatlich. Ein früherer Beginn lohnt sich also auf jeden Fall.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Entscheiden Sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt für Wahlleistungen, erhalten Sie – auf Grundlage dieser Wahlleistungsvereinbarung – nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung vom Krankenhaus oder dessen Abrechnungsstelle. Auf dieser finden Sie alle Informationen und den Betrag, den Sie zusätzlich bezahlen müssen. In den meisten Fällen liegt das Zahlungsziel bei 30 Tagen, sodass Sie den Betrag nicht sofort überweisen müssen.

Sie geben die Rechnung nun an die HUK-COBURG weiter und vermerken, ob die HUK-COBURG an Sie oder direkt an das Krankenhaus leisten soll. Wir prüfen die Rechnung und erstatten den zusätzlichen Betrag an Sie oder die Klinik.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern rund um das Thema Krankenzusatzversicherung. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch über unsere Hotline und persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Christa Grüters

Versicherungsfachfrau

Fliederstr. 17
47647 Kerken OT Nieukerk

Tel. 02833 5222

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Die passende Versicherung für Sie

Krankenhauszusatz­versicherung

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist in der Regel nicht besonders angenehm. Wir schaffen Abhilfe: Mit unserer günstigen stationären Zusatzversicherung steht Ihrer Genesung nichts mehr im Wege.

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